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   OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2000 - 16 B 308/00   

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https://dejure.org/2000,1287
OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2000 - 16 B 308/00 (https://dejure.org/2000,1287)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.03.2000 - 16 B 308/00 (https://dejure.org/2000,1287)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. März 2000 - 16 B 308/00 (https://dejure.org/2000,1287)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • VG Gelsenkirchen - 17 L 79/00
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2000 - 16 B 308/00

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2523
  • NVwZ 2000, 1074 (Ls.)
  • NZM 2000, 965 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.1994 - 8 B 2650/94

    Leistungen für die Unterkunft; Sozialhilfemittel; Erlaß einer einstweiligen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2000 - 16 B 308/00
    Soweit in der vom Verwaltungsgericht angezogenen Entscheidung des OVG NRW vom 12. Dezember 1994 - 8 B 2650/94 -, NWVBl. 1995, 140, ausgeführt wird, es müssten einerseits ohne die beantragte einstweilige Anordnung zum nächsten Fälligkeitszeitpunkt die gesetzlichen Voraussetzungen des § 554 BGB für eine fristlose Kündigung eintreten und andererseits eine Kündigung sowie das Gebrauchmachen von der Möglichkeit einer Räumungsklage ernsthaft zu erwarten sein, zwingt das - wie die weiteren Ausführungen des damaligen 8. Senats verdeutlichen - nicht zu einem Verständnis des Beschlusses, nach dem der Hilfesuchende stets zusätzlich zum bevorstehenden Eintritt der gesetzlichen Kündigungsmöglichkeit auch positive Anhaltspunkte für eine nachfolgende Kündigung und Räumungsklage glaubhaft machen müsse.
  • BVerwG, 19.12.1997 - 5 C 7.96

    Lebensversicherung als einzusetzendes Vermögen.

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2000 - 16 B 308/00
    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 5 C 7.96 -, BVerwGE 106, 105 = FEVS 48, 145 = NJW 1998, 1879.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2005 - L 19 B 21/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Angesichts der von der Antragstellerin mittlerweile vorgelegten außerordentlichen Kündigung ihres Mietverhältnisses und der darin ausgesprochenen Räumungsaufforderung könnte die vom Sozialgericht noch verneinte Eilbedürftigkeit vorliegen (vgl.: die Rechtsprechung des OVG NW, etwa Beschluss vom 16.03.2000, 16 B 308/00, FEVS, 52, 24 ff., das bereits bei bevorstehender Kündigung und Räumungsklage einen Anordnungsgrund angenommen hat).
  • VG Gelsenkirchen, 21.10.2002 - 17 L 1851/02

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe im

    1995, 140, vom 20. September 1996 - 24 B 1874/96 - und vom 16. März 2000 - 16 B 308/00 -, NWVBl.

    2000, 392 = NJW 2000, 2523.

    vgl. zu dem Erfordernis der positiven Glaubhaftmachung im Falle persönlicher Beziehungen zwischen den Mietvertragsparteien OVG NRW, Beschluss vom 16. März 2000 -, aaO..

  • OVG Brandenburg, 23.03.2005 - 4 B 29/04

    Antrag auf Aufnahme einer privaten Kindertagesstätte in den Bedarfsplan;

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. z.B. Beschluss des Senats vom 6. November 2002 - 4 B 181/02 -, S. 2 des E.A.; Beschluss vom 16. Juni 1998 - 4 B 52/98 -, S. 3 des E.A.), kann im Wege des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens regelmäßig keine die Hauptsache vorweg nehmende Leistungsgewährung für vergangene Zeiträume verlangt werden, weil die Berücksichtigung von Ansprüchen aus der Vergangenheit regelmäßig nicht erforderlich ist, um gegenwärtige Notlagen zu beheben und andernfalls eintretenden erheblichen Grundrechts verletzungen begegnen zu können (vgl. auch Bayerischer VGH München, Beschluss vom 16. Dezember 1996 - 12 CE 95.2728 -, BayVBl. 1997, 470; Beschluss vom 17. September 1997 - 12 ZE 97.1331 -, FEVS 48, 163; Beschluss vom 23. September 1998 - 12 ZE 98.2194, 12 CE 98.2194 -, FEVS 49, 397; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. März 2000 - 16 B 308/00 -, ZFSH/SGB 2000, 558 f.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29. März 1995 - 12 M 1928/95 - zit. nach juris).
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