Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 09.08.1999

Rechtsprechung
   BGH, 12.10.1999 - XI ZR 24/99   

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https://dejure.org/1999,228
BGH, 12.10.1999 - XI ZR 24/99 (https://dejure.org/1999,228)
BGH, Entscheidung vom 12.10.1999 - XI ZR 24/99 (https://dejure.org/1999,228)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1999 - XI ZR 24/99 (https://dejure.org/1999,228)
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Behalten der vollstreckbaren Ausfertigung

§ 151 BGB bei lediglich vorteilhaften Abtretungsangebot

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Angebot - Lediglich rechtlich vorteilhaft - Vorteil - Rechtlicher Vorteil - Zugang - Abtretung - Forderung

  • Judicialis

    BGB § 151; ; BGB § 398

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 151, 398
    Annahme eines lediglich vorteilhaften Angebots; Bestimmbarkeit der Vorausabtretung nachrangiger Teile einer Forderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 151, 398
    Wirksame Abtretung bereits durch Zugang des mit einem abstrakten Schuldanerkenntnis verbundenen Abtretungsangebotes

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Annahme eines Angebots unter Abwesenden, Abtretung künftiger Forderungen zur Sicherheit

Besprechungen u.ä. (2)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Annahme eines lediglich vorteilhaften Angebots nach § 151 BGB; Anforderungen an die Bestimmbarkeit bei Vorausabtretung nachrangiger Forderungsteile

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schuldrecht AT, Zum Vertragsschluss bei einem lediglich vorteilhaften Abtretungsangebot; zur Bestimmbarkeit der Vorausabtretung nachrangiger Teile einer Forderung

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 276
  • ZIP 1999, 2058
  • MDR 2000, 139
  • WM 1999, 2477
  • BB 2000, 67
  • DB 2000, 1559
 
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Wird zitiert von ... (108)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 06.05.1997 - IX ZR 136/96

    Annahme einer Bürgschaftserklärung durch den Gläubiger; Zeitbürgschaft für

    Auszug aus BGH, 12.10.1999 - XI ZR 24/99
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist daher etwa für die Annahme eines selbständigen Garantieversprechens (BGHZ 104, 82, 85 m.w.Nachw.), eines Schuldbeitritts (BGH, Urteil vom 28. Oktober 1993 - VII ZR 192/92, WM 1994, 303, 305 f.) oder einer Bürgschaft (BGH, Urteil vom 6. Mai 1997 - IX ZR 136/96, WM 1997, 1242) eine ausdrückliche oder konkludente Erklärung gegenüber dem Antragenden nicht erforderlich.

    b) Allerdings bedarf es für das Zustandekommen des Vertrages auch in den Fällen des § 151 Satz 1 BGB der Annahme, d.h. eines als Willensbetätigung zu wertenden, nach außen hervortretenden Verhaltens des Angebotsempfängers, aus dem sich dessen Annahmewille unzweideutig ergibt (BGHZ 74, 352, 356; 111, 97, 101; BGH, Urteil vom 6. Mai 1997, aaO m.w.Nachw.).

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in dem zitierten Urteil vom 6. Mai 1997 (IX ZR 136/96, aaO) entschieden, daß es als Betätigung des endgültigen Annahmewillens in aller Regel ausreicht, wenn dem abwesenden Gläubiger die Bürgschaftsurkunde zugeschickt wird und er sie behält.

  • BGH, 28.03.1990 - VIII ZR 258/89

    Annahme eines Abfindungsangebots durch Einreichung eines Schecks

    Auszug aus BGH, 12.10.1999 - XI ZR 24/99
    b) Allerdings bedarf es für das Zustandekommen des Vertrages auch in den Fällen des § 151 Satz 1 BGB der Annahme, d.h. eines als Willensbetätigung zu wertenden, nach außen hervortretenden Verhaltens des Angebotsempfängers, aus dem sich dessen Annahmewille unzweideutig ergibt (BGHZ 74, 352, 356; 111, 97, 101; BGH, Urteil vom 6. Mai 1997, aaO m.w.Nachw.).

    Dabei ist mangels Empfangsbedürftigkeit der Willensbetätigung nicht auf den Empfängerhorizont (§ 157 BGB), sondern darauf abzustellen, ob das Verhalten des Angebotsadressaten vom Standpunkt eines unbeteiligten objektiven Dritten aufgrund aller äußeren Indizien auf einen "wirklichen Annahmewillen" (§ 133 BGB) schließen läßt (BGHZ 111, 97, 101).

  • BGH, 12.03.1991 - XI ZR 85/90

    Konkludentes Geständnis

    Auszug aus BGH, 12.10.1999 - XI ZR 24/99
    Doch reicht ein Stillschweigen auf gegnerische Erklärungen nach ständiger Rechtsprechung nicht aus (BGH, Urteil vom 20. Januar 1987 - VI ZR 182/85, NJW 1987, 1947, 1948; Senatsurteil vom 12. März 1991 - XI ZR 85/90, NJW 1991, 1683; BGH, Urteil vom 7. Dezember 1998 - II ZR 266/97, NJW 1999, 579, 580).
  • BGH, 16.03.1995 - IX ZR 72/94

    Sittenwidrigkeit der Abtretung sämtlicher Kundenforderungen unmittelbar vor dem

    Auszug aus BGH, 12.10.1999 - XI ZR 24/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGHZ 7, 365, 368 f.; BGH, Urteil vom 16. März 1995 - IX ZR 72/94, WM 1995, 995, 996) ist eine Vorausabtretung künftiger Forderungen wirksam, wenn die einzelne Forderung spätestens im Zeitpunkt ihrer Entstehung nach Gegenstand und Umfang genügend bestimmbar ist.
  • BGH, 20.01.1987 - VI ZR 182/85

    Geständnis des Vertreters einer minderjährigen Partei; Schadensersatz bei einem

    Auszug aus BGH, 12.10.1999 - XI ZR 24/99
    Doch reicht ein Stillschweigen auf gegnerische Erklärungen nach ständiger Rechtsprechung nicht aus (BGH, Urteil vom 20. Januar 1987 - VI ZR 182/85, NJW 1987, 1947, 1948; Senatsurteil vom 12. März 1991 - XI ZR 85/90, NJW 1991, 1683; BGH, Urteil vom 7. Dezember 1998 - II ZR 266/97, NJW 1999, 579, 580).
  • BGH, 28.10.1993 - VII ZR 192/92

    Pauschale Abrechnung von Nebenkosten in einem Architektenvertrag; Annahme des

    Auszug aus BGH, 12.10.1999 - XI ZR 24/99
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist daher etwa für die Annahme eines selbständigen Garantieversprechens (BGHZ 104, 82, 85 m.w.Nachw.), eines Schuldbeitritts (BGH, Urteil vom 28. Oktober 1993 - VII ZR 192/92, WM 1994, 303, 305 f.) oder einer Bürgschaft (BGH, Urteil vom 6. Mai 1997 - IX ZR 136/96, WM 1997, 1242) eine ausdrückliche oder konkludente Erklärung gegenüber dem Antragenden nicht erforderlich.
  • BGH, 07.12.1998 - II ZR 266/97

    Zulässigkeit pauschalierten Bestreitens; Wirksamkeit der Neufestsetzung der

    Auszug aus BGH, 12.10.1999 - XI ZR 24/99
    Doch reicht ein Stillschweigen auf gegnerische Erklärungen nach ständiger Rechtsprechung nicht aus (BGH, Urteil vom 20. Januar 1987 - VI ZR 182/85, NJW 1987, 1947, 1948; Senatsurteil vom 12. März 1991 - XI ZR 85/90, NJW 1991, 1683; BGH, Urteil vom 7. Dezember 1998 - II ZR 266/97, NJW 1999, 579, 580).
  • BGH, 07.07.1994 - IX ZR 115/93

    Voraussetzungen eines Geständnisses

    Auszug aus BGH, 12.10.1999 - XI ZR 24/99
    Ein Geständnis im Sinne des § 288 Abs. 1 ZPO erfordert eine Erklärung, daß eine von der Gegenseite behauptete Tatsache wahr ist (BGH, Urteil vom 7. Juli 1994 - IX ZR 115/93, NJW 1994, 3109).
  • BGH, 23.03.1988 - VIII ZR 58/87

    Inhaltskontrolle von Garantiebestimmungen des Herstellers einer verkauften Ware

    Auszug aus BGH, 12.10.1999 - XI ZR 24/99
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist daher etwa für die Annahme eines selbständigen Garantieversprechens (BGHZ 104, 82, 85 m.w.Nachw.), eines Schuldbeitritts (BGH, Urteil vom 28. Oktober 1993 - VII ZR 192/92, WM 1994, 303, 305 f.) oder einer Bürgschaft (BGH, Urteil vom 6. Mai 1997 - IX ZR 136/96, WM 1997, 1242) eine ausdrückliche oder konkludente Erklärung gegenüber dem Antragenden nicht erforderlich.
  • BGH, 22.09.1965 - VIII ZR 265/63
    Auszug aus BGH, 12.10.1999 - XI ZR 24/99
    Zwar sind bei der Wirksamkeitsprüfung grundsätzlich auch die schutzwürdigen Interessen des Schuldners in angemessener Weise zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 1965 - VIII ZR 265/63, WM 1965, 1049; OLG Dresden NJW-RR 1997, 1070, 1071 m.w.Nachw.).
  • BGH, 07.05.1979 - II ZR 210/78

    Einlösung einer Lastschrift im Abbuchungsauftragsverfahren

  • OLG Dresden, 18.02.1997 - 14 U 1294/96

    Unwirksamkeit einer Abtretung infolge unzulässiger Verknüpfung mit Gegenforderung

  • BGH, 25.10.1952 - I ZR 48/52

    Vorausabtretung. Verlängerter Eigentumsvorbehalt

  • BGH, 27.11.2019 - VIII ZR 285/18

    Zur Vereinbarkeit der Tätigkeit des registrierten Inkassodienstleisters "Lexfox"

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass grundsätzlich auch die (Voraus-)Abtretung einer - wie hier unter Zugrundelegung der vorgenannten überwiegenden Auffassung - erst künftig entstehenden Forderung nach § 398 BGB wirksam ist, wenn diese - wie hier - spätestens im Zeitpunkt ihrer Entstehung nach Gegenstand und Umfang genügend bestimmbar ist (vgl. nur BGH, Urteile vom 12. Oktober 1999 - XI ZR 24/99, NJW 2000, 276 unter III; vom 20. September 2012 - IX ZR 208/11, WM 2012, 2292 Rn. 8; jeweils mwN; ebenso MünchKommBGB/Roth/Kieninger, 8. Aufl., § 398 Rn. 78 ff.; vgl. auch BGH, Urteil vom 22. Juni 1989 - III ZR 72/88, BGHZ 108, 98, 104).
  • OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 9 U 31/15

    Sparvertrag: Bindung einer Sparkasse an die in einem Werbeflyer angebotenen

    Soweit die Berufung die für das Zustandekommen des Vertrages auch in den Fällen des § 151 Satz 1 BGB erforderliche Annahme, d.h. eines als Willensbetätigung zu wertenden, nach außen hervortretenden Verhaltens des Angebotsempfängers, aus dem sich dessen Annahmewille unzweideutig ergibt (BGH, Urteil vom 12. Oktober 1999 - XI ZR 24/99 BGHR BGB § 151 Annahmeerklärung 1), vermisst, blendet sie das prozessuale Verhalten des Klägers, der seine Berechtigung aus der vorgelegten Erklärung ableitet, aus.
  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 380/03

    Anbahnung eines Fernabsatzvertrages durch einen Boten; Einholung der Unterschrift

    Allerdings bedarf es für das Zustandekommen des Vertrages auch in den Fällen des § 151 Satz 1 BGB der Annahme, das heißt eines als Willensbetätigung zu wertenden, nach außen hervortretenden Verhaltens des Angebotsempfängers, aus dem sich dessen Annahmewille unzweideutig ergibt (z.B.: BGHZ 111, 97, 101; BGH, Urteil vom 12. Oktober 1999 - XI ZR 24/99 - NJW 2000, 276, 277 m.w.N.; Bamberger/Roth/Eckert, BGB, § 151 Rn. 3) In welchen Handlungen eine ausreichende Betätigung des Annahmewillens zu finden ist, kann nur in Würdigung des konkreten Einzelfalls entschieden werden.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 09.08.1999 - 1 BvR 2245/98   

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BVerfG, 09.08.1999 - 1 BvR 2245/98 (https://dejure.org/1999,1960)
BVerfG, Entscheidung vom 09.08.1999 - 1 BvR 2245/98 (https://dejure.org/1999,1960)
BVerfG, Entscheidung vom 09. August 1999 - 1 BvR 2245/98 (https://dejure.org/1999,1960)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei "Die Republikaner"

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei "Die Republikaner"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 276 (Ls.)
  • NVwZ 1999, 1330
  • DVBl 1999, 1646
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Berlin, 04.11.1998 - 3 S 15.98

    Zwangsgeld ; Beugemittel; Einstweilige Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 09.08.1999 - 1 BvR 2245/98
    a) den Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 4. November 1998 - OVG 3 S 15.98 -,.

    Dies sei aber in der zeitlichen Begrenzung der Handlungspflicht begründet und nicht in der Unzulänglichkeit des gesetzlichen Vollstreckungsinstrumentariums (vgl. OVG Berlin, NVwZ-RR 1999, S. 411 f.).

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus BVerfG, 09.08.1999 - 1 BvR 2245/98
    Im Bereich des Verwaltungsprozeßrechts kann Art. 19 Abs. 4 GG auch den Erlaß einstweiliger Anordnungen gemäß § 123 VwGO erforderlich machen, wenn ohne vorläufigen Rechtsschutz schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 46, 166 ; 79, 69 ).

    Darüber hinaus sind die Verwaltungsgerichte verpflichtet, bei Erlaß und Vollstreckung einstweiliger Anordnungen nach § 123 VwGO der besonderen Bedeutung der jeweils betroffenen Grundrechte und den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 79, 69 ).

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 09.08.1999 - 1 BvR 2245/98
    Sie gibt dem Bürger darüber hinaus einen substantiellen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 77, 275 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 09.08.1999 - 1 BvR 2245/98
    Es ist zwar grundsätzlich Sache der für die Auslegung und Anwendung des Verwaltungsprozeßrechts zuständigen Verwaltungsgerichte darüber zu befinden, welche Zwangsmittel aufgrund der §§ 167, 170 und 172 VwGO generell bei der Vollstreckung gegen die öffentliche Hand und speziell bei der Durchsetzung einstweiliger Anordnungen zur Verfügung stehen (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 09.08.1999 - 1 BvR 2245/98
    Im Bereich des Verwaltungsprozeßrechts kann Art. 19 Abs. 4 GG auch den Erlaß einstweiliger Anordnungen gemäß § 123 VwGO erforderlich machen, wenn ohne vorläufigen Rechtsschutz schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 46, 166 ; 79, 69 ).
  • VGH Bayern, 27.02.2017 - 22 C 16.1427

    Münchener Luftreinhalteplan: Freistaat Bayern bleibt in der Pflicht

    Bei alledem verkennt der Verwaltungsgerichtshof nicht, dass die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit von Verfassungs wegen gehalten sind, "die Vollstreckungsvorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung so auszulegen und anzuwenden, dass ein wirkungsvoller Schutz der Rechte des Einzelnen auch gegenüber der Verwaltung gewährleistet ist" (BVerfG, B.v. 9.8.1999 - 1 BvR 2245/98 - DVBl 1999, 1646).

    § 172 VwGO steht daher dem Einsatz anderer nach § 167 VwGO in Verbindung mit der Zivilprozessordnung möglicher Zwangsmittel nicht entgegen (BVerfG, B.v. 9.8.1999 a.a.O. S. 1646).

    Ist etwa aufgrund vorangegangener Erfahrungen, aufgrund eindeutiger Bekundungen oder aufgrund mehrfacher erfolgloser Zwangsgeldandrohungen klar erkennbar, dass die Behörde unter dem Druck des Zwangsgeldes nicht einlenkt, gebietet es das Gebot effektiven Rechtsschutzes, von der nach § 167 VwGO möglichen "entsprechenden" Anwendung zivilprozessualer Vorschriften Gebrauch zu machen und einschneidendere Zwangsmaßnahmen zu ergreifen, um die Behörde zu rechtmäßigem Handeln anzuhalten (BVerfG, B.v. 9.8.1999 a.a.O. S. 1646).

    Notwendiges Korrelat der Erfordernisse, die sich aus dem Postulat der effektiven Durchsetzung des Unionsrechts sowie dem Gebot der Wirksamkeit der Vollstreckung von gegen die öffentliche Verwaltung ergangenen Gerichtsentscheidungen (BVerfG, B.v. 9.8.1999 - 1 BvR 2245/98 - DVBl 1999, 1646) für den Umfang der vorliegend veranlassten Sach- und Rechtsprüfung ergeben, ist eine Ausgestaltung des Vollstreckungsverfahrens, die die Rechte der Beteiligten - insbesondere den Anspruch des Vollstreckungsschuldners und anderer durch Vollstreckungsmaßnahmen nachteilig Betroffener auf rechtliches Gehör - in besonders sorgfältiger Weise wahrt.

  • VGH Bayern, 09.11.2018 - 22 C 18.1718

    Vorlage zum Europäischen Gerichtshof: Zwangshaft gegenüber Amtsträgern

    Kommt die vollziehende Gewalt dem Rechtsbefehl nicht nach, der ihr in einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung erteilt wurde, so sind die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Fällen der vorliegenden Art nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland - abgesehen von der durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. August 1999 (1 BvR 2245/98 [ECLI:DE:BVerfECLI:G:1999:rk19990809.1bvr224598]) richterrechtlich eröffneten weiteren Möglichkeit (vgl. dazu nachfolgend Abschnitt II.9.1 der Gründe dieses Beschlusses) - darauf beschränkt, ihr gegenüber unter Einräumung einer Frist für die Nachholung der geschuldeten Handlung Zwangsgelder anzudrohen und, falls auch die Androhung erfolglos bleibt, das Zwangsgeld festzusetzen (d.h. dem Vollstreckungsschuldner die Entrichtung des angedrohten Betrags aufzugeben).

    Im Beschluss vom 9. August 1999 (1 BvR 2245/98 [ECLI:DE:BVerfECLI:G:1999:rk19990809.1bvr224598]) - ihm lag die Konstellation zugrunde, dass die öffentliche Verwaltung einer politisch missliebigen Partei eine Veranstaltungshalle trotz einer dahingehenden gerichtlichen Anordnung und der zweimaligen Androhung von Zwangsgeldern nicht zur Verfügung gestellt hatte - hat es auf das Gebot hingewiesen, "die Vollstreckungsvorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung so auszulegen und anzuwenden, dass ein wirkungsvoller Schutz der Rechte des Einzelnen auch gegenüber der Verwaltung gewährleistet ist".

    Angesichts der Hartnäckigkeit, mit der der Vollstreckungsschuldner die Erfüllung des Urteils vom 9. Oktober 2012 in Verbindung mit dem Beschluss vom 27. Februar 2017 verweigert, steht für den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof fest, dass die im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. August 1999 (1 BvR 2245/98 (ECLI:DE:BVerfECLI:G:1999:rk19990809.1bvr224598]) aufgestellten Voraussetzungen für eine Überwindung der sich aus § 167 Abs. 1 Satz 1 VwGO grundsätzlich ergebenden Sperrwirkung an sich erfüllt sind.

    Deutsche Gerichte haben deshalb - und zwar auch noch nach dem Ergehen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 9. August 1999 (1 BvR 2245/98 [ECLI:DE:BVerfECLI:G:1999:rk19990809.1bvr224598]) - die Anordnung von Zwangshaft gegen Amtsträger der Exekutive wiederholt für unzulässig erklärt (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.1.1995 - 10 S 488/94 [ECLI:DE:VGHBW:1995:0112.10S488.94.0A]; Bundesfinanzhof, Beschluss vom 21.10.1999 - VII B 197/99 - juris Rn. 11 f.; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.1.2012 - L 7 KA 71/11 B ER [ECLI:DE:LSGBEBB:2012: 0123.L7KA71.11BER.0A - Rn. 17).

  • VG Stuttgart, 21.01.2020 - 17 K 5255/19

    Vollstreckung einer Verpflichtung aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts

    Daher sei nach der Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 09.08.1999 - 1 BvR 2245/98 - in juris) auf die Zwangsmittel der ZPO überzugehen.

    Dies ist bei der Auslegung und Anwendung des Verwaltungsprozessrechts durch die Verwaltungsgerichte bei der Auswahl der Zwangsmittel aufgrund der §§ 167, 170 und 172 VwGO bei der Vollstreckung gegen die öffentliche Hand zu beachten (BVerfG, Kammerbeschluss vom 09.08.1999, - 1 BvR 2245/98-, in juris).

    Das Bundesverfassungsgericht führt in seinem Kammerbeschluss vom 09.08.1999 (1 BvR 2245/98) hierzu aus:.

  • VG München, 29.01.2018 - M 19 X 17.5464

    Pflicht zur Öffentlichkeitsbeteiligung - Vorbereitung der Fortschreibung des

    Denn die Justizgewährleistungspflicht und das Gebot effektiven Rechtsschutzes erfordern, von der nach § 167 Abs. 1 Satz 1 VwGO möglichen "entsprechenden" Anwendung zivilprozessualer Vorschriften Gebrauch zu machen und einschneidendere Zwangsmaßnahmen zu ergreifen, um die Behörde zu rechtmäßigem Handeln anzuhalten, wenn etwa aufgrund vorangegangener Erfahrungen, aufgrund eindeutiger Bekundungen oder aufgrund mehrfacher erfolgloser Zwangsgeldandrohungen klar erkennbar ist, dass die Behörde unter dem Druck des Zwangsgeldes nicht einlenkt (vgl. BVerfG, B.v. 9.8.1999 - 1 BvR 2245/98 - juris Rn. 9).

    Welche der in den §§ 885 bis 896 ZPO geregelten, einschneidenderen Zwangsmittel in welcher Reihenfolge und in welcher Form bei der Vollstreckung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen erforderlichenfalls zum Einsatz kommen, obliegt vorrangig der verwaltungsgerichtlichen Beurteilung (BVerfG, B.v. 9.8.1999 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2020 - 10 S 461/20

    Fahrverbot für Euro-5-Dieselfahrzeuge in Stuttgart: Beschwerde des Landes und

    Das Verwaltungsgericht habe verkannt, dass es sich bei § 172 VwGO um eine für Leistungsurteile abschließende Sonderregelung handele, die die Festsetzung eines solchen Zwangsgelds auch unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 09.08.1999 - 1 BvR 2245/98 - nicht zulasse.

    Jedenfalls erzwingen in einer solchen Konstellation sowohl nationales Verfassungsrecht als auch - unabhängig davon - Unionsrecht eine (nach Gesetzeswortlaut und Gesetzessystematik ohne weiteres mögliche) wirksame Zwangsvollstreckung nach § 167 Abs. 1 Satz 1 VwGO i. V. m. § 888 ZPO (zu Art. 19 Abs. 4 GG vgl. z. B. BVerfG, Beschlüsse vom 12.03.2019 - 2 BvR 2255/17, 2 BvR 2272/17 - juris Rn. 20 und vom 09.08.1999 - 1 BvR 2245/98 - juris Rn. 6 ff.; zum Unionsrecht vgl. z. B. EuGH, Urteil vom 19.12.2019 - C-752/18 -, EU:C:2019:1114, juris Rn. 33 ff.; zum Ganzen vgl. z. B. Berkemann a. a. O. S. 761 ff.; Will a. a. O. S. 300 ff.; Kaerkes a. a. O.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2019 - C-752/18

    Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe ist es nicht möglich, gegenüber

    In seinem Beschluss vom 9. August 1999 (1 BvR 2245/98) habe es hervorgehoben, dass der Einsatz anderer nach § 167 VwGO in Verbindung mit der ZPO möglicher Zwangsmittel "im Hinblick auf das Gebot wirkungsvollen Rechtsschutzes jedenfalls dann geboten [ist], wenn die Androhung und Festsetzung eines auf 2 000 DM [(etwa 1 000 Euro, die damals bestehende Obergrenze)] beschränkten Zwangsgeldes zum Schutz der Rechte des Betroffenen ungeeignet ist".

    Die deutschen Gerichte hätten deshalb - auch nachdem der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. August 1999 (1 BvR 2245/98) ergangen sei - die Anordnung von Zwangshaft gegen Amtsträger der Exekutive wiederholt für unzulässig erklärt.

    § 172 VwGO sei eine solche Regelung, und dessen im Anschluss an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. August 1999 (1 BvR 2245/98) erfolgte Änderung, die diesem Beschluss Rechnung trage, indem der Höchstbetrag von Zwangsgeldern gegen die Verwaltung zur Steigerung ihrer Effizienz angehoben werde, habe zur Folge, dass es nicht mehr möglich sei, auf die im Zivilrecht vorgesehenen einschneidenderen Zwangsmittel zurückzugreifen.

    32 Beschluss vom 9. August 1999 (1 BvR 2245/98).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2018 - 10 S 1808/18

    Durchsetzung eines verwaltungsgerichtlichen Bescheidungsurteils; wirkungsvolle

    Das verfassungsrechtlich gewährleistete Gebot effektiven Rechtsschutzes verlangt eine wirkungsvolle Vollstreckung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.08.1999 - 1 BvR 2245/98 - NVwZ 1999, 1330), die verhindern helfen soll, dass sich die Behörde über rechtskräftige Gerichtsentscheidungen hinwegsetzt, etwa indem sie die titulierte Verpflichtung nur zum Teil oder nur verzögert erfüllt (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 14.02.2017 - 1 So 63/16 - juris Rn. 39, 43; Heckmann in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 172 Rn. 58 f., 62; W.-R. Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl., § 172 Rn. 6, 6b; Porz in Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 4. Aufl., VwGO § 172 Rn. 6).
  • VGH Bayern, 14.08.2018 - 22 C 18.583

    Luftreinhalteplan München - Zwangsgeld gegen Behörde

    Es sei nunmehr die im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. August 1999 (1 BvR 2245/98 - NVwZ 1999, 1330) dargestellte Situation eingetreten, in der es das Gebot effektiven Rechtsschutzes gebiete, von der nach § 167 VwGO möglichen entsprechenden Anwendung zivilprozessualer Vorschriften Gebrauch zu machen und einschneidendere Zwangsmaßnahmen zu ergreifen, um die Behörde zu rechtmäßigem Handeln anzuhalten.

    Unabhängig hiervon seien die im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. August 1999 (1 BvR 2245/98 - NVwZ 1999, 1330) aufgestellten Voraussetzungen für einen Rückgriff auf die Vollstreckungsmittel der Zivilprozessordnung nicht erfüllt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2017 - 4 B 786/17

    Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Presse bzw. der Öffentlichkeit

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 9.8.1999 - 1 BvR 2245/98 -, DVBl. 1999, 1646 = juris, Rn. 7 ff.
  • VGH Bayern, 27.08.2020 - 22 C 20.44

    Vollstreckungsverfahren zum Luftreinhalteplan München erfolglos

    Es sei nunmehr die im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. August 1999 - 1 BvR 2245/98 - dargestellte Situation eingetreten, in der es das Gebot effektiven Rechtsschutzes gebiete, von der nach § 167 VwGO möglichen entsprechenden Anwendung zivilprozessualer Vorschriften Gebrauch zu machen und einschneidendere Zwangsmaßnahmen zu ergreifen, um die Behörde zu rechtmäßigem Handeln anzuhalten.

    Unabhängig hiervon seien die im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. August 1999 - 1 BvR 2245/98 - aufgestellten Voraussetzungen für einen Rückgriff auf die Vollstreckungsmittel der Zivilprozessordnung nicht erfüllt.

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2008 - Verg 23/08

    Nachprüfungsverfahren: Zur Veräußerung kommunaler Grundstücke, die mit einer

  • OVG Hamburg, 14.02.2017 - 1 So 63/16

    Zwangsgeld bezüglich Fortschreibung des Luftreinhalteplans bestätigt

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2008 - Verg 3/08

    Zur Vorlagepflicht des OLG an den BGH in entsprechender Anwendung des § 124 Abs.

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - Verg 7/08

    Zur Vorlagepflicht des OLG an den BGH in entsprechender Anwendung des § 124 Abs.

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2008 - Verg 57/07

    Vollstreckbarkeit eines gegenüber einer gesetzlichen Krankenkasse ausgesprochenen

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2008 - Verg 4/08

    Spezialzuständigkeit des OLG im Vergabeverfahren gegenüber den Sozialgerichten -

  • VG Stuttgart, 06.11.2023 - 16 K 5276/23

    Feststellungsverfahren hinsichtlich der Erhebung einer Hilfsfrist des

  • VG Gelsenkirchen, 03.08.2018 - 8 L 1412/18

    Fall Sami A.: Zwangsgeld gegen die Stadt Bochum festgesetzt und weiteres

  • VGH Hessen, 08.11.1999 - 8 TM 3106/99

    Behörde als Vollstreckungsschuldner - Durchsetzung von nicht auf Geldleistung

  • OLG Düsseldorf, 16.04.2008 - Verg 57/07

    Rabattverträge von Krankenkassen: OLG legt Rechtswegfrage dem BGH vor!

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2017 - 18 B 1157/16

    Beschwerdefähigkeit und Existenz des Beschlusses mit der telefonischen

  • OVG Thüringen, 18.01.2010 - 2 VO 327/08

    Zur Vollstreckung von einstweiligen Anordnungen, mit denen ein Unterlassen der

  • OLG Düsseldorf, 09.11.2018 - 3 Kart 850/18

    Zulässigkeit der Veröffentlichung von Aufwands- und Strukturparametern der ersten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - 4 B 335/19

    Anspruch auf Unterlassung der Information an Ausbildungsteilnehmer eines privaten

  • OLG Düsseldorf, 16.07.2018 - 3 Kart 683/18

    Begründetheit eines Eilantrags auf Unterlassung der Veröffentlichung von

  • VG Mainz, 06.05.2019 - 3 N 338/19

    Luftreinhalteplan - keine Zwangsgeldandrohung gegen Stadt Mainz

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.10.2023 - 1 R 307/23

    Bestimmung einer angemessenen Frist zur Erfüllung eines

  • VG Mainz, 03.12.2019 - 3 N 1070/19

    Luftreinhalteplan - Vollstreckungsantrag gegen Stadt Mainz erneut erfolglos

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.12.2009 - L 1 KR 350/09

    24-Behandlungspflege; Zwangsvollstreckung; Zwangsgeldandrohung; Ersatzvornahme

  • LSG Baden-Württemberg, 26.08.2008 - L 4 KR 2992/08

    Krankenkassenwahlrecht in der gesetzlichen Krankenversicherung, Verstoß gegen

  • VG Frankfurt/Oder, 14.06.2022 - 3 L 34/22
  • OLG Düsseldorf, 12.09.2018 - 3 Kart 809/18

    Zulässigkeit der Veröffentlichung von Aufwands- und Strukturparametern der ersten

  • VG Sigmaringen, 09.03.2022 - 5 K 377/22
  • OVG Brandenburg, 13.06.2005 - 3 E 8/05

    Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen unzureichender Erfüllung eines

  • SG Lüneburg, 13.05.2009 - S 81 AS 531/09

    Aussetzung; Behörde; Beschluss; Beschwerde; Beschwerdegericht; Eilverfahren;

  • SG Lüneburg, 14.05.2009 - S 87 AS 474/09

    Androhung; Bescheid; Beschluss; Darlehen; Darlehensbedingungen; Durchsetzung;

  • VG Lüneburg, 04.12.2006 - 1 D 1/06

    Festsetzung eines angedrohten Zwangsgeldes gegenüber einer Behörde.

  • VG Lüneburg, 06.09.2006 - 1 D 1/06

    Vollstreckung aus rechtskräftigem Urteil durch Zwangsgeldandrohung gegen die

  • VGH Bayern, 30.12.2009 - 20 CE 09.2905

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Entfallen des Anordnungsgrundes;

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