Rechtsprechung
BVerfG, 18.08.2000 - 1 BvQ 23/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine Verbotsverfügung für eine Versammlung von Rechtsextremisten in Hamburg begrenzt wiederherzustellen - Fehlen konkreter Indizien für eine getarnte Rudolf Heß- Gedenkveranstaltung
- Wolters Kluwer
Einstweilige Anordnung - Bundesverfassungsgericht - Sofortvollzug - Versammlungsverbot - Versammlungsfreiheit - Demonstrationsfreiheit - Gegendemonstration - Umwidmung - Gefahr - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Judicialis
BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § ... 93 d Abs. 2; ; BVerfGG § 32 Abs. 5; ; BVerfGG § 93 d Abs. 2; ; BVerfGG § 32; ; BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 34 a Abs. 3; ; VersG § 25; ; VersG § 15 Abs. 1; ; VwGO § 80 Abs. 5 Satz 4; ; GG Art. 8
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einstweiliger Rechtsschutz gegen ein für sofort vollziehbar erklärtes Versammlungsverbot
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots in Hamburg am 20. August 2000
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots in Hamburg am 20. August 2000
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 17.08.2000 - 14 VG 3354/00
- OVG Hamburg, 18.08.2000 - 4 Bs 245/00
- BVerfG, 18.08.2000 - 1 BvQ 23/00
Papierfundstellen
- NJW 2000, 3053
- NVwZ 2000, 1405 (Ls.)
- DVBl 2000, 1605
Wird zitiert von ... (132) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf
Auszug aus BVerfG, 18.08.2000 - 1 BvQ 23/00
Es kann erst in einem Hauptsacheverfahren abschließend geklärt werden, ob die Einschätzung des Geschehensablaufs und die Gefahrenprognose, auf die die Entscheidung der Behörde und der Verwaltungsgerichte gestützt worden sind, den Anforderungen von Art. 8 GG genügten (vgl. hierzu BVerfGE 69, 315 ; 87, 399 ).Bei der Deutung des geplanten inhaltlichen Anliegens muss das Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters über Art und Inhalt der Veranstaltung (vgl. BVerfGE 69, 315 ) berücksichtigt werden.
Auf die Frage, wieweit ein Versammlungsverbot auf einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung gestützt werden kann (vgl. BVerfGE 69, 315 ), kommt es daher nicht mehr an.
Signalisiert der Veranstalter seine Bereitschaft zur Veränderung der Versammlungsmodalitäten, ist die Versammlungsbehörde im Rahmen ihrer Kooperationspflicht (vgl. BVerfGE 69, 315 ) gehalten, diesen Möglichkeiten nachzugehen und nach Wegen zu suchen, die Versammlung gegen Gefahren zu schützen, die nicht von ihr selbst ausgehen.
- BVerfG, 24.01.1973 - 1 BvR 16/73
Folgenabwägung bei Ausweisung eines der Unterstützung von Terrororganisationen …
Auszug aus BVerfG, 18.08.2000 - 1 BvQ 23/00
In Fällen dieser Art hat das Bundesverfassungsgericht seiner Abwägung in aller Regel die Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen in den angegriffenen Entscheidungen zu Grunde zu legen (vgl. hierzu etwa BVerfGE 34, 211 ; 36, 37 ;… BVerfG, EuGRZ 1997, S. 522). - BVerfG, 24.08.1992 - 2 BvE 1/92
Einstweilige Anordnung - Berlin-Vertrag - Regierungssitz
Auszug aus BVerfG, 18.08.2000 - 1 BvQ 23/00
Wegen der meist weit tragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 87, 107 ; stRspr).
- BVerfG, 20.04.1993 - 2 BvQ 14/93
Einstweilige Anordnung gegen Abschiebung
Auszug aus BVerfG, 18.08.2000 - 1 BvQ 23/00
Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr). - BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94
Teilweise erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung …
Auszug aus BVerfG, 18.08.2000 - 1 BvQ 23/00
Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr). - BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85
'Legende vom toten Soldaten'
Auszug aus BVerfG, 18.08.2000 - 1 BvQ 23/00
Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr). - BVerfG, 27.08.1973 - 1 BvR 282/73
Keine einstweilige Anordnung gegen den Staatsvertrag zur Vergabe von …
Auszug aus BVerfG, 18.08.2000 - 1 BvQ 23/00
In Fällen dieser Art hat das Bundesverfassungsgericht seiner Abwägung in aller Regel die Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen in den angegriffenen Entscheidungen zu Grunde zu legen (vgl. hierzu etwa BVerfGE 34, 211 ; 36, 37 ;… BVerfG, EuGRZ 1997, S. 522). - BVerfG, 01.12.1992 - 1 BvR 88/91
Versammlungsauflösung
Auszug aus BVerfG, 18.08.2000 - 1 BvQ 23/00
Es kann erst in einem Hauptsacheverfahren abschließend geklärt werden, ob die Einschätzung des Geschehensablaufs und die Gefahrenprognose, auf die die Entscheidung der Behörde und der Verwaltungsgerichte gestützt worden sind, den Anforderungen von Art. 8 GG genügten (vgl. hierzu BVerfGE 69, 315 ; 87, 399 ).
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03
Rechtsschutzinteresse
Eilrechtsschutz ist auch dann zu gewähren, wenn die für das Versammlungsverbot maßgebliche Gefahrenprognose auf Umstände gestützt worden ist, deren Berücksichtigung dem Schutzgehalt des Art. 8 GG offensichtlich widerspricht, oder wenn das für eine Begrenzung der Versammlungsfreiheit herangezogene Schutzgut und die angewandten Normen die Einschränkung offensichtlich nicht tragen (vgl. zum verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutz BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 3053 ;… 2001, S. 2069 ). - BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvR 1423/07
Eilantrag abgelehnt: Sternmarsch darf angesichts der Sicherheitsrisiken nicht in …
Einstweiliger Rechtsschutz ist insbesondere zu gewähren, wenn die Behörde oder die Gerichte ihre Gefahrenprognose auf Umstände gestützt haben, deren Berücksichtigung dem Schutzgehalt des Art. 8 GG offensichtlich widerspricht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. August 2000 - 1 BvQ 23/00 -, NJW 2000, S. 3053 ;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. September 2000 - 1 BvQ 24/00 -, NVwZ 2000, S. 1406 ; stRspr).Gibt es neben Anhaltspunkten für die von der Behörde oder den Gerichten zugrunde gelegte Gefahrenprognose auch Gegenindizien, so haben sich die Behörde und die Gerichte auch mit diesen in einer den Grundrechtsschutz hinreichend berücksichtigenden Weise auseinander zu setzen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. August 2000 - 1 BvQ 23/00 -, NJW 2000, S. 3053 …sowie vom 11. April 2002 - 1 BvQ 12/02 -, NVwZ-RR 2002, S. 500).
Folgen, deren Eintritt durch entsprechende hoheitliche Vorgaben ausgeschlossen werden können, sind nicht zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. August 2000 - 1 BvQ 23/00 -, NJW 2000, S. 3053 …sowie vom 1. September 2000 - 1 BvQ 24/00 -, NVwZ 2000, S. 1406 ).
So dürfen in die Folgenabwägung keine Annahmen über Gefahren eingehen, deren Eintritt bei Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes durch räumliche Beschränkungen der Versammlung oder durch sonstige geeignete Auflagen begrenzt oder ausgeschaltet werden können (vgl. BVerfG, a.a.O., NJW 2000, S. 3053 ).
- BVerfG, 24.03.2001 - 1 BvQ 13/01
Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots im deutsch-niederländischen …
Die Angaben des Veranstalters scheiden als Grundlage für die von der Behörde vorzunehmende Gefahrenprognose allerdings aus, wenn tatsächliche Anhaltspunkte - etwa der Hinweis auf frühere Täuschungen des Antragstellers (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. August 2000 - 1 BvQ 23/00 -) - darauf hindeuten, dass der Veranstalter in Wahrheit eine Versammlung anderen Inhalts plant, die eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bewirkt.
- BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01
Keine rechtsextreme Demonstration am Holocaust-Gedenktag
Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Gefahrenprognose auf Umstände gestützt wird, deren Berücksichtigung dem Schutzgehalt des Art. 8 GG offensichtlich widerspricht (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 3053 ). - VG Hamburg, 06.10.2000 - 20 VG 3276/99
Anspruch auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Versammlungsverbotes; Verbot …
Ebenso wie die Behörde hat das Gericht von den Angaben der Anmeldung auszugehen, es sei denn, es drängt sich auch bei grundrechtskonformer Deutung des Vorhabens der Eindruck auf, in Wahrheit sei ein anderer Inhalt geplant, und der Veranstalter werde trotz der gesetzlichen Strafandrohung ( § 25 Nr. 1 VersammlG ) eine Versammlung anderen Inhalts und damit anderen Gefahrenpotentials durchführen als angemeldet (BVerfG, Beschluss vom 18. August 2000, 1 BvQ 23/00 , NJW 2000, 3053).Entsprechend führt das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 18. August 2000, 1 BvQ 23/00 , NJW 2000, 3053) in diesem Zusammenhang unter Betonung, dass der betroffene Grundrechtsträger nicht auf Dauer an der Verwirklichung seines Freiheitsrechts gehindert werden darf, aus:.
Eine Durchführung der Versammlung ungeachtet eines unzureichenden Polizeischutzes war nicht geboten (unten bb), auch wenn - wie gegenwärtig in Hamburg - jede Absicht zur Durchführung rechtsextremistischer Demonstrationen mit Gegenaktionen gewaltbereiter Personen des linken politischen Spektrums beantwortet wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. August 2000, 1 BvQ 23/00 , NJW 2000, 3053).
Die Beklagte ist mit der Geltendmachung eines polizeilichen Notstandes auch nicht ausgeschlossen, weil der Kläger sonst auf unabsehbare Zeit an der Grundrechtsausübung gehindert wäre (vgl. insoweit BVerfG, Beschluss vom 18. August 2000, 1 BvQ 23/00 , NJW 2000, 3053).
Eine zeitliche Verlegung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn sich dadurch die vorhandenen Gefahren in einem solchen Maße verringern, dass ein Versammlungsverbot wegen polizeilichen Notstandes ausscheidet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. August 2000, 1 BvQ 23/00 , NJW 2000, 3053).
Erst wenn der Kläger unmissverständlich dargetan hätte, von einer von der Beklagten erwogenen oder aufgrund einer gerichtlichen Anordnung nach § 80 Abs. 5 VwGO zu erlassenden Auflage dieses Inhalts (vgl. zu dieser Möglichkeit und zu Modifikationen nach § 80 Abs. 5 Satz 4 VwGO : BVerfG, Beschluss vom 18. August 2000, 1 BvQ 23/00 , NJW 2000, 3053) keinen Gebrauch machen zu wollen, wäre die Beklagte nicht mehr gehalten gewesen, die Durchführbarkeit einer solchen Veranstaltung zu untersuchen.
Fehlen für einen angemeldeten Aufzug in der Hamburger Innenstadt die erforderlichen Polizeikräfte, ergibt sich daraus nicht ohne weiteres die Bejahung des polizeilichen Notstandes auch für eine stationäre Versammlung (Beschluss der Kammer vom 2. Juni 1999, 20 VG 2106/99; ebenso BVerfG, Beschluss vom 18. August 2000, 1 BvQ 23/00 , NJW 2000, 3053).
Der Kräftebedarf ist bei einer stationären Versammlung grundsätzlich geringer zu veranschlagen als bei einem mehrere Kilometer langen Aufzug durch die Hamburger Innenstadt (ebenso BVerfG, Beschluss vom 18. August 2000, 1 BvQ 23/00 , NJW 2000, 3053).
- VG Hamburg, 06.10.2000 - 20 VG 3276/00
Verbot eines Aufzuges gegen die Wehrmachtsausstellung
Ebenso wie die Behörde hat das Gericht von den Angaben der Anmeldung auszugehen, es sei denn, es drängt sich auch bei grundrechtskonformer Deutung des Vorhabens der Eindruck auf, in Wahrheit sei ein anderer Inhalt geplant, und der Veranstalter werde trotz der gesetzlichen Strafandrohung (§ 25 Nr. 1 VersammlG) eine Versammlung anderen Inhalts und damit anderen Gefahrenpotentials durchführen als angemeldet (BVerfG, Beschluss vom 18. August 2000, 1 BvQ 23/00, NJW 2000, 3053).Entsprechend führt das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 18. August 2000, 1 BvQ 23/00, NJW 2000, 3053) in diesem Zusammenhang unter Betonung, dass der betroffene Grundrechtsträger nicht auf Dauer an der Verwirklichung seines Freiheitsrechts gehindert werden darf, aus:.
Eine Durchführung der Versammlung ungeachtet eines unzureichenden Polizeischutzes war nicht geboten (unten bb), auch wenn - wie gegenwärtig in Hamburg - jede Absicht zur Durchführung rechtsextremistischer Demonstrationen mit Gegenaktionen gewaltbereiter Personen des linken politischen Spektrums beantwortet wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. August 2000, 1 BvQ 23/00, NJW 2000, 3053) .
(bb) Die Beklagte ist mit der Geltendmachung eines polizeilichen Notstandes auch nicht ausgeschlossen, weil der Kläger sonst auf unabsehbare Zeit an der Grundrechtsausübung gehindert wäre (vgl. insoweit BVerfG, Beschluss vom 18. August 2000, 1 BvQ 23/00, NJW 2000, 3053).
aa) Eine zeitliche Verlegung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn sich dadurch die vorhandenen Gefahren in einem solchen Maße verringern, dass ein Versammlungsverbot wegen polizeilichen Notstandes ausscheidet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. August 2000, 1 BvQ 23/00, NJW 2000, 3053).
Erst wenn der Kläger unmissverständlich dargetan hätte, von einer von der Beklagten erwogenen oder aufgrund einer gerichtlichen Anordnung nach § 80 Abs. 5 VwGO zu erlassenden Auflage dieses Inhalts (vgl. zu dieser Möglichkeit und zu Modifikationen nach § 80 Abs. 5 Satz 4 VwGO: BVerfG, Beschluss vom 18. August 2000, 1 BvQ 23/00, NJW 2000, 3053) keinen Gebrauch machen zu wollen, wäre die Beklagte nicht mehr gehalten gewesen, die Durchführbarkeit einer solchen Veranstaltung zu untersuchen.
(2) Fehlen für einen angemeldeten Aufzug in der Hamburger Innenstadt die erforderlichen Polizeikräfte, ergibt sich daraus nicht ohne weiteres die Bejahung des polizeilichen Notstandes auch für eine stationäre Versammlung (Beschluss der Kammer vom 2. Juni 1999, 20 VG 2106/99; ebenso BVerfG, Beschluss vom 18. August 2000, 1 BvQ 23/00, NJW 2000, 3053).
(a) Der Kräftebedarf ist bei einer stationären Versammlung grundsätzlich geringer zu veranschlagen als bei einem mehrere Kilometer langen Aufzug durch die Hamburger Innenstadt (ebenso BVerfG, Beschluss vom 18. August 2000, 1 BvQ 23/00, NJW 2000, 3053).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2020 - 15 A 2100/18
Versammlung Anspruch auf Einschreiten Beeinträchtigungen Dritter
vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. Dezember 2012 - 1 BvR 2794/10 -, juris Rn. 17, vom 12. Mai 2010 - 1 BvR 2636/04 -, juris Rn. 17, vom 4. September 2009 - 1 BvR 2147/09 -, juris Rn. 9 und 13, vom 26. April 2001 - 1 BvQ 8/01 -, juris Rn. 11 f., vom 18. August 2000 - 1 BvQ 23/00 -, juris Rn. 32 ff., vom 1. Dezember 1992 - 1 BvR 88/91, 1 BvR 576/91 -, juris Rn. 52, und vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81, 1 BvR 341/81 -, juris Rn. 80 - Brokdorf; OVG NRW, Urteil vom 4. Februar 2020 - 15 A 355/19 -, juris Rn. 35, Beschluss vom 29. Dezember 2016 - 15 B 1500/16 -, juris Rn. 17. - BVerfG, 10.05.2006 - 1 BvQ 14/06
Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA gegen Verhängung von Auflagen …
Gegen die Versammlung selbst darf in solchen Fällen nur ausnahmsweise, und zwar nur unter den besonderen Voraussetzungen des so genannten polizeilichen Notstandes eingeschritten werden (dazu vgl. BVerfGE 69, 315 sowie die Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. April 1998 - 1 BvR 2311/94 -, NVwZ 1998, S. 834 , vom 14. Juli 2000 - 1 BvR 1245/00 -, NJW 2000, S. 3051 , vom 18. August 2000 - 1 BvQ 23/00 -, NJW 2000, S. 3053 , vom 24. März 2001 - 1 BvQ 13/01 -, NJW 2001, S. 2069 …und vom 26. März 2001 - 1 BvQ 15/01 -, NJW 2001, S. 1411 ).Drohen Gewalttaten als Gegenreaktion auf Versammlungen, so ist es Aufgabe der zum Schutz der rechtsstaatlichen Ordnung berufenen Polizei, in unparteiischer Weise auf die Verwirklichung der Versammlungsfreiheit für alle Grundrechtsträger hinzuwirken (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. August 2000 - 1 BvQ 23/00 -, NJW 2000, S. 3053 ).
In diesem Zusammenhang kann gegebenenfalls zu prüfen sein, ob der Anlass für ein auf polizeilichen Notstand gestütztes Versammlungsverbot oder für beeinträchtigende Auflagen durch Modifikationen der Versammlungsmodalitäten, durch die der konkrete Zweck der Versammlung nicht vereitelt wird, entfallen kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. August 2000 - 1 BvQ 23/00 -, NJW 2000, S. 3053 ).
b) Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass das Oberverwaltungsgericht in einer solchen außergewöhnlichen Situation eine zeitliche und örtliche Begrenzung der als Aufzug geplanten Veranstaltung auf eine stationäre Versammlung in der Zeit von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr als versammlungsrechtlich hinnehmbar bewertet (vgl. zur Möglichkeit eines mit einer derartigen Begrenzung einhergehenden geringeren polizeilichen Kräftebedarfs BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. August 2000 - 1 BvQ 23/00 -, NJW 2000, S. 3053 ).
Daher ist ein schwerer Nachteil im Sinne des § 32 Abs. 1 BVerfGG nicht gegeben (vgl. auch BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. August 2000 - 1 BvQ 23/00 -, NJW 2000, S. 3053 und vom 2. Dezember 2005 - 1 BvQ 35/05 - ).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2017 - 15 B 1371/17
Zeigen des Bildnisses von Abdullah Öcalan bei einer öffentlichen Versammlung; …
vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. Dezember 2012 - 1 BvR 2794/10 -, juris Rn. 17, vom 12. Mai 2010 - 1 BvR 2636/04 -, juris Rn. 17, vom 4. September 2009 - 1 BvR 2147/09 -, juris Rn. 9 und 13, vom 26. April 2001 - 1 BvQ 8/01 -, juris Rn. 11 f., vom 18. August 2000 - 1 BvQ 23/00 -, juris Rn. 32 ff., vom 1. Dezember 1992 - 1 BvR 88/91, 1 BvR 576/91 -, juris Rn. 52, und vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81, 1 BvR 341/81 -, juris Rn. 80 - Brokdorf; OVG NRW, Beschlüsse vom 27. April 2017 - 15 B 491/17 -, juris Rn. 6, vom 30. Januar 2017 - 15 A 296/16 -, juris Rn. 10, vom 29. Dezember 2016 - 15 B 1500/16 -, juris Rn. 17, vom 7. Oktober 2016 - 15 B 1154/16 -, juris Rn. 8, vom 29. Juli 2016 - 15 B 875/16 -, juris Rn. 6, und vom 21. Oktober 2015 - 15 B 1201/15 -, juris Rn. 10. - VG Hamburg, 02.04.2012 - 15 E 756/12
Zur Rechtmäßigkeit einer Verfügung, mit der die Polizei einem Fußballverein wegen …
Deshalb ist insbesondere die gewalttätige Gegendemonstration "keine verfassungsrechtlich hinnehmbare Antwort" auf eine ordnungsgemäße Versammlung, deren Inhalte von den Gegendemonstranten nicht geteilt werden - stattdessen ist es Aufgabe der zum Schutz der rechtsstaatlichen Ordnung berufenen Polizei, in unparteiischer Weise auf die Verwirklichung dieser Grundrechte hinzuwirken (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.8.2000, 1 BvQ 23/00, juris Rn. 42;… Beschl. v. 10.5.2006, 1 BvQ 14/06, juris Rn. 10) . - BVerfG, 04.09.2009 - 1 BvR 2147/09
Demonstration "Fünfter Antikriegstag" in Dortmund am 5. September 2009 findet …
- BVerfG, 07.11.2008 - 1 BvQ 43/08
Verbot der Demonstration vom 8. November 2008 in Aachen aufgehoben
- BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 8/01
Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine …
- BVerfG, 01.09.2000 - 1 BvQ 24/00
Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine …
- VGH Baden-Württemberg, 06.11.2013 - 1 S 1640/12
Präventives Versammlungsverbot in Gestalt einer Allgemeinverfügung
- VGH Baden-Württemberg, 21.12.2015 - 1 S 1125/15
Beschränkung eines Aufzugs auf eine stationäre Kundgebung wegen befürchteter …
- VGH Baden-Württemberg, 30.04.2002 - 1 S 1050/02
Versammlungsverbot - Auflagen - Gegendemonstration - rechtsextremistische Partei
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2017 - 15 B 1370/17
Interesse des Veranstalters einer Versammlung und der Versammlungsteilnehmer an …
- BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 1418/07
Wegen Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses unzulässige Verfassungsbeschwerde …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2015 - 15 B 1201/15
Verbotsverfügung des Kölner Polizeipräsidenten trägt Verbot einer stationären …
- BVerfG, 01.12.2007 - 1 BvR 3041/07
NPD-Versammlung zum Thema "Todesstrafe für Kinderschänder/gegen …
- VGH Hessen, 01.04.2020 - 2 B 925/20
Keine Versammlung in Gießen zum Thema Straßenbahn
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2024 - 15 A 1270/20
Verbot von Öcalan-Bildnissen in einer Versammlung rechtmäßig
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2008 - 1 B 5.06
Rechtmäßigkeit des Verbotes eines Aufzuges der Jugendorganisation der NPD am 8. …
- BVerfG, 09.06.2006 - 1 BvR 1429/06
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von Rechtsmitteln gegen …
- BVerwG, 01.10.2008 - 6 B 53.08
Vorbeugendes Versammlungsverbot über eine Fläche von ca. 80 Quadratkilometer über …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2022 - 15 A 2100/18
Anspruch eines Dritten auf Einschreiten der Versammlungsbehörde auf der Grundlage …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.12.2016 - 15 B 1500/16
Nichterstreckung der Versammlungsfreiheit auf den Zutritt zu der Öffentlichkeit …
- VG Köln, 05.05.2009 - 20 L 650/09
Verbot einer Versammlung nach § 15 Versammlungsgesetz (VersG) bei unmittelbarer …
- BVerfG, 11.04.2002 - 1 BvQ 12/02
Unter Berücksichtigung des Schutzgehalts von GG Art 8 für Versammlungsverbot …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2020 - 15 B 773/20
Versammlung Coronaschutzverordnung Mindestabstandsgebot Verbot Auflagen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.12.2016 - 15 B 1525/16
NPD-Demo am Silvesterabend in Köln bleibt verboten
- VG Gelsenkirchen, 01.06.2006 - 14 L 817/06
Versammlungsverbot am 10. Juni 2006 verfassungsrechtlich unzulässig
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2020 - 15 A 355/19
Versammlung; Versammlungsort; Verlegung; Sicherheitsinteressen
- OVG Niedersachsen, 05.05.2006 - 11 ME 117/06
Anmeldung einer Kundgebung der NPD unter freiem Himmel; Vollständiges …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2017 - 15 A 296/16
Interesse des Veranstalters einer Versammlung und der Versammlungsteilnehmer an …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2020 - 15 B 755/20
Aufzug Standkundgebung Coronaschutzverordnung Mindestabstand
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2017 - 15 B 491/17
Herstellung einer praktischen Konkordanz zwischen den widerstreitenden Interessen …
- VG Köln, 29.12.2016 - 20 L 3216/16
Anforderungen an das Verbot oder die Auflösung einer Versammlung unter dem Aspekt …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2016 - 15 B 1154/16
Versammlungsrechtliche Beschränkung; Aufzug; Standkundgebung; Hooligans
- VG Sigmaringen, 02.03.2009 - 1 K 3340/08
Versammlung; Aufzug; 1. Mai
- VG Freiburg, 04.09.2002 - 4 K 1686/02
NPD-Demonstration; Gegendemonstration; Versammlungsverbot; Gefahr; …
- BVerfG, 06.04.2006 - 1 BvQ 10/06
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen ein …
- VG Düsseldorf, 01.12.2023 - 18 L 3167/23
Eilantrag gegen Beschränkungen der morgigen Versammlung in Düsseldorf ohne Erfolg
- VG Sigmaringen, 30.09.2009 - 5 K 2457/09
Junge Nationaldemokraten dürfen am 3. Oktober eine Versammlung mit Aufzug in …
- VG Bayreuth, 24.07.2003 - B 1 S 03.845
- VG München, 22.01.2003 - M 7 K 02.996
Streit um die Rechtmäßigkeit eines angeordneten Versammlungsverbots im …
- VG Karlsruhe, 13.02.2015 - 4 K 395/13
Schutz vor Störungen und Ausschreitungen Dritter
- OVG Niedersachsen, 05.05.2006 - 11 ME 122/06
- VG Hamburg, 27.06.2017 - 16 E 6288/17
Erfolgloser Eilantrag hinsichtlich der Demonstration "Solidarische Oase …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2019 - 15 B 771/19
Keine Verlegung des Demonstrationscamps "Rheinisches Revier Kohlefrei"
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2018 - 15 B 974/18
Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Verfügung über die …
- OVG Saarland, 27.04.2005 - 2 R 14/03
Scientology darf nicht mehr ausspioniert werden
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.01.2001 - 3 M 5/01
Durchführung einer Versammlung unter freiem Himmel ; Erlass einer …
- VG Gelsenkirchen, 21.02.2017 - 14 K 2217/14
Auflage; Standkundgebung; Verbot; Versammlung; …
- VGH Bayern, 13.11.2009 - 10 CS 09.2811
"Gedenkmarsch für Jürgen Rieger" in Wunsiedel darf - unter Beschränkungen - …
- VG Gelsenkirchen, 03.09.2010 - 14 L 970/10
Antikriegstag, Autonome, Blockade, Nichtstörer, Notstand, Pyrotechnik, …
- VGH Bayern, 03.11.2006 - 24 CS 06.2930
Verbot rechtsextremer Versammlung auf dem Münchner Marienplatz am 9. November …
- VG Schleswig, 02.06.2009 - 3 B 75/09
Voraussetzungen für das Verbot einer Versammlung nach § 15 Abs. 1 …
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.2009 - 7 B 10414/09
Demonstration am 1. Mai in Mainz kann nicht verboten werden
- VG Köln, 14.10.2015 - 20 L 2453/15
Nur Teilerfolg für Demonstration am 25.10.2015
- VG Freiburg, 17.10.2007 - 6 K 2153/07
Gefährdung der öffentlichen Sicherheit bei Durchführung einer Versammlung ; …
- OVG Thüringen, 23.08.2002 - 3 EO 552/02
Versammlungsverbot
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2016 - 15 B 875/16
Relevante Befürchtung von Störungen der öffentlichen Sicherheit durch den zu …
- VG Weimar, 22.06.2005 - 4 E 789/05
Verfassungsrechtliche Anforderungen für die Rechtfertigung eines …
- VG Stuttgart, 10.07.2003 - 1 K 2780/03
Anforderungen an Versammlungsverbot
- VGH Bayern, 22.11.2019 - 10 ZB 19.1918
Polizeiliche Beschränkungen einer Versammlung
- VG Berlin, 08.03.2006 - 1 A 98.05
Abbruch der Demonstration der Jugendorganisation der NPD vom 8. Mai 2005 …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2021 - 15 B 1414/21
Prognose einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Transparente bei …
- BVerwG, 05.09.2008 - 6 B 64.08
Begriff des polizeilichen Notstandes als Voraussetzung für das Einschreiten gegen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2019 - 15 B 1251/19
Einzelfall der versammlungsrechtlichen Inanspruchnahme als Nichtstörer
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2018 - 15 A 943/17
Durchführen einer zunächst verbotenen Versammlung aufgrund einer im …
- VG Köln, 26.04.2017 - 20 L 1811/17
- OVG Thüringen, 13.02.2002 - 3 EO 123/02
Versammlungsrecht; Versammlungsrecht, Verwaltungsprozessrecht; Versammlung; …
- VG Minden, 27.02.2002 - 11 L 185/02
NPD-Demonstration in Bielefeld am 02.03.2002 bleibt verboten
- VG Köln, 19.04.2017 - 20 L 1634/17
Mehrere Demos gegen den AfD-Parteitag - oder: der Heumarkt ist für alle da
- VG Hamburg, 25.01.2001 - 10 VG 291/01
Zeitliche Verlegung einer Versammlung
- VG Hamburg, 03.07.2017 - 5 E 6475/17
Erfolgloser Eilantrag hinsichtlich der Versammlung "Neoliberalismus ins Museum"
- VG Hamburg, 30.06.2017 - 3 E 6460/17
Erfolgloser Eilantrag hinsichtlich der Versammlungen "Freihandel macht Flucht"
- OLG Karlsruhe, 12.02.2016 - 2 Ws 6/16
Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Tragen eigener Kleider mit …
- VG Hamburg, 30.06.2017 - 7 E 6480/17
Erfolgloser Eilantrag hinsichtlich der Demonstration "Gutes Leben für alle statt …
- VG Köln, 09.04.2009 - 20 L 308/09
Veranstaltung der "Bürgerbewegung pro Köln e.V." darf nicht auf dem Roncalliplatz …
- VG Lüneburg, 18.11.2005 - 3 B 80/05
Verbot einer Versammlung auf Grund einer zuvor ergangenen …
- VGH Bayern, 04.09.2003 - 24 CS 03.2346
BayVGH bestätigt Verbot des Aufmarsches am 6. September 2003 in Nürnberg
- VG Neustadt, 21.09.2018 - 5 L 1291/18
Untersagung einer Versammlung wegen Gegendemonstrationen
- VG Weimar, 28.04.2009 - 1 K 710/07
Versammlungsrecht; Versammlungsrecht und polizeilicher Notstand; Neutralität; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.08.2007 - 2 M 252/07
Verbot einer Versammlung
- VG Köln, 21.08.2013 - 20 L 1195/13
Klimacamp in Kerpen - Zelte und Unterkünfte unzulässig
- VG Köln, 29.10.2009 - 20 K 6466/08
Teilerfolg für "Bürgerbewegung pro Köln e.V."
- VG Düsseldorf, 10.08.2009 - 22 L 511/09
Antrag der Bürgerbewegung pro Köln e.V. auf Unterlassung einer Äußerung von …
- VG Schleswig, 27.03.2012 - 3 B 39/12
Eilantrag gegen Demonstrationsverbot am 31.03.2012 in Lübeck eingegangen
- VG Köln, 08.10.2020 - 20 L 1814/20
- VG Köln, 22.05.2020 - 20 L 875/20
- VG Köln, 30.04.2012 - 20 L 560/12
Versammlungsrechtliche Auflagen im Rahmen einer Demonstration der Organisation …
- VG Augsburg, 28.04.2009 - Au 1 S 09.525
Versammlungsverbot; einstweiliger Rechtsschutz; Ersatz- oder Tarnveranstaltung - …
- VG Oldenburg, 02.01.2009 - 7 B 2/09
Verbot einer Versammlung unter freiem Himmel mit Kundgebung und Aufzug wegen …
- VG Bayreuth, 15.08.2007 - B 1 S 07.770
Verwaltungsgericht Bayreuth gibt Eilantrag gegen das Verbot einer Kundgebung der …
- VG Köln, 04.04.2018 - 20 L 754/18
- VG Berlin, 14.09.2011 - 1 L 302.11
Anti-Papst-Demonstration beginnt nicht am Brandenburger Tor
- VG Köln, 31.08.2009 - 20 L 1310/09
Einstweiliger Rechtsschutz gegen ein Versammlungsverbot; Vorliegen eines die …
- VG Würzburg, 21.07.2006 - W 5 S 06.694
- VG Köln, 09.11.2005 - 20 L 1794/05
Rechtsradikale Demonstration in Köln bleibt verboten
- OVG Thüringen, 19.04.2002 - 3 EO 273/02
Versammlungsverbot
- VG Köln, 08.05.2012 - 20 L 590/12
Eilverfahren gegen versammlungsrechtliche Auflage
- VG Oldenburg, 26.04.2007 - 2 B 1144/07
Verbot einer Versammlung wegen einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit; …
- VG Köln, 13.01.2015 - 20 L 62/15
Kundgebung der Kögida auf dem Bahnhofsvorplatz zulässig
- VG Bayreuth, 07.11.2012 - B 1 S 12.882
Rechtswidriges Versammlungsverbot
- VG Bayreuth, 22.10.2010 - B 1 S 10.921
Versammlungsverbot
- VG Gelsenkirchen, 18.05.2010 - 14 K 2054/09
Auflage, beschränkende Verfágung, Dortmund, Fortsetzungsfeststellungsklage, …
- VG Dessau-Roßlau, 17.08.2007 - 3 B 142/07
Verwaltungsgericht lehnt Antrag der NPD wegen Versammlungsverbot ab
- VG Gera, 16.08.2007 - 1 E 666/07
Versammlungsrecht; Versammlungsrecht; Demonstrationsfreiheit; Versammlungsverbot; …
- VG Oldenburg, 02.04.2007 - 2 B 1144/07
Sofort vollziehbares Verbot einer Demonstration wegen zu befürchtender …
- VG Kassel, 16.08.2006 - 2 G 1268/06
Verbot einer Versammlung während einer Gedenkveranstaltungen der Neonazi-Szene; …
- VG Ansbach, 19.08.2005 - AN 5 S 05.02567
NPD-Verbot
- VG Köln, 10.06.2005 - 20 L 922/05
Pro Köln darf Mahnwache am 11. Juni 2005 in Köln-Kalk durchführen
- VG Köln, 08.11.2004 - 20 L 3046/04
Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Rahmen der Durchführung einer …
- VG Ansbach, 02.09.2003 - AN 5 S 03.01406
- OVG Sachsen, 27.04.2001 - 3 BS 104/01
- VG Köln, 30.04.2012 - 20 L 557/12
Zulässigkeit der Abänderung einer angemeldeten Aufzugsstrecke
- VG Stuttgart, 01.03.2002 - 1 K 782/02
Versammlungsverbot; Gefährdung; Schutz Privater
- VG Karlsruhe, 23.04.2001 - 11 K 936/01
Verbot einer durch die NPD geplanten öffentlichen Versammlung zum 1. Mai; …
- VG Bremen, 05.12.2020 - 5 V 2777/20
Versammlung am 05.12.2020 - Ersatzveranstaltung; Querdenker; Versammlungsverbot
- VG Köln, 29.05.2020 - 20 L 965/20
- VG Bayreuth, 15.11.2013 - B 1 S 13.821
Versammlungsrechtliche Auflagen; Untersagung der Bezugnahme auf Rudolf Heß; …
- OVG Thüringen, 17.08.2006 - 3 EO 746/06
- VG Gera, 15.08.2006 - 1 E 736/06
- VG Bayreuth, 02.09.2005 - B 1 S 05.775
Verwaltungsgericht Bayreuth gibt Antrag der NPD gegen Auflagen für die am 4. …
- VGH Bayern, 19.08.2005 - 24 CS 05.2217
- VG Kassel, 03.09.2004 - 2 G 2149/04
- VG Bayreuth, 24.10.2012 - B 1 K 10.922
Keine konkreten Hinweise auf Umwidmung der Versammlung in eine Heß-Kundgebung
- VG Köln, 31.05.2002 - 20 L 1300/02
Ausgestaltung des Schutzbereichs des Grundrechts der Versammlungsfreiheit; …
- VG Hamburg, 25.01.2001 - 10 VG 299/01