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   BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99   

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https://dejure.org/2000,204
BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99 (https://dejure.org/2000,204)
BGH, Entscheidung vom 27.06.2000 - VI ZR 126/99 (https://dejure.org/2000,204)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 2000 - VI ZR 126/99 (https://dejure.org/2000,204)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sorgfaltsanforderungen - Vermeidbarkeit - Zusammenstoß eines Pkw mit einem Fußgänger - Fehlerhafte Fahrweise - Betriebsgefahrerhöhende Wirkung - Auswirkung auf den Unfall - Mitverschulden

  • Judicialis

    BGB § 823 Ec; ; StVG § 9; ; StVO § 25 Abs. 3

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; StVG § 9; StVO § 25 Abs. 3
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem die Fahrbahn an ungeeigneter Stelle überquerenden Fußgänger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; StVG § 9; StVO § 25 Abs. 3
    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 38 (Leitsatz)

    § 823 BGB; § 9 StVG; § 25 Abs. 3 StVO
    Verkehrsunfall/Schadensersatz/Haftungsverteilung/Pkw-Betriebsgefahr/Mitverschulden eines Fußgängers

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3069
  • MDR 2000, 1189
  • NZV 2000, 466
  • NJ 2001, 201 (Ls.)
  • VersR 2000, 1294
 
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Wird zitiert von ... (190)

  • OLG Naumburg, 02.02.2015 - 12 U 105/14

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Vollhaftung des Spurwechslers kraft

    Nach ständiger Rechtsprechung sind dabei nur solche Umstände zu berücksichtigen, die zugestanden, unstreitig oder nach § 286 ZPO bewiesen und darüber hinaus nachweislich schadensursächlich geworden sind (z. B. BGH NJW 2000, 3069; OLG Saarbrücken NZV 2009, 556; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, § 17 StVG Rdn. 4, 5 m. w. N.).
  • BGH, 11.01.2005 - VI ZR 352/03

    Pflichten eines Kraftfahrers beim Linksabbiegen in der Dämmerung; Betriebsgefahr

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kann die allgemeine Betriebsgefahr durch besondere Umstände erhöht sein, wobei als ein die allgemeine Betriebsgefahr erhöhender Umstand namentlich eine fehlerhafte oder verkehrswidrige Fahrweise der bei dem Betrieb tätigen Personen in Betracht kommt (Senatsurteil vom 27. Juni 2000 - VI ZR 126/99 - VersR 2000, 1294, 1296 m.w.N.).
  • BGH, 26.04.2005 - VI ZR 168/04

    Haftung des Fahrzeughalters für eine nicht erforderliche Ausweich- bzw.

    Es wird gegebenenfalls eine Abwägung nach §§ 9, 17, 18 Abs. 3 StVG vornehmen müssen, wobei nur solche Umstände berücksichtigt werden dürfen, die feststehen, d.h. unstreitig, zugestanden oder nach § 286 ZPO bewiesen sind, und sich auf den Unfall ausgewirkt haben (vgl. Senatsurteile vom 10. Januar 1995 - VI ZR 247/94 - VersR 1995, 357 und vom 27. Juni 2000 - VI ZR 126/99 - VersR 2000, 1294, 1296).
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