Weitere Entscheidung unten: BGH, 29.06.2000

Rechtsprechung
   LG Lübeck, 03.02.2000 - 6 Qs 3/00 - 720 Js 35837/98 Wi   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,16169
LG Lübeck, 03.02.2000 - 6 Qs 3/00 - 720 Js 35837/98 Wi (https://dejure.org/2000,16169)
LG Lübeck, Entscheidung vom 03.02.2000 - 6 Qs 3/00 - 720 Js 35837/98 Wi (https://dejure.org/2000,16169)
LG Lübeck, Entscheidung vom 03. Februar 2000 - 6 Qs 3/00 - 720 Js 35837/98 Wi (https://dejure.org/2000,16169)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herausgabe von Informationen über Konten durch ein privatrechtliches Geldinstitut an die Staatsanwaltschaft im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens; Vorlegungspflicht einer Bank bei einem Vorlageverlangen der Staatsanwaltschaft; Anerkennung einer privatrechtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    StPO § 95
    Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft für Verlangen nach Herausgabe der Kontounterlagen

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3148
  • WM 2001, 199
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Stuttgart, 23.09.2014 - 11 Qs 8/14

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Herausgabeverlangen der Staatsanwaltschaft

    Während einerseits vertreten wird, dass im Ermittlungsverfahren außer dem Richter in jedem Fall die Staatsanwaltschaft - selbst oder durch die Polizei - die Herausgabe verlangen kann, auch wenn kein Eilfall vorliegt (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 95 Rn 2 mwN; SK-StPO/Wohlers, 4. Aufl., § 95 Rn 25 mwN.; AnwK-StPO/Löffelmann, 2. Aufl., § 95 Rn 2; Graf/Ritzert, StPO, 2. Aufl., § 95 Rn 2; LG Lübeck, NJW 2000, 3148; LG Gera, NStZ 2001, 276; LG Halle, NStZ 2001, 276; LG Koblenz, WM 2002, 383, wistra 2002, 359; LG Bonn, BKR 2003, 914; i.E. unklar Radtke/Hohmann-Joecks, StPO, § 95 Rn 7), verlangt die Gegenmeinung - mit Ausnahme von Eilfällen, die aber angesichts eines zumindest im Landgerichtsbezirk Stuttgart rund um die Uhr telefonisch erreichbaren richterlichen Bereitschaftsdienstes praktisch nicht vorkommen können - wie bei § 98 Abs. 1 StPO stets einen richterlichen Beschluss (LR-Menges, StPO, 26. Aufl., § 95 Rn 20 mwN; KK-Greven, StPO, 7. Aufl., § 95 Rn 3; LG Berlin, WM 1984, 772; LG Stuttgart, NJW 1992, 2646; LG Düsseldorf, wistra 1993, 199; LG Frankfurt/Oder, WM 2000, 1543).
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Rechtsprechung
   BGH, 29.06.2000 - 1 StR 238/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5353
BGH, 29.06.2000 - 1 StR 238/00 (https://dejure.org/2000,5353)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2000 - 1 StR 238/00 (https://dejure.org/2000,5353)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2000 - 1 StR 238/00 (https://dejure.org/2000,5353)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    StGB § 276 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 92 a Abs. 1 Nr. 2; StGB § 276 Abs. 1
    Schutz ausländischer Ausweise - Hilfe zum unerlaubten Aufenthalt von Ausländern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3148
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 13.03.1974 - Ss 43/74
    Auszug aus BGH, 29.06.2000 - 1 StR 238/00
    Auch derjenige kann Hilfe zum unerlaubten Aufenthalt von Ausländern leisten (im Sinne des § 92 a Abs. 1 Nr. 2 AuslG), der diese beschäftigt (so auch Senge in Erbs/Kohlhaas AuslG § 92 a Rdn. 4; vgl. weiter OLG Köln DB 1974, 784).
  • BGH, 30.10.2008 - 3 StR 156/08

    Urkundenfälschung (Teilnahme: Anstiftung, Beihilfe; Konkurrenzen; tatbestandliche

    Die ebenfalls verwirklichten Tatbestände des Sich-Verschaffens (§ 276 Abs. 1 Nr. 2 1. Alt. StGB) und des Überlassens (§ 276 Abs. 1 Nr. 2 3. Alt. StGB) von falschen - auch ausländischen (BGH NJW 2000, 3148; BGHR StGB § 276 Konkurrenzen 1) - Ausweispapieren, die insgesamt nur einen einheitlichen Verstoß gegen § 276 Abs. 1 Nr. 2 StGB darstellen (Erb aaO § 276 Rdn. 5; Gribbohm aaO § 276 Rdn. 22), treten, da sie typische Vorbereitungshandlungen zu dem - in der Anstiftung als deliktische Einheit aufgegangenen - nachfolgenden Urkundengebrauch darstellen, als mitbestrafte Vortaten zurück (BGHR StGB § 276 Konkurrenzen 1; Gribbohm aaO Rdn. 27; Erb aaO; Cramer/Heine aaO § 276 Rdn. 11; Hoyer aaO § 276 Rdn. 6).
  • BGH, 14.11.2017 - 3 StR 265/17

    Kein inländischer Handlungsort für eine im Ausland begangene Urkundenfälschung

    Zwar stellt das Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen im Sinne dieser Norm eine typische Vorbereitungstat zu deren Gebrauch im Sinne des § 267 Abs. 1 StGB dar (vgl. LK/Zieschang, StGB, 12. Aufl., § 276 Rn. 1 f., 19; MüKoStGB/Erb, 2. Aufl., § 276 Rn. 1, 5; BT-Drucks. 12/6853, S. 28 f.) und schließt - entgegen der Ansicht des Landgerichts - auch ausländische Ausweispapiere ein (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2000 - 1 StR 238/00, BGHR StGB § 276 Ausweis 1; BT-Drucks. 12/6853, S. 29).
  • BGH, 23.03.2001 - 2 StR 90/01

    Konkurrenzverhältnis zwischen Urkundenfälschung und Verschaffen von falschen

    Der Angeklagte hat grundsätzlich auch den Tatbestand des § 276 StGB verwirklicht, der ausländische Ausweispapiere ebenfalls schützt (vgl. BGH, Beschluß vom 29. Juni 2000 - 1 StR 238/00).
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