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   BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 721/99   

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BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 721/99 (https://dejure.org/2000,178)
BVerfG, Entscheidung vom 17.04.2000 - 1 BvR 721/99 (https://dejure.org/2000,178)
BVerfG, Entscheidung vom 17. April 2000 - 1 BvR 721/99 (https://dejure.org/2000,178)
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Anwalt-Sponsoring

Art. 12 GG, berufliche Außendarstellung;

§ 1 UWG, § 43b BRAO;

§ 90 Abs. 2 BVerfGG, (hier keine) Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsanwalt - Werbung - Werbeverbot - Unlauterer Wettbewerb - Berufsfreiheit - Berufsausübung

  • bzaek.de

    Werbung mit Kultur-, Sport- und Sozialsponsoring

  • Anwaltsblatt

    Art 12 GG, § 43a BRAO

  • Judicialis

    UWG § 1; ; BRAO § ... 43 b; ; BRAO § 2 Abs. 2; ; BORA § 6 Abs. 1; ; BORA § 6; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 90 Abs. 2; ; BVerfGG § 34 a Abs. 2; ; GG Art. 12 Abs. 1

  • BRAK-Mitteilungen

    Bedeutung des Grundrechts auf Berufsausübungsfreiheit für die berufliche Außendarstellung von Rechtsanwälten; wettbewerbsrechtliche Verurteilung wegen Werbung durch Sponsoring

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Werbung von Rechtsanwälten durch Sponsoring

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kammerentscheidung zur "Werbung durch Rechtsanwälte"

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Kammerentscheidung zur "Werbung durch Rechtsanwälte"

  • nomos.de PDF, S. 37 (Leitsatz)

    Art. 12 Abs. 1 GG; § 43b BRAO; § 6 Abs. 1 BORA
    Rechtsanwalt/Werbung durch Sponsoring/Berufsfreiheit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3188
  • NJW 2000, 3195
  • ZIP 2000, Nr. 78
  • MDR 2000, 730
  • NJ 2000, 312 (Ls.)
  • DB 2000, 973
  • AnwBl 2000, 449
  • ZUM 2000, 581
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 721/99
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass in den Bereich der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten berufsbezogenen Tätigkeiten auch die berufliche Außendarstellung der Grundrechtsberechtigten einschließlich der Werbung für die Inanspruchnahme ihrer Dienste fällt (vgl. BVerfGE 85, 248 ; 94, 372 ).

    Bei der Außendarstellung ist zwischen werbewirksamem Verhalten und gezielter Werbung im engeren Sinne zu unterscheiden (BVerfGE 85, 248 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 1997, S. 2510).

    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Normen die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ).

  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 721/99
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass in den Bereich der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten berufsbezogenen Tätigkeiten auch die berufliche Außendarstellung der Grundrechtsberechtigten einschließlich der Werbung für die Inanspruchnahme ihrer Dienste fällt (vgl. BVerfGE 85, 248 ; 94, 372 ).

    Welche Werbeformen als üblich, angemessen oder als übertrieben bewertet werden, unterliegt zeitbedingten Veränderungen; dem Wandel - auch außerhalb der freien Berufe - ist Rechnung zu tragen, weil sich hierdurch Wahrnehmungsfähigkeit und Wahrnehmungsbereitschaft der Öffentlichkeit ändern (BVerfGE 94, 372 ).

    Sponsoring ist nicht von vornherein unangemessen und übertrieben (vgl. BVerfGE 94, 372 ).

  • OLG Rostock, 17.03.1999 - 2 U 81/98

    Sponsoring durch Rechtsanwälte unter gleichzeitiger Angabe von Beruf und/oder

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 721/99
    gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Rostock vom 17. März 1999 - 2 U 81/98 -.

    Das Urteil des Oberlandesgerichts Rostock vom 17. März 1999 - 2 U 81/98 - verletzt die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 24.07.1997 - 1 BvR 1863/96

    GG - Berufsfreiheit

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 721/99
    Bei der Außendarstellung ist zwischen werbewirksamem Verhalten und gezielter Werbung im engeren Sinne zu unterscheiden (BVerfGE 85, 248 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 1997, S. 2510).

    Allein aus dem Umstand, dass eine Berufsgruppe ihre Werbung anders als bisher üblich gestaltet, kann nicht gefolgert werden, dass dies unzulässige Werbung ist (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 1997, S. 2510 ).

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 1113/85

    Sachverständiger

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 721/99
    Der Gesichtspunkt der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde führt dann zu keiner anderen Beurteilung, wenn es einer weiteren Klärung des Sachverhalts nicht bedarf, wenn die im vorläufigen und im Hauptsacheverfahren zu entscheidenden Rechtsfragen identisch sind und wenn deshalb nicht damit gerechnet werden kann, dass ein Hauptsacheverfahren die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts entbehrlich machen könnte (vgl. BVerfGE 75, 318 ; 86, 15 ; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 721/99
    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Normen die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ).
  • BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 754/98

    Berufswidrige Werbung von Rechtsanwälten - Auslegung von BRAO § 43b im Hinblick

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 721/99
    Maßgeblich für die Beurteilung des Werbeverhaltens ist der Standpunkt der angesprochenen Verkehrskreise, nicht die möglicherweise besonders strenge Auffassung des jeweiligen Berufsstandes (vgl. BGH, NJW 1999, S. 2444 f.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. November 1999 - 1 BvR 754/98 -).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 721/99
    Der Gesichtspunkt der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde führt dann zu keiner anderen Beurteilung, wenn es einer weiteren Klärung des Sachverhalts nicht bedarf, wenn die im vorläufigen und im Hauptsacheverfahren zu entscheidenden Rechtsfragen identisch sind und wenn deshalb nicht damit gerechnet werden kann, dass ein Hauptsacheverfahren die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts entbehrlich machen könnte (vgl. BVerfGE 75, 318 ; 86, 15 ; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 112/96

    Steuerberaterwerbung auf Fachmessen - Berufswidrige Werbung

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 721/99
    Maßgeblich für die Beurteilung des Werbeverhaltens ist der Standpunkt der angesprochenen Verkehrskreise, nicht die möglicherweise besonders strenge Auffassung des jeweiligen Berufsstandes (vgl. BGH, NJW 1999, S. 2444 f.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. November 1999 - 1 BvR 754/98 -).
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79

    Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 721/99
    Das für Rechtsanwälte geltende Werbeverbot soll das Vertrauen der Rechtsuchenden stärken, der Anwalt werde nicht aus Gewinnstreben zu Prozessen raten oder die Sachbehandlung an Gebühreninteressen ausrichten (vgl. nur BVerfGE 76, 196 ).
  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 54/11

    Solarinitiative

    Die damit verbundene allgemeine Förderung der Tätigkeit privater Unternehmen durch die öffentliche Hand ist wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die durch das Lauterkeitsrecht gezogenen allgemeinen Grenzen eingehalten werden (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 1999 - I ZR 46/97, GRUR 2000, 237, 239 = WRP 2000, 170 - Giftnotruf-Box; Urteil vom 20. Oktober 2005 - I ZR 112/03, GRUR 2006, 77 Rn. 16 ff. = WRP 2006, 72 - Schulfotoaktion; vgl. auch BVerfG, NJW 2000, 3195, 3196).
  • BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 1625/06

    Zulässigkeit einer Gegnerliste auf Internetseite einer Rechtsanwaltskanzlei

    Verboten sind lediglich irreführende und insbesondere aufdringliche Werbemethoden, mit denen ein rein geschäftsmäßiges, ausschließlich an Gewinn orientiertes Verhalten zum Ausdruck kommt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. April 2000 - 1 BvR 721/99 -, NJW 2000, S. 3195).
  • BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1886/06

    Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen in einem Internetauktionshaus nicht

    Die Werbung darf hiernach nicht das Vertrauen der Rechtsuchenden beeinträchtigen, der Rechtsanwalt werde nicht aus Gewinnstreben zu Prozessen raten oder die Sachbehandlung an Gebühreninteressen ausrichten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. April 2000 - 1 BvR 721/99 -, NJW 2000, S. 3195 ).
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