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   BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 5.98   

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BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 5.98 (https://dejure.org/1999,1116)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.1999 - 2 A 5.98 (https://dejure.org/1999,1116)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 1999 - 2 A 5.98 (https://dejure.org/1999,1116)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    VwGO § 43 Abs. 1, § 113 Abs. 1 Satz 4
    Alkoholverbot im Dienst; Feststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage, Feststellungsinteresse; Wiederholungsgefahr; Rehabilitationsinteresse

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Unzulässige Fortsetzungsfeststellungsklage gegen Alkoholverbot im Dienst

  • Wolters Kluwer

    Alkoholverbot im Dienst - Feststellungsklage - Fortsetzungsfeststellungsklage - Feststellungsinteresse - Wiederholungsgefahr - Rehabilitationsinteresse

  • Judicialis

    VwGO § 43 Abs. 1; ; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 43 Abs. 1, § 113 Abs. 1 S. 4
    Verwaltungsprozeßrecht; Beamtenrecht - Alkoholverbot im Dienst; Feststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage, Feststellungsinteresse; Wiederholungsgefahr; Rehabilitationsinteresse.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3297 (Ls.)
  • MDR 2000, 459
  • NVwZ 2000, 574
  • DVBl 2000, 502 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 15.02.1989 - 6 A 1.87

    Aufhebung eines Sicherheitsbescheides - Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs und

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 5.98
    Dabei kann auf sich beruhen, ob es sich bei diesen Maßnahmen um Verwaltungsakte oder sonstige innerdienstliche Maßnahmen handelt (vgl. hierzu Urteile vom 15. Februar 1989 - BVerwG 6 A 1.87 - ) und vom 13. November 1997 - BVerwG 2 A 6.96 - .

    Für den Fall, daß die Protokolle über diese Gespräche in die Personalakte des Klägers aufgenommen werden sollten, ist die Beklagte ebenfalls zu vertraulicher Behandlung verpflichtet (§ 90 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BBG), so daß die Gefahr der Herabsetzung des Klägers in der Öffentlichkeit nicht besteht (Urteil vom 15. Februar 1989 - BVerwG 6 A 1.87 - ).

  • BVerwG, 19.03.1992 - 5 C 44.87

    Rechtfertigung einer Fortsetzungsfeststellungsklage durch das Vorliegen eines

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 5.98
    Ein Rehabilitationsinteresse begründet ein Feststellungsinteresse nur dann, wenn es bei vernünftiger Würdigung der Verhältnisse des Einzelfalls als schutzwürdig anzuerkennen ist (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 19. März 1992 - BVerwG 5 C 44.87 - m.w.N.; Beschluß vom 23. November 1995 - BVerwG 8 C 9.95 - ).

    Maßgebend ist vielmehr, ob abträgliche Nachwirkungen der Maßnahme der Beklagten fortbestehen, denen durch eine gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungshandelns wirksam begegnet werden könnte (BVerwGE 61, 164 ; Urteile vom 19. März 1992 - BVerwG 5 C 44.87 - m.w.N. und vom 14. Dezember 1994 - BVerwG 11 C 25.93 - ; Beschluß vom 23. November 1995 - BVerwG 8 C 9.95 - ).

  • BVerwG, 23.11.1995 - 8 C 9.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 5.98
    Ein Rehabilitationsinteresse begründet ein Feststellungsinteresse nur dann, wenn es bei vernünftiger Würdigung der Verhältnisse des Einzelfalls als schutzwürdig anzuerkennen ist (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 19. März 1992 - BVerwG 5 C 44.87 - m.w.N.; Beschluß vom 23. November 1995 - BVerwG 8 C 9.95 - ).

    Maßgebend ist vielmehr, ob abträgliche Nachwirkungen der Maßnahme der Beklagten fortbestehen, denen durch eine gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungshandelns wirksam begegnet werden könnte (BVerwGE 61, 164 ; Urteile vom 19. März 1992 - BVerwG 5 C 44.87 - m.w.N. und vom 14. Dezember 1994 - BVerwG 11 C 25.93 - ; Beschluß vom 23. November 1995 - BVerwG 8 C 9.95 - ).

  • BVerwG, 28.04.1988 - 2 C 58.85

    Bundesbahnbeamter - Dienstherr - Kostenbeihilfe - Alkoholentwöhnungsbehandlung -

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 5.98
    Alkoholabhängigkeit wird heute ganz unbestritten im rechtlichen Sinne als Krankheit angesehen, die es schon im Vorfeld zu verhindern gilt (vgl. etwa Urteil vom 28. April 1988 - BVerwG 2 C 58.85 - m.w.N.).
  • BVerwG, 19.01.1995 - 8 B 168.94

    Voraussetzungen für das Bestehen eines berechtigten Interesses für eine

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 5.98
    Ein Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr setzt voraus, daß auch in Zukunft die gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse bestehen wie in dem für die Beurteilung der erledigten Maßnahmen maßgebenden Zeitpunkt (stRspr; vgl. u.a. Beschlüsse vom 9. Mai 1989 - BVerwG 1 B 166.88 - und vom 19. Januar 1995 - BVerwG 8 B 168.94 - ; Urteil vom 26. Juli 1996 - BVerwG 8 C 20.95 - ).
  • BVerwG, 26.07.1996 - 8 C 20.95

    Einberufung zum Grundwehrdienst II - Kein rechtsschutzwürdiges Interesse an der

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 5.98
    Ein Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr setzt voraus, daß auch in Zukunft die gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse bestehen wie in dem für die Beurteilung der erledigten Maßnahmen maßgebenden Zeitpunkt (stRspr; vgl. u.a. Beschlüsse vom 9. Mai 1989 - BVerwG 1 B 166.88 - und vom 19. Januar 1995 - BVerwG 8 B 168.94 - ; Urteil vom 26. Juli 1996 - BVerwG 8 C 20.95 - ).
  • BVerwG, 09.05.1989 - 1 B 166.88

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse - Rechtswidrigkeit eines polizeilichen

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 5.98
    Ein Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr setzt voraus, daß auch in Zukunft die gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse bestehen wie in dem für die Beurteilung der erledigten Maßnahmen maßgebenden Zeitpunkt (stRspr; vgl. u.a. Beschlüsse vom 9. Mai 1989 - BVerwG 1 B 166.88 - und vom 19. Januar 1995 - BVerwG 8 B 168.94 - ; Urteil vom 26. Juli 1996 - BVerwG 8 C 20.95 - ).
  • BVerwG, 13.11.1997 - 2 A 6.96

    Entzug des Tarnkennzeichens.

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 5.98
    Dabei kann auf sich beruhen, ob es sich bei diesen Maßnahmen um Verwaltungsakte oder sonstige innerdienstliche Maßnahmen handelt (vgl. hierzu Urteile vom 15. Februar 1989 - BVerwG 6 A 1.87 - ) und vom 13. November 1997 - BVerwG 2 A 6.96 - .
  • BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 18.79

    Feststellungsinteresse - Erledigung einer Anfechtungsklage - Verwendung eines

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 5.98
    Maßgebend ist vielmehr, ob abträgliche Nachwirkungen der Maßnahme der Beklagten fortbestehen, denen durch eine gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungshandelns wirksam begegnet werden könnte (BVerwGE 61, 164 ; Urteile vom 19. März 1992 - BVerwG 5 C 44.87 - m.w.N. und vom 14. Dezember 1994 - BVerwG 11 C 25.93 - ; Beschluß vom 23. November 1995 - BVerwG 8 C 9.95 - ).
  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 25.93

    Zone 30

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 5.98
    Maßgebend ist vielmehr, ob abträgliche Nachwirkungen der Maßnahme der Beklagten fortbestehen, denen durch eine gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungshandelns wirksam begegnet werden könnte (BVerwGE 61, 164 ; Urteile vom 19. März 1992 - BVerwG 5 C 44.87 - m.w.N. und vom 14. Dezember 1994 - BVerwG 11 C 25.93 - ; Beschluß vom 23. November 1995 - BVerwG 8 C 9.95 - ).
  • VG Karlsruhe, 10.12.2018 - 1 K 6428/16

    Freiheitsbeschränkende polizeiliche Maßnahmen gegen Versammlungsteilnehmer;

    Dies begründet eine diskriminierende Wirkung gegenüber der Klägerin, der durch eine gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungshandelns wirksam begegnet werden könnte (BVerwG, Urteil vom 11.11.1999 - 2 A 5.98 -, juris Rn. 16).
  • BVerwG, 21.03.2013 - 3 C 6.12

    Medizinisch-psychologisches Gutachten; Fahreignungsgutachten;

    Sie setzte voraus, dass auch in Zukunft die gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse bestehen wie in dem für die Beurteilung der erledigten Maßnahme maßgeblichen Zeitpunkt (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 11. November 1999 - BVerwG 2 A 5.98 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 8 Rn. 15 m.w.N.).

    Maßgebend ist vielmehr, ob bei objektiver und vernünftiger Betrachtungsweise abträgliche Nachwirkungen der Maßnahme fortbestehen, denen durch eine gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungshandelns wirksam begegnet werden könnte (Urteil vom 11. November 1999 a.a.O. Rn. 16 f.).

    Ebenso wenig ist ersichtlich, dass durch die Anforderung des Fahreignungsgutachtens und den auf dessen Nichtvorlage gestützten Ablehnungsbescheid die Gefahr einer Herabsetzung des Klägers in der Öffentlichkeit besteht (vgl. zu diesem Aspekt Urteil vom 11. November 1999 a.a.O. Rn. 18).

  • VG Neustadt, 06.09.2017 - 5 K 783/16

    Berechtigtes Interesse zur Feststellung der Rechtswidrigkeit eines

    Maßgebend ist vielmehr, ob abträgliche Nachwirkungen des erledigten Verwaltungsaktes fortbestehen, denen durch eine gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes wirksam begegnet werden könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 1999 - 2 A 5/98 -, NVwZ 2000, 574).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.06.2000 - 2 C 20.99, 2 PKH 2.99   

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https://dejure.org/2000,2461
BVerwG, 08.06.2000 - 2 C 20.99, 2 PKH 2.99 (https://dejure.org/2000,2461)
BVerwG, Entscheidung vom 08.06.2000 - 2 C 20.99, 2 PKH 2.99 (https://dejure.org/2000,2461)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juni 2000 - 2 C 20.99, 2 PKH 2.99 (https://dejure.org/2000,2461)
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Strafbefehl gegen Beamten

§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BRRG, § 410 Abs. 3 StPO, ein rechtskräftiger Strafbefehl führt nicht zur Beendigung des Beamtenverhältnisses;

§ 18 Abs. 1 Satz 1 BDO, im Disziplinarverfahren keine Bindung an die Feststellungen des Strafbefehls

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    LBG NW § 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 (BRRG § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1); StPO § 410 Abs. 3; BDO § 18 Abs. 1 Satz 1
    Beamtenverhältnis, keine Beendigung kraft Gesetzes bei Verurteilung durch Strafbefehl; Strafbefehl, keine Beendigung des Beamtenverhältnisses kraft Gesetzes bei Verurteilung durch-

  • IWW
  • IWW

Kurzfassungen/Presse

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Keine Beendigung des Beamtenverhältnisses bei Verurteilung durch Strafbefehl

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3297
  • NVwZ 2000, 1422 (Ls.)
  • DVBl 2001, 125
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 07.12.1983 - 2 BvR 282/80

    Strafbefehl

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2000 - 2 C 20.99
    Das Strafbefehlsverfahren dient vornehmlich der Vereinfachung und Beschleunigung (vgl. auch BVerfGE 65, 377 ).
  • BVerwG, 16.06.1992 - 1 D 11.91

    Beamter des höheren Dienstes der Deutschen Bundesbahn; Vorwurf der

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2000 - 2 C 20.99
    Denn ein Strafbefehl ist kein Urteil im Sinne des § 18 Abs. 1 Satz 1 BDO (BVerwGE 93, 255 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.1999 - 12 A 2950/98

    Beamter; Beendigung des Beamtenverhältnisses; Strafgerichtliches Urteil;

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2000 - 2 C 20.99
    BVerwG 2 C 20.99 OVG 12 A 2950/98.
  • OVG Thüringen, 12.11.2013 - 8 DO 537/13

    Entfernung eines Verkehrspolizisten aus dem Dienst

    Die in § 410 Abs. 3 StPO ausgesprochene Gleichstellung bestimmt lediglich den Umfang der Rechtskraft eines Strafbefehls (BTDrucks. 10/1313, S. 38) und dient insoweit der prozessrechtlichen Klarstellung (Urteil vom 8. Juni 2000 - BVerwG 2 C 20.99 - Buchholz 237.7 § 51 NWLBG Nr. 1).
  • BVerwG, 29.03.2012 - 2 A 11.10

    Mangel des Disziplinarverfahrens; Wesentlichkeit des Mangels;

    Die in § 410 Abs. 3 StPO ausgesprochene Gleichstellung bestimmt lediglich den Umfang der Rechtskraft eines Strafbefehls (BTDrucks 10/1313, S. 38) und dient insoweit der prozessrechtlichen Klarstellung (Urteil vom 8. Juni 2000 - BVerwG 2 C 20.99 - Buchholz 237.7 § 51 NWLBG Nr. 1).
  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer

    Weil das Strafbefehlsverfahren vornehmlich der Vereinfachung und Beschleunigung dient, kann ein Strafbefehl regelmäßig nicht das Maß an Ergebnissicherheit bieten wie ein Urteil (vgl. Urteil vom 8. Juni 2000 - BVerwG 2 C 20.99 - Buchholz 237.7 § 51 Nr. 1 NWLBG).
  • BVerwG, 21.04.2016 - 2 C 4.15

    Beamter; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarbefugnis; unmittelbarer

    Die in § 410 Abs. 3 StPO ausgesprochene Gleichstellung bestimmt lediglich den Umfang der Rechtskraft eines Strafbefehls (BT-Drs. 10/1313, S. 38) und dient insoweit der prozessrechtlichen Klarstellung (vgl. BVerwG, Urteile vom 8. Juni 2000 - 2 C 20.99 - Buchholz 237.7 § 51 NWLBG Nr. 1 S. 2 und vom 29. März 2012 - 2 A 11.10 - juris Rn. 37).
  • BVerwG, 01.07.2003 - 2 WD 34.02

    Betrug; Strafbefehl; Wirkung des Strafbefehls; Strafbefehlswirkung; Verlust des

    Er sieht sich dabei in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des 2. Revisionssenats des erkennenden Gerichts, der auf der Grundlage der entsprechenden beamtenrechtlichen Regelungen (§ 51 LBG NW übereinstimmend mit § 48 BBG, § 24 BRRG) für den Eintritt einer solchen Rechtsfolge aufgrund Gesetzes eine "Verurteilung" zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe durch Strafbefehl nicht ausreichen lässt (vgl. u.a. Urteil vom 8. Juni 2000 BVerwG 2 C 20.99 ).

    Es soll mithin vermieden werden, dass bei gleichem Sachverhalt in solchen Fällen zwei Hauptverhandlungen stattfinden müssen (vgl. dazu auch Urteil vom 8. Juni 2000 BVerwG 2 C 20.99 - ).

    8 Auch die Regelung des § 373 a StPO, die bei einem rechtskräftigen Strafbefehl eine Wiederaufnahme des Verfahrens zuungunsten des Verurteilten ermöglicht, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel nunmehr die Verurteilung wegen eines Verbrechens begründen, knüpft an die gewichtigen Unterschiede zwischen einer Verurteilung durch ein strafgerichtliches Urteil und einem Strafbefehl an (vgl. Urteil vom 8. Juni 2000 BVerwG 2 C 20.99 ).

  • VG München, 04.03.2008 - M 16 K 06.3357

    Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Altenpfleger" wegen

    Weil das Strafbefehlsverfahren vornehmlich der Vereinfachung und Beschleunigung dient, kann ein Strafbefehl regelmäßig nicht das Maß an Ergebnissicherheit bieten wie ein Urteil (vgl. BVerwG Urteil vom 8. Juni 2000 - 2 C 20.99 - Buchholz 237.7 § 51 Nr. 1 NWLBG).
  • VG Magdeburg, 25.01.2018 - 15 A 17/17

    Mitarbeit des Beamten zur Aufklärung der in seiner Sphäre liegenden

    Soweit der Kläger sich auf die Entscheidung des Bundeverwaltungsgerichts vom 08.06.2000 (2 C 20.99; juris) bezieht, ist dort ein gänzlich anderer Sachverhalt entschieden worden; nämlich das die strafrechtliche Verurteilung durch Strafbefehl zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr nicht zur Beendigung des Beamtenverhältnisses kraft Gesetzes führt, wie dies bei einem Urteil der Fall wäre (vgl. § 24 Abs. 1 Nr. 1 BeamtStG).
  • LSG Bayern, 18.01.2006 - L 12 KA 46/03

    Entziehung einer vertragsärztlichen Zulassung auf Grund wiederholter unkorrekter

    Beim Strafbefehl handle es sich um ein summarisches Verfahren, das vornehmlich der Vereinfachung und Beschleunigung diene, und das deshalb regelmäßig nicht dasselbe Maß an Ergebnissicherheit bieten könne wie ein Urteil (BVerwG, Urteil vom 8. Juni 2000, Az.: 2 C 20/99).
  • VG Münster, 18.10.2005 - 20 K 5555/03

    Dienstvergehen eines zur Telekom AG abgesandten Postbeamten durch

    Da nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die tatsächlichen Feststellungen eines Strafbefehls keine Bindungswirkung gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 BDO auslösen, vgl. nur BVerwG, Urteile vom 08. Juni 2000 - 2 C 20.99 -, DÖD 2001, 36 und vom 16. Juni 1992 - 1 W 11.91 -, BVerwGE 93, 255, ist daher eine Bindungswirkung des strafgerichtlichen Urteils zweifelhaft.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2002 - 6d A 2344/02
    vgl. zur BDO BVerwG, Urteil vom 8. Juni 2000 - 2 C 20.99 - DÖD 2001, 36.
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 15.06.2000 - 4 B 98.775   

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https://dejure.org/2000,27185
VGH Bayern, 15.06.2000 - 4 B 98.775 (https://dejure.org/2000,27185)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3297
  • NVwZ 2000, 1428 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (32)

  • VGH Bayern, 11.07.2001 - 1 ZB 01.1255

    Anordnung zur Duldung des Abrisses baurechtswidriger Gebäude; Bestehen einer

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  • VGH Bayern, 15.01.2016 - 9 ZB 14.1146

    Keine offensichtliche Genemigungsfähigkeit eines Vorhabens

    Insbesondere trifft die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts zu, dass das Fristsetzungserfordernis des Art. 36 Abs. 1 Satz 2 VwVZG auf die hier gegenständlichen Unterlassungspflichten, die unzulässigen Bauarbeiten bzw. die illegal aufgenommene Nutzung nicht weiter fortzuführen, keine unmittelbare Anwendung findet (vgl. BayVGH, B. v. 15.6.2000 - 4 B 98.775 - BayVBl 2001, 3297 = juris Rn. 21; vgl. auch Troidl in Engelhardt/App/Schlatmann, VwVG/VwZG, 10. Auflage 2014, § 13 Rn. 3 a.E. m. w. N.).
  • VG Würzburg, 25.03.2014 - W 4 K 13.1121

    Baueinstellung; Nutzungsuntersagung für nichtgenehmigtes Wettbüro;

    Nicht zu beanstanden ist ebenfalls, dass der Beklagte keine gesonderte Frist nach Art. 36 Abs. 1 Satz 2 VwZVG gesetzt hat, denn für die Verpflichtung, eine Handlung zu unterlassen, gilt nach herrschender Auffassung das Fristsetzungserfordernis des Art. 36 Abs. 1 Satz 2 VwZVG nicht unmittelbar (vgl. auch BayVGH v. 15.6.2000 Az. 4 B 98.775 m.w.N. - juris).

    Bei einer Unterlassungspflicht kann dem hierzu Verpflichteten bei überwiegendem öffentlichen Interesse, was bei einer Baueinstellungsverfügung regelmäßig der Fall ist, die Verpflichtung auch "ab sofort" auferlegt werden (BayVGH v. 15.6.2000, a.a.O.).

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