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   BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 518/99   

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BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 518/99 (https://dejure.org/2000,1009)
BAG, Entscheidung vom 25.05.2000 - 8 AZR 518/99 (https://dejure.org/2000,1009)
BAG, Entscheidung vom 25. Mai 2000 - 8 AZR 518/99 (https://dejure.org/2000,1009)
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Lacknebel über Firmenparkplatz

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers umfaßt Schutz des Eigentums des Arbeitnehmers, Zumutbarkeit, § 276 BGB, Auswahl einer Fremdfirma für Lackierarbeiten;

§ 278 BGB, Fremdfirma ist kein Erfüllungsgehilfe hinsichtlich der Pflicht des Arbeitgebers, Eigentumsverletzungen zu unterlassen;

Ersatzpflicht des Arbeitgebers analog § 670 BGB, wenn ein Privatwagen des Arbeitnehmers beschädigt wird, den dieser für den Arbeitsbetrieb einsetzt

Volltextveröffentlichungen (10)

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Haftung des Arbeitgebers - Beschädigung eines Pkw auf dem Firmenparkplatz

  • rabüro.de

    Arbeitgeber muss auf Betriebsgelände mitgebrachte Sachen des Arbeitnehmers schützen

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 276; ; BGB § 278; ; BGB § 611 Parkplatz; ; BGB § 670; ; BGB § 780; ; BGB § 823; ; BGB § 831; ; BGB § 906 Abs. 2; ; ArbSchG § 1; ; ArbSchG § 8; ; BIMSchG § 14

  • RA Kotz

    Haftung des Arbeitgebers für Arbeitnehmereigentum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Arbeitgebers - Beschädigung eines Pkw auf dem Firmenparkplatz

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschädigung eines Pkw auf dem Firmenparkplatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Beschädigung eines Pkw auf dem Firmenparkplatz

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beschädigung eines Pkw auf dem Firmenparkplatz

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Arbeitsrecht, Schutz eingebrachter Sachen des Arbeitsnehmers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 94, 381
  • NJW 2000, 3369
  • MDR 2000, 1326
  • NZA 2000, 1052
  • DB 2000, 1181
  • DB 2000, 1869
  • JR 2001, 175
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 18.09.1984 - VI ZR 223/82

    Darlegungs- und Beweislast bei Ansprüchen aufgrund Überschreitung der Grenzwerte

    Auszug aus BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 518/99
    Deshalb kann dahingestellt bleiben, ob der Kläger als Arbeitnehmer, dem die Benutzung des Firmenparkplatzes gestattet war, überhaupt zum Kreis der Träger des Anspruchs aus § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB zählt (vgl. BGH 15. April 1959 - V ZR 3/58 - BGHZ 30, 273, 276, 280; 18. September 1984 - VI ZR 223/82 - BGHZ 92, 143, zu II 1 a der Gründe).

    Im Streitfalle geht es dagegen um Ersatz für Schäden, die am Fahrzeug des Klägers unmittelbar durch die Immission herbeigeführt wurden (vgl. BGH 18. September 1984 aaO).

    § 14 Satz 2 BIMSchG regelt allein den Schadensersatzanspruch des Nachbarn gegen einen Anlagenbetreiber (BGH 10. Dezember 1987 aaO, zu I 2 der Gründe; 18. September 1984 aaO, zu II 1 b der Gründe); der Anspruch setzt voraus, daß ein aus Eigentum oder Besitz des betroffenen Nachbargrundstücks hergeleiteter Anspruch auf Einstellung des Betriebs der Anlage gesetzlich ausgeschlossen wird und Schutzvorkehrungen gegen die benachteiligenden Wirkungen nach dem Stand der Technik nicht durchführbar oder wirtschaftlich nicht vertretbar sind.

  • LAG Hamm, 21.05.1999 - 15 Sa 2236/98

    Klage eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Ersatz des Schadens, der an

    Auszug aus BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 518/99
    Landesarbeitsgericht Hamm - 15 Sa 2236/98 -.

    8 AZR 518/99 15 Sa 2236/98.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 21. Mai 1999 - 15 Sa 2236/98 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 23.01.1992 - 8 AZR 282/91

    Gefährdungshaftung des Arbeitgebers wegen der Beschädigung des Pkw eines

    Auszug aus BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 518/99
    Allein hierdurch geht das Risiko des unverschuldet eintretenden Schadens nicht auf den Arbeitgeber über (vgl. BAG 23. Januar 1992 - 8 AZR 282/91 - nicht veröffentlicht, zu 4 b der Gründe).

    Das Landesarbeitsgericht hat eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (vgl. auch hierzu BAG 23. Januar 1992 aaO, zu 2 der Gründe mwN) zutreffend verneint.

  • BGH, 10.12.1987 - III ZR 220/86

    Haftung der öffentlichen Hand für Waldschäden

    Auszug aus BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 518/99
    § 14 BIMSchG als Vorschrift des privaten Nachbarrechts gilt für nach dem BIMSchG genehmigte Anlagen (BGH 10. Dezember 1987 - III ZR 220/86 - BGHZ 102, 350, zu I 1 der Gründe).

    § 14 Satz 2 BIMSchG regelt allein den Schadensersatzanspruch des Nachbarn gegen einen Anlagenbetreiber (BGH 10. Dezember 1987 aaO, zu I 2 der Gründe; 18. September 1984 aaO, zu II 1 b der Gründe); der Anspruch setzt voraus, daß ein aus Eigentum oder Besitz des betroffenen Nachbargrundstücks hergeleiteter Anspruch auf Einstellung des Betriebs der Anlage gesetzlich ausgeschlossen wird und Schutzvorkehrungen gegen die benachteiligenden Wirkungen nach dem Stand der Technik nicht durchführbar oder wirtschaftlich nicht vertretbar sind.

  • BAG, 25.06.1975 - 5 AZR 260/74

    Parkplatz - Fürsorgepflicht - Verkehrssicherungspflicht - Betrieblicher Parkplatz

    Auszug aus BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 518/99
    Der Arbeitgeber haftet bei schuldhafter Pflichtverletzung auf Schadensersatz (im Anschluß an BAG 25. Juni 1975 - 5 AZR 260/74 - AP BGB § 611 Parkplatz Nr. 4 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 17).

    Sie können in einer das Übliche übersteigenden Gefährdung durch Umgebung oder Nachbarschaft liegen, insbesondere wenn Schädigungen voraussehbar und durch zumutbare Maßnahmen zu vermeiden sind (BAG 25. Juni 1975 - 5 AZR 260/74 - AP BGB § 611 Parkplatz Nr. 4 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 17, zu II 1, 2 der Gründe).

  • BGH, 15.04.1959 - V ZR 3/58

    Ortsüblichkeit von Immissionen

    Auszug aus BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 518/99
    Deshalb kann dahingestellt bleiben, ob der Kläger als Arbeitnehmer, dem die Benutzung des Firmenparkplatzes gestattet war, überhaupt zum Kreis der Träger des Anspruchs aus § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB zählt (vgl. BGH 15. April 1959 - V ZR 3/58 - BGHZ 30, 273, 276, 280; 18. September 1984 - VI ZR 223/82 - BGHZ 92, 143, zu II 1 a der Gründe).
  • BGH, 21.06.1994 - VI ZR 215/93

    Haftung des Bauunternehmers für Pflichtverletzungen eines eingeschalteten

    Auszug aus BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 518/99
    Selbständige Handwerker und Unternehmer sind in der Regel keine Verrichtungsgehilfen (BGH 21. Juni 1994 - VI ZR 215/93 - NJW 1994, 2756 f., zu II 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 21.09.1966 - 1 AZR 504/65

    Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 518/99
    Der Senat hat nur zu prüfen, ob das Landesarbeitsgericht den Rechtsbegriff des Schuldanerkenntnisses richtig erkannt, bei der Auslegung alle maßgeblichen Umstände widerspruchsfrei berücksichtigt und die Gesetze der Logik und anerkannte Erfahrungssätze beachtet hat (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG 21. September 1966 - 1 AZR 504/65 - BAGE 19, 83, 88 f.).
  • BAG, 01.07.1965 - 5 AZR 264/64

    Schutz des Arbeitnehmereigentums - Allgemeine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers -

    Auszug aus BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 518/99
    Darüber hinausgehende Maßnahmen im Sinne einer Garantie zu verlangen, würde eine Überspannung der Fürsorgepflicht bedeuten (BAG 1. Juli 1965 - 5 AZR 264/64 - BAGE 17, 229, zu 2 der Gründe).
  • BGH, 03.06.1993 - III ZR 104/92

    Amtspflichtverletzung durch Erlaß eines verspäteten Zwischenbescheides gemäß

    Auszug aus BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 518/99
    Maßgebend ist der konkrete Pflichtenkreis, wie er durch Art und Umfang des jeweiligen Vertragsverhältnisses festgelegt ist (vgl. BGH 3. Juni 1993 - III ZR 104/92 - BGHZ 123, 1, 14 mwN).
  • BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 876/98

    Ersatzanspruch eines Musikers wegen Beschädigung seines Violabogens

  • BGH, 18.09.2009 - V ZR 75/08

    Haftung für Schäden durch Abschießen einer Feuerwerksrakete auf dem

    Hieraus wird - entgegen einigen Stimmen im Schrifttum, die eine Ausweitung des Ausgleichsanspruchs auf die Verletzung sonstiger Rechtsgüter (Sacheigentum, Leben, Gesundheit) fordern, ohne dass es eines Bezugs zu einem Grundstück bedarf (vgl. z.B. Staudinger/Kohler, BGB [2002], Einl. UmweltHR, Rdn. 120; Larenz/Canaris, Lehrbuch des Schuldrechts II/2, 13. Aufl., § 85 II 5, S. 662 f.; Neuner, JuS 2005, 487, 491; Salje, DAR 1988, 302, 304) - gefolgert, dass die Gewährung einer Entschädigung stets eine Störung des Eigentums oder Besitzes des Anspruchstellers an einem Grundstück voraussetzt (Senat , Urt. v. 1. Februar 2008, V ZR 47/07, NJW 2008, 992, 993; ebenso BGHZ 92, 143, 145 ; BAG NJW 2000, 3369, 3371; aus dem Schrifttum etwa MünchKomm-BGB/Säcker, 4. Aufl., § 906 Rdn. 139; Staudinger/Roth, BGB [2002], § 906 Rdn. 108; Karsten, Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch gemäß § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog im System der Ausgleichsansprüche, S. 135 ff.; Schmidt, Der nachbarliche Ausgleichsanspruch, S. 183).
  • LAG Düsseldorf, 11.09.2017 - 9 Sa 42/17

    Tief Zoran: Großmüllbehälter zerstört PKW - Haftung des Arbeitgebers?

    Der Arbeitnehmer ist insoweit verpflichtet, einem dem Betrieb oder seinem Arbeitgeber drohenden Schaden für dessen Rechtsgüter, einschließlich seines Vermögens, zu verhindern (BAG v. 25.05.2000 - 8 AZR 518/99, juris; MüKo-BGB-Müller-Glöge, § 611 BGB Rz. 1082; zum Beamtenverhältnis vgl. VG Münster v. 17.04.2015 - 5 K 3212/13, juris).

    Diese Grundsätze gelten regelmäßig auch im Arbeitsverhältnis (vgl. nur BAG v. 15.03.2012 - 8 AZR 37/11, juris Rz. 37; BAG v. 23.02.2010 - 9 AZR 71/09, juris; BAG v. 19.02.2009 - 8 AZR 188/08, juris; BAG v. 16.05.2007 - 8 AZR 709/06, juris; BAG v. 25.05.2000 - 8 AZR 518/99, juris; zum Beamtenverhältnis vgl. VG Münster v. 17.04.2015 - 5 K 3212/13, juris).

    Darüber hinausgehende Maßnahmen im Sinne einer Garantie zu verlangen, würde eine Überspannung der Fürsorgepflicht bedeuten (BAG v. 25.05.2000 - 8 AZR 518/99, juris; BAG v. 01.07.1965 - 5 AZR 264/64, BAGE 17, 229).

    Sie können in einer das Übliche übersteigenden Gefährdung durch Umgebung oder Nachbarschaft liegen, insbesondere wenn Schädigungen voraussehbar und durch zumutbare Maßnahmen zu vermeiden sind (BAG v. 25.05.2000 - 8 AZR 518/99, juris; BAG v. 25.06.1975 - 5 AZR 260/74, juris; zum Beamtenverhältnis vgl. VG Münster v. 17.04.2015 - 5 K 3212/13, juris).

  • LAG Baden-Württemberg, 13.01.2014 - 1 Sa 17/13

    Kostenlose Nutzung eines Betriebsparkplatzes kraft betrieblicher Übung

    Ferner hat der Arbeitgeber, wenn er seinen Arbeitnehmern Parkmöglichkeiten zur Verfügung stellt, diese verkehrssicher zu gestalten (zuletzt BAG 25.05.2000 - 8 AZR 518/99 - AP BGB § 611 Parkplatz Nr. 8).
  • BAG, 14.12.2000 - 8 AZR 92/00

    Haftungsbeschränkung bei Arbeitsunfall - Wegeunfall

    Zwar ist der Weg des Arbeitnehmers von und zur Arbeit dessen Sache (vgl. auch Senat 25. Mai 2000 - 8 AZR 518/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 2 der Gründe), keine betriebliche Tätigkeit und nur aus sozialpolitischen Gründen in der gesetzlichen Unfallversicherung mitversichert.
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2001 - 10 U 67/00

    Haftung des Vermieters für Schäden am Mietobjekt aufgrund von Schweißarbeiten

    Die Entscheidung des BAG vom 25.5.2000 (NJW 2000, 3369) steht dieser Auffassung nicht entgegen.
  • OLG Frankfurt, 28.05.2008 - 23 U 63/07

    Prospekthaftung: Ansprüche wegen Prospektfehlern im Zusammenhang mit einem einen

    Der Gehilfe darf nicht nur bei Gelegenheit der Erfüllung einer Verbindlichkeit des Schuldners gehandelt haben, sondern sein schuldhaftes Fehlverhalten muss in Ausübung der ihm übertragenen Hilfstätigkeit erfolgt sein (Manfred Löwisch, Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2004, § 278, Rn 48 m. Hinweis auf st.Rspr RGZ 63, 343 f; RG WarnR 1908 Nr. 293; BGHZ 23, 319, 323; 31, 358, 366; 84, 141, 145; 123, 1, 14; BGH NJW-RR 1989, 723; BGH LM § 675 BGB Nr. 173 = NJW 1991, 3208; BGH NJW 1997, 1233, 1234 f; NJW 1997, 1360; BAGE 10, 176, 182 = MDR 1961, 355, 356; BAG NJW 2000, 3369).
  • ArbG Paderborn, 23.10.2019 - 4 Ca 1110/17
    Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers beinhaltet nicht nur, Schutzmaßnahmen für die eingebrachten Sachen je nach den Gegebenheiten zu treffen, sondern auch, Schädigungen zu unterlassen (BAG vom 25.05.2000 - 8 AZR 518/99, NZA 2000, 1052).

    Das können beispielsweise extra hierfür eingesetzte Parkwächter, Pförtner oder Sicherheitsfachkräfte sein (BAG vom 25.05.2000 - 8 AZR 518/99, NZA 2000, 1052).

    Maßgebend ist der konkrete Pflichtenkreis, wie er durch Art und Umfang des jeweiligen Vertragsverhältnisses festgelegt ist (BAG vom 25.05.2000 - 8 AZR 518/99, NZA 2000, 1052).

  • LAG Hessen, 23.05.2003 - 12 Sa 52/02

    Arbeitsmetall

    Das Zurücklegen des Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII ist nämlich im Normalfall nicht Teil der die Vergütungspflicht des Arbeitgebers auslösenden Arbeitszeit (BAG 25.05.2000 - 8 AZR 518/99 - AP BGB § 611 Parkplatz Nr. 8, zu II 2; 14.12.2000 a.a.O., zu 3 c).
  • ArbG Stuttgart, 30.11.2005 - 2 Ca 8178/04

    Schmerzensgeldanspruch wegen schwerwiegender Verletzung des

    Der Arbeitgeber genügt dieser Verpflichtung, wenn er die Maßnahmen trifft, die ihm aufgrund des Treuegedankens gemäß § 242 BGB und unter Berücksichtigung der besonderen betrieblichen und örtlichen Verhältnisse unter Berücksichtigung des Einzelfalles zugemutet werden können (BAG, Urteil vom 25.05.2000, Az. 8 AZR 518/99).
  • LAG Hamm, 29.08.2019 - 11 Sa 181/19

    Schadensersatz für auf Firmenparkplatz abgestelltes Fahrzeug; Haftung für

    Die Anfahrt des Arbeitnehmers zur Arbeitsstätte und die Rückfahrt von der Arbeitsstätte zur häuslichen Wohnung sind dem privaten Lebensbereich des Arbeitnehmers zugeordnet; es ist Sache des Arbeitnehmers, wie er den Weg zur Arbeit zurücklegt ( BAG 25.05.2000 - 8 AZR 518/99 - AP BGB § 611 Parkplatz Nr. 8 unter II. 2.; ThürLAG 25.04.2006 - 7/8 Sa 40/05; Küttner-Griese, Personalbuch 2019, Aufwendungsersatz Rn. 8 mwN ).

    Sie können in einer das Übliche übersteigenden Gefährdung durch Umgebung oder Nachbarschaft liegen, insbesondere wenn Schädigungen vor-aussehbar und durch zumutbare Maßnahmen zu vermeiden sind ( BAG 25.05.2000 - 8 AZR 518/99 - AP BGB § 611 Parkplatz Nr. 8 unter I.1.a) ).

  • BAG, 25.03.2003 - 1 AZR 335/02

    Auslegung eines Sozialplans - deklaratorisches Schuldanerkenntnis

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2023 - 7 Sa 151/22

    Ersatzanspruch eines Busfahrers bei Unfallschäden am eigenen geparkten Pkw

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.01.2009 - 10 Sa 615/08

    Schadenersatz wegen Verlustes eingebrachter Sachen

  • LAG Hamburg, 09.04.2014 - 5 TaBV 15/13

    Mitbestimmungsrecht bei Leiharbeit betreffend Schutzkleidung

  • LAG Thüringen, 25.04.2006 - 8 Sa 40/05

    Aufwendungsersatz

  • OLG Nürnberg, 22.07.2015 - 4 U 36/15

    Zur Frage wann eine gemeinsame Betriebsstätte bei Untätigkeit vorliegt

  • OVG Saarland, 14.01.2004 - 1 Q 2/03

    Schadensersatz bei Diebstahl des privateigenen Kraftfahrzeuges vom

  • LAG Niedersachsen, 03.12.2001 - 17 Sa 310/01

    Unfall im Rahmen einer Beförderung der Arbeitnehmer auf Veranlassung des

  • AG Hameln, 13.12.2002 - 23 C 185/02
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