Rechtsprechung
BGH, 29.09.1999 - 1 StR 460/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 76 Abs. 2 1. Alt. GVG; § 21g GVG; Art. 101 Abs. 1 GG
Gesetzlicher Richter; Spruchkörperinterne Geschäftsverteilung der Strafkammer des Landgerichts (Dreierbesetzung) - Wolters Kluwer
Gericht - Spruchkörper - Geschäftsverteilung - Vorsitzender - Beisitzer - Strafkammer
- judicialis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
GVG § 76 Abs. 2 1. Alt., § 21g
Papierfundstellen
- NJW 2000, 371
- NStZ 2000, 50
- StV 1999, 639
- JR 2000, 166
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 12.01.2006 - 1 StR 466/05
Beweiskraft des Protokolls bei Protokollberichtigung (Entfallen der maßgeblichen …
Die - noch nicht ergänzte - Sitzungsniederschrift ist eindeutig, sie leidet - für sich betrachtet - nicht an offensichtlichen Mängeln, ist weder unklar, erkennbar lückenhaft oder widersprüchlich (zum Wegfall der Beweiskraft bei entsprechenden Mängeln vgl. RGSt 63, 408 [410]; BGHSt 16, 306 [308]; 17, 220 [221];… BGHR StPO § 274 Beweiskraft 12, 16, 24, 25, 27; BGH NJW 1976, 977; NStZ 2000, 49; NStZ-RR 2000, 293; StV 1999, 639; 2004, 297; JR 1961, 508;… Gollwitzer in Löwe/ Rosenberg StPO 25. Aufl. § 274 Rdn. 23 ff.). - BGH, 23.08.2006 - 1 StR 466/05
Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Beweiskraft des berichtigten …
Die - noch nicht ergänzte - Sitzungsniederschrift ist eindeutig, sie leidet - für sich betrachtet - nicht an offensichtlichen Mängeln, ist weder unklar, erkennbar lückenhaft oder widersprüchlich (zum Wegfall der Beweiskraft bei entsprechenden Mängeln vgl. RGSt 63, 408, 410; BGHSt 16, 306, 308; 17, 220, 221;… BGHR StPO § 274 Beweiskraft 12, 16, 24, 25, 27; BGH NJW 1976, 977; NStZ 2000, 49; bei Kusch NStZ-RR 2000, 293; StV 1999, 639; 2004, 297; JR 1961, 508;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 274 Rdn. 23 ff.). - BGH, 25.05.2009 - II ZR 259/07
Stimmabgabe für eine Beitragserhöhung als Zustimmung
Für die Geschäftsverteilung innerhalb eines Spruchkörpers bei einem mit mehreren Richtern besetzten Spruchkörper oder bei der Bestimmung des Einzelrichters nach § 21 g Abs. 3 GVG gelten insoweit die gleichen Grundsätze wie für die Geschäftsverteilung innerhalb des Gerichts (vgl. BVerfG, NJW 1997, 1497, 1498 ;… BGH Urt. v. 25. März 2009 - XII ZR 75/06, z.V.b. Tz. 15; Beschl. v. 29. September 1999 - 1 StR 460/99, NJW 2000, 371), auch wenn wegen eines Wechsels in der Besetzung eine Änderung des senatsinternen Geschäftsverteilungsplans nötig wird (§ 21 g Abs. 2 GVG).
- BGH, 05.05.2004 - 2 StR 383/03
Absoluter Revisionsgrund der falschen Besetzung; gesetzlicher Richter; Beschluss …
In der kammerinternen Geschäftsverteilung muß aber jedenfalls geregelt werden, welcher Richter nicht an der Hauptverhandlung teilnimmt, wenn die Zweierbesetzung beschlossen werden sollte (BVerfG - KammerBeschl. vom 3. Mai 2004 - 2 BvR 1825/02 - BGH NJW 2000, 371 = JR 2000, 166 m. Anm. Katholnigg). - BGH, 18.06.2004 - 2 StR 380/03
Gesetzlicher Richter; spruchkörperinterne Geschäftsverteilung (schriftlicher …
Für diesen Fall bedarf es einer strafkammerinternen Geschäftsverteilung dahingehend, welcher Richter nicht an der Hauptverhandlung teilnimmt (BVerfG - Kammer-Beschluß vom 3. Mai 2004 - 2 BvR 1825/02; BGH NJW 2000, 371 m. Anm. Katholnigg JR 2000, 166 ff.). - BGH, 05.05.2004 - 2 StR 382/03
Absoluter Revisionsgrund der falschen Besetzung; Besetzungsrüge; gesetzlicher …
In der kammerinternen Geschäftsverteilung muß aber jedenfalls geregelt werden, welcher Richter nicht an der Hauptverhandlung teilnimmt, wenn die Zweierbesetzung beschlossen werden sollte (BVerfG - KammerBeschl. vom 3. Mai 2004 - 2 BvR 1825/02 - BGH NJW 2000, 371 = JR 2000, 166 m. Anm. Katholnigg). - BGH, 11.07.2001 - 5 StR 155/01
Besetzungsrüge (Mitwirkung des beisitzenden Richters in der großen Strafkammer …
Im übrigen hat sich die beanstandete Änderung der Geschäftsverteilung - wie der Beschwerdeführer selbst einräumt - auf die Besetzung der Richterbank letztlich gar nicht ausgewirkt: Einzig denkbare Handlungsalternative wäre die Feststellung einer Verhinderung des neu eingetretenen Beisitzers infolge Überlastung gewesen (vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 1 - Beisitzer 7); auch dies hätte zum Eintritt des anderen ordentlichen Beisitzers der Strafkammer geführt. - OLG Hamm, 25.04.2002 - 2 Ws 85/02
Ablehnung, Rechtsmittel, erkennender Richter, Einstellung, Zustimmung, Bedingung
Schon dann steht aufgrund der erforderlichen kammerinternen Geschäftsverteilung (vgl. dazu § 21 g GVG und BGHSt 40, 168; BGH NJW 2000, 371; BVerfG NJW 1997, 1497, 1998, 743) fest, welches Mitglied der Kammer im Fall des § 76 Abs. 2 GVG zur Mitwirkung in der Hauptverhandlung berufen ist. - BayObLG, 31.07.2000 - 2St RR 102/00
Verwertbarkeit der Aussage eines nicht belehrten Beschuldigten
Damit hat der Vorsitzende der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Rechnung getragen, wonach eine Geschäftsverteilung, die sich in Fällen des § 76 Abs. 2 GVG nach der Terminierung bestimmt, gesetz- und verfassungswidrig ist (NJW 2000, 371). - OLG Rostock, 21.09.2005 - 6 W 63/05
Zusammensetzung des Spruchkörpers, Vertretung des Vorsitzenden - Verletzung des …
Die abstrakt-generelle Vorausbestimmung der zur Mitwirkung berufenen Richter muss sich bis auf die letzte Regelungsstufe erstrecken, auf der es um die Person der konkret entscheidenden Richter geht (vgl. BVerfGE 97, 1ff. = NJW 1998, 743; BGH, NJW 2000, 371;… Zöller/Gummer, a.a.O., § 21g GVG Rn. 1). - OLG Rostock, 21.09.2005 - 6 W 635/05