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   BGH, 29.09.1999 - 1 StR 460/99   

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https://dejure.org/1999,2423
BGH, 29.09.1999 - 1 StR 460/99 (https://dejure.org/1999,2423)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1999 - 1 StR 460/99 (https://dejure.org/1999,2423)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1999 - 1 StR 460/99 (https://dejure.org/1999,2423)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 76 Abs. 2 1. Alt. GVG; § 21g GVG; Art. 101 Abs. 1 GG;
    Gesetzlicher Richter; Spruchkörperinterne Geschäftsverteilung der Strafkammer des Landgerichts (Dreierbesetzung);

  • Wolters Kluwer

    Gericht - Spruchkörper - Geschäftsverteilung - Vorsitzender - Beisitzer - Strafkammer

  • Judicialis

    GVG § 76 Abs. 2 1. Alt.; ; GVG § 21 g

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    GVG § 76 Abs. 2 1. Alt., § 21g

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 371
  • NStZ 2000, 50
  • StV 1999, 639
  • JR 2000, 166
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.05.1994 - VGS 1/93

    Aufstellung von Mitwirkungsgrundsätzen in einem überbesetzten Zivilsenat des

    Auszug aus BGH, 29.09.1999 - 1 StR 460/99
    Bis zur Entscheidung der Vereinigten Großen Senate vom 5. Mal 1994 (BGHZ 126, 63) hatte die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht gefordert, daß der Vorsitzende sich in der Terminierung durch Grundsätze nach § 21g Abs. 2 GVG binden müsse, wenn davon die Zusammensetzung des Spruchkörpers beeinflußt wird.
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus BGH, 29.09.1999 - 1 StR 460/99
    Nach den Entscheidungen der Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofs (aaO S. 85) und des Bundesverfassungsgerichts (Entscheidung des Plenums vom 8. April 1997 - BVerfGE 95, 322, 331 - und des Zweiten Senats vom 28. Oktober 1997 - NJW 1998, 743) sollen auch nur entfernte Möglichkeiten einer manipulierten Auswahl der mitwirkenden Richter für eine bestimmte Sache ausgeschlossen werden.
  • BVerfG, 28.10.1997 - 1 BvR 1644/94

    Erbschaftsbesteuerung

    Auszug aus BGH, 29.09.1999 - 1 StR 460/99
    Nach den Entscheidungen der Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofs (aaO S. 85) und des Bundesverfassungsgerichts (Entscheidung des Plenums vom 8. April 1997 - BVerfGE 95, 322, 331 - und des Zweiten Senats vom 28. Oktober 1997 - NJW 1998, 743) sollen auch nur entfernte Möglichkeiten einer manipulierten Auswahl der mitwirkenden Richter für eine bestimmte Sache ausgeschlossen werden.
  • BGH, 12.01.2006 - 1 StR 466/05

    Beweiskraft des Protokolls bei Protokollberichtigung (Entfallen der maßgeblichen

    Die - noch nicht ergänzte - Sitzungsniederschrift ist eindeutig, sie leidet - für sich betrachtet - nicht an offensichtlichen Mängeln, ist weder unklar, erkennbar lückenhaft oder widersprüchlich (zum Wegfall der Beweiskraft bei entsprechenden Mängeln vgl. RGSt 63, 408 [410]; BGHSt 16, 306 [308]; 17, 220 [221]; BGHR StPO § 274 Beweiskraft 12, 16, 24, 25, 27; BGH NJW 1976, 977; NStZ 2000, 49; NStZ-RR 2000, 293; StV 1999, 639; 2004, 297; JR 1961, 508; Gollwitzer in Löwe/ Rosenberg StPO 25. Aufl. § 274 Rdn. 23 ff.).
  • BGH, 23.08.2006 - 1 StR 466/05

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Beweiskraft des berichtigten

    Die - noch nicht ergänzte - Sitzungsniederschrift ist eindeutig, sie leidet - für sich betrachtet - nicht an offensichtlichen Mängeln, ist weder unklar, erkennbar lückenhaft oder widersprüchlich (zum Wegfall der Beweiskraft bei entsprechenden Mängeln vgl. RGSt 63, 408, 410; BGHSt 16, 306, 308; 17, 220, 221; BGHR StPO § 274 Beweiskraft 12, 16, 24, 25, 27; BGH NJW 1976, 977; NStZ 2000, 49; bei Kusch NStZ-RR 2000, 293; StV 1999, 639; 2004, 297; JR 1961, 508; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 274 Rdn. 23 ff.).
  • BGH, 25.05.2009 - II ZR 259/07

    Stimmabgabe für eine Beitragserhöhung als Zustimmung

    Für die Geschäftsverteilung innerhalb eines Spruchkörpers bei einem mit mehreren Richtern besetzten Spruchkörper oder bei der Bestimmung des Einzelrichters nach § 21 g Abs. 3 GVG gelten insoweit die gleichen Grundsätze wie für die Geschäftsverteilung innerhalb des Gerichts (vgl. BVerfG, NJW 1997, 1497, 1498 ; BGH Urt. v. 25. März 2009 - XII ZR 75/06, z.V.b. Tz. 15; Beschl. v. 29. September 1999 - 1 StR 460/99, NJW 2000, 371), auch wenn wegen eines Wechsels in der Besetzung eine Änderung des senatsinternen Geschäftsverteilungsplans nötig wird (§ 21 g Abs. 2 GVG).
  • BGH, 05.05.2004 - 2 StR 383/03

    Absoluter Revisionsgrund der falschen Besetzung; gesetzlicher Richter; Beschluss

    vom 3. Mai 2004 - 2 BvR 1825/02 - BGH NJW 2000, 371 = JR 2000, 166 m. Anm. Katholnigg).
  • BGH, 18.06.2004 - 2 StR 380/03

    Gesetzlicher Richter; spruchkörperinterne Geschäftsverteilung (schriftlicher

    Für diesen Fall bedarf es einer strafkammerinternen Geschäftsverteilung dahingehend, welcher Richter nicht an der Hauptverhandlung teilnimmt (BVerfG - Kammer-Beschluß vom 3. Mai 2004 - 2 BvR 1825/02; BGH NJW 2000, 371 m. Anm. Katholnigg JR 2000, 166 ff.).
  • BGH, 11.07.2001 - 5 StR 155/01

    Besetzungsrüge (Mitwirkung des beisitzenden Richters in der großen Strafkammer

    Im übrigen hat sich die beanstandete Änderung der Geschäftsverteilung - wie der Beschwerdeführer selbst einräumt - auf die Besetzung der Richterbank letztlich gar nicht ausgewirkt: Einzig denkbare Handlungsalternative wäre die Feststellung einer Verhinderung des neu eingetretenen Beisitzers infolge Überlastung gewesen (vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 1 - Beisitzer 7); auch dies hätte zum Eintritt des anderen ordentlichen Beisitzers der Strafkammer geführt.
  • BGH, 05.05.2004 - 2 StR 382/03

    Absoluter Revisionsgrund der falschen Besetzung; Besetzungsrüge; gesetzlicher

    vom 3. Mai 2004 - 2 BvR 1825/02 - BGH NJW 2000, 371 = JR 2000, 166 m. Anm. Katholnigg).
  • BayObLG, 31.07.2000 - 2St RR 102/00

    Verwertbarkeit der Aussage eines nicht belehrten Beschuldigten

    Damit hat der Vorsitzende der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Rechnung getragen, wonach eine Geschäftsverteilung, die sich in Fällen des § 76 Abs. 2 GVG nach der Terminierung bestimmt, gesetz- und verfassungswidrig ist (NJW 2000, 371).
  • OLG Hamm, 25.04.2002 - 2 Ws 85/02

    Ablehnung, Rechtsmittel, erkennender Richter, Einstellung, Zustimmung, Bedingung

    Schon dann steht aufgrund der erforderlichen kammerinternen Geschäftsverteilung (vgl. dazu § 21 g GVG und BGHSt 40, 168; BGH NJW 2000, 371; BVerfG NJW 1997, 1497, 1998, 743) fest, welches Mitglied der Kammer im Fall des § 76 Abs. 2 GVG zur Mitwirkung in der Hauptverhandlung berufen ist.
  • OLG Rostock, 21.09.2005 - 6 W 63/05

    Zusammensetzung des Spruchkörpers, Vertretung des Vorsitzenden - Verletzung des

    Die abstrakt-generelle Vorausbestimmung der zur Mitwirkung berufenen Richter muss sich bis auf die letzte Regelungsstufe erstrecken, auf der es um die Person der konkret entscheidenden Richter geht (vgl. BVerfGE 97, 1ff. = NJW 1998, 743; BGH, NJW 2000, 371; Zöller/Gummer, a.a.O., § 21g GVG Rn. 1).
  • OLG Rostock, 21.09.2005 - 6 W 635/05
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