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VGH Baden-Württemberg, 15.04.1999 - 7 S 909/98 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Nachrang der Sozialhilfe - Herausgabe einer Schenkung
- Landesrecht Baden-Württemberg
Nachrang der Sozialhilfe - Herausgabe einer Schenkung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 20.12.1996 - 12 K 3349/96
- VGH Baden-Württemberg, 15.04.1999 - 7 S 909/98
Papierfundstellen
- NJW 2000, 376
- NVwZ 2000, 217 (Ls.)
- VBlBW 1999, 471
Wird zitiert von ... (6)
- VG Sigmaringen, 18.08.2004 - 7 K 813/04
Sozialhilfe-Rückforderung von belohnenden Schenkungen
Bad.-Württ., Urteil vom 15.04.1999 - 7 S 909/98 -, VBlBW 1999, 471).Der Antragsgegner war hiernach nicht verpflichtet, einstweilen vorzuleisten und den Anspruch der Antragstellerin gegen ihre Tochter und Enkelin nach § 90 BSHG auf sich überzuleiten (vgl. VGH . Bad.-Württ., Urteil vom 15.04.1999 - 7 S 909/98 -, VBlBW 1999, 471).
- OVG Niedersachsen, 03.07.2000 - 4 L 1967/00
Versagung von Sozialhilfe - fehlende Bemühung um Arbeit
Der Hinweis der Beklagten auf das Urteil des VGH Bad.-Württ. vom 15.4.1999 - 7 S 909/98 - (NJW 2000, 376 = FEVS Bd. 51, 130) greift nicht durch. - SG Konstanz, 25.05.2007 - S 4 AS 323/07
Kostenübernahme für eine mehrtägige Klassenfahrt i.H.v. 150,00 EUR gem. § 23 Abs. …
Es wäre mit dem Nachranggrundsatz nicht zu vereinbaren, wenn der Einzelne sich ohne Rücksicht auf die Möglichkeit, seinen Bedarf von dritter Seite zu befriedigen, an den Träger der Sozialhilfe mit der Bitte um Hilfe wenden könnte (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.04.1999, Az. 7 S 909/98, zum Nachranggrundsatz im BSHG).
- VG Kassel, 25.07.2003 - 7 G 1284/03 Der der Antragstellerin nach allem gemäß § 528 Abs. 1 BGB zustehende Rückforderungsanspruch ist auch ein "bereites" Mittel im Sinne von § 2 Abs. 1 BSHG, um den gegenwärtigen Hilfebedarf der Antragstellerin zu befriedigen (VGH Mannheim, U.v. 15.04.1999 - 7 S 909/98 - NJW 2000, S. 376 ff. = FEVS 51, S. 130 ff.;… OVG Hamburg, B.v. 05.04.1995 - Bs IV 21/95 - FEVS 46, S. 386 ff.;… Brühl in LPK-BSHG, 6. Aufl. § 88 Rdn. 112).
- VG Freiburg, 08.04.2003 - 8 K 672/01
Keine Auskunftspflicht im Rahmen der Sozialhilfe über Dritte
Ob ein Anspruch auf Rückgabe des der weiteren Tochter übergebenen Grundvermögens nach § 528 BGB besteht (vgl. zur Frage, ob es sich bei einem Grundstücksübertragungsvertrag um eine sog. gemischte Schenkung handelt mit der Folge, dass ein Anspruch nach § 528 BGB in Betracht kommt: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.04.1999 - 7 S 909/98 -, NJW 2000, 376 = VBlBW 1999, 471), kann nach Lage der Akten nicht beurteilt werden, da insbesondere weder der Wert des Grundvermögens noch der Wert der von der weiteren Tochter der Hilfeempfängerin im Übergabevertrag übernommenen Schulden bekannt ist. - VG Freiburg, 14.01.2003 - 8 K 672/01
Auskunftspflicht des Unterhaltspflichtigen
Ob ein Anspruch auf Rückgabe des der weiteren Tochter übergebenen Grundvermögens nach § 528 BGB besteht (vgl. zur Frage, ob es sich bei einem Grundstücksübertragungsvertrag um eine sog. gemischte Schenkung handelt mit der Folge, dass ein Anspruch nach § 528 BGB in Betracht kommt: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.04.1999 - 7 S 909/98 -, NJW 2000, 376 = VBlBW 1999, 471), kann nach Lage der Akten nicht beurteilt werden, da insbesondere weder der Wert des Grundvermögens noch der Wert der von der weiteren Tochter der Hilfeempfängerin im Übergabevertrag übernommenen Schulden bekannt ist.