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   OLG Oldenburg, 15.08.2000 - 9 U 71/99   

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https://dejure.org/2000,1016
OLG Oldenburg, 15.08.2000 - 9 U 71/99 (https://dejure.org/2000,1016)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15.08.2000 - 9 U 71/99 (https://dejure.org/2000,1016)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15. August 2000 - 9 U 71/99 (https://dejure.org/2000,1016)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Inline-Skaters mit einem entgegenkommenden Motorroller

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Status; Inlineskater; Inline-Skater; Ähnliches Fortbewegungsmittel; Rollschuhe; Ortschaften; Fahrbahn; Straßenbenutzung; Fahrzeug; Besondere Fortbewegungsmittel; Fortbewegungsmittel

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Status; Inlineskater; Inline-Skater; Ähnliches Fortbewegungsmittel; Rollschuhe; Ortschaften; Fahrbahn; Straßenbenutzung; Fahrzeug; Besondere Fortbewegungsmittel; Fortbewegungsmittel

  • rabüro.de

    Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Inline-Skater am rechten Fahrbahnrand laufen

  • Judicialis

    StVO § 24; ; StVO § 25; ; StVO § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 2 Abs. 1 § 24
    Einordnung von Inline-Skates als Fahrzeuge; Mitverschulden eines im Straßenverkehr verunglückten Inline-Skaters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Inline-Skates sind Fahrzeuge und müssen daher zur Fortbewegung die Fahrbahn auf der rechten Seite benutzen

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Inlineskater im Straßenverkehr sind Fahrzeuge im Sinne der StVO

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Inlineskater müssen außerhalb geschlossener Ortschaften rechts fahren

Sonstiges

  • archive.org (Sonstiges)

    Inline-Skates sind Fahrzeuge i. S. der Straßenverkehrsordnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3793
  • MDR 2000, 1314
  • MDR 2000, 1314 (Volltext mit red. LS)
  • NZV 2000, 470
  • SpuRt 2000, 250
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 24.07.1998 - 10 U 60/98

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem kreuzenden Inlineskater beim Abbiegen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.08.2000 - 9 U 71/99
    Die Inline-Skates sind keine "ähnlichen Fortbewegungsmittel" i.S. von § 24 Abs. 1 StVO (Grams, NZV 97, 67; Vieweg, NZV 98, 5; a.A. OLG Karlsruhe, NZV 99, 44; OLG Celle, NJW-RR 99, 1187; Schmid, DAR 98, 8; Seidenstecher, DAR 97, 105; Arbeitskreis VII des VGT 1998, NZV 98, 146; Jagusch/Hentschel § 24 StVO Rn. 6).

    Das ist bei Inline-Skates nur dann der Fall, wenn sie im gemeinsamen Verkehr mit Fußgängern im Schritt-Tempo gefahren werden (OLG Karlsruhe NZV 99, 44; Garms, NZV 97, 65).

    In der Praxis würde die Einordnung in § 24 also dazuführen, daß man eine ungefähr dem Fahrradfahren entsprechende, aber deutlich schlechter steuerbare Fortbewegungsmethode auf Gehwege verbannt, und sich darauf verläßt, daß entsprechend der dortigen Verkehrslage der Skater hinreichend rücksichtvoll und langsam fährt, obwohl dies technisch ausgesprochen schwierig ist (dafür OLG Karlsruhe, NZV 99, 44; OLG Celle, NJW-RR 99, 1187; Schmid, DAR 98, 9).

  • OLG Celle, 28.04.1999 - 9 U 267/98
    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.08.2000 - 9 U 71/99
    Die Inline-Skates sind keine "ähnlichen Fortbewegungsmittel" i.S. von § 24 Abs. 1 StVO (Grams, NZV 97, 67; Vieweg, NZV 98, 5; a.A. OLG Karlsruhe, NZV 99, 44; OLG Celle, NJW-RR 99, 1187; Schmid, DAR 98, 8; Seidenstecher, DAR 97, 105; Arbeitskreis VII des VGT 1998, NZV 98, 146; Jagusch/Hentschel § 24 StVO Rn. 6).

    In der Praxis würde die Einordnung in § 24 also dazuführen, daß man eine ungefähr dem Fahrradfahren entsprechende, aber deutlich schlechter steuerbare Fortbewegungsmethode auf Gehwege verbannt, und sich darauf verläßt, daß entsprechend der dortigen Verkehrslage der Skater hinreichend rücksichtvoll und langsam fährt, obwohl dies technisch ausgesprochen schwierig ist (dafür OLG Karlsruhe, NZV 99, 44; OLG Celle, NJW-RR 99, 1187; Schmid, DAR 98, 9).

  • BAG, 12.11.1992 - 8 AZR 503/91

    Schuldnerverzug - Entschuldbarer Rechtsirrtum

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.08.2000 - 9 U 71/99
    Bei ungeklärter Rechtslage entfällt ein Verschulden nur dann, wenn die Rechtslage objektiv zweifelhaft war und der Handelnde bei sorgfältiger Prüfung zu seiner rechtsirrigen Auffassung kommen durfte (BAG, DB 93, 1037).
  • LG Saarbrücken, 12.05.2017 - 13 S 137/16

    Haftung bei Kfz-Unfall: Mithaftung des vorfahrtsberechtigten Linksabbiegers beim

    Deshalb obliegt es einem Vorfahrtsberechtigten, beim Abbiegen den Bogen so weit zu nehmen, dass er die linke Fahrbahn des Querverkehrs nicht berührt; er muss den Mittelpunkt der Trichterbreite rechts umfahren (vgl. BGH, Urteil vom 10.07.1964 - VI ZR 116/63, VRS 27, 255; KG, VersR 1978, 427; OLG Hamm, VersR 1998, 1260; OLG Düsseldorf aaO; OLG Frankfurt, NZV 1990, 472; OLG-Report 2001, 2; Kammer, Urteil vom 01.02.2013 - 13 S 176/12, Zfs 2013, 378 m.w.N.).
  • LG Landshut, 09.02.2016 - 6 Qs 281/15

    Fahrzeugbegriff hinsichtlich Inlineskates

    Soweit die (Minder-) Meinung vertreten wird, dass Inklineskates als Fahrzeuge anzusehen seien (so König in Hentschel a. a. O. § 316 Rn. 6 mit Hinweis auf Vieweg NVZ 1998, 3; OLG Oldenburg Urteil vom 15.08.2000 - Az. 9 U 71/99, abgedruckt in NJW 2000, 3793, König in Leipziger Kommentar (LK) 12. Auflage § 315 c Rn. 8A, § 315 b Rn. 22, § 316 Rn. 72, Kudlich Beckscher Onlinekommentar StGB 29. Edition § 315 c Rn. 14a, Schönke/Schröder StGB 14. Auflage § 315 c Rn. 5), stützt sich diese Auffassung neben der Definition des Fahrzeugs, wonach Fahrzeuge Gegenstände sind, die zur Fortbewegung auf dem Boden geeignet sind, und im Wesentlichen auf die durch diese erreichbare Geschwindigkeit erhöhte Gefährlichkeit des Inlineskatens.
  • VG Sigmaringen, 14.07.2005 - 2 K 2316/03

    Zur Zustimmung zur Errichtung von oberirdischen Telekommunikationsleitungen

    Ein gefährdungsfreier Begegnungsverkehr mit und zwischen Inlineskatern ist auf den Gehwegen im Baugebiet sowieso nicht möglich, weil ein erwachsener Inlineskater bei normaler Fahrweise schon eine Spurbreite von 1, 30 m hat und damit praktisch den ganzen Gehweg alleine benötigt (vgl. dazu BGH, Urteil v. 19.03.2002, IV ZR 333/00, NJW 2002, 1955; OLG Oldenburg, Urteil v. 15.08.2000, 9 U 71/99, NJW 2000, 3793, 3794; Vieweg, NZV 1998, 1, 3).
  • LG München II, 20.01.2023 - 11 O 2351/21

    Haftungsverteilung bei die Kurve schneidendem Vorfahrtsberechtigten

    Deshalb obliegt es einem Vorfahrtsberechtigten, beim Abbiegen den Bogen so weit zu nehmen, dass er die linke Fahrbahn des Querverkehrs nicht berührt; er muss den Mittelpunkt der Trichterbreite rechts umfahren (vgl. BGH, Urt. v. 10.7.1964 - VI ZR 116/63, VRS 27, 255; KG, VersR 1978, 427; OLG Hamm, VersR 1998, 1260; OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Frankfurt a.M., NZV 1990, 472; OLG-Report 2001, 2; Kammer, Urt. v. 1.2.2013 - 13 S 176/12, Zfs 2013, 378 m.w.N.).
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