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   BVerfG, 01.09.1999 - 1 BvR 264/95, 1 BvR 829/93, 1 BvR 1836/93   

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BVerfG, 01.09.1999 - 1 BvR 264/95, 1 BvR 829/93, 1 BvR 1836/93 (https://dejure.org/1999,1572)
BVerfG, Entscheidung vom 01.09.1999 - 1 BvR 264/95, 1 BvR 829/93, 1 BvR 1836/93 (https://dejure.org/1999,1572)
BVerfG, Entscheidung vom 01. September 1999 - 1 BvR 264/95, 1 BvR 829/93, 1 BvR 1836/93 (https://dejure.org/1999,1572)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung der Berufsausübungsfreiheit durch zeitlich befristeten Preisabschlag für bestimmte Arzneimittel, dennoch Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde mangels Möglichkeit zur Abhilfe der Grundrechtsverletzung

  • Wolters Kluwer

    Arzneimittel - Preisabschlag - Preismoratorium - Gesetzliche Preisvorgabe

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § ... 93 b; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchst. b; ; BVerfGG § 79 Abs. 2; ; BVerfGG § 93 d Abs. 2 Satz 3; ; SGB V § 35; ; SGB V § 31 Abs. 1; ; SGB V § 2 Abs. 1 Satz 3; ; SGB V § 12; ; SGB V § 70; ; SGB V § 34 Abs. 3; ; SGB V § 31; ; SGB V § 311 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unverhältnismäßiger Eingriff durch Art. 30 Abs. 1 GSG in die Berufsfreiheit von Arzneimittelherstellern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zeitlich befristeter Preisabschlag im Gesundheitsstrukturgesetz von 1992 verstieß gegen die Berufsfreiheit/ Verfassungsbeschwerden dennoch erfolglos

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zeitlich befristeter Preisabschlag im Gesundheitsstrukturgesetz von 1992 verstieß gegen die Berufsfreiheit/Verfassungsbeschwerden dennoch erfolglos

Sonstiges

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1781
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus BVerfG, 01.09.1999 - 1 BvR 264/95
    Die aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen, insbesondere zu den Möglichkeiten und Grenzen der Typisierungsbefugnis des Gesetzgebers bei sozialpolitischen Regelungen, lassen sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantworten (vgl. BVerfGE 68, 193).

    Die Sicherung der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine Gemeinwohlaufgabe von hohem Rang, der sich der Gesetzgeber nicht entziehen darf (vgl. BVerfGE 68, 193 ).

    Der Gesetzgeber durfte auch unter Berücksichtigung der ihm im Bereich von Regelungen der Berufsausübung verfassungsrechtlich erlaubten generalisierenden Betrachtungsweise (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 68, 193 ) nicht die Preise solcher Arzneimittel schematisch einem Abschlag unterwerfen, die nach den maßgeblichen Rechtsvorschriften nicht, nur ausnahmsweise oder nur mit einem verhältnismäßig geringen Prozentsatz zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden konnten.

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerfG, 01.09.1999 - 1 BvR 264/95
    Der Gesetzgeber durfte auch unter Berücksichtigung der ihm im Bereich von Regelungen der Berufsausübung verfassungsrechtlich erlaubten generalisierenden Betrachtungsweise (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 68, 193 ) nicht die Preise solcher Arzneimittel schematisch einem Abschlag unterwerfen, die nach den maßgeblichen Rechtsvorschriften nicht, nur ausnahmsweise oder nur mit einem verhältnismäßig geringen Prozentsatz zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden konnten.
  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

    Auszug aus BVerfG, 01.09.1999 - 1 BvR 264/95
    Der Gesetzgeber hat auch seinen weiten sozialpolitischen Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 77, 308 ) nicht überschritten, wenn er eine "Kostendämpfung" bei den Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für notwendig hielt, nachdem diese zuvor binnen zwei Jahren um mehrere Milliarden Mark gestiegen waren.
  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03

    Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar

    Jede Preisreglementierung berührt die berufliche Betätigung, enthält also eine Berufsausübungsregelung (vgl. BVerfGE 68, 193 ; 106, 275 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. September 1999 - 1 BvR 264/95 u. a. -, NJW 2000, S. 1781).

    Ein bloßer Abschlag auf den vom Großhändler an den Hersteller gezahlten Preis mit der gleichzeitigen Verpflichtung, einen gleich hohen Rabatt auf die dem Apotheker und der Krankenkasse abverlangten Preise zu gewähren, hätte in der Handelsstufe zwischen Hersteller und Großhändler nicht unterscheiden können zwischen Medikamenten, die auf Kosten der Krankenkassen und solchen, die ohne Kostenübernahme der Krankenkassen, etwa an privat Krankenversicherte, verkauft werden (vgl. zur Unzumutbarkeit einer solchen generalisierenden Regelung: Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. September 1999 - 1 BvR 264/95 u. a. -, NJW 2000, S. 1781 f.).

    Die Pflicht zur Beteiligung der Großhändler und Apotheker, die von den Abschlägen auf den Herstellerabgabepreis nicht profitieren sollen, ihn aber abzuwickeln haben, kann mit der Sach- und Verantwortungsnähe (vgl. BVerfGE 95, 173 ) auch der Großhändler und Apotheker zur unverzichtbaren Aufgabe der Arzneimittelversorgung ebenso gerechtfertigt werden wie mit dem Nutzen, den auch sie aus der Einbindung in das System der gesetzlichen Krankenversicherung erfahren (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. September 1999 - 1 BvR 264/95 u. a. -, NJW 2000, S. 1781 ).

  • BVerfG, 20.03.2001 - 1 BvR 491/96

    Altersgrenze für Kassenärzte

    Mit der Festbetragsregelung (§ 35 SGB V) soll auf die Preisgestaltung der Pharmaindustrie eingewirkt werden (vgl. BTDrucks 11/3480, S. 24 und 12/3608, S. 73, 81); das Preismoratorium hatte zuvor unmittelbar die Preise für Arzneimittel eingefroren (§ 35 SGB V - vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, SozR 3-5407 Art. 30 Nr. 1 = NJW 2000, S. 1781).
  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 26/99 R

    Beeinträchtigung der Berufsfreiheit von Diätassistenten

    Andererseits sind das BVerfG sowie der 1. und 3. Senat des BSG in ähnlich gelagerten Fällen davon ausgegangen, daß durch Richtlinien des Beklagten und andere abstrakt-generelle normative Regelungen im Bereich des SGB V durchaus auch Leistungserbringer in ihren Grundrechten aus Art. 12 Abs. 1 GG tangiert sein können, selbst wenn sie nicht Adressaten der Vorschriften sind (so etwa BVerfG SozR 3-2500 § 34 Nr. 1 = NJW 1992, 735 ; BVerfG NZS 1999, 338 = NJW 1999, 3404 NJW 2000, 1781 ; BSG NZS 1995, 502 sowie USK 95129 und USK 95167 ; BSG - BSGE 79, 41 = SozR 3-2500 § 34 Nr. 5 ; vgl auch BVerwGE 71, 183, 189 = Buchholz 418.32 Nr. 11 ).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 294/97

    Impfstoffversand an Ärzte; Versand von Medikamenten, organisierter Vertriebsweg

    Daß eine Beratung und Information der Ärzte in den Apothekenbetriebsräumen nicht in jedem Einzelfall erforderlich ist, schadet nicht, da dem Gesetzgeber bei Regelungen der Berufsausübung eine generalisierende Betrachtungsweise verfassungsrechtlich erlaubt ist (BVerfG, Beschl. v. 1.9.1999 - 1 BvR 264/95, 829/93, 1836/93, juris, m.w.N.).
  • BSG, 20.04.2010 - B 1 KR 19/09 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Verfassungsmäßigkeit des Rechnungsabschlags

    Jede Preisreglementierung - wie auch der Rechnungsabschlag - enthält eine Berufausübungsregelung (vgl BVerfGE 68, 193, 216 = SozR 5495 Art. 5 Nr. 1; BVerfGE 106, 275, 298 = SozR 3-2500 § 35 Nr. 2 S 22; BVerfG, Beschluss vom 1.9.1999 - 1 BvR 264/95 ua -, SozR 3-5407 Art. 30 Nr. 1 S 3 f; BVerfGE 114, 196 = SozR 4-2500 § 266 Nr. 9 RdNr 129) .
  • BGH, 27.01.2016 - I ZR 67/14

    Wettbewerbsverstoß: Vereinbarkeit des deutschen Arzneimittelpreisrechts mit dem

    Dabei steht dem Gesetzgeber eine weite Gestaltungsfreiheit zu, dies gilt auch im Arzneimittelpreisrecht (vgl. BVerfG, MDR 1991, 405; NJW 2000, 1781; NJW 2002, 3693; BVerfGE 114, 196) und für die Vorschrift des § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG, die ihre Rechtfertigung in den mit ihr verfolgten Belangen des Gemeinwohls findet.
  • BSG, 20.04.2010 - B 1 KR 20/09 R

    Verfassungsmäßigkeit des Abschlages von 0,5% des Rechnungsbetrages nach § 8 Abs.

    Jede Preisreglementierung - wie auch der Rechnungsabschlag - enthält eine Berufausübungsregelung (vgl BVerfGE 68, 193, 216 = SozR 5495 Art. 5 Nr. 1; BVerfGE 106, 275, 298 = SozR 3-2500 § 35 Nr. 2 S 22; BVerfG, Beschluss vom 1.9.1999 - 1 BvR 264/95 ua -, SozR 3-5407 Art. 30 Nr. 1 S 3 f; BVerfGE 114, 196 = SozR 4-2500 § 266 Nr. 9 RdNr 129) .
  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 14/08 R

    Krankenversicherung - Apotheke - Teilnahme an Arzneimittelversorgung mittels

    Später sind die Abgabepreise für von der Festbetragsregelung nicht erfasste Fertigarzneimittel zunächst vorübergehend unmittelbar durch Gesetz abgesenkt und eingefroren worden (vgl Art. 30 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung - Gesundheitsstrukturgesetz - vom 21.12.1992, BGBl I 2266; vgl hierzu BVerfG SozR 3-5407 Art. 30 Nr. 1), ehe mit dem BSSichG zum 1.1.2003 Rabattlasten für Großhändler (Art. 11 BSSichG) sowie die hier maßgeblichen Rabattverpflichtungen nach § 130a SGB V eingeführt worden sind.
  • BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 11/11 R

    Krankenversicherung - Versandapotheke mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der

    Später sind die Abgabepreise für von der Festbetragsregelung nicht erfasste Fertigarzneimittel zunächst vorübergehend unmittelbar durch Gesetz abgesenkt und eingefroren worden (vgl Art. 30 Abs. 1 S 1 des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung - Gesundheitsstrukturgesetz - vom 21.12.1992, BGBl I 2266; vgl hierzu BVerfG SozR 3-5407 Art. 30 Nr. 1) , ehe mit dem BSSichG zum 1.1.2003 Rabattlasten für Großhändler (Art. 11 BSSichG) sowie die hier maßgeblichen Rabattverpflichtungen nach § 130a SGB V eingeführt worden sind.
  • BGH, 27.01.2016 - I ZR 68/14

    Wettbewerbsverstoß: Vereinbarkeit des deutschen Arzneimittelpreisrechts mit dem

    Dabei steht dem Gesetzgeber eine weite Gestaltungsfreiheit zu, dies gilt auch im Arzneimittelpreisrecht (vgl. BVerfG, MDR 1991, 405; NJW 2000, 1781; NJW 2002, 3693; BVerfGE 114, 196) und für die Vorschrift des § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG, die ihre Rechtfertigung in den mit ihr verfolgten Belangen des Gemeinwohls findet.
  • BVerfG, 15.05.2007 - 1 BvR 866/07

    Kein Vertrauensschutz gegenüber Regelungen, welche die Umgehung einer

  • BSG, 20.04.2010 - B 1 KR 25/09 R

    Verfassungsmäßigkeit des Abschlages von 0,5% des Rechnungsbetrages nach § 8 Abs.

  • KG, 29.05.2001 - 5 U 10150/00

    Internet-Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel durch niederländischen

  • BSG, 20.04.2010 - B 1 KR 24/09 R

    Verfassungsmäßigkeit des Abschlages von 0,5% des Rechnungsbetrages nach § 8 Abs.

  • BVerfG, 28.06.2004 - 1 BvR 603/04

    Keine Abrechnung des Zeitaufwands einer Naturalpartei im Verwaltungsprozess nach

  • SG Düsseldorf, 02.07.2008 - S 2 KA 181/07

    "Off-Label-Use" von Avastin zur Behandlung der feuchten Makuladegeneration

  • LSG Thüringen, 28.08.2012 - L 6 KR 387/08

    Erstattung des Herstellerrabatts auch für im Wege des Versandhandels nach

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