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   BVerfG, 17.06.1999 - 2 BvR 867/99   

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BVerfG, 17.06.1999 - 2 BvR 867/99 (https://dejure.org/1999,1053)
BVerfG, Entscheidung vom 17.06.1999 - 2 BvR 867/99 (https://dejure.org/1999,1053)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Juni 1999 - 2 BvR 867/99 (https://dejure.org/1999,1053)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 iVm Art 104 Abs 2 S 1 durch Ablehnung einer Strafaussetzung zur Bewährung nach Verbüßung von mehr als zwei Dritteln der Strafe ohne ausreichende richterliche Sachaufklärung hinsichtlich der Sozialprognose

  • Judicialis

    BVerfGG § 93c; ; BVerfGG § ... 93a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93c Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 34a Abs. 2; ; StGB § 57 Abs. 1; ; StGB § 57 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 57 Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 57 Abs. 6; ; StVollzG § 11 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 501
  • StV 1999, 548
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 17.06.1999 - 2 BvR 867/99
    Die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, Art. 104 Abs. 1 und 2 GG) darf nur aus besonders gewichtigen Gründen und unter strengen formellen Gewährleistungen eingeschränkt werden (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

    Für ihre tatsächlichen Grundlagen gilt von Verfassungs wegen das Gebot bestmöglicher Sachaufklärung (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

  • BVerfG, 22.03.1998 - 2 BvR 77/97

    Verletzung der Grundrechte aus GG Art 2 Abs 2 S 2, Art 104 iVm Art 2 Abs 1 und

    Auszug aus BVerfG, 17.06.1999 - 2 BvR 867/99
    Mithin werden die Chancen, daß das Gericht, das über die Aussetzung zu entscheiden hat, zu einer zutreffenden Sozialprognose gelangen werde, durch die vorherige Gewährung von Vollzugslockerungen verbessert und durch deren Versagung verschlechtert (vgl. Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 1998, NStZ 1998, 373).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 17.06.1999 - 2 BvR 867/99
    Sie wird vom Bundesverfassungsgericht nur daraufhin nachgeprüft, ob das Strafvollstreckungsgericht in objektiv unvertretbarer Weise vorgegangen ist oder die verfassungsrechtliche Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts - hier insbesondere des durch Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 104 Abs. 1 und 2 GG verbürgten Freiheitsrechts - verkannt hat (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 72, 105 ).
  • BVerfG, 18.07.1997 - 2 BvR 517/97

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung bei

    Auszug aus BVerfG, 17.06.1999 - 2 BvR 867/99
    Darüber hinaus fordert es vom Richter, daß er sich ein möglichst umfassendes Bild über die zu beurteilende Person verschafft (vgl. BVerfGE a. a. O. S. 310 f.; ferner Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 1997 - 2 BvR 517/97 -, in JURIS veröffentlicht).
  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 17.06.1999 - 2 BvR 867/99
    Sofern schon damals abzusehen war, daß im Hinblick auf den hierfür notwendigen Zeitaufwand der grundrechtlich garantierte Freiheitsanspruch des Beschwerdeführers durch einen Richterentscheid zeitgerecht nicht mehr hätte realisiert werden können (vgl. BVerfGE 86, 288 ), hätte es sich zumindest aufgedrängt, die einer positiven Prognoseentscheidung entgegenstehenden gutachterlichen Äußerungen der Oberpsychologierätin S. aktualisieren und auf ihre Bedeutung im Jahr 1999 überprüfen zu lassen.
  • BVerfG, 24.04.1986 - 2 BvR 1146/85

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 17.06.1999 - 2 BvR 867/99
    Sie wird vom Bundesverfassungsgericht nur daraufhin nachgeprüft, ob das Strafvollstreckungsgericht in objektiv unvertretbarer Weise vorgegangen ist oder die verfassungsrechtliche Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts - hier insbesondere des durch Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 104 Abs. 1 und 2 GG verbürgten Freiheitsrechts - verkannt hat (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 72, 105 ).
  • BVerfG, 30.04.2009 - 2 BvR 2009/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung des Restes einer

    Folglich werden die Chancen, dass das Gericht, das über die Aussetzung zu entscheiden hat, zu einerzutreffendenPrognoseentscheidung gelangt, durch vorherige Gewährung von Vollzugslockerungen verbessert und umgekehrt durch deren Versagung verschlechtert (vgl. BVerfGE 117, 71 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. März 1998 - 2 BvR 77/97 -, NJW 1998, S. 2202 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juni 1999 - 2 BvR 867/99 -, NJW 2000, S. 501 ; vgl. auch BVerfGK 8, 319 ).

    Zwar muss sich eine rechtswidrige Versagung von Lockerungen über einen prognoserelevanten Zeitraum hinweg (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juni 1999 - 2 BvR 867/99 -, NJW 2000, S. 501 ) nicht in jedem Einzelfall unmittelbar auf die Prognoseentscheidung - im Sinne eines Verwertungsverbots - auswirken.

  • BVerfG, 04.06.2020 - 2 BvR 343/19

    Aussetzung einer Restfreiheitsstrafe zur Bewährung (Freiheitsgrundrecht;

    Folglich werden die Chancen, dass das Gericht, das über die Aussetzung zu entscheiden hat, zu einer zutreffenden Prognoseentscheidung gelangt, durch vorherige Gewährung von Vollzugslockerungen verbessert und umgekehrt durch deren Versagung verschlechtert (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. März 1998 - 2 BvR 77/97 - Rn. 44, und vom 17. Juni 1999 - 2 BvR 867/99 -, Rn. 24; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 2009 - 2 BvR 2009/08 -, Rn. 30).
  • BVerfG, 15.11.2021 - 2 BvR 336/20

    Aussetzung einer Restfreiheitsstrafe zur Bewährung (Freiheitsgrundrecht;

    Folglich werden die Chancen, dass das Gericht, das über die Aussetzung zu entscheiden hat, zu einer zutreffenden Prognoseentscheidung gelangt, durch vorherige Gewährung von Vollzugslockerungen verbessert und umgekehrt durch deren Versagung verschlechtert (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. März 1998 - 2 BvR 77/97 - Rn. 44 und vom 17. Juni 1999 - 2 BvR 867/99 -, Rn. 24; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 2009 - 2 BvR 2009/08 -, Rn. 30).
  • BVerfG, 18.04.2012 - 2 BvR 741/10

    Recht auf Freiheit der Person (richterliche; Prognoseentscheidung;

    a) Das Gebot effektiver Sachaufklärung gilt auch im Vollstreckungsverfahren (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juli 1997 - 2 BvR 517/97 -, juris), insbesondere, wenn darüber zu befinden ist, ob die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder der Sicherungsverwahrung zur Bewährung ausgesetzt wird (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juni 1999 - 2 BvR 867/99 -, NJW 2000, S. 501; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Oktober 1999 - 2 BvR 1538/99 -, NJW 2000, S. 502).

    Auch muss er sich ein möglichst umfassendes Bild von der zu beurteilenden Person verschaffen (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juli 1997 - 2 BvR 517/97 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juni 1999 - 2 BvR 867/99 -, NJW 2000, S. 501).

  • OLG Karlsruhe, 16.02.2004 - 3 Ws 252/03

    Entscheidung über eine Strafrestaussetzung: Folgen verweigerter Mitwirkung des

    Kommt mithin bei der demnach gebotenen Abwägung aller entscheidungserheblichen Umstände dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit und dem Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsgutes insbesondere dann besondere Bedeutung bei, wenn der Verurteilung - wie vorliegend - ein Verbrechen gegen das Leben oder die körperliche Integrität oder eine andere besonders gefährliche Straftat zugrunde lag, ist aber auch zu beachten, dass mit zunehmender Dauer des Freiheitsentzuges der Anspruch des Verurteilten auf Achtung seiner Menschenwürde und seiner freien Persönlichkeit zunehmendes Gewicht auch für die Anforderungen gewinnt, die an die für die Prognoseentscheidung im Rahmen des § 57 Abs. 1 StGB notwendige Sachverhaltsaufklärung zu stellen sind (Senat StV 2002, 322; BVerfG NJW 2000, 501; dass. NJW 2000, 502).

    Die Chancen, dass Sachverständiger und das Gericht, das über die Aussetzung zu entscheiden hat, zu einer zutreffenden Kriminal- und Sozialprognose gelangen werden, werden durch die vorherige Gewährung von Lockerungen und die hierdurch gewonnenen Erfahrungen verbessert (vgl. Senat StV 2002, 322; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 323, 324; BVerfG NJW 2000, 501; dass. NJW 2000, 502).

  • BVerfG, 13.05.2003 - 2 BvR 517/03

    Keine Verletzung der persönlichen Freiheit und des Anspruchs auf ein faires

    Dieser Maßstab gilt auch für die Entscheidung über die Strafrestaussetzung zur Bewährung (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 1997 - 2 BvR 517/97 - vom 17. Juni 1999 - 2 BvR 867/99 -, StV 1999, S. 548 , und vom 24. Oktober 1999 - 2 BvR 1538/99 -, StV 2000, S. 265 f.).
  • OLG Köln, 08.06.2000 - 2 Ws 281/00

    Pflicht zur Begutachtung nach § 454 StPO

    Da den Richter der Strafvollstreckungskammer zur Prognoseentscheidung eine Aufklärungspflicht trifft und er sich ein möglichst umfassendes Bild über die zu beurteilende Person verschaffen muss (BVerfG NJW 2000, 501), oblag es ihm hier, das - wegen der Verurteilung zu einer Straftat im Sinne des § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB, nämlich zu einem Verbrechen (nach §§ 29 a Abs. 1 Nr. 2, 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG) zu einer Strafe von mehr als zwei Jahren aus dem Urteil vom 8. Januar 1998 - erforderliche Sachverständigengutachten in Auftrag zu geben.
  • OLG Karlsruhe, 24.07.2006 - 3 Ws 213/06

    Strafrestaussetzung einer Jugendstrafe: Kriminalitäts- und Sozialprognose für

    Selbst bei derartigen Gewaltdelikten ist aber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zugleich - auch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit (BVerfG NJW 1986, 767, 769) - zu berücksichtigen, dass mit zunehmender Dauer des Freiheitsentzuges der Anspruch des Verurteilten auf Achtung seiner Menschenwürde und seiner persönlichen Freiheit zunehmendes Gewicht gewinnt (BVerfG NJW 1998, 2202); deshalb gewinnen für die Prognoseentscheidung i. d. R. die Umstände, die - wie das Verhalten im Vollzug sowie die augenblicklichen und künftig zu erwartenden Lebensverhältnisse des Verurteilten - Erkenntnisse über das Erreichen des Vollzugsziels (§ 2 StVollzG) und damit wichtige Informationen für die Kriminalprognose vermitteln, gegenüber den Umständen der Straftat des Verurteilten mit zunehmender Dauer des Freiheitsentzugs ebenfalls zunehmende Bedeutung (BVerfG NStZ 2000, 109, 110 = NJW 2000, 502, 504); insbesondere sind die Erfahrungen, die die Vollzugsanstalt, aber auch der Verurteilte selbst aus ihm gewährten Vollzugslockerungen gewonnen haben, für die Gefahren- bzw. Kriminal- und Sozialprognose von entscheidungserheblichem Gewicht (vgl. BVerfG NJW 2000, 501, 502).
  • OLG Bremen, 01.09.2000 - Ws 105/00

    Voraussetzungen der vorzeitigen Entlassung aus der Strafhaft bei langdauerndem

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  • BVerfG, 05.10.2004 - 2 BvR 558/04

    Anforderungen an die Prognoseentscheidung bei einer Strafrestaussetzung

    d) Für den Richter erweitert sich die Basis der prognostischen Beurteilung, wenn dem Gefangenen Vollzugslockerungen gewährt worden sind (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juni 1999 - 2 BvR 867/99 -, NJW 2000, S. 501 ).
  • OLG Hamburg, 05.02.2009 - 2 Ws 14/09

    Anforderungen an einen Beschluss über die Fortdauer der Unterbringung in einem

  • OLG Frankfurt, 20.05.2005 - 3 Ws 343/05

    Strafrestaussetzung: Beachtung der Unschuldsvermutung bei der

  • VerfGH Berlin, 13.06.2002 - VerfGH 63/01
  • OLG Zweibrücken, 08.11.2004 - 1 Ws 405/04

    Verfahren der Strafrestaussetzung: Anforderungen an die richterliche

  • VerfGH Sachsen, 12.12.2019 - 59-IV-19
  • OLG Hamm, 24.05.2006 - 2 Ws 135/06

    Kriterien für die Annahme des Vorliegens der Voraussetzungen von

  • OLG Karlsruhe, 16.06.2000 - 3 Ws 42/00

    Versuchter Mord; Versagung bedingter Entlassung nach § 57 Abs. 1 StGB

  • OLG Zweibrücken, 08.11.2004 - 1 Ws 406/04

    Tatrichterliche Aufklärungspflicht bei zweifelhafter Sozialprognose

  • VerfGH Berlin, 28.06.2001 - VerfGH 63 A/01

    Zur verfassungsgerichtlichen Abwägung bei einem Antrag auf Erlass einer

  • OLG Hamm, 07.07.2011 - 1 Ws 247/11

    Anforderungen an die Entscheidung über Reststrafenbewährung bei Vorliegen eines

  • OLG Hamm, 16.04.2009 - 5 Ws 109/09

    Anforderungen an die Prognoseentscheidung bei Begehung einer neuen Straftat

  • OLG Hamm, 04.03.2009 - 5 Ws 109/09

    Anforderungen an die Prognoseentscheidung bei Begehung einer neuen Straftat

  • VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 36-IV-22
  • KG, 06.03.2020 - 5 Ws 32/20

    Aussetzung der Restfreiheitsstrafe: Gewährleistung bestmöglicher Sachaufklärung

  • VerfG Brandenburg, 18.04.2002 - VfGBbg 8/02

    Begründungserfordernis; Rechtswegerschöpfung; rechtliches Gehör;

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