Rechtsprechung
   BGH, 17.11.1999 - XII ZR 281/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1156
BGH, 17.11.1999 - XII ZR 281/97 (https://dejure.org/1999,1156)
BGH, Entscheidung vom 17.11.1999 - XII ZR 281/97 (https://dejure.org/1999,1156)
BGH, Entscheidung vom 17. November 1999 - XII ZR 281/97 (https://dejure.org/1999,1156)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,1156) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 273; ; BGB § 387; ; BGB §§ 1371 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 273, 387, 1371 ff.
    Ausübung des Zurückbehaltungsrechts gegen güterrechtliche Ansprüche im Ehescheidungsverfahren gegenüber dem Anspruch auf Auskehr des Versteigerungserlöses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 948
  • MDR 2000, 213
  • FamRZ 2000, 355
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 27.09.1984 - IX ZR 53/83

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen des Anspruchs auf

    Auszug aus BGH, 17.11.1999 - XII ZR 281/97
    Die für die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts erforderliche Konnexität ist gegeben, da beide Ansprüche in einem innerlich zusammengehörigen einheitlichen Lebensverhältnis wurzeln, nämlich beide aus der von den Parteien durch die Ehe begründeten und durch ihr Scheitern beendeten Lebensgemeinschaft herrühren (vgl. auch BGHZ 92, 194 ff.; MünchKomm/Gernhuber BGB 3. Aufl. § 1378 Rdn. 15 m. Fn. 7; Schwab, Handbuch des Scheidungsrechts 3. Aufl. VII Rdn. 186 m. Fn. 15; Staudinger/Selb, BGB 13. Bearb. 1995, § 273 Rdn. 19).

    Ob und in welcher Höhe sich der Zugewinnausgleichsanspruch letztlich als berechtigt erweisen wird, ist eine andere Frage, von der die wirksame Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts nicht abhängt (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 1984 - IX ZR 53/83 = FamRZ 1985, 48, 50 - insoweit in BGHZ 92, 194 ff. nicht abgedruckt).

  • BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 60/88

    Anspruch auf Zahlung von Elementarunterhalt und Vorsorgeunterhalt - Erlöse, die

    Auszug aus BGH, 17.11.1999 - XII ZR 281/97
    Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15. November 1989 (NJW-RR 1990, 133), auf die sich der Beklagte zur Begründung seiner Rechtsauffassung berufe, habe demgegenüber ein anderer Sachverhalt zugrunde gelegen.

    a) Wie der Senat in dem - von dem Oberlandesgericht mit herangezogenen - Urteil vom 15. November 1989 (IVb ZR 60/88 = FamRZ 1990, 254 ff.) entschieden hat, kann gegenüber dem Anspruch auf Zustimmung zur Auskehrung eines hinterlegten Erlöses für einen früher gemeinschaftlichen Vermögensgegenstand nach Aufhebung der Gemeinschaft ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines fälligen Zugewinnausgleichsanspruchs geltend gemacht werden.

  • BGH, 19.10.1988 - IVb ZR 70/87

    Aufrechnung gegen Anspruch auf Einwilligung in die Auszahlung eines hinterlegten

    Auszug aus BGH, 17.11.1999 - XII ZR 281/97
    a) Es fehlt entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts nicht an der Gleichartigkeit zwischen dem mit der Klage geltend gemachten Anspruch auf (Teil-)Auskehrung des hinterlegten Erlöses und dem Anspruch des Beklagten auf den Zugewinnausgleich (vgl. Senatsurteil vom 19. Oktober 1988 - IVb ZR 70/87 = FamRZ 1989, 166 ff.).
  • BGH, 13.07.1970 - VII ZR 176/68

    Aufrechnung des Auftraggebers mit Vorschußanspruch zur Mängelbeseitigung gegen

    Auszug aus BGH, 17.11.1999 - XII ZR 281/97
    Unabhängig hiervon kann eine an sich zulässige Aufrechnung - ähnlich wie ein Zurückbehaltungsrecht - im Einzelfall gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn die erhobene Forderung liquide ist, die Gegenforderung dagegen langwieriger Aufklärung bedarf, obwohl der Beklagte aufgrund des zwischen den Parteien bestehenden Rechtsverhältnisses verpflichtet gewesen wäre, für Klarheit der Abrechnungsverhältnisse zu sorgen (vgl. BGHZ 54, 244, 248).
  • BGH, 17.05.1983 - IX ZR 14/82

    Neuregelung der Verwaltung und der Nutzung eines gemeinsamen Hauses nach

    Auszug aus BGH, 17.11.1999 - XII ZR 281/97
    Sie werden von dem Zugewinnausgleich nicht erfaßt (§ 1384 BGB; vgl. BGHZ 87, 265, 273).
  • BGH, 24.06.1985 - III ZR 219/83

    Hinterlegungsverhältnis und Aufrechnung

    Auszug aus BGH, 17.11.1999 - XII ZR 281/97
    So ist anerkannt, daß sich eine Aufrechnung verbietet, wenn nach dem besonderen Inhalt des zwischen den Parteien begründeten Schuldverhältnisses der Ausschluß als stillschweigend vereinbart anzusehen ist (§ 157 BGB) oder wenn die Natur der Rechtsbeziehung oder der Zweck der geschuldeten Leistung eine Erfüllung im Wege der Aufrechnung als mit Treu und Glauben unvereinbar erscheinen lassen (vgl. BGHZ 95, 109, 113 m.w.N.).
  • BGH, 30.09.1987 - IVb ZR 94/86

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Ehegatten und Zugewinnausgleich

    Auszug aus BGH, 17.11.1999 - XII ZR 281/97
    Daß die güterrechtlichen Vorschriften über den Zugewinnausgleich demgegenüber den Gesamtschuldnerausgleich zwischen früheren Ehegatten nach § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht verdrängen (vgl. Senatsurteil vom 30. September 1987 - IVb ZR 94/86 = BGHR BGB § 426 Ehegatten 1), gilt insbesondere für die Fälle, in denen Leistungen für die Zeit nach Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens auszugleichen sind, und geht auf diese Fälle zurück.
  • BGH, 11.04.1984 - VIII ZR 302/82

    Fälligkeit einer Befreiung von künftigen Verbindlichkeiten

    Auszug aus BGH, 17.11.1999 - XII ZR 281/97
    b) Im Rahmen der Hilfsbegründung hat das Berufungsgericht im Ansatz zu Recht den Grundsatz berücksichtigt, daß das Zurückbehaltungsrecht nicht in einer Weise ausgeübt werden darf, die im Einzelfall gegen Treu und Glauben verstoßen würde, und daß es unter diesem Gesichtspunkt beispielsweise ausgeschlossen sein kann, wenn die Erfüllung einer nach Grund und Höhe unbestrittenen Forderung wegen Gegenforderungen verweigert wird, deren Klärung so schwierig und zeitraubend ist, daß dadurch die Durchsetzung der Forderung des Gegners auf unabsehbare Zeit verhindert würde (vgl. BGHZ 91, 73, 83; allgemein auch BGHZ 92 aaO; MünchKomm/Keller aaO § 273 Rdn. 80 m.w.N.).
  • BGH, 01.06.1978 - III ZR 44/77

    Aufrechnung im Vergleichsverfahren

    Auszug aus BGH, 17.11.1999 - XII ZR 281/97
    Derartige Ausnahmeregelungen werden beispielsweise für bestimmte Gestaltungen im Rahmen von Auftrags-, Treuhand- oder Darlehensverhältnissen angenommen (vgl. etwa BGHZ 71, 380, 383; 14, 342, 346; 25, 211, 215).
  • BGH, 19.09.1957 - VII ZR 423/56

    Aufrechnung gegen Soforthilfedarlehen

    Auszug aus BGH, 17.11.1999 - XII ZR 281/97
    Derartige Ausnahmeregelungen werden beispielsweise für bestimmte Gestaltungen im Rahmen von Auftrags-, Treuhand- oder Darlehensverhältnissen angenommen (vgl. etwa BGHZ 71, 380, 383; 14, 342, 346; 25, 211, 215).
  • BGH, 10.07.1991 - XII ZR 114/89

    Ausgleich von Zuwendungen unter Ehegatten während des gesetzlichen Güterstandes

  • BGH, 20.02.1984 - II ZR 112/83

    Aufhebung der Grundstücksgemeinschaft durch Zwangsversteigerung -

  • BGH, 29.09.1954 - II ZR 292/53

    Zustellung von Anwalt zu Anwalt

  • BGH, 22.02.2017 - XII ZB 137/16

    Hinterlegung des Übererlöses aus der Zwangsversteigerung des Grundstücks einer

    Allein die Hinterlegung des Übererlöses nach § 117 Abs. 2 Satz 3 ZVG führt noch nicht zur Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft (Aufgabe von Senatsurteil vom 17. November 1999, XII ZR 281/97, FamRZ 2000, 355, 356).

    Soweit der Senat in einem Fall in der Hinterlegung eines Übererlöses eine Teilung in Natur angenommen hat (Senatsurteil vom 17. November 1999 - XII ZR 281/97 - FamRZ 2000, 355, 356), hält er daran nicht fest.

  • BGH, 12.10.2017 - IX ZR 267/16

    Hinterlegung: Anspruch Verzugszinsen bei verzögerter Freigabe eines hinterlegten

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof die Freigabeforderung ihrem Gegenstand nach als gleichartig mit dem Anspruch auf Geldzahlung angesehen und folglich die Aufrechnung für zulässig erachtet (BGH, Urteil vom 19. Oktober 1988 - IVb ZR 70/87, DNotZ 1989, 752, 753; Urteil vom 17. November 1999 - XII ZR 281/97, NJW 2000, 948, 950; Beschluss vom 17. Januar 2008 - III ZR 320/06, NJW-RR 2008, 556 Rn. 16).
  • BGH, 13.11.2013 - XII ZB 333/12

    Zuschlag an den geschiedenen Ehegatten in der Teilungsversteigerung: Fortsetzung

    (3) Entgegen einer im Schrifttum vertretenen Auffassung (Kogel FPR 2013, 379, 380; ders. FPR 2012; 75, 78; Münch Die Scheidungsimmobilie 2. Aufl. Rn. 844) folgt auch nichts anderes aus den Senatsentscheidungen vom 15. November 1989 (IVb ZR 60/88 - FamRZ 1990, 254) und 17. November 1999 (XII ZR 281/97 - FamRZ 2000, 355).

    In dem der Senatsentscheidung vom 17. November 1999 (XII ZR 281/97 - FamRZ 2000, 355) zugrunde liegenden Fall war die Teilungsversteigerung einer den Parteien als Miteigentümer zu gleichen Anteilen gehörenden Eigentumswohnung bereits durchgeführt und der Versteigerungserlös beim Amtsgericht hinterlegt.

    In dieser Entscheidung ging der Senat davon aus, dass die Bruchteilsgemeinschaft durch die Hinterlegung des Versteigerungserlöses bereits aufgehoben worden war (Senatsurteil vom 17. November 1999 - XII ZR 281/97 - FamRZ 2000, 355, 356; kritisch hierzu Gruber FamRZ 2000, 399, 401 f.; Wever Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts 5. Aufl. Rn. 199; Haußleiter/Schulz Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung 5. Aufl. Kap. 5 Rn. 95; Klein FamVermR Kap. 4 Rn. 141).

  • OLG Stuttgart, 16.02.2016 - 18 UF 156/15

    Anspruch eines geschiedenen Ehegattens auf Auszahlung des hälftigen

    Vielmehr verstoße dieser selbst mit der Geltendmachung der etwaigen Zugewinnausgleichforderung im Wege eines Zurückbehaltungsrechts gegen Treu und Glauben gemäß § 242 BGB (BGH FamRZ 2000, 355), da er aufgrund seiner schleppenden und unvollständigen Auskunft das güterrechtliche Verfahren treuwidrig verzögert habe.

    Im Beschwerdeverfahren beruft sich der Antragsgegner darauf, dass er gegenüber dem Anspruch der Antragstellerin auf Zustimmung zur Auszahlung des hälftigen Teilungserlöses sein Zurückbehaltungsrecht auch bezüglich der noch nicht titulierten Zugewinnausgleichsansprüche nach der BGH-Rechtsprechung (FamRZ 2000, 355 ff.) geltend machen könne.

    Dies wurde vom BGH in den vergangenen Jahrzehnten in unterschiedlichen Fallkonstellationen erörtert (vgl. FamRZ NJW-RR 1987, 890; FamRZ 2000, 355; FamRZ 2008, 767 und FamRZ 2014, 285).

    In der von den Beteiligten und dem Familiengericht zitierten Entscheidung (BGH FamRZ 2000, 355) hatte dies der BGH zunächst bejaht, da beide Ansprüche aus der von den Parteien durch die Ehe begründeten und durch ihr Scheitern beendeten Lebensgemeinschaft herrührten.

    Allerdings hat der BGH in der der hier erstinstanzlichen Entscheidung zugrunde liegenden Entscheidung vom 17.11.1999 (FamRZ 2000, 355) den - dogmatisch zweifelhaften (vgl. Wever, Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts, 6. Aufl., RZ 199) Standpunkt vertreten, die Gemeinschaft sei mit der Hinterlegung des Versteigerungserlöses aufgehoben, während in den aktuelleren Entscheidungen der BGH bei einer anderen Konstellation darauf hinweist, dass die Bruchteilsgemeinschaft an einem Grundstück sich mit Erteilung des Zuschlags im Teilungsversteigerungsverfahren an dem Versteigerungserlös fortsetzt (BGH FamRZ 2008, 767).

    Allerdings wird sowohl bei den Veröffentlichungen der BGH-Entscheidung aus dem Jahr 2008 als auch bei der aus dem Jahr 2013 jeweils darauf hingewiesen, dass diese in Abgrenzung zu den Entscheidungen vom 17.11.1999 (BGH FamRZ 2000, 355) und vom 15.11.1989 (NJW-RR 1990, 133) erfolgten.

    Auch für den 2013 entschiedenen Fall lässt der BGH die Frage offen, ob er an der nur in FamRZ 2000, 355 vertretenen Auffassung festhält, dass bei einem in vollem Umfang gezahlten und hinterlegten Versteigerungserlös die Gemeinschaft im Zeitpunkt der Hinterlegung desselben bereits aufgehoben ist mit der Folge der Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Gegner des Einwilligungsanspruchs.

  • BGH, 20.02.2008 - XII ZR 58/04

    Zulässigkeit der Aufrechnung des Erstehers in der Teilungsversteigerung gegen

    Auch wenn die Bruchteile feststehen und keine Gemeinschaftsverbindlichkeiten mehr zu berichtigen sind, ist ihre Gemeinschaft hinsichtlich der übertragenen Forderung noch nicht durch Teilung in Natur aufgehoben (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 17. November 1999 - XII ZR 281/97 - FamRZ 2000, 355, 356).

    Dem stehe auch nicht das Senatsurteil vom 17. November 1999 - XII ZR 281/97 - NJW 2000, 948 ff. entgegen.

    Soweit der Senat eine solche Teilung in Natur ausnahmsweise in einem Fall der Hinterlegung des Übererlöses angenommen hat (Senatsurteil vom 17. November 1999 - XII ZR 281/97 - FamRZ 2000, 355, 356), ist diese Entscheidung auf Kritik gestoßen (vgl. Gruber FamRZ 2000, 399, 401 f.).

  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 88/07

    Ordentliche Kündigung - Zurückbehaltungsrecht

    Nur so wird dem Arbeitgeber die Möglichkeit eröffnet, den möglichen Anspruch des Arbeitnehmers zu prüfen und zu erfüllen (s. schon BAG 20. Dezember 1963 - 1 AZR 428/62 - BAGE 15, 174, 189; BGH 27. September 1984 - IX ZR 53/83 - NJW 1985, 189, 191; 17. November 1999 - XII ZR 281/97 - NJW 2000, 948, 949; ErfK/Preis § 611 BGB Rn. 690; Söllner ZfA 1973, 1, 13, 17).

    Eine unzulässige Rechtsausübung ist deshalb anzunehmen, wenn die Erfüllung der - unbestrittenen - Gegenforderung nach § 273 BGB im Hinblick auf eine Eigenforderung verweigert wird, deren Klärung derart schwierig und zeitraubend ist, dass dadurch die Durchsetzung der Gegenforderung auf unabsehbare Zeit verhindert werden kann (vgl. auch BGH 17. November 1999 - XII ZR 281/97 -NJW 2000, 948, 949; Palandt/Heinrichs BGB 67. Aufl. § 273 Rn. 18; Ahrens Zivilrechtliche Zurückbehaltungsrechte Rn. 200; AnwK-BGB/Schmidt-Kessel § 273 Rn. 32).

    BGH 27. September 1984 - IX ZR 53/83 - NJW 1985, 189, 191 und 17. November 1999 - XII ZR 281/97 - NJW 2000, 948, 949).

  • OLG Koblenz, 08.05.2012 - 11 UF 205/12

    Teilungsversteigerung eines Familienheims: Aufhebung der Gemeinschaft und

    Daher hat der Ersteher als Teilhaber der Gemeinschaft gegen die übrigen Gemeinschafter anteilsmäßig Anspruch auf Einwilligung in die seiner Beteiligungsquote entsprechende Abwicklung (BGH NJW 1984, 2526 und NJW 2000, 948; offen gelassen: BGH NJW 2008, 1807; Stöber, ZVG-Komm., § 180 Ziff. 18.4; Stöber, ZVG-Handbuch, Rdn. 756b).

    Zwar ist die für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts erforderliche Konnexität gegeben, da beide Ansprüche in dem innerlich zusammengehörigen ehelichen Lebensverhältnis wurzeln, und zwar in der aus der von den Parteien durch die Ehe begründeten und durch ihr Scheitern beendeten Lebensgemeinschaft (BGH NJW 2000, 948).

  • BGH, 08.06.2004 - X ZR 173/01

    Rechte des Herausgabeschuldners bei durch die Herausgabeverweigerung entstandenen

    Als besonderer Anwendungsfall des Verbots unzulässiger Rechtsausübung (§ 242 BGB) darf das Zurückbehaltungsrecht nicht in einer gegen Treu und Glauben verstoßenden Weise ausgeübt werden (BGH, Urt. v. 8.1.1990 - II ZR 115/89, NJW 1990, 1171, 1172 m.w.N.; BGHZ 91, 73, 83; BGH; Urt. v. 17.11.1999 - XII ZR 281/97, NJW 2000, 948, 949).
  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 271/05

    Rechte des Gläubigers bei verzögerter Freigabe eines hinterlegten Geldbetrages

    Lediglich der äußeren Form nach, ist der Anspruch nicht auf Zahlung von Geld, sondern auf Einwilligung in die Auszahlung von Geld gerichtet (BGH, Urteil vom 19. Oktober 1988 - IVb ZR 70/87, WM 1988, 1834, 1836; Urteil vom 17. November 1999 - XII ZR 281/97, NJW 2000, 948, 950).
  • BGH, 15.03.2006 - VIII ZR 120/04

    Wirkung der Aufrechnung mit zukünftig fällig werdenden Pensionsansprüchen;

    a) Zwar ist allgemein anerkannt, dass sich eine Aufrechnung über die gesetzlich oder vertraglich ausdrücklich geregelten Fälle hinaus verbietet, wenn nach dem besonderen Inhalt des zwischen den Parteien begründeten Schuldverhältnisses der Ausschluss als stillschweigend vereinbart angesehen werden muss (§ 157 BGB) oder wenn die Natur der Rechtsbeziehung oder der Zweck der geschuldeten Leistung eine Erfüllung im Wege der Aufrechnung als mit Treu und Glauben unvereinbar (§ 242 BGB) erscheinen lassen (BGHZ 95, 109, 113 m.w.Nachw.; BGH, Urteil vom 17. November 1999 - XII ZR 281/97, NJW 2000, 948 unter 3 b).
  • BGH, 21.11.2001 - XII ZR 162/99

    Berücksichtigung neuer Tatsachen in der Revisionsbegründung

  • OLG Koblenz, 24.04.2008 - 5 U 1236/07

    Haftung des Schädigers für ärztliche Behandlungsfehler; Verrechnung von

  • OLG Oldenburg, 16.09.2011 - 12 W 193/11

    Befugnis des Notars zur Anmeldung von Satzungsänderungen einer GmbH zum

  • BGH, 29.05.2002 - XII ZR 263/00

    Zulässigkeit der Aufrechnung gegen Abfindung von Unterhalt

  • LG Hagen, 05.10.2016 - 3 S 46/16

    Zustimmung zur Auszahlung des hinterlegten Betrages (hier: Versteigerungserlös

  • BGH, 23.06.2005 - IX ZR 197/01

    Beginn der Verjährung von Regressansprüchen gegen einen Rechtsanwalt wegen

  • OLG München, 13.10.2016 - 23 U 1848/16

    Auslegung einer Gerichtsstandsvereinbarung als prozessuales Aufrechnungsverbot

  • OLG Karlsruhe, 28.02.2002 - 16 UF 177/01

    Aufrechnung im Rahmen des Zugewinnausgleichs

  • OLG Köln, 27.04.2001 - 11 U 63/00

    Hinweispflichten des Bauunternehmers

  • LAG Hamm, 15.11.2012 - 15 Sa 239/12

    Hinweispflicht bei der Ausübung des urückbehaltungnsrechts durch den Arbeitnehmer

  • OLG Hamm, 20.09.2001 - 5 U 225/99

    Anspruch auf Herausgabe eines PKW; Zugehörigkeit eines PKW zum Hausrat im Sinne

  • OLG Bremen, 08.05.2014 - 5 UF 110/13

    Grenzen der Zulässigkeit einer Vereinbarung über den Zugewinnausgleich

  • OLG Bamberg, 07.01.2020 - 5 U 355/19

    Grenzen des Zurückbehaltungsrechts gegenüber dem Anspruch auf Herausgabe eines

  • OLG Saarbrücken, 19.07.2005 - 4 U 122/04

    (Inhalt und Umfang nachvertraglicher Leistungstreuepflichten; Haftung der

  • OLG München, 27.03.2003 - 1 U 4449/02

    Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs durch ein in den Kausalverlauf

  • OLG Düsseldorf, 18.02.2009 - 3 U 29/08

    Gesamtschuldnerausgleich unter Ehegatten hinsichtlich Aufwendungen für den Bau

  • OLG Hamm, 08.10.2009 - 4 U 137/09

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts gegen eine dem Grund und der Höhe

  • BGH, 22.02.2017 - IX ZB 137/16

    Keine Beendigung der Bruchteilgemeinschaft mit Hinterlegung des Übererlöses aus

  • LG Duisburg, 01.07.2003 - 6 O 452/01

    Zulässigkeit einer Aufrechung eines Teilhabers gegen eine gemeinschaftliche

  • OLG Hamm, 07.12.2001 - 35 U 15/01

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verletzung vertraglicher Pflichten bei der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht