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   BGH, 21.10.1999 - III ZR 319/98   

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BGH, 21.10.1999 - III ZR 319/98 (https://dejure.org/1999,400)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1999 - III ZR 319/98 (https://dejure.org/1999,400)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1999 - III ZR 319/98 (https://dejure.org/1999,400)
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Sicherungsverwaltung Ost-Berlin

§ 677 BGB, GoA bei Irrtum über den Geschäftsherrn, § 196 Abs. 1 Nr. 1, 7 BGB <Fassung bis 31.12.01>

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    DDR - Sicherungsverwaltung - Grundstück - Bewirtschaftung - Vermögensgesetz - Treuhand - Gemeinde

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes; Privatgrundstück unter Sicherungsverwaltung; Kostenerstattungsanspruch des verwaltenden Wohnungsunternehmens; Verjährung des Kostenerstattungsanspruch des Wohnungsunternehmens

  • Judicialis

    BGB § 196 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 196 Abs. 1 Nr. 7; ; BGB § 677; ; BGB § 683 Satz 1; ; BGB § 670; ; VermG § 11 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes bei in Sicherungsverwaltung überführten Privatgrundstücken

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anw. des VermögensG auf DDR- Sicherheitsverwaltete Grundstücke?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 35 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 196 Abs. 1 Nr. 1 u. 7, 670, 677, 683 Satz 1 BGB; § 11a VermG
    Sicherungsverwaltung/Privatgrundstücke/Geschäftsführung ohne Auftrag/Aufwendungsersatz/Verjährungsfrist

Papierfundstellen

  • BGHZ 143, 9
  • NJW 2000, 422
  • ZIP 2000, 79
  • MDR 2000, 76
  • NZM 2000, 60
  • ZMR 2000, 82
  • NJ 2000, 198
  • WM 2000, 317
  • DÖV 2000, 389 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 04.02.1999 - III ZR 268/97

    Voraussetzungen, Umfang und Fälligkeit des Kostenerstattungsanspruchs eines

    Auszug aus BGH, 21.10.1999 - III ZR 319/98
    Dieser Anspruch, der der kurzen Verjährung des § 196 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 7 BGB unterliegt, umfaßt auch - hier ebenfalls geltend gemachte - pauschalierte Verwaltungskosten nach Maßgabe der Höchstbeträge des § 26 der Zweiten Berechnungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung (vgl. eingehend zu diesen Fragen BGHZ 137, 183, 188 ff; Urteil vom 4. Februar 1999 - III ZR 268/97 - WM 1999, 743; zur Veröffentlichung in BGHZ 140, 355 bestimmt).

    a) aa) Erfolgt die auftraglose Besorgung eines fremden Geschäfts im Rahmen des Berufs oder des Gewerbes des Geschäftsführers, so schließt dessen Aufwendungsersatzanspruch nach §§ 683 Satz 1, 670 BGB auch die - von der Klägerin vorliegend ebenfalls geltend gemachte - übliche Vergütung mit ein (vgl. nur BGHZ 65, 384, 389 f; Urteil vom 4. Februar 1999 aaO S. 745).

  • BGH, 20.11.1997 - III ZR 39/97

    Kostenerstattungsanspruch des staatlichen Verwalters nach Rückgabe des

    Auszug aus BGH, 21.10.1999 - III ZR 319/98
    Dieser Anspruch, der der kurzen Verjährung des § 196 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 7 BGB unterliegt, umfaßt auch - hier ebenfalls geltend gemachte - pauschalierte Verwaltungskosten nach Maßgabe der Höchstbeträge des § 26 der Zweiten Berechnungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung (vgl. eingehend zu diesen Fragen BGHZ 137, 183, 188 ff; Urteil vom 4. Februar 1999 - III ZR 268/97 - WM 1999, 743; zur Veröffentlichung in BGHZ 140, 355 bestimmt).

    Dies wird schon daraus deutlich, daß der zweifellos hoheitliche Charakter der dem staatlichen Verwalter nach dem Vermögensgesetz obliegenden Aufgaben und Befugnisse die Annahme eines "echten Treuhandverhältnisses" zwischen dem Berechtigten und dem staatlichen Verwalter nicht hindert; vielmehr stellt die Bejahung eines solchen Verhältnisses die Grundlage und innere Rechtfertigung für die Rechtsprechung des Senats dar, wonach dem staatlichen Verwalter ein Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB (entsprechend) gegen den Eigentümer zusteht (BGHZ 137, 183, 188 ff).

  • BGH, 15.12.1994 - III ZB 46/94

    Rechtsweg für Ansprüche der Grundstückseigentümer gegen den bisherigen

    Auszug aus BGH, 21.10.1999 - III ZR 319/98
    a) Ein nach den Bewirtschaftungsvorschriften der ehemaligen DDR in die sog. Sicherungsverwaltung überführtes Privatgrundstück unterfiel nicht dem Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes (Bestätigung von BGHZ 128, 173).

    Nach diesen Maßstäben stellte die sogenannte Sicherungsverwaltung privater Grundstücke nach Maßgabe von Bewirtschaftungsvorschriften, wie sie vorliegend im Jahre 1955 bezüglich des der Erbengemeinschaft gehörenden Grundstücks angeordnet worden war, keine den Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes eröffnende (Teilungs-)Unrechtsmaßnahme dar (Senatsbeschluß BGHZ 128, 173, 181).

  • BGH, 15.12.1975 - II ZR 54/74

    Gefahrenschutzpflicht in der Schiffahrt

    Auszug aus BGH, 21.10.1999 - III ZR 319/98
    a) aa) Erfolgt die auftraglose Besorgung eines fremden Geschäfts im Rahmen des Berufs oder des Gewerbes des Geschäftsführers, so schließt dessen Aufwendungsersatzanspruch nach §§ 683 Satz 1, 670 BGB auch die - von der Klägerin vorliegend ebenfalls geltend gemachte - übliche Vergütung mit ein (vgl. nur BGHZ 65, 384, 389 f; Urteil vom 4. Februar 1999 aaO S. 745).
  • BGH, 23.02.1965 - VI ZR 281/63

    Verjährung der Ansprüche eines Kindes gegenüber seinen Eltern wegen

    Auszug aus BGH, 21.10.1999 - III ZR 319/98
    Dieser Anspruch unterliegt der kurzen Verjährung nach § 196 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Nr. 7 BGB, da die gewerbsmäßige Besorgung fremder Geschäfte regelmäßig aber nicht notwendig auf vertraglicher Grundlage erfolgt; auch auftraglos erbrachte Leistungen werden von dieser Bestimmung erfaßt (MünchKomm-BGB/Seiler, 3. Aufl., § 683 Rn. 28; Staudinger/Peters, BGB, 13. Aufl., § 196 Rn. 43; vgl. auch BGH, Urteil vom 23. Februar 1965 - VI ZR 281/63 - NJW 1965, 1224 zu § 196 Abs. 1 Nr. 8 BGB).
  • BGH, 06.07.1994 - XII ZR 136/93

    Einhaltung der Frist für die Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes; Vertrauen

    Auszug aus BGH, 21.10.1999 - III ZR 319/98
    Höhere Gewalt im Sinne dieser Bestimmung kann insbesondere dann vorliegen, wenn sich ein rechtsunkundiger Bürger auf die unzutreffende Auskunft einer Behörde oder amtlichen Stelle verläßt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 1994 - XII ZR 136/93 - NJW 1994, 2752, 2753).
  • BGH, 01.12.1998 - XI ZR 104/98

    Ermittlung des Werts der von einem staatlichen Verwalter ohne Rechtsgrundlage

    Auszug aus BGH, 21.10.1999 - III ZR 319/98
    Daß die Sicherungsverwaltung später aus gegebenem Anlaß - selbst wenn dies ohne hinreichende Rechtsgrundlage geschehen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 1998 - XI ZR 104/98 - VIZ 1999, 154) - in eine andere, zur Anwendbarkeit des Vermögensgesetzes führende Form der staatlichen Verwaltung übergeleitet worden wäre, ist nicht ersichtlich und von der Klägerin auch nicht dargetan worden.
  • BGH, 10.10.1996 - III ZR 205/95

    Rückabwicklung eines wegen der Verpflichtung zur Schaffung eines Adeltstitels

    Auszug aus BGH, 21.10.1999 - III ZR 319/98
    Dabei kann es keinen Unterschied machen, ob die Verpflichtung deshalb nicht besteht, weil das zugrundeliegende Rechtsgeschäft nichtig ist (vgl. insoweit nur Senatsurteil vom 10. Oktober 1996 - III ZR 205/95 - NJW 1997, 47, 48 m.w.N.), oder weil - wie hier - die ein treuhänderisches, geschäftsbesorgungsähnliches Rechtsverhältnis zwischen dem (staatlichen) Hausverwalter und dem Grundeigentümer begründenden gesetzlichen Vorschriften entgegen der Vorstellung des Verwalters nicht anwendbar sind.
  • BGH, 20.06.1963 - VII ZR 263/61

    Funkenflug - § 677, § 683 BGB, auch-fremdes Geschäft

    Auszug aus BGH, 21.10.1999 - III ZR 319/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der das Berufungsgericht im Ansatz auch gefolgt ist, kann eine Geschäftsbesorgung für einen anderen auch dann vorliegen, wenn der Geschäftsführer zur Besorgung des Geschäfts einem Dritten gegenüber verpflichtet ist (vgl. nur BGHZ 40, 28, 31; 140, 102, 109 m.w.N.).
  • BGH, 26.11.1998 - III ZR 203/97

    Inanspruchnahme des staatlichen Verwalters für Verletzung seiner Pflicht zur

    Auszug aus BGH, 21.10.1999 - III ZR 319/98
    Dieser Umstand spricht jedoch nicht gegen, sondern für das Vorliegen eines Fremdgeschäftsführungswillens: Dem staatlichen Verwalter war bekannt und bewußt, daß er den Vermögenswert (objektiv) im Interesse des Eigentümers zu sichern und ordnungsgemäß zu verwalten hatte (§ 15 Abs. 1 VermG); er dem Eigentümer im Rahmen der Abwicklung des Verwalterverhältnisses Rechenschaft zu legen und einen etwaigen Erlösüberschuß herauszugeben hatte (§ 11 a Abs. 3 Satz 1 VermG i.V.m. §§ 666, 667 BGB); und daß bei einer Verletzung seiner Pflicht zur ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung der Eigentümer nach § 13 VermG und - seit dem 3. Oktober 1990 - nach Amtshaftungsgrundsätzen (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG) Schadensersatz verlangen konnte (Senatsbeschluß vom 26. November 1998 - III ZR 203/97 - VIZ 1999, 155).
  • BGH, 20.11.1997 - III ZR 310/95

    Hinweispflicht des Hausverwalters; Verjährung der Ansprüche wegen Verletzung

  • BGH, 18.09.1986 - III ZR 227/84

    Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers als Zustandsstörer

  • BGH, 28.10.1992 - VIII ZR 210/91

    Aufwendungsersatz bei nichtigem Auftragsverhältnis

  • BGH, 26.11.1998 - III ZR 223/97

    Vergütung von Krankentransportleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 121/04

    Wirksamkeit einzelner Klauseln in einem Kfz-Vertragshändlervertrag

    Der Aufwendungsersatz, der nach § 670 BGB einem rechtsgeschäftlich Beauftragten zusteht, umfaßt - anders als im Falle der Geschäftsführung ohne Auftrag, bei der der Geschäftsführer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit oder seines Gewerbebetriebs handelt und Anspruch auf die übliche Vergütung hat (BGHZ 143, 9, 16; 65, 384, 389 f.) - gerade nicht den Gewinn, weil der Beauftragte unentgeltlich tätig wird.
  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 188/17

    Haftungsmaßstab bei pflichtwidrig unterlassenen Erste-Hilfe-Maßnahmen von

    Zwar ist das Berufungsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass eine Geschäftsführung ohne Auftrag nicht grundsätzlich dadurch ausgeschlossen wird, dass der handelnde Geschäftsführer einem Dritten gegenüber vertraglich verpflichtet ist (sog. "pflichtgebundener Geschäftsführer"; vgl. BGH, Urteile vom 21. Oktober 2003 - X ZR 66/01, NJW-RR 2004, 81, 82 f., juris Rn. 14 ff.; vom 21. Oktober 1999 - III ZR 319/98, BGHZ 143, 9, 13, juris Rn. 15).
  • BGH, 17.11.2011 - III ZR 53/11

    Geschäftsführung ohne Auftrag: Aufwendungsersatzanspruch eines

    Da er dieses fremde Geschäft im Rahmen seines Gewerbes als Bestattungsunternehmer durchgeführt hat, umfasst der Aufwendungsersatzanspruch auch die übliche Vergütung (vgl. Senatsurteil vom 21. Oktober 1999 - III ZR 319/98, BGHZ 143, 9, 16; BGH, Urteil vom 26. Januar 2005 - VIII ZR 66/04, NJW-RR 2005, 639, 641; jeweils mwN).
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