Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.01.2001

Rechtsprechung
   BGH, 22.11.2000 - 3 StR 331/00   

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https://dejure.org/2000,524
BGH, 22.11.2000 - 3 StR 331/00 (https://dejure.org/2000,524)
BGH, Entscheidung vom 22.11.2000 - 3 StR 331/00 (https://dejure.org/2000,524)
BGH, Entscheidung vom 22. November 2000 - 3 StR 331/00 (https://dejure.org/2000,524)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 222 StGB; § 32 StGB; § 212 StGB; § 227 StGB; § 224 StGB; § 22 StGB; § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 25 Abs. 2 StGB
    Fahrlässigkeit; Absichtsprovokation; Rechtsmißbrauch; Fahrlässige Tötung; Sozialethische Notwehrschranken; (Objektive) Vorhersehbarkeit; Körperverletzung mit Todesfolge (Tatbestandlicher Gefahrzusammenhang); Objektive Zurechnung; Versuchte schwere Körperverletzung; ...

  • lexetius.com

    StGB § 222

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Körperverletzung mit Todesfolge - Schwere Körperverletzung - Fahrlässiger Tötung - Rechtswidriges Vorverhalten - Gefahr - Auseinandersetzung - Notwehr - Schuß - Schußwaffe - Vorhersehbarkeit

  • Judicialis

    StGB § 222

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Notwehrprovokation und Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 222
    Fahrlässige Tötung trotz Notwehr bei rechtswidrigem Vorverhalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schrotflinten-Fall

    § 222 StGB; § 32 StGB; § 227 StGB
    Notwehr-Provokation; Unmittelbarkeitszusammenhang bei § 227 StGB; Pflichtwidrigkeitszusammenhang bei § 222 StGB; actio illicita in causa

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafrecht AT, BT, Tötung nach Wechsel von Angriff und Verteidigung

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1075
  • NStZ 2001, 143
  • NStZ 2001, 416 (Ls.)
  • StV 2001, 568
  • JR 2001, 510
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 08.09.1993 - 3 StR 341/93

    Fahrlässige Tötung (Zurechenbarkeit des Todes eines freiwilligen Retters nach

    Auszug aus BGH, 22.11.2000 - 3 StR 331/00
    Ein Ursachenzusammenhang ist nur zu verneinen, wenn ein späteres Ereignis die Fortwirkung der ursprünglichen Bedingung beseitigt und seinerseits allein unter Eröffnung einer neuen Ursachenreihe den Erfolg herbeigeführt hat (BGHSt 39, 322, 324).

    Ein Ursachenzusammenhang ist nur zu verneinen, wenn ein späteres Ereignis - anders als hier - die Fortwirkung der ursprünglichen Bedingung beseitigt und seinerseits allein unter Eröffnung einer neuen Ursachenreihe den Erfolg herbeigeführt hat (BGHSt 39, 322, 324 m.w.Nachw.).

    Es genügt, daß die Folgen in ihrem Gewicht im wesentlichen voraussehbar waren (BGHSt 39, 322, 324).

  • BGH, 07.06.1983 - 4 StR 703/82

    Verurteilung wegen Totschlags in Tateinheit mit unerlaubtem Führen einer

    Auszug aus BGH, 22.11.2000 - 3 StR 331/00
    Eine Haftung nach der Rechtsfigur der actio illicita in causa hat der Bundesgerichtshof nicht anerkannt (vgl. BGH NJW 1983, 2267).

    In einem solchen Fall ist dem Täter Notwehr -jedenfalls grundsätzlich - versagt, weil er rechtsmißbräuchlich handelt, indem er Verteidigungswillen vortäuscht, in Wirklichkeit aber angreifen will (BGH NJW 1983, 2267 = JR 1984, 205 m. Anm. Lenckner).

    Eine Haftung nach der Rechtsfigur der actio illicita in causa hat der Bundesgerichtshof nicht anerkannt (vgl. BGH NJW 1983, 2267).

  • BGH, 11.09.1995 - 4 StR 294/95

    Nachbarstreit - § 32 StGB, Erforderlichkeit, Waffe, Androhung, § 16 StGB,

    Auszug aus BGH, 22.11.2000 - 3 StR 331/00
    Grundsätzlich darf der Angegriffene das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten läßt (vgl. BGHSt 25, 229, 230; BGH NStZ 1996, 29 jeweils mit Nachweisen).

    In der Regel ist der Angegriffene gehalten, den Gebrauch der Waffe zunächst anzudrohen oder, sofern dies nicht ausreicht, wenn möglich, vor dem tödlichen Schuß einen weniger gefährlichen Waffeneinsatz (Warnschuß) zu versuchen (BGHSt 26, 256, 258; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1, 13, Verteidigung 1; BGH NStZ 1996, 29).

  • BGH, 27.05.1998 - 3 StR 66/98

    Döner-Imbiß-Überfall - §§ 251, 22 StGB, versuchter Raub mit Todesfolge, zum (hier

    Auszug aus BGH, 22.11.2000 - 3 StR 331/00
    Der Beteiligte ist für jede Ausführungsart einer von ihm gebilligten Straftat verantwortlich, wenn ihm die Handlungsweise seines Tatgenossen gleichgültig ist und deswegen auf seine Billigung geschlossen werden kann (vgl. BGH NStZ 1998, 511 f = BGHR StGB § 251 Todesfolge 4 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 18.04.2000 - 5 StR 603/99

    Fehlgeschlagener Versuch

    Auszug aus BGH, 22.11.2000 - 3 StR 331/00
    Dieser Schlag sollte nach der Vorstellung des Angeklagten unmittelbar dazu führen, daß M. niederstürzte und in ungestörtem Fortgang wollte der Angeklagte dann M. ins Knie schießen, so daß sein Vorsatz im Zeitpunkt des Beginns des Faustschlags bereits auf die Herbeiführung der schweren Folge gerichtet war (vgl. BGHR StGB § 22 Ansetzen 12, 16; vgl. auch BGH NStZ 2000, 422).
  • BGH, 02.10.1996 - 2 StR 332/96

    Sachverhaltsfeststellung zu Lasten des Angeklagten auf der Grundlage einer

    Auszug aus BGH, 22.11.2000 - 3 StR 331/00
    In der Regel ist der Angegriffene gehalten, den Gebrauch der Waffe zunächst anzudrohen oder, sofern dies nicht ausreicht, wenn möglich, vor dem tödlichen Schuß einen weniger gefährlichen Waffeneinsatz (Warnschuß) zu versuchen (BGHSt 26, 256, 258; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1, 13, Verteidigung 1; BGH NStZ 1996, 29).
  • BGH, 07.07.1987 - 4 StR 291/87

    Verschuldete Provokation - Notwehr - Rechtsmißbräuchliche Verteidigung

    Auszug aus BGH, 22.11.2000 - 3 StR 331/00
    Kann der Täter dem Angriff aber nicht ausweichen oder auch nicht über ein Ausweichen zum Einsatz eines weniger gefährlichen Verteidigungsmittels gelangen, so liegt auch im Falle der verschuldeten Provokation eine rechtsmißbräuchliche Verteidigung nicht vor (vgl. BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1, Erforderlichkeit 3).
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 505/86

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Sachrüge - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 22.11.2000 - 3 StR 331/00
    In der Regel ist der Angegriffene gehalten, den Gebrauch der Waffe zunächst anzudrohen oder, sofern dies nicht ausreicht, wenn möglich, vor dem tödlichen Schuß einen weniger gefährlichen Waffeneinsatz (Warnschuß) zu versuchen (BGHSt 26, 256, 258; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1, 13, Verteidigung 1; BGH NStZ 1996, 29).
  • BGH, 19.06.1990 - 2 StR 142/90

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes - Zeitpunkt des Versuchbeginns

    Auszug aus BGH, 22.11.2000 - 3 StR 331/00
    Dieser Schlag sollte nach der Vorstellung des Angeklagten unmittelbar dazu führen, daß M. niederstürzte und in ungestörtem Fortgang wollte der Angeklagte dann M. ins Knie schießen, so daß sein Vorsatz im Zeitpunkt des Beginns des Faustschlags bereits auf die Herbeiführung der schweren Folge gerichtet war (vgl. BGHR StGB § 22 Ansetzen 12, 16; vgl. auch BGH NStZ 2000, 422).
  • BGH, 16.02.1993 - 5 StR 463/92

    Teilfreispruch bei Tatmehrheit - Verfahrensrüge bei unterbliebener Belehrung -

    Auszug aus BGH, 22.11.2000 - 3 StR 331/00
    Dieser Schlag sollte nach der Vorstellung des Angeklagten unmittelbar dazu führen, daß M. niederstürzte und in ungestörtem Fortgang wollte der Angeklagte dann M. ins Knie schießen, so daß sein Vorsatz im Zeitpunkt des Beginns des Faustschlags bereits auf die Herbeiführung der schweren Folge gerichtet war (vgl. BGHR StGB § 22 Ansetzen 12, 16; vgl. auch BGH NStZ 2000, 422).
  • BGH, 26.10.1993 - 5 StR 493/93

    Einschränkung des Notwehrrechts bei vorsätzlicher Provokation der Notwehrlage;

  • BGH, 19.09.1973 - 2 StR 165/73

    Rechtfertigung einer Tat durch Notwehr - Fahrlässige Herbeiführung eines durch

  • BGH, 12.12.1975 - 2 StR 451/75

    Tödlicher Boxerschlag - § 32 StGB, Notwehrprovokation

  • BGH, 21.12.1977 - 2 StR 421/77

    Pistolenschlag II - § 32 StGB, §§ 229, 15 StGB, ungewollte Auswirkungen einer

  • BGH, 26.05.2004 - 2 StR 505/03

    Zur Strafbarkeit sadomasochistischer Praktiken mit tödlichem Ausgang

    Die Einzelheiten des durch das pflichtwidrige Verhalten in Gang gesetzten Kausalverlaufs brauchen dagegen nicht vorhersehbar zu sein (vgl. BGH NJW 2001, 1075 = NStZ 2001, 143).
  • BGH, 12.02.2003 - 1 StR 403/02

    Urteil wegen Heimtückemordes an Erpresser aufgehoben

    In einem solchen Fall erwiese sich seine Gegenwehr in Wahrheit als vorgeplanter Angriff auf das Leben M. s, rechtsmißbräuchlich im Gewande der Verteidigung geführt (vgl. nur BGH NJW 1983, 2267; NStZ 2001, 143; vgl. Tröndle/Fischer aaO § 32 Rdn. 18, 23).
  • BGH, 26.11.2019 - 2 StR 557/18

    BGH spricht zwei Strafvollzugsbedienstete vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung

    (2) Tritt der Erfolg erst durch das Zusammenwirken mehrerer Umstände ein, so müssen auch diese Umstände für den Täter erkennbar sein, weil nur dann der Erfolg für ihn voraussehbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 2008 - 3 StR 463/07, BGHR StGB § 222 Vorhersehbarkeit 1; BGH, Beschluss vom 10. Mai 2001 - 3 StR 45/01 (nicht veröffentlicht); BGH, Urteil vom 22. November 2000 - 3 StR 331/00, BGHR StGB § 222 Pflichtverletzung 5).
  • BGH, 04.12.2008 - V ZB 74/08

    Grundbucheintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Nach einer wohl überwiegenden Ansicht kann eine GbR nicht als solche als Eigentümerin oder Inhaberin von beschränkten dinglichen Rechten an einem Grundstück oder - wie hier - einem Miteigentumsanteil an einem Grundstück in das Grundbuch eingetragen werden (BayObLG NJW 2003, 70, 71; NJW-RR 2004, 810, 811; 2005, 43; OLG Celle NJW 2006, 2194 f.; OLG Schleswig NJW 2008, 306 f.; LG Aachen Rpfleger 2003, 496, 497; RNotZ 2006, 348, 349; LG Berlin Rpfleger 2004, 283 f.; LG Dresden NotBZ 2002, 384; LG Hagen, Rpfleger 2007, 26 [für nicht rechtsfähigen Verein]; wohl auch OLG München BB 2005, 1621, 1622; Demharter, GBO, 26. Aufl., § 19 Rdn. 108; Hügel/Holzer, GBO, § 1 Rdn. 54 f.; Meikel/Böhringer, Grundbuchrecht, 9. Aufl., § 47 GBO Rdn. 182 b; Meikel/Ebeling, aaO; § 15 GBV Rdn. 30 c Anm. dd; Abel/Eitzert, DZWiR 2001, 353, 361; Ann, MittBayNot 2001, 197, 198; Armbrüster, Grundeigentum 2001, 821, 826; R. Böttcher, NJW 2008, 2088, 2094; Demharter, Rpfleger 2001, 329, 330 f.; 2002, 538; Derleder, BB 2001, 2485, 2490; Heil, NZG 2001, 300, 305; ders. NJW 2002, 2158, 2159; ders., DNotZ 2004, 379; 381 f.; Keil, EWiR 2003, 913, 914; ders. DZWiR 2003, 120, 121; Kremer, RNotZ 2004, 239, 245; Münch, DNotZ 2001, 535, 548 f.; Prütting, Festschrift f. Wiedemann [2002], S. 1177, 1185; Schemmann, DNotZ 2001, 244, 250; K. Schmidt, NJW 2001, 993, 1002; Schöpflin, NZG 2003, 117 f., Stöber, MDR 2001, 544, 545; Vogt, Rpfleger 2003, 491, 492; Volmer, ZfIR 2006, 475 f.; Westermann, NZG 2001, 289, 293 f.; Wiedemann, JZ 2001, 661).
  • BGH, 13.11.2003 - 5 StR 327/03

    Freispruch Brandenburger Klinikärzte aufgehoben

    Für die Beurteilung einer Pflichtwidrigkeit des Verhaltens der Angeklagten weist der Senat auf folgendes hin: Fahrlässig handelt, wer eine objektive Pflichtwidrigkeit begeht, sofern er diese nach seinen subjektiven Kenntnissen und Fähigkeiten vermeiden konnte, und wenn gerade die Pflichtwidrigkeit objektiv und subjektiv vorhersehbar den Erfolg gezeitigt hat (vgl. dazu näher BGHR StGB § 222 Pflichtverletzung 5 m.w.N.).
  • BGH, 07.04.2003 - II ZR 56/02

    Zur Haftung neu eingetretener Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen

    Im Schrifttum ist in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen worden, daß ausländische Rechtsordnungen, insbesondere die US-amerikanische, eine akzessorische Gesellschafterhaftung auch ohne Erstreckung auf Altschulden kennen (Wiedemann, JZ 2001, 661, 664).
  • OLG Hamburg, 28.04.2015 - 1 Rev 13/15

    Verurteilung des Jugend-Fußballtrainers von Dersimspor e.V. aufgehoben

    Unabhängig von der Frage, ob ein Begehungs- oder unechtes Unterlassungsdelikt vorliegt, begeht eine fahrlässige Tötung, wer die ihn treffende Sorgfaltsanforderung missachtet, welche bei Erfüllung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zum Nichteintritt des Erfolges geführt hätte, sofern er dies nach seinen subjektiven Kenntnissen und Fähigkeiten vermeiden konnte und wenn gerade die Pflichtwidrigkeit objektiv und subjektiv vorhersehbar den Erfolg gezeitigt hat (BGH, Urt. vom 22. November 2000 - 3 StR 331/00, NStZ 2001, 143, 144; BGH, Urt. vom 4. September 2014 - 4 StR 473/13, NJW 2015, 96, 98; vgl. zum fahrlässigen Unterlassungsdelikt OLG Karlsruhe, Beschl. vom 16. November 2007 - 3 Ws 216/07, BauR 2008, 139 f; LK-Jähnke, 11. Aufl., § 222 Rn. 3), wobei die Vorhersehbarkeit des Verlaufs im Allgemeinen genügt, alle konkreten Einzelheiten brauchen nicht voraussehbar zu sein (BGH, Urt. vom 10. Juli 1958 - 4 StR 180/58, BGHSt 12, 75, 77; BGH, Beschl. vom 25. September 1990 - 4 StR 359/90, BGHSt 37, 179, 180).
  • BGH, 24.02.2003 - II ZR 385/99

    Eintrittspflicht der BGB -Gesellschaft für Verhalten ihrer Gesellschafter;

    Es gibt keinen überzeugenden Grund, diese Haftung - anders als bei der OHG, bei der die Haftung der Gesellschaft auch für gesetzliche Verbindlichkeiten, insbesondere auch für ein zum Schadensersatz verpflichtendes Verhalten ihrer Gesellschafter, und die entsprechende Anwendbarkeit des § 31 BGB heute allgemein anerkannt sind - auf rechtsgeschäftlich begründete Verbindlichkeiten zu beschränken (Gesmann-Nuissl, WM 2001, 973, 978; Grunewald, Gesellschaftsrecht 5. Aufl. Rdn. 113; Habersack, BB 2001, 477, 481; Hadding; ZGR 2001, 712, 725 f., 735 f.; K. Schmidt, NJW 2001, 993, 998 f.; Ulmer, ZIP 2001, 585, 597; Wiedemann, JZ 2001, 661, 663).
  • BGH, 10.01.2008 - 3 StR 463/07

    Fahrlässige Tötung (objektive und subjektive Vorhersehbarkeit des Todeserfolges;

    Tritt der Erfolg durch das Zusammenwirken mehrerer Umstände ein, müssen dem Täter alle erkennbar sein, weil nur dann der Erfolg für ihn voraussehbar ist (vgl. BGH NStZ 2001, 143, 145; NStZ 2004, 151; Jähnke in LK 11. Aufl. § 222 Rdn. 3 m. w. N.).
  • BGH, 27.09.2012 - 4 StR 197/12

    Notwehr (Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung: ex-ante-Betrachtung, Einsatz

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass sich nicht auf ein Notwehrrecht berufen kann, wer den gegen ihn geführten Angriff herausgefordert hat, um den Angreifer unter dem Deckmantel einer äußerlich gegebenen Notwehrlage an seinen Rechtsgütern zu verletzen (BGH, Urteil vom 22. November 2000 - 3 StR 331/00, NStZ 2001, 143; Urteil vom 7. Juni 1983 - 4 StR 703/82, NJW 1983, 2267).

    War die Provokation besonders stark, muss der Verteidiger unter Umständen auf eine einen sicheren Erfolg versprechende Verteidigung verzichten und das Risiko hinnehmen, dass ein milderes Abwehrmittel keine gleichwertigen Erfolgschancen bietet (BGH, Urteil vom 22. November 2000 - 3 StR 331/00, NStZ 2001, 143, 144; Urteil vom 26. Oktober 1993 - 5 StR 493/93, BGHSt 39, 374, 379).

  • LG Köln, 12.10.2018 - 110 KLs 9/17

    Einsturz des Kölner Stadtarchivs: Dreimal Freispruch, einmal Haftstrafe zur

  • BGH, 15.11.2007 - 4 StR 453/07

    Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdenden Behandlung);

  • BGH, 04.08.2010 - 2 StR 118/10

    Fahrlässige Körperverletzung (Pflichtwidrigkeit; eigenverantwortliche

  • BGH, 23.01.2003 - 4 StR 267/02

    Notwehrexzess (Notwehrlage; Beweiswürdigung hinsichtlich der Annahme eines

  • BGH, 30.10.2007 - VI ZR 132/06

    Schadensersatz bei einer tätlichen Auseinandersetzung auf einem Straßenfest

  • BGH, 26.06.2018 - 1 StR 208/18

    Notwehr (Einschränkung des Notwehrrechts bei Provokation des Angriffs:

  • BGH, 02.11.2005 - 2 StR 237/05

    Körperverletzung mit Todesfolge; Einschränkung des Notwehrrechts

  • BGH, 17.01.2019 - 4 StR 456/18

    Notwehr (Gebotenheit; Notwehrprovokation: Abgrenzung zwischen Absichtsprovokation

  • BGH, 31.01.2024 - AK 1/24
  • OLG Karlsruhe, 15.08.2002 - 2 Ss 262/00

    Fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung: Strafbarkeit des

  • BGH, 22.06.2011 - 5 StR 202/11

    Notwehr (Absichtsprovokation; Einschränkung des Notwehrrechts); Körperverletzung

  • OLG Frankfurt, 11.11.2022 - 26 U 71/21

    Beweislast für Notwehrlage

  • OLG Hamm, 16.08.2005 - 1 Ss 316/05

    Notwehr, Notwehrlage, Putativnotwehr, Herbeiführen der Notwehrlage

  • BGH, 10.05.2001 - 3 StR 45/01

    Fahrlässige Körperverletzung; Vorhersehbarkeit und Zumutbarkeit; Ausnahmen von

  • KG, 26.11.2008 - 4 Ws 84/08

    Körperverletzung: Rechtlicher Hinweis auf eine in der Anklageschrift nicht

  • VGH Bayern, 04.05.2022 - 16a D 19.1036

    Aberkennung der Ruhegehaltsbezüge eines ehrenamtlichen Bürgermeisters, hier:

  • KG, 04.07.2002 - KartVerg 8/02

    AG darf Bietern erst nach Auftragserteilung Rechtsform vorschreiben

  • KG, 13.08.2002 - KartVerg 8/02
  • AG Rudolstadt, 07.02.2012 - 380 Js 10174/11

    Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende: Gewalt- oder Roheitsdelikt

  • ArbG Hamburg, 01.08.2002 - 15 Ca 48/02

    Verzugszinsen für Lohnforderungen - Arbeitnehmer sind Verbraucher iSv §§ 13, 288

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Rechtsprechung
   BGH, 12.01.2001 - 2 ARs 355/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,926
BGH, 12.01.2001 - 2 ARs 355/00 (https://dejure.org/2001,926)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2001 - 2 ARs 355/00 (https://dejure.org/2001,926)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2001 - 2 ARs 355/00 (https://dejure.org/2001,926)
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Kanther-Akten

§ 23 EGGVG, Aktenherausgabeverlangen eines Bundestags-Untersuchungsausschusses gegenüber einem Land (Art. 44 Abs. 3 GG) erfolgt im Rahmen der Strafrechtspflege, wenn ein Ermittlungsverfahren läuft: Ablehnung ist Justizverwaltungsakt;

§§ 40, 50 Nr. 1 VwGO

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 17 GVG; § 17a GVG; § 23 EGGVG; Art. 44 GG
    Untersuchungsausschuß; Amtshilfe; Einsicht in staatsanwaltschaftliche Akten eines laufenden Ermittlungsverfahrens; Rechtsweg; Begriff des Verwaltungsaktes bei § 23 EGGVG

  • lexetius.com

    GVG § 17; § 17 a; EGGVG § 23

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten beim Streit über die "Kantherakten"

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    BGH bestätigt Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten beim Streit zwischen dem Spendenuntersuchungsausschuß des Bundestages und dem Hessischen Staatsministerium der Justiz über die "Kantherakten"

Papierfundstellen

  • BGHSt 46, 261
  • NJW 2001, 1075
  • NJW 2001, 1077
  • MDR 2001, 830
  • NStZ 2001, 389
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 24.06.1998 - 5 AR (VS) 1/98

    Rechtsweg für die Anfechtung einer Sperrerklärung

    Auszug aus BGH, 12.01.2001 - 2 ARs 355/00
    § 23 EGGVG weist die Nachprüfung von Verwaltungsakten und sonstigen Maßnahmen den ordentlichen Gerichten aber nur dann zu, wenn die in Rede stehende Amtshandlung der zuständigen Behörde funktional als spezifisch justizmäßige Aufgabe auf einem der in § 23 Abs. 1 EGGVG genannten Rechtsgebiete anzusehen ist (BGHSt 44, 107, 112, 113; BGHZ 105, 395 ff.; vgl. zum Rechtsweg auch BVerwG NJW 2000, 160 ff., 162).

    Nicht genügend ist, daß von der Maßnahme von der Strafjustiz hinzunehmende Folgen für das Strafverfahren ausgehen, wie ein Vergleich mit ähnlich gelagerten Fällen zeigt, z. B. bei der Verweigerung einer sozialrechtlichen Auskunft für strafprozessuale Zwecke nach § 68 SGB-X durch eine Sozialbehörde, bei der auf § 5 Abs. 2 StUG gestützten Sperrerklärung des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BGHSt 44, 107, 116) oder bei dem Streit über die Wirksamkeit einer Sperrerklärung im Rahmen von § 96 StPO (BGHSt 44, 107 ff.).

  • BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99

    Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz muß vor dem Berliner

    Auszug aus BGH, 12.01.2001 - 2 ARs 355/00
    § 23 EGGVG weist die Nachprüfung von Verwaltungsakten und sonstigen Maßnahmen den ordentlichen Gerichten aber nur dann zu, wenn die in Rede stehende Amtshandlung der zuständigen Behörde funktional als spezifisch justizmäßige Aufgabe auf einem der in § 23 Abs. 1 EGGVG genannten Rechtsgebiete anzusehen ist (BGHSt 44, 107, 112, 113; BGHZ 105, 395 ff.; vgl. zum Rechtsweg auch BVerwG NJW 2000, 160 ff., 162).

    Das betrifft aber nicht alle Streitigkeiten, die mit der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses in Zusammenhang stehen (vgl. BVerfGE 67, 100 ff.; 76, 363 ff.; 77, 1 ff.; BVerwG NJW 1988, 1924 ff.; 2000, 160 ff.; HbgVerfG NVwZ 1996, 1201 ff.; OVG Münster NVwZ 1990, 1083 m. Anm. Kästner JuS 1993, 109 ff.; NJW 1999, 80 f,; FG München NVwZ 1994, 100 ff.; vgl. auch Richter, Privatpersonen im parlamentarischen Untersuchungsausschuß 1991 S. 24 ff.; S. 124 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.1998 - 5 A 216/95

    Deutscher Bundestag; Untersuchungsausschuss; Auskunftsverweigerungsrecht

    Auszug aus BGH, 12.01.2001 - 2 ARs 355/00
    Das betrifft aber nicht alle Streitigkeiten, die mit der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses in Zusammenhang stehen (vgl. BVerfGE 67, 100 ff.; 76, 363 ff.; 77, 1 ff.; BVerwG NJW 1988, 1924 ff.; 2000, 160 ff.; HbgVerfG NVwZ 1996, 1201 ff.; OVG Münster NVwZ 1990, 1083 m. Anm. Kästner JuS 1993, 109 ff.; NJW 1999, 80 f,; FG München NVwZ 1994, 100 ff.; vgl. auch Richter, Privatpersonen im parlamentarischen Untersuchungsausschuß 1991 S. 24 ff.; S. 124 ff.).
  • KG, 08.05.1990 - 1 VA 7/89
    Auszug aus BGH, 12.01.2001 - 2 ARs 355/00
    Schon dies spricht dafür, daß die Entscheidung darüber, ob diese herauszugeben sind, eine Maßnahme der Strafrechtspflege im Rahmen von § 23 EGGVG ist (vgl. Böttcher in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. Rdn. 27, Katholnigg Strafgerichtsverfassungsrecht 3. Aufl. Rdn. 17 b jeweils zu § 23 EGGVG, Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO Rdn. 40; Laufhütte aaO Rdn. 21 jeweils zu § 147 StPO; OLG Karlsruhe NStZ 1994, 50; OLG Celle WM 1992, 804 ff. m. Anm. Stützle in WUB VII C § 23 EGGVG 1.92; KG NJW-RR 1991, 1085).
  • OLG Karlsruhe, 20.09.1993 - 2 VAs 8/92

    Rechtsweg; Akteneinsicht; Verletzter; Anspruch

    Auszug aus BGH, 12.01.2001 - 2 ARs 355/00
    Schon dies spricht dafür, daß die Entscheidung darüber, ob diese herauszugeben sind, eine Maßnahme der Strafrechtspflege im Rahmen von § 23 EGGVG ist (vgl. Böttcher in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. Rdn. 27, Katholnigg Strafgerichtsverfassungsrecht 3. Aufl. Rdn. 17 b jeweils zu § 23 EGGVG, Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO Rdn. 40; Laufhütte aaO Rdn. 21 jeweils zu § 147 StPO; OLG Karlsruhe NStZ 1994, 50; OLG Celle WM 1992, 804 ff. m. Anm. Stützle in WUB VII C § 23 EGGVG 1.92; KG NJW-RR 1991, 1085).
  • VerfG Hamburg, 19.07.1995 - HVerfG 1/95

    Scherf hält den Daumen auf den Akten

    Auszug aus BGH, 12.01.2001 - 2 ARs 355/00
    Das betrifft aber nicht alle Streitigkeiten, die mit der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses in Zusammenhang stehen (vgl. BVerfGE 67, 100 ff.; 76, 363 ff.; 77, 1 ff.; BVerwG NJW 1988, 1924 ff.; 2000, 160 ff.; HbgVerfG NVwZ 1996, 1201 ff.; OVG Münster NVwZ 1990, 1083 m. Anm. Kästner JuS 1993, 109 ff.; NJW 1999, 80 f,; FG München NVwZ 1994, 100 ff.; vgl. auch Richter, Privatpersonen im parlamentarischen Untersuchungsausschuß 1991 S. 24 ff.; S. 124 ff.).
  • BGH, 18.01.1993 - 5 AR (VS) 44/92

    Rechtsmittel des Beschuldigten gegen die Gewährung von Akteneinsicht durch die

    Auszug aus BGH, 12.01.2001 - 2 ARs 355/00
    Die Gewährung von Akteneinsicht in Strafsachen ist weitgehend in der Strafprozeßordnung geregelt, so unter anderem für Verteidiger (§ 147 StPO), für Privatkläger und Nebenkläger (§§ 385 Abs. 3, 397 Abs. 1 Satz 2 StPO), für den Verletzten (§§ 406 e Abs. 4 Satz 2 i.V. m. § 161 a Abs, 3 Satz 2 - 4 StPO; vgl. BGHSt 39, 112 ff.) sowie verfahrensunbeteiligte Dritte (vgl. die Neuregelung der §§ 474 ff. StPO durch das StVÄG 1999 vom 2. August 2000 - BGBl. I 1253).
  • BVerwG, 19.05.1988 - 7 C 37.87

    Parlamentarische Kontrolle - Parlamentarische Untersuchungsausschüsse - Effizienz

    Auszug aus BGH, 12.01.2001 - 2 ARs 355/00
    Das betrifft aber nicht alle Streitigkeiten, die mit der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses in Zusammenhang stehen (vgl. BVerfGE 67, 100 ff.; 76, 363 ff.; 77, 1 ff.; BVerwG NJW 1988, 1924 ff.; 2000, 160 ff.; HbgVerfG NVwZ 1996, 1201 ff.; OVG Münster NVwZ 1990, 1083 m. Anm. Kästner JuS 1993, 109 ff.; NJW 1999, 80 f,; FG München NVwZ 1994, 100 ff.; vgl. auch Richter, Privatpersonen im parlamentarischen Untersuchungsausschuß 1991 S. 24 ff.; S. 124 ff.).
  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

    Auszug aus BGH, 12.01.2001 - 2 ARs 355/00
    Das betrifft aber nicht alle Streitigkeiten, die mit der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses in Zusammenhang stehen (vgl. BVerfGE 67, 100 ff.; 76, 363 ff.; 77, 1 ff.; BVerwG NJW 1988, 1924 ff.; 2000, 160 ff.; HbgVerfG NVwZ 1996, 1201 ff.; OVG Münster NVwZ 1990, 1083 m. Anm. Kästner JuS 1993, 109 ff.; NJW 1999, 80 f,; FG München NVwZ 1994, 100 ff.; vgl. auch Richter, Privatpersonen im parlamentarischen Untersuchungsausschuß 1991 S. 24 ff.; S. 124 ff.).
  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1178/86

    Neue Heimat

    Auszug aus BGH, 12.01.2001 - 2 ARs 355/00
    Das betrifft aber nicht alle Streitigkeiten, die mit der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses in Zusammenhang stehen (vgl. BVerfGE 67, 100 ff.; 76, 363 ff.; 77, 1 ff.; BVerwG NJW 1988, 1924 ff.; 2000, 160 ff.; HbgVerfG NVwZ 1996, 1201 ff.; OVG Münster NVwZ 1990, 1083 m. Anm. Kästner JuS 1993, 109 ff.; NJW 1999, 80 f,; FG München NVwZ 1994, 100 ff.; vgl. auch Richter, Privatpersonen im parlamentarischen Untersuchungsausschuß 1991 S. 24 ff.; S. 124 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.01.1986 - 7 B 73/85

    Herausgabe von Ermittlungsakten an einen Untersuchungsausschuss

  • FG München, 15.12.1992 - 16 K 2542/92

    Untersuchungsausschuss zur Aufklärung möglichen Fehlverhaltens früherer oder

  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1165/86

    Lappas

  • BGH, 15.11.1988 - IVa ARZ (VZ) 5/88

    Überprüfung von Maßnahmen im Rahmen der Dienstaufsicht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.1990 - 5 A 1974/89

    Paralmentarischer Untersuchungsausschuß; Herausgabe von Beweismitteln ;

  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 299/03

    Verurteilung zweier Thyssen-Manager wegen Entgegennahme von Schreiber-Provisionen

    Der Senat hielte es zudem für erwägenswert, die Versagung der Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft in dem vorliegenden ganz speziell und außergewöhnlich gelagerten Fall in erweiterter Auslegung des § 147 Abs. 5 Satz 2 StPO (bzw. nach § 478 Abs. 3 Satz 1 StPO; vgl. auch § 406e Abs. 4 Satz 2 StPO) oder gemäß § 23 EGGVG (vgl. BGHSt 46, 261; BVerfGE 63, 45, 66) sofortiger gerichtlicher Überprüfbarkeit zu unterwerfen.
  • OLG Hamm, 26.11.2013 - 1 VAs 116/13

    Einsichtsrecht von Zivilgerichten in Akten über Kartellordnungswidrigkeiten

    Der Rechtsweg nach den §§ 23 ff. EGGVG ist vorliegend eröffnet, da die seitens der Staatsanwaltschaft Düsseldorf beabsichtigte Gewährung von Akteneinsicht eine Maßnahme zur Regelung einer Angelegenheit auf dem Gebiet der Strafrechtspflege darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 12.01.2001, 2 ARs 355/00, zitiert nach juris, Rdnr. 7).
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2008 - Verg 57/07

    Zur Geltung des allgemeinen Vergaberechts für Pharma-Rabattverträge - Allgemeine

    Dass gegen Entscheidungen des Vergabesenats grundsätzlich keine Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof statthaft sind, ändert an der Möglichkeit der Zulassung einer Rechtsbeschwerde in Fragen der Zuständigkeit nach § 17a GVG nichts (vgl. BGH NStZ 2001, 389 m. Anm. Katholnigg zum insoweit ähnlichen Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG).
  • BGH, 27.07.2017 - 2 ARs 188/15

    Eröffnung des ordentlichen Gerichtswegs für Justizverwaltungsakte (Begriff:

    Zwar hat der Senat den Beschwerdeführern das rechtliche Gehör nicht gewährt, indem er ihre Beschwerden als unzulässig verworfen und deshalb nicht zur Sache entschieden hat; denn diese sind nach Zulassung durch das Oberlandesgericht gemäß § 17a Abs. 4 Satz 5 GVG statthaft (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Januar 2001 - 2 ARs 355/00, BGHSt 46, 261, 262), form- und fristgerecht eingelegt worden und auch im Übrigen zulässig.
  • VG Koblenz, 08.01.2020 - 2 K 490/19

    Kein Akteneinsichtsrecht nach dem Landestransparenzgesetz in Ermittlungsakten der

    Überdies seien nach dem Bundesgerichtshof (Beschluss vom 12. Januar 2001 - 2 Ars 355/00 -) zu den Angelegenheiten der Strafrechtspflege nicht nur Tätigkeiten zu rechnen, die sich als Strafverfolgung im engeren Sinne darstellten.

    Derartige Überlegungen und Entscheidungen berühren bei noch nicht abgeschlossenen Ermittlungsverfahren den Kernbereich der Strafrechtspflege und können allgemeinem Verwaltungshandeln nicht gleichgestellt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2001 - 2 ARs 355/00 -, BGHSt 46, 261-266, Rn. 11).

    Überdies seien nach dem Bundesgerichtshof (Beschluss vom 12. Januar 2001 - 2 Ars 355/00 -) zu den Angelegenheiten der Strafrechtspflege nicht nur Tätigkeiten zu rechnen, die sich als Strafverfolgung im engeren Sinne darstellten.

    Derartige Überlegungen und Entscheidungen berühren bei noch nicht abgeschlossenen Ermittlungsverfahren den Kernbereich der Strafrechtspflege und können allgemeinem Verwaltungshandeln nicht gleichgestellt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2001 - 2 ARs 355/00 -, BGHSt 46, 261-266, Rn. 11).

  • OLG Frankfurt, 22.12.2006 - 20 VA 11/06

    Rechtsweg: Gerichtliche Überprüfung einer Verfügung betreffend die Streichung aus

    § 23 EGGVG weist die Nachprüfung von Verwaltungsakten und sonstigen Maßnahmen den ordentlichen Gerichten aber nur dann zu, wenn die in Rede stehende Amtshandlung der zuständigen Behörde funktional als spezifisch justizmäßige Aufgabe auf einem der in § 23 Abs. 1 EGGVG genannten Rechtsgebiete anzusehen ist (vgl. BGH NStZ 2001, 389).

    Zwar gelten die §§ 17 ff GVG nach überwiegender Ansicht auch im Verfahren nach den §§ 23 ff EGGVG entsprechend (vgl. Zöller/Gummer, a.a.O., Vor §§ 17-17b GVG Rz. 11; Kissel/Mayer, a.a.O., § 17 GVG Rz. 6a; vgl. auch BGH NStZ 2001, 389; NJW-RR 2005, 142).

    In diesem Zusammenhang hat der Bundesgerichtshof im Beschluss vom 12.01.2001 (NStZ 2001, 389, mit insoweit zustimmender Anmerkung von Katholnigg NStZ 2001, 390/391; vgl. auch ders., a.a.O., § 17a GVG Rz. 7) ausgeführt, dass er Bedenken an einer Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde im Hinblick auf § 29 Abs. 1 EGGVG angesichts des Wortlauts des § 17a Abs. 4 Satz 5 GVG zurückstelle.

  • OLG Stuttgart, 15.11.2012 - 4a VAs 3/12

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Rechtsschutz gegen die Gewährung von

    Überdies ist die zu gewährende Akteneinsicht unzweifelhaft aufgrund ihrer funktionellen Einordnung im Rechtsgefüge als Maßnahme der Strafrechtspflege anzusehen (BGHSt 46, 261 [265]).

    Die Frage der Zulässigkeit des Rechtsweges nach § 23 EGGVG ist bereits grundsätzlich geklärt (BGHSt 46, 261).

  • BGH, 28.03.2007 - IV AR (VZ) 1/07

    Gerichtliche Zuständigkeit für Rechtsbehelfe gegen die Streichung aus der Liste

    Dem Präsidenten des Landgerichts sind keine spezifischen justizmäßigen Aufgaben übertragen, die eines der in § 23 Abs. 1 EGGVG enumerativ aufgeführten Rechtsgebiete betreffen; es ist daher nicht erforderlich, die Entscheidungskompetenz der ordentlichen Gerichte aus Gründen der Sachnähe zu erweitern und aus der Kompetenz der Verwaltungsgerichtsbarkeit auszugliedern (vgl. BGHZ 105, 395, 399; BGHSt 44, 107, 112 f., BGHSt 46, 261, 262 f.).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - Verg 7/08

    Zuständigkeit des Vergabesenats

    Dass gegen Entscheidungen des Vergabesenats grundsätzlich ein Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof nicht statthaft ist, ändert an der Möglichkeit der Zulassung einer Rechtsbeschwerde in Fragen der Zuständigkeit nach § 17a GVG nichts (vgl. BGH NStZ 2001, 389 m. Anm. Katholnigg zum insoweit ähnlichen Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG).
  • OLG Brandenburg, 08.02.2007 - 1 Ws 209/06

    Amtshilfeersuchen der Unfallkasse als Trägerin der gesetzlichen

    a) Bei der - wie vorliegend - durch die Staatsanwaltschaft nach Abschluss eines Verfahrens gewährten Akteneinsicht an eine Behörde, die nicht Verfahrensbeteiligte ist, handelt es sich um eine Justizverwaltungsangelegenheit (vgl. BGHSt 46, 261; AG Verden, JurBüro 1987, 571; AG Osnabrück NdsRpfl 1990, 156; OLG Hamm NStZ-RR 1996, 11), sodass für die Geltendmachung einer Aktenversendungsauslage grundsätzlich nicht das GKG, sondern nach § 1 JKGBbg die JVKostO unter Verweis auf die KostO herangezogen werden müsste (vgl. AG Duisburg, DOK 1972, 533; AG Bonn, JVBl 1972, 118; AG Osnabrück, NdsRpfl 1990, 156).

    Dies steht der Behandlung des Begehrens der Beschwerdegegnerin als Ersuchen um Amtshilfe aber nicht entgegen (vgl. OLG Celle, MDR 1990, 360; BGHSt 46, 261) und hat allenfalls Bedeutung für den eröffneten Rechtsweg, sofern dem Ersuchen nach Akteneinsicht nicht stattgegeben würde.

  • VGH Hessen, 07.09.2018 - 8 E 2283/17

    Rechtsweg bei der Überprüfung von Maßnahmen des Bundeskriminalamtes

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - Verg 13/08

    Zum Festhalten an der Zuständigkeit des Vergabesenats unter Berücksichtigung der

  • OLG Karlsruhe, 03.09.2020 - 6 VA 23/20

    Akteneinsicht im Wege der Amtshilfe: Gerichtliche Entscheidung gegen Ablehnung

  • OLG Brandenburg, 24.07.2013 - 11 VA 12/13

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung: Zulässigkeit eines eine Auskunft über

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2021 - 2 E 13/21
  • OLG Frankfurt, 19.03.2001 - 3 VAs 48/00

    Grundsätze für die Herausgabe von strafrechtlichen Ermittlungsakten an einen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.2023 - 10 A 10561/22

    Zugang zu Informationen des Ministeriums der Justiz als handelnde Behörde bzgl.

  • VG Hamburg, 18.05.2010 - 20 K 381/10

    Teilnahmerecht eines als Zeugen benannten Rechtsanwalts an Beweisaufnahme eines

  • OLG Jena, 18.02.2008 - 1 Ws 333/07

    Ansetzbarkeit einer Aktenversendungspauschale bei Aktenversendung auf Antrag in

  • VG Hamburg, 18.05.2010 - 20 K 817/10

    Anwesenheitsrecht eines Betroffenen bei der Beweisaufnahme vor dem

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.07.2023 - 2 O 5/23

    Rechtsweg für das Begehren auf Einstellung staatsanwaltlicher

  • OLG Schleswig, 20.12.2021 - 2 VAs 9/21
  • VG Magdeburg, 24.02.2020 - 9 B 53/20

    Herausgabe von Ermittlungsakten durch die Landesregierung an einen

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