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   BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99   

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https://dejure.org/2001,9
BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99 (https://dejure.org/2001,9)
BGH, Entscheidung vom 19.01.2001 - V ZR 437/99 (https://dejure.org/2001,9)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2001 - V ZR 437/99 (https://dejure.org/2001,9)
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Übervorteilte Grundstücksverkäuferin

§ 138 Abs. 1 BGB, wucherähnliches Rechtsgeschäft, Indizwirkung eines groben Mißverhältnisses für die subjektiven Sittenwidrigkeitsvoraussetzungen;

§ 818 Abs. 3 BGB, Ausschluß der Saldotheorie über die Fälle des § 819 Abs. 1 BGB hinaus auch bei grob fahrlässiger Unkenntnis

Volltextveröffentlichungen (16)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 138, 818 Abs. 1; ZPO §§ 286, 522
    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages bei objektivem

  • Prof. Dr. Lorenz

    Wucherähnliches Geschäft bei Unkenntnis der Wertverhältnisse; keine Anwendung der Saldotheorie zu Lasten des Bewucherten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erwerb eines Grundstücks - Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung - Grobes Mißverhältnis - Schluß auf verwerfliche Gesinnung - Anwendbarkeit der Saldotheorie - Hauptantrag - Hilfsantrag - Rechtsmittel

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Anwendung der "Saldotheorie" zu Lasten der durch ein wucherähnliches sittenwidriges Geschäft geschädigten Partei

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sittenwidrigkeit trotz Gutgläubigkeit; Grundstückserwerb; Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung; Saldotheorie

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Frage der Sittenwidrigkeit eines entgeltlichen Grundstückserwerbsgeschäfts; keine Anwendung der Saldotheorie auf den Rückgewähranspruch des Benachteiligten

  • Judicialis

    BGB § 138 Abs. 1 D; ; BGB § 818 Abs. 1; ; ZPO § 286 B; ; ZPO § 522

  • ra.de
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum wucherähnlichen Rechtsgeschäft und zur Anwendung der Saldotheorie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138 Abs. 1, § 818 Abs. 1; ZPO §§ 286, 522
    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung der Saldotheorie

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rückschluß auf verwerfliche Gesinnung aus grobem Missverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 138, 818 Abs. 1; ZPO §§ 286, 522
    Verwerflichkeit bei objektivem Missverhältnis auch ohne Kenntnis des Begünstigten

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Vermutung eines Wuchergeschäfts bei überhöhtem Grundstückspreis

Besprechungen u.ä. (4)

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 138, 812, 818, 819; ZPO § 286
    Keine Anwendung der "Saldotheorie'' zu Lasten der durch ein wucherähnliches sittenwidriges Geschäft geschädigten Partei

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Sittenwidrigkeit des Vertrages bei auffälligem Missverhältnis zwischen Vertrag und Gegenleistung

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    BGB AT, Bereicherungsrecht, Wucherähnlicher Grundstückskauf; Ausschluss der Saldotheorie

  • beck.de (Entscheidungsanmerkung)

    Grundfragen der Nichtigkeit wucherähnlicher Rechtsgeschäfte und die bereicherungsrechtliche Saldotheorie

Papierfundstellen

  • BGHZ 146, 298
  • NJW 2001, 1127
  • NJW-RR 2001, 878 (Ls.)
  • ZIP 2001, 747
  • MDR 2001, 683
  • WM 2001, 637
  • DB 2001, 916
  • BauR 2001, 1153 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (330)

  • KG, 01.04.2021 - 8 U 1099/20

    Geschäftsraummiete: Reduzierung des Mietzinsanspruchs bei staatlich angeordneter

    Zu berücksichtigen sind hier nicht nur der objektive Gehalt des Geschäfts, sondern auch die Umstände, die zu seiner Vornahme geführt haben, sowie die Absichten und Motive der Parteien (vgl. BGH, NJW 2001, 1127; BGH, NJW-RR 1998, 590; Palandt/Ellenberger, BGB, 80. Auflage, § 138 BGB, Rn 7 m.w.N.).

    Danach können gegenseitige Verträge, auch wenn der Wuchertatbestand des § 138 Abs. 2 BGB - für dessen Vorliegen es schon an entsprechendem Vortrag des Beklagten fehlt - nicht in allen Voraussetzungen erfüllt ist, als wucherähnliche Rechtsgeschäfte nach § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig sein, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung objektiv ein auffälliges Missverhältnis besteht und außerdem mindestens ein weiterer Umstand hinzukommt, der den Vertrag bei Zusammenfassung der subjektiven und objektiven Merkmale als sittenwidrig erscheinen lässt (BGH, Urteil vom 19.01.2001 - V ZR 437/99, BGHZ 146, 298, Tz. 11).

    Es reicht daher aus, wenn sich der Begünstigte bewusst oder grob fahrlässig der Einsicht verschließt, dass der andere Teil den Vertrag aus Mangel an Urteilsvermögen oder wegen erheblicher Willensschwäche eingegangen ist (BGH, Urteil vom 19.01.2001, a.a.O., Tz. 11 mHa BGH, WM 1985, 1269; WM 1992, 1916).

    Vielmehr muss nach der Rechtsprechung - wie dargelegt - mindestens ein weiterer Umstand hinzukommen, der den Vertrag bei Zusammenfassung der subjektiven und objektiven Merkmale als sittenwidrig erscheinen lässt (BGH, Urteil vom 19.01.2001 - V ZR 437/99, BGHZ 146, 298, Tz. 11).

    Umstände, die den Vertrag bei Zusammenfassung der subjektiven und objektiven Merkmale als sittenwidrig erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 19.01.2001 - V ZR 437/99, BGHZ 146, 298, Tz. 11), sind hiernach nicht feststellbar.

  • BGH, 12.03.2003 - IV ZR 278/01

    Zur Erstattungsfähigkeit von Pauschalvergütungen reiner Privatkliniken in der

    a) Beide Tatbestände erfordern zunächst objektiv ein auffälliges Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung (vgl. dazu: BGHZ 104, 102, 104 m.w.N.; 128, 255, 257; BGH, Urteile vom 30. Mai 2000 - IX ZR 121/99 - NJW 2000, 2669 unter II 1 m.w.N.; vom 19. Januar 2001 - V ZR 437/99 - NJW 2001, 1127 unter II 1 b m.w.N.).

    b) Als Maßstab für die Beurteilung der Gegenleistung hat das Berufungsgericht zutreffend den objektiven Wert herangezogen (vgl. BGH, Urteile vom 12. Januar 1996 - V ZR 289/94 - NJW 1996, 1204 unter II a; vom 22. Dezember 1999 - VIII ZR 111/99 - NJW 2000, 1254 unter II 2 a; vom 19. Januar 2001 aaO unter II 2 a; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 28.03.2012 - VIII ZR 244/10

    Zur Internetauktion eines Vertu-Handys

    b) Der Schluss von dem besonders groben Äquivalenzmissverhältnis auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten leitet sich aus dem Erfahrungssatz her, dass außergewöhnliche Leistungen in der Regel nicht ohne Not oder einen anderen den Benachteiligten hemmenden Umstand zugestanden werden und der Begünstigte diese Erfahrung teilt (BGH, Urteile vom 19. Januar 2001 - V ZR 437/99, BGHZ 146, 298, 302 f.; vom 5. Oktober 2001 - V ZR 237/00, NJW 2002, 429 unter II 2 d bb (3); jew. mwN).
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