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   BGH, 17.10.2000 - VI ZR 313/99   

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https://dejure.org/2000,525
BGH, 17.10.2000 - VI ZR 313/99 (https://dejure.org/2000,525)
BGH, Entscheidung vom 17.10.2000 - VI ZR 313/99 (https://dejure.org/2000,525)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 2000 - VI ZR 313/99 (https://dejure.org/2000,525)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Mitverschulden eines durch einen Auffahrunfall verletzten Pannenhelfers - nicht durch Warndreieck gesichertes Fahrzeug

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitverschulden - Pannenhelfer - Auffahrunfall - Warndreieck - Warnblinkanlage - Autobahn - Absicherung

  • reise-recht-wiki.de

    Mitverschulden des durch einen Auffahrunfall verletzten Pannenhelfers

  • Judicialis

    BGB § 254 Abs. 1 Da

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254 Abs. 1
    Mitverschulden eines bei einem Auffahrunfall verletzten Pannenhelfers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 149
  • MDR 2001, 152
  • MDR 2001, 153
  • NZV 2001, 75
  • VersR 2001, 76
 
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Wird zitiert von ... (44)

  • BGH, 05.10.2010 - VI ZR 286/09

    Haftung bei Kfz-Unfall: Mehrere nebeneinander verantwortliche Schädiger;

    Er muss sich im eigenen Interesse umsichtig verhalten und das Risiko, infolge seiner Hilfeleistung selbst verletzt zu werden, möglichst ausschalten (Senatsurteile vom 2. Dezember 1980 - VI ZR 265/78, VersR 1981, 260 und vom 17. Oktober 2000 - VI ZR 313/99, VersR 2000, 76, 77 m.w.N.).

    Auch hat der erkennende Senat mehrmals den Aufenthalt auf dem Seitenstreifen einer mehrspurigen Fahrbahn, ohne Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs, um sich bei Herannahen eines anderen Fahrzeugs in Sicherheit zu begeben, als unfallursächliches Mitverschulden gewertet (Senat, Urteil vom 28. September 1976 - VI ZR 219/74, VersR 1977, 36, 37; vgl. Senat, Urteil vom 17. Oktober 2000 - VI ZR 313/99, VersR 2001, 76, 77 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 08.09.2005 - 28 U 60/05

    Rücktrittsrecht nach Motorschaden trotz Nichteinhaltung der vorgesehenen

    Diese ist nur dann gegeben, wenn der Betroffene diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die nach der (ihm erkennbaren) Lage der Sache erforderlich scheint, um sich selbst vor Schaden zu bewahren (vgl. Palandt-Heinrichs, 64. Aufl., BGB § 254 Rdn. 1, 8; BGH in NJW 2001, 149 [150 sub d]).
  • OLG Hamm, 07.11.2012 - 30 U 80/11

    Inhaber haftet für lebensgefährliche Missverständnisse in einem Münsterländer

    Die - spätere - Schädigung muss vorhersehbar und vermeidbar gewesen sein (BGH NJW 2001, 149; BGH NJW 2004, 3328; BGH NJW 2006, 1426, BGH NJW-RR 2006, 965).
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