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   BVerfG, 27.03.2001 - 2 BvR 2211/97   

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https://dejure.org/2001,2013
BVerfG, 27.03.2001 - 2 BvR 2211/97 (https://dejure.org/2001,2013)
BVerfG, Entscheidung vom 27.03.2001 - 2 BvR 2211/97 (https://dejure.org/2001,2013)
BVerfG, Entscheidung vom 27. März 2001 - 2 BvR 2211/97 (https://dejure.org/2001,2013)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Strafbefehlsverfahren - Willkürliche Verwerfung eines Einspruchs als verspätet - Empfangsbekenntnis - Anspruch auf rechtliches Gehör

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 101; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de

    Verwerfung eines angeblich verspäteten Einspruchs wegen Zweifeln am richtigen Datum eines Empfangsbekenntnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1563
  • NVwZ 2001, 796 (Ls.)
  • StV 2001, 377
 
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Wird zitiert von ... (81)

  • LAG Düsseldorf, 09.12.2020 - 12 Sa 554/20

    Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Hingegen ist dieser Gegenbeweis nicht schon dann geführt, wenn lediglich die Möglichkeit der Unrichtigkeit besteht, die Richtigkeit der Angaben also nur erschüttert ist (BGH 19.04.2012 - IX ZB 303/11, juris Rn. 6; BGH 11.09.2018 - IX ZB 4/17, juris Rn. 5; s.a. BVerfG 27.03.2001 - 2 BvR 2211/97, juris Rn. 20).
  • OLG Hamm, 08.07.2020 - 12 U 74/19

    Ab wann verjährt der Anspruch auf Gesamtschuldnerausgleich?

    (vgl. BVerfG, NJW 2001, S. 1563 f., Rn. 19 f.).
  • BVerfG, 05.10.2020 - 2 BvR 554/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung eines Einspruchs gegen

    Fristvorschriften sind daher gleichsam Grundvoraussetzung und zeitliche Grenze zur Verwirklichung effektiven Rechtsschutzes im Sinne des Art. 19 Abs. 4 GG und zur Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Sinne des Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2001 - 2 BvR 2211/97 -, juris, Rn. 12).

    Im Strafbefehlsverfahren sind diese einander ergänzenden verfassungsrechtlichen Garantien durch den Rechtsbehelf des Einspruchs mit anschließender Hauptverhandlung verbürgt (vgl. BVerfGE 3, 248 ; 25, 158 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2001 - 2 BvR 2211/97 -, juris, Rn. 13; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Februar 1995 - 2 BvR 1950/94 -, juris, Rn. 17 f.).

    Bei der Prüfung der Frage, ob ein Einspruch rechtzeitig innerhalb der Frist des § 410 Abs. 1 StPO erhoben worden ist, hat das Gericht besondere Sorgfalt anzuwenden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2001 - 2 BvR 2211/97 -, juris, Rn. 13).

    Dabei ist es von Verfassung wegen erforderlich, dass das Gericht sich die erforderliche Überzeugung vom Beginn der Einspruchsfrist verschafft (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2001 - 2 BvR 2211/97 -, juris, Rn. 14).

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