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   LG Marburg, 24.05.2000 - 5 S 233/99   

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LG Marburg, 24.05.2000 - 5 S 233/99 (https://dejure.org/2000,7657)
LG Marburg, Entscheidung vom 24.05.2000 - 5 S 233/99 (https://dejure.org/2000,7657)
LG Marburg, Entscheidung vom 24. Mai 2000 - 5 S 233/99 (https://dejure.org/2000,7657)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einzug von Gebühren und Kosten der Stadt für abgeschleppte Fahrzeuge; Handeln im geschäftlichen Verkehr; Abschleppunternehmen als Erklärungs- und Empfangsbotin der Stadt; Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung; Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2028
  • NVwZ-RR 2001, 476 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 14.05.1998 - I ZR 116/96

    "Klärung vermögensrechtlicher Ansprüche"; Öffentliche Ausschreibung eines

    Auszug aus LG Marburg, 24.05.2000 - 5 S 233/99
    Der Begriff des Angestellten i. S. des Art. 1 § 6 1 Nr. 1 RBerG ist nämlich nach allgemeiner Meinung in einem weiten Sinne zu verstehen (vgl. BGH, NJW 1999, 497 = LM H. 4/1999 § 1 UWG Nr. 779 m. w. Nachw.).

    Die Regelung des Art. 1 § 6 RBerG dient daher weit gehend nur der Klarstellung; sie soll dem Dienstherrn verdeutlichen, in welchem Umfang er sich, ohne gegen das Rechtsberatungsgesetz zu verstoßen, der Mitwirkung Angestellter bei der Erledigung von Rechtsangelegenheiten bedienen kann (vgl. BGH, NJW 1999, 497 [498] LM H. 4/1999 § 1 UWG Nr. 779 m. w. Nachw.).

    Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass auch eine freie Mitarbeit im Rahmen eines Auftragsverhältnisses nicht unter den Erlaubniszwang fällt, sofern es sich um eine abhängige, weisungsgebundene Tätigkeit von einer gewissen Dauer handelt (BGH, NJW 1999, 497 = LM H. 4/1999 § 1 UWG Nr. 779).

    Hier kommt entgegen der Ansicht des Kl. auch nicht der Grundsatz Bundesrecht bricht Landesrecht zum Tragen, da zum einen die Bestimmung der handelnden Person im Bereich des Polizeirechts Sache des Landesgesetzgebers ist (vgl. zum Handlungsspielraum eines Landes in diesem Zusammenhang auch BGH, NJW 1999, 497 [498] = LM H. 4/1999 § 1 UWG Nr. 779; vgl. ferner BVerwG, NVwZ 1982, 309).

  • OLG Düsseldorf, 21.07.1998 - 20 U 34/98

    Abschleppunternehmer: "Auto gegen Geld" - Art. 1 § 1 RBerG, kein Anspruch eines

    Auszug aus LG Marburg, 24.05.2000 - 5 S 233/99
    Das OLG Düsseldorf (AnwBl 1999, 618) hat im Geltungsbereich des Polizeigesetzes Nordrhein-Westfalen ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen einem Abschleppunternehmer und einem Rechtsanwalt bei Übernahme des Inkassos auch insoweit bejaht, als das Abschleppunternehmen für die Polizeibehörden tätig wird.

    Bei Art. 1 § 1 I 1 RBerG handelt es sich um eine sittlich fundierte, mithin wertbezogene Norm, sodass bereits der Verstoß gegen diese Vorschrift ohne weiteres wettbewerbswidrig ist (vgl. BGHZ 98, 330 [336] = NJW 1987, 1323 zum StBerG; OLG Düsseldorf, AnwBl 1999, 618).

    Grundsätzlich kann das Inkasso eine erlaubnispflichtige Tätigkeit i. S. des Art. 1 § 1 I RBerG darstellen (vgl. Art. 1 § 1 12 Nr. 5 RBerG; OLG Düsseldorf, AnwBl 1999, 618; OLG München, NJW 2000, 1347).

    Selbst, wenn man entgegen der herrschenden Ansicht annehmen wollte, das Rechtsberatungsgesetz fände trotz der Beteiligung an der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben Anwendung (so wohl OLG Düsseldorf, AnwBl 1999, 618), handelte dennoch die auftraggebende Stadt M. als Behörde; die Tätigkeit der Bekl. wäre dann immer noch mit der eines Angestellten vergleichbar, so dass selbst dies durch Art. 1 § 6 I Nr. 1 RBerG gedeckt wäre.

  • BGH, 22.04.1993 - I ZR 75/91

    Makler-Privatangebot - Irreführung/Geschäftsverhältnisse

    Auszug aus LG Marburg, 24.05.2000 - 5 S 233/99
    Beim Handeln im geschäftlichen Verkehr muss es sich um eine selbstständige, wirtschaftliche Zwecke verfolgende Tätigkeit handeln, in der eine Teilnahme am Erwerbsleben zum Ausdruck kommt und die sich auf Mitbewerber auswirken kann (vgl. BGH, NJW 1970, 2294; NJW-RR 1993, 1063 [1064]).

    Zu beachten ist dabei, dass nach der Lebenserfahrung eine tatsächliche Vermutung für die Annahme spricht, dass ein Kaufmann im geschäftlichen Verkehr handelt, wenn er eine Tätigkeit entfaltet, die - äußerlich betrachtet - sich nicht von seinen sonstigen kaufmännisch-beruflichen Tätigkeiten unterscheidet (vgl. BGH, GRUR 1962, 34 [36]; GRUR 1962, 45 [47]; NJW-RR 1993, 1063 [1064]).

  • BGH, 29.11.1984 - I ZR 158/82

    DIMPLE

    Auszug aus LG Marburg, 24.05.2000 - 5 S 233/99
    Nach der Rechtsprechung ist die objektive Voraussetzung nur zu bejahen, wenn zwischen dem durch die fragliche Handlung betroffenen und dem durch sie begünstigten Unternehmen ein Wettbewerbsverhältnis besteht (BGHZ 93, 96 = NJW 1986, 379).

    Es genügt vielmehr, dass sich der Verletzer durch seine Verletzungshandlung im konkreten Fall in irgendeiner Weise in Wettbewerb zu dem Betroffenen stellt, was auch dadurch geschehen kann, dass der Verletzer sich durch eine ausdrückliche (BGH, LM § 1 UWG Nr. 240) oder bildliche (BGHZ 86, 90 = NJW 1983, 1431) Gleichstellungsbehauptung an Ruf und Ansehen der fremden Ware anhängt und dieses für den Ansatz seiner (ungleichartigen und nicht konkurrierenden) Waren auszunutzen sucht (BGHZ 93, 96 = NJW 1986, 379 [380]).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.1980 - 4 A 2654/79
    Auszug aus LG Marburg, 24.05.2000 - 5 S 233/99
    Der von der Abschleppmaßnahme Betroffene leistet keine zivilrechtlich zu beurteilende Zahlung in einem Leistungsverhältnis zwischen ihm und dem Unternehmer, sondern er erbringt in einer öffentlich-rechtlichen Beziehung eine Leistung an die Behörde (vgl. OVG Münster, NJW 1980, 1974).

    Der Pflichtige leistet auch nicht auf die zumeist zivilrechtliche Forderung des Unternehmers gegen die Behörde, sondern zahlt unter stillschweigendendem Vorbehalt auf eine von der Behörde geltend gemachte angebliche Forderung gegen ihn (OVG Münster, NJW 1980, 1974).

  • BGH, 09.10.1986 - I ZR 138/84

    "Unternehmensberatungsgesellschaft I"; Ausübung der Steuerberatung durch eine zur

    Auszug aus LG Marburg, 24.05.2000 - 5 S 233/99
    Bei Art. 1 § 1 I 1 RBerG handelt es sich um eine sittlich fundierte, mithin wertbezogene Norm, sodass bereits der Verstoß gegen diese Vorschrift ohne weiteres wettbewerbswidrig ist (vgl. BGHZ 98, 330 [336] = NJW 1987, 1323 zum StBerG; OLG Düsseldorf, AnwBl 1999, 618).
  • LG Frankfurt/Main, 24.11.1999 - 16 S 148/99

    Stadt haftet für Abschleppen

    Auszug aus LG Marburg, 24.05.2000 - 5 S 233/99
    Werden nämlich Dritte zur Durchführung einer Maßnahme von den staatlichen Organen herangezogen, handeln auch diese hoheitlich (vgl. LG Frankfurt a. M., Urt. v. 24.11.1999 - 2/16 S 148/99).
  • BGH, 21.01.1993 - III ZR 189/91

    Haftungsverteilung bei Schädigung eines Kraftfahrers bei der Bergung eines

    Auszug aus LG Marburg, 24.05.2000 - 5 S 233/99
    Das gilt unabhängig davon, ob sich der zwischen der Stadt M. und der Bekl. abgeschlossene Vertrag als ein koordinationsrechtlicher öffentlich-rechtlicher Vertrag oder - was nahe liegender erscheint - als privatrechtlicher Vertrag darstellt (vgl. BGHZ 121, 161 = NJW 1993, 1258 [1259] = LM H. 6/1993 Art. 34 GG Nr. 179).
  • BGH, 09.12.1982 - I ZR 133/80

    Rolls-Royce

    Auszug aus LG Marburg, 24.05.2000 - 5 S 233/99
    Es genügt vielmehr, dass sich der Verletzer durch seine Verletzungshandlung im konkreten Fall in irgendeiner Weise in Wettbewerb zu dem Betroffenen stellt, was auch dadurch geschehen kann, dass der Verletzer sich durch eine ausdrückliche (BGH, LM § 1 UWG Nr. 240) oder bildliche (BGHZ 86, 90 = NJW 1983, 1431) Gleichstellungsbehauptung an Ruf und Ansehen der fremden Ware anhängt und dieses für den Ansatz seiner (ungleichartigen und nicht konkurrierenden) Waren auszunutzen sucht (BGHZ 93, 96 = NJW 1986, 379 [380]).
  • BGH, 16.05.1961 - I ZR 175/58

    Torsana

    Auszug aus LG Marburg, 24.05.2000 - 5 S 233/99
    Zu beachten ist dabei, dass nach der Lebenserfahrung eine tatsächliche Vermutung für die Annahme spricht, dass ein Kaufmann im geschäftlichen Verkehr handelt, wenn er eine Tätigkeit entfaltet, die - äußerlich betrachtet - sich nicht von seinen sonstigen kaufmännisch-beruflichen Tätigkeiten unterscheidet (vgl. BGH, GRUR 1962, 34 [36]; GRUR 1962, 45 [47]; NJW-RR 1993, 1063 [1064]).
  • BayObLG, 20.02.1969 - RReg. 4a St 85/68

    Geschäftsmäßige Besorgung von Rechtsangelegenheiten unter nahen Angehörigen

  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 40/60

    Betonzusatzmittel

  • BGH, 09.10.1959 - I ZR 78/58

    Bambi

  • RG, 09.08.1938 - 1 D 336/38

    1. Zum Begriffe des "Angestellten" und zum Begriffe der "Geschäftsmäßigkeit" im

  • OLG München, 23.12.1999 - 29 U 5265/99

    Inkassotätigkeit des Abschleppunternehmers

  • OLG Bamberg, 16.10.1995 - 4 U 62/95
  • BGH, 12.01.1972 - I ZR 60/70

    Statt Blumen Onko-Kaffee

  • OLG Stuttgart, 26.02.1992 - 3 Ss 5/92
  • OLG Stuttgart, 15.05.1987 - 2 U 217/86
  • BGH, 25.09.1970 - I ZR 47/69

    Anweisung eines Unternehmers an einen Handelsvertreter als interner Vorgang - Zur

  • BGH, 19.06.1970 - I ZR 115/68

    Fernsprechwerbung

  • BGH, 18.05.1995 - III ZR 109/94

    Unerlaubte Rechtsberatung durch Vertretung einer Gemeinde gegenüber

  • OLG Düsseldorf, 09.11.1999 - 20 U 16/99

    Abschleppkosten und Rechtsberatungsgesetz

  • BGH, 21.04.1983 - I ZR 15/81

    Tonbandgerät - Irreführende Werbung im Falle mangelnder Lieferfähigkeit

  • BVerwG, 18.01.1982 - 7 B 215.80

    Kostenübernahme beim Abschleppen eines Kraftfahrzeugs - Befugnis der

  • AG Brandenburg, 14.10.2016 - 31 C 63/15

    Höhe der privat veranlassten Abschleppkosten

    Die Herausgabe des Anhängers konnte vorliegend von der Beklagten/Widerklägerin auch nicht unter Berufung auf öffentlich-rechtliche Vorschriften (vgl. dazu u.a.: LG Marburg , Urteil vom 24.05.2000, Az.: 5 S 233/99, u.a. in: NJW 2001, Seiten 2028 ff. ) von der Zahlung der Abschleppkosten oder der "Standgebühren" durch die Klägerin/Widerbeklagte abhängig gemacht werden.
  • OLG Düsseldorf, 25.02.2003 - 20 U 1/03

    Unerlaubte Rechtsberatung durch Geltendmachung von Abschleppkosten durch einen

    Sie argumentiert in Anlehnung an die Entscheidung des Landgerichts Marburg (NJW 2001, 2028 ff.), dass die Voraussetzungen des § 1 UWG nicht gegeben seien.
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