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   OLG Naumburg, 21.03.2000 - 2 Ss 509/99   

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OLG Naumburg, 21.03.2000 - 2 Ss 509/99 (https://dejure.org/2000,16978)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 21.03.2000 - 2 Ss 509/99 (https://dejure.org/2000,16978)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 21. März 2000 - 2 Ss 509/99 (https://dejure.org/2000,16978)
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§§ 125, 27 StGB, psychische Beihilfe zum Landfriedensbruch

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitmarschieren in einer Gewalttätigkeiten verübenden Gruppe als Beteiligung an Gewalttätigkeiten i.S.d. § 125 Abs. 1 Nr. 1 StGB; Kriterien für die Abgrenzung der tatbestandsrelevanten psychischen Beihilfe von bloßer strafloser Anwesenheit am Ort der Gewalttätigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2034
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.08.1985 - 4 StR 397/85

    Landfriedensbruch infolge einer Schlägerei auf einem Feuerwehrfest - Beteiligung

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  • BGH, 08.08.1984 - 3 StR 320/84

    Zuständigkeit bei der sofortigen Beschwerde des Angeklagten gegen die Versagung

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  • BGH, 24.05.2017 - 2 StR 414/16

    Landfriedensbruch (keine täterschaftliche Begehung von Gewalttätigkeiten

    Als mögliche Beteiligungsform kann danach bereits psychische Beihilfe ausreichen, sofern sie über eine bloße Anwesenheit am Ort der Gewalttätigkeiten oder Bedrohungen hinausgeht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Mai 2012 - III-3 RVs 45/12, NStZ-RR 2012, 273; OLG Naumburg, Urteil vom 21. März 2000 - 2 Ss 509/99, NJW 2001, 2034; SSW/Fahl, StGB, 3. Aufl., § 125 Rn. 7; LK/Krauß, StGB, 12. Aufl., § 125 Rn. 74).
  • BGH, 09.09.2008 - 4 StR 368/08

    Landfriedensbruch (Beteiligung als Täter oder Teilnehmer; Grenzen der psychischen

    Danach stellt jedoch das bloß inaktive Dabeisein oder Mitmarschieren weder eine psychische Beihilfe noch ein bestimmte Gewalttätigkeiten auf andere Weise unterstützendes Verhalten dar (vgl. BGH NStZ 1984, 549; OLG Naumburg NJW 2001, 2034; Fischer StGB 55. Aufl. § 125 Rdn. 13; Schäfer in MünchKomm StGB § 125 Rdn. 31; LK-von Bubnoff aaO § 125 Rdn. 9, 12 f., 17 ff.; Schönke/Schröder/Lenckner/Sternberg-Lieben aaO jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 06.09.2004 - 2 Ss 234/04

    Jugendstrafe; Erforderlichkeit; Abwägung; Erziehungsgedanke; Strafzweck;

    Als solche wurden im Einzelfall eine Verkehrsgefährdung (BGH VRS 13, 125) und eine psychische Beihilfe zum Landfriedensbruch (OLG Naumburg NJW 2001, 2034) angesehen, bei denen es zum Tode bzw. zu erheblichen Körperverletzungen der Opfer kam.
  • LG Köln, 23.05.2016 - 120 KLs 7/16
    Dies kann geschehen, indem er die Haupttäter im Wissen um ihr Vorhaben zur Tatausführung begleitet oder indem er seine Anwesenheit in gleicher Weise einbringt, um die Haupttäter in ihrem Tatentschluss zu bestärken und ihnen das Gefühl erhöhter Sicherheit zu geben (vgl. BGH, NStZ 1995, 490; OLG Naumburg, NJW 2001, 2034).

    Der Tatbeitrag des Angeklagten V. beschränkte sich dabei nicht auf die bloß passive Zugehörigkeit zu einer unfriedlichen Gruppe (zur Abgrenzung von strafbarer psychischer Beihilfe zu straflosem bloßen Dabeisein: vgl. BT-Drs. VI/502 S. 8 f.; BGH, NStZ 2009, 28; BGH, NStZ 1984, 549; BGH, NJW 1984, 1226; BayObLG, NStZ-RR 1996, 101; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2012, 273; OLG Braunschweig, NStZ 1991, 492; OLG Naumburg, NJW 2001, 2034; LG Krefeld, …

  • LG Berlin, 30.08.2019 - 528 Qs 74/19

    Voraussetzungen eines besonders schweren Landfriedensbruchs bei der Teilnahme an

    Danach stellt jedoch das bloß inaktive Dabeisein oder Mitmarschieren weder eine psychische Beihilfe noch ein bestimmte Gewalttätigkeiten auf andere Weise unterstützendes Verhalten dar (vgl. BGH NStZ 1984, 549; OLG Naumburg NJW 2001, 2034; Fischer StGB, 55. Aufl., § 125 Rn 13; Münch-Komm-StGB-Schäfer § 125 Rn 31; LK-von Bubnoff aaO, § 125 Rn 9, 12f., 17ff.; S/S-Lenkner/Sternberg-Lieben aaO - jeweils mwN; BGH, NStZ 2009, 28, beck-online).
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