Rechtsprechung
   BVerfG, 01.05.2001 - 1 BvQ 21/01, 1 BvQ 22/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,992
BVerfG, 01.05.2001 - 1 BvQ 21/01, 1 BvQ 22/01 (https://dejure.org/2001,992)
BVerfG, Entscheidung vom 01.05.2001 - 1 BvQ 21/01, 1 BvQ 22/01 (https://dejure.org/2001,992)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Mai 2001 - 1 BvQ 21/01, 1 BvQ 22/01 (https://dejure.org/2001,992)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,992) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine Verbotsverfügung für einen von der NPD angemeldeten 1. Mai-Aufzug in Augsburg begrenzt wieder herzustellen - keine Rechtspflicht des Veranstalters zur Vorlage eines besonderen Sicherheitskonzepts

  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Anordnung - Versammlungsverbot - NPD - Parteienprivileg - Sofortige Vollziehung - Öffentliche Sicherheit - Anhaltspunkte - Sicherheitskonzept

  • Judicialis

    VersG § 15; ; VersG § 15 Abs. 1; ; BVerfGG § 32; ; BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 d Abs. 2; ; BVerfGG § 34 a Abs. 3; ; GG Art. 21 Abs. 2; ; GG Art. 5; ; GG Art. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlass einer einstweiligen Anordnung im einstweiligen Rechtsschutz betreffend ein Versammlungsverbot; "Arbeitsplätze zuerst für Deutsche"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Aufhebung von Demonstrationsverboten am 1. Mai

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur Aufhebung von Demonstrationsverboten am 1. Mai

  • 123recht.net (Kurzinformation, 11.5.2001)

    Grenzen von Demonstrationsverboten - Begründungen zu den Maidemonstrationen nachgereicht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2078
  • NVwZ 2001, 907 (Ls.)
  • DVBl 2001, 1132
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BVerfG, 01.05.2001 - 1 BvQ 21/01
    Angesichts der Zeitgebundenheit der meisten Versammlungen muss Grundrechtsschutz aber auch im Eilverfahren gewährt werden (vgl. auch BVerfGE 69, 315 ).

    Erforderlich sind insoweit hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte (näher dazu BVerfGE 69, 315 ).

    Die Argumentation bezieht sich auf die im Brokdorf-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts enthaltenen Überlegungen zur Kooperation zwischen Veranstalter und Behörde (vgl. BVerfGE 69, 315 ).

    Eine Kooperation des Veranstalters mit der Versammlungsbehörde kann allerdings dazu führen, dass die Schwelle für behördliches Eingreifen wegen einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit höher rückt (vgl. BVerfGE 69, 315 ).

  • BVerfG, 01.05.2001 - 1 BvQ 22/01

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine

    Auszug aus BVerfG, 01.05.2001 - 1 BvQ 21/01
    Die hierzu angegebenen Gründe entsprechen im Wesentlichen und zum Teil wortgleich denjenigen, die durch das Polizeipräsidium Essen zur Rechtfertigung eines mit Bescheid vom 3. April 2001 verfügten Verbots einer Versammlung der NPD, Landesverband Nordrhein-Westfalen, angeführt worden waren (vgl. hierzu im Einzelnen BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 1. Mai 2001 - 1 BvQ 22/01 -).

    Insofern wird auf die Ausführungen der Kammer in dem Beschluss vom 1. Mai 2001 zum Verfahren 1 BvQ 22/01 verwiesen.

  • VGH Bayern, 30.04.2001 - 24 ZS 01.1098
    Auszug aus BVerfG, 01.05.2001 - 1 BvQ 21/01
    unter Aufhebung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. April 2001 - 24 ZS 01.1098 und 24 CS 01.1098 - die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Verbotsverfügung der Stadt Augsburg vom 24. April 2001 - 330-5.VersammlG-St/Be - wieder herzustellen.
  • BVerfG, 14.07.2000 - 1 BvR 1245/00

    Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA gegen eine Verbotsverfügung für eine von

    Auszug aus BVerfG, 01.05.2001 - 1 BvQ 21/01
    Zu Unrecht beruft sich der Verwaltungsgerichtshof im Übrigen auf den Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 2000 (1 BvR 1245/00, NJW 2000, S. 3051).
  • BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01

    Keine rechtsextreme Demonstration am Holocaust-Gedenktag

    Auszug aus BVerfG, 01.05.2001 - 1 BvQ 21/01
    Einstweiliger Rechtsschutz ist insbesondere zu gewähren, wenn die Gefahrenprognose auf Umstände gestützt wird, deren Berücksichtigung dem Schutzgehalt des Art. 8 GG offensichtlich widerspricht oder wenn das für eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit herangezogene Schutzgut, die zu Grunde gelegten Normen und deren Auslegung und Anwendung in rechtlicher Hinsicht die Einschränkung offensichtlich nicht tragen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, DVBl 2001, S. 558 f. und Beschluss vom 26. März 2001 - 1 BvQ 15/01 -).
  • BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvQ 15/01

    Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA gegen Beschränkungen des

    Auszug aus BVerfG, 01.05.2001 - 1 BvQ 21/01
    Einstweiliger Rechtsschutz ist insbesondere zu gewähren, wenn die Gefahrenprognose auf Umstände gestützt wird, deren Berücksichtigung dem Schutzgehalt des Art. 8 GG offensichtlich widerspricht oder wenn das für eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit herangezogene Schutzgut, die zu Grunde gelegten Normen und deren Auslegung und Anwendung in rechtlicher Hinsicht die Einschränkung offensichtlich nicht tragen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, DVBl 2001, S. 558 f. und Beschluss vom 26. März 2001 - 1 BvQ 15/01 -).
  • VG Augsburg, 27.04.2001 - Au 5 S 01.643
    Auszug aus BVerfG, 01.05.2001 - 1 BvQ 21/01
    Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die Verfügung der Stadt Augsburg vom 24. April 2001 wird nach Maßgabe von Ziff. I Satz 1 des Tenors des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 27. April 2001 - Au 5 S 01.643 - wieder hergestellt.
  • OVG Sachsen, 07.11.2020 - 6 B 368/20

    Demonstration Querdenken in Leipzig darf mit Einschränkungen am Augustusplatz

    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für ein Verbot oder eine Auflage liegt bei der Behörde (vgl. BVerfG [K] Beschl. v. 12. Mai 2010 a. a. O. Rn. 19; v. 1. Mai 2001 - 1 BvQ 21/01 -, NJW 2001, 2078, 2079; v. 4. September 2009 - 1 BvR 2147/09 -, NJW 2010, 141, 142).
  • BVerfG, 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04

    Auflage der polizeilichen Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung

    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für ein Verbot oder eine Auflage liegt bei der Behörde (vgl.  BVerfG  , Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. Mai 2001 - 1 BvQ 21/01 -, NJW 2001, S. 2078 ; vom 4. September 2009 - 1 BvR 2147/09 -, NJW 2010, S. 141 ).
  • BVerwG, 26.02.2014 - 6 C 1.13

    Wiederholungsgefahr; Holocaust-Gedenktag; Versammlungsverbot; Auflage; Begriff

    Hierfür müssen konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte und nicht nur bloße Vermutungen und Verdachtsmomente vorliegen (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 1. September 2000 - 1 BvQ 24/00 - juris Rn. 14, vom 24. März 2001 - 1 BvQ 13/01 - juris Rn. 28, vom 1. Mai 2001 - 1 BvQ 21/01 - juris Rn. 11 und vom 9. Juni 2006 - 1 BvR 1429/06 - juris Rn. 14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht