Weitere Entscheidung unten: LG München I, 16.11.2000

Rechtsprechung
   OLG Celle, 29.03.2001 - 13 U 309/00   

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https://dejure.org/2001,1578
OLG Celle, 29.03.2001 - 13 U 309/00 (https://dejure.org/2001,1578)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.03.2001 - 13 U 309/00 (https://dejure.org/2001,1578)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. März 2001 - 13 U 309/00 (https://dejure.org/2001,1578)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    Irreführende Werbung: Verwendung der Internet-Domain "www.anwalt-hannover.de"

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 UWG
    Unterlassungsanspruch; Rechtsanwaltswerbung ; Internet; Irreführung; Domain-Bezeichnung; Einstweilige Verfügung; Eilbedürftigkeit ; Dringlichkeit

  • JurPC

    UWG § 3
    "www.anwalt-hannover.de"

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Www.anwalt-hannover.de

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2100
  • NJW 2001, 2100 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 2001, 840
  • MDR 2001, 840 (Volltext mit red. LS)
  • MMR 2001, 531
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Hannover, 08.11.2000 - 23 O 4875/00

    Anwalt-hannover.de

    Auszug aus OLG Celle, 29.03.2001 - 13 U 309/00
    13 U 309/00 23 0 4875/00 - 131 - LG Hannover.
  • BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 721/99

    Kammerentscheidung zur "Werbung durch Rechtsanwälte"

    Auszug aus OLG Celle, 29.03.2001 - 13 U 309/00
    Ebenso wie bei allen anderen Werbemaßnahmen ist eine Werbung im Internet aber unzulässig, wenn sie gegen das Irreführungsverbot des § 3 UWG verstößt (Feurich/Braun, BRAO, 5. Aufl., § 43 b Rdnr. 38; vgl. BVerfG NJW 2000, 3195).
  • OLG Stuttgart, 16.03.2006 - 2 U 147/05

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Spitzenstellungswerbung für eine

    ZS] B. v. 03.07.2003 - 8 W 425/02 [dort Beschwerde im Rahmen des § 18 Abs. 2 HGB zu "Sparkasse Bodensee"]; Bornkamm in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl. [2006]; § 5 UWG, 5.100 und 2.148; Marx in Fezer, UWG [2005], § 4-S10, 194 f und Peifer a.a.O. § 5 UWG, 373; Helm in Gloy/Loschelder, Handbuch des Wettbewerbsrechts, 3. Aufl., § 61, 20; Dreyer in Harte/Henning, UWG [2004], § 5, 721 und 705; vgl. zu Domainnamen etwa: OLG München NJW 2002, 2113 [www.rechtsanwaelte-dachau.de]; OLG Celle NJW 2001, 2100 [www.rechtsanwaelte-hannover.de]; ferner OLG Hamburg NJW-RR 2002, 1582 [www.rechtsanwalt.com]; Kleine-Cosack, Das Wettbewerbsrecht der rechts- und steuerberatenden Berufe, 2. Aufl. [2004] Rdn. 614 f), wonach es zu dieser Frage keinen eindeutigen Grundsatz und damit auch keine eindeutige Antwort gibt, die ihnen günstigen Elemente der jeweiligen Fundstelle wechselseitig entnommen.

    So ist denn auch die Verwendung der Domain www.rechtsanwalt-dachau.de untersagt worden, weil der unzutreffende Eindruck erweckt werde, dort sei ein örtliches Anwaltsverzeichnis zu finden (OLG München NJW 2002, 2113; vgl. auch OLG Celle NJW 2001, 2100 [Rz. 5]).

  • OLG München, 18.04.2002 - 29 U 1573/02

    Domainbezeichnung www.rechtsanwaelte-d.de für eine Rechtsanwaltskanzlei ist

    Auch die Werbung eines Rechtsanwalts im Internet und insbesondere die Verwendung von Domain-Bezeichnungen, unter denen sich Rechtsanwaltskanzleien im Internet präsentieren, findet ihre Grenzen u.a. in § 3 UWG (vgl. OLG Celle NJW 2001, 2100 - www.anwalt-h.de; Müller, WRP 2002, 160, 162 ff; Hermann in: Moritz/Dreier, Rechts-Handbuch zum E-Commerce, 2002, D Rz. 335).

    Insoweit ist es für § 3 UWG ausreichend, dass potenzielle Mandanten durch die Domainbezeichnung www.rechtsanwaelte-d.de veranlasst werden, die Homepage der Beklagten aufzurufen und sich mit dieser zu beschäftigen (vgl. OLG Celle NJW 2001, 2100 - www.anwalt-h.de).

    Die vorstehende Beurteilung steht auch nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 10.05.2001 - 29 U 1594/01), wonach die Verwendung der Domain www.rechtsanwalt-k.de für die Homepage einer in K ansässigen Rechtsanwaltskanzlei unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten nicht beanstandet werden kann; durch die Verwendung des Singulars "rechtsanwalt" wird hinreichend deutlich, dass unter dieser Adresse kein Verzeichnis aller in K ansässigen Rechtsanwälte, sondern die Homepage einer Rechtsanwaltskanzlei erreicht wird (a.M. OLG Celle NJW 2001, 2100 - www.anwalt-h.de).

  • LG Hannover, 27.04.2009 - 44 StL 18/08
    Erst die schlichte Verbindung dieser beiden Begriffe durch einen Bindestrich verleitet zu der Annahme, unter dieser Domainbezeichnung könne eine größere Anzahl von Steuerberaterkanzleien im Raum XXX aufgerufen werden (vergl. Zu www.XXX OLG Celle NJW 2001, 2100).
  • LG Duisburg, 10.01.2002 - 21 O 201/01

    Anwalt-muelheim.de

    Das vom Antragsteller angeführte Urteil des Oberlandesgerichts Celle (NJW 2001, 2100) hat jedoch einzig die Internetadresse zur Beurteilung herangezogen.
  • LG Hannover, 21.02.2002 - 25 O 133/01

    Zur unzulässigen Verwendung eines Gattungsbegriffs durch eine Rechtsanwältin

    Es handelt sich dabei um eine sittenwidrige Alleinstellungswerbung (§ 3 UWG), die außerdem wegen reklamehaften Sich-Herausstellens gegenüber Berufskollegen gegen die Vorschrift des § 1 UWG in Verbindung mit § 43 b BRAO verstößt (vgl. Landgericht Hannover 23 0 2144/01 sowie OLG Celle 13 U 309/00).
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Rechtsprechung
   LG München I, 16.11.2000 - 7 O 5570/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1862
LG München I, 16.11.2000 - 7 O 5570/00 (https://dejure.org/2000,1862)
LG München I, Entscheidung vom 16.11.2000 - 7 O 5570/00 (https://dejure.org/2000,1862)
LG München I, Entscheidung vom 16. November 2000 - 7 O 5570/00 (https://dejure.org/2000,1862)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verwendung der Internet-Adresse "www.rechtsanwaelte.de"; Internetspezifische Kanalisierung durch Gattungsbezeichnungen; Verwendung einer Berufsbezeichnung als Internetdomain zur Mandantenaquirierung; Beurteilung der Suchgewohnheiten von Internetnutzern; Werberecht von ...

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Internet: "rechtsanwälte.de" unzulässig

  • beck.de (Leitsatz)

    Rechtsanwaelte.de

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2100
  • MMR 2001, 179
  • BB 2001, 488
  • K&R 2001, 108
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 17.02.1992 - 1 BvR 899/90

    GG - Berufsfreiheit

    Auszug aus LG München I, 16.11.2000 - 7 O 5570/00
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG besteht ein Werbeverbot für Rechtsanwälte auch, soweit ein reklamehaftes Sichherausstellen vorliegt (BVerfGE 76, 196 (205 ff.); BVerfG in NJW 1992, 1613).
  • OLG Hamburg, 13.07.1999 - 3 U 58/98

    Verwendung nicht unterscheidungskräftiger Internet-Domain-Bezeichnungen

    Auszug aus LG München I, 16.11.2000 - 7 O 5570/00
    Wie das OLG Hamburg Urt. v. 13.07.1999 - 3 U 58/98; abgedruckt in K & R 2000, 190 - mitwohnzentrale.de) vermag auch die Kammer die Suchgewohnheiten der Internetnutzer aus eigener Sachkunde heraus zu beurteilen.
  • OLG Frankfurt, 25.01.1996 - 6 U 150/95

    Anwaltsrecht; Verstoß gegen das Gebot sachlicher Werbung

    Auszug aus LG München I, 16.11.2000 - 7 O 5570/00
    Diese Rechtsprechung ist auch unter dem neuen § 43 b BRAO weiter gültig (vgl. nur OLG Frankfurt/Main in NJW 1996, 1065).
  • BGH, 07.10.1991 - AnwZ (B) 25/91

    Selbstbezeichnung eines Rechtsanwalts als Strafverteidiger

    Auszug aus LG München I, 16.11.2000 - 7 O 5570/00
    Werbung im Sinne des § 43 b BRAO ist nach ständiger Rechtsprechung (BVerfG NJW 1992, 45; Feuerich/Braun, BRAO, § 6 BO Rn. 6) ein Verhalten, das planmäßig darauf angelegt ist, andere dafür zu gewinnen, die Leistung desjenigen, für den geworben wird, in Anspruch zu nehmen.
  • OLG Braunschweig, 20.07.2000 - 2 U 26/00

    Umfang des markenrechtlichen Schutzes von Internet-Domains

    Auszug aus LG München I, 16.11.2000 - 7 O 5570/00
    Die von der Kammer durch richterliche Sachkunde bei den maßgeblichen Verkehrskreisen als verbreitet festgestellte Suchgewohnheit der Direkteingabe wird im übrigen unabhängig hiervon nicht nur durch das OLG Hamburg, das OLG Braunschweig (CR 2000, 614 (615) - stahlguss.de) und die einschlägige rechtswissenschaftliche Literatur (etwa Sosnitza, K & R 2000, 210; Kur, CR 1996, 325 (328)), sondern auch durch die von den Beklagten zwar vorgelegte, aber nicht in Auftrag gegebene Erhebung über das Nutzverhalten im Internet bestätigt.
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79

    Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts

    Auszug aus LG München I, 16.11.2000 - 7 O 5570/00
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG besteht ein Werbeverbot für Rechtsanwälte auch, soweit ein reklamehaftes Sichherausstellen vorliegt (BVerfGE 76, 196 (205 ff.); BVerfG in NJW 1992, 1613).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99

    Mitwohnzentrale.de

    Dieser zweite Gesichtspunkt mag bei vielen als Domain-Name verwendeten Gattungsbegriffen keine Rolle spielen, weil der Verkehr - etwa bei "www.rechtsanwaelte.de" (vgl. LG München I NJW 2001, 2100), "www.autovermietung.com" (vgl. OLG München CR 2001, 463) oder "www.sauna.de" (vgl. OLG Hamm WRP 2001, 740) - von vornherein erkennt, daß die gefundene Homepage eines Anbieters nicht das gesamte Angebot repräsentiert (vgl. auch Renck, WRP 2000, 264, 267).

    Die Monopolisierung einer Gattungsbezeichnung, von der in der Diskussion immer wieder die Rede ist (vgl. LG München I NJW 2001, 2100 - rechtsanwaelte.de; LG Köln MMR 2001, 55, 56 - zwangsversteigerungen.de; Bettinger, CR 2000, 618, 619; a.A. Sosnitza, K&R 2001, 111, 113), kann den Beklagten ebensowenig zum Vorwurf gemacht werden wie eine unlautere Aneignung von Gemeingut (vgl. Viefhues, MMR 2000, 334, 339; ders. in Hoeren/Sieber, Handbuch Multimedia-Recht, Teil 6 Rdn. 219).

  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 281/99

    Vanity-Nummer

    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung "Mitwohnzentrale.de" (BGHZ 148, 1, 6 f.), in der es um die Verwendung eines beschreibenden Begriffs als Domain-Name ging, bei der Prüfung einer Irreführung unter dem Gesichtspunkt einer unzutreffenden Alleinstellungsbehauptung darauf abgestellt, daß dieser Gesichtspunkt bei vielen als Domain-Name verwendeten Gattungsbegriffen keine Rolle spielt, weil der Verkehr - etwa bei "www.rechtsanwaelte.de" (LG München I NJW 2001, 2100), "www.autovermietung.com" (vgl. OLG München CR 2001, 463) oder "www.sauna.de" (vgl. OLG Hamm WRP 2001, 740) - von vornherein erkennt, daß die gefundene Homepage eines Anbieters nicht das gesamte Angebot repräsentiert.
  • OLG München, 19.04.2001 - 29 U 5725/00

    Beschreibender Begriff als Second-level-domain - Behinderung der Mitbewerber -

    Auch wenn man auf den Begriff "Autovermietung" abstellt, bietet sich - wenn nicht sogar als näherliegende Alternative, so jedoch zumindest in gleichem Maße - die Eingabe der Top-level-domain "de" an (vgl. zur Berücksichtigung von Ausweichadressen Renck a.a.O. S. 267 re. Sp.; Hartmann a.a.O. S. 783: "... einer Übertragung auf sonstige beschreibende Domains steht entgegen, daß für die meisten Produkte mehrere Alternativen der Beschreibung zur Verfügung stehen."; vgl. auch Ernst a.a.O. S. 182 li. Sp. letzter Abs.), sodaß bereits unter Berücksichtigung dieser Gegebenheiten nicht davon ausgegangen werden kann, daß mit der Verwendung der angegriffenen Domain eine erhebliche Kanalisierungsfunktion einhergeht unabhängig von der Tatsache, daß die Verwendung von Suchmaschinen entgegen der Behauptung der Klägerin nicht unberücksichtigt bleiben kann (zu den Suchgewohnheiten eingehend Thiele/Rohlfing, MMR 2000, 591, 594 mit umfangreichen Nachw.; vgl. auch LG München I MMR 2001, 79 f= CR 2001, 128 - rechtsanwaelte.de ).
  • LBerG Heilberufe Bayern, 27.11.2002 - LBG-Ä 8/02

    Ärztliches Werberecht; Verwendung der Internet-Domain "orthopaede.de" durch einen

    Jedoch ist diese - mehr theoretische - Möglichkeit rechtlich nicht relevant, weil der Verkehr etwa bei "rechtsanwaelte" (vgl. LG München I NJW 2001, 2100) von vornherein erkennt, dass die gefundene Homepage eines Anbieters nicht das gesamte Angebot repräsentiert (BGH WRP 2001, 1286/1288).
  • LG Darmstadt, 17.04.2001 - 16 O 501/00

    Kueche.de

    Teilweise werden derartige Domains als wettbewerbswidrig angesehen (OLG Hamburg MD 2000, 32- Mitwohnzentrale-; LG München 1 BB 2001, 488 - Rechtsanwaelte-), teilweise als zulässig (OLG Frankfurt am Main WRP 1997, 341 - wirtschaft-online-; LG Hamburg MMR 2000, 763 - lastminute.com -), teilweise wird die Rechtswidrigkeit von besonderen Umständen abhängig gemacht, etwa davon, ob die Nutzung der jeweiligen Domain auch anderen Marktbewerbern offen steht (OLG Braunschweig MMR 2000, 610).
  • AGH Berlin, 25.04.2002 - I AGH 11/01

    Zulässigkeit der Verwendung der Domain "www.presserecht.de" durch einen

    Die Domain »Presserecht« ist geeignet, einem RA unter der Vielzahl seiner Kollegen einen Vorsprung im Zugang zu Mandanten zuzuweisen (LG München, CR 2001, 128).
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