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   BGH, 14.03.2001 - XII ZR 81/99   

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BGH, 14.03.2001 - XII ZR 81/99 (https://dejure.org/2001,611)
BGH, Entscheidung vom 14.03.2001 - XII ZR 81/99 (https://dejure.org/2001,611)
BGH, Entscheidung vom 14. März 2001 - XII ZR 81/99 (https://dejure.org/2001,611)
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Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteil zum Unterhaltsanspruch beim Wechsel der Erstausbildung

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Urteil zum Unterhaltsanspruch beim Wechsel der Erstausbildung

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Eltern müssen zeitnahen Ausbildungswechsel der Kinder hinnehmen // Kinder dürfen über Berufsvorstellungen irren

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Ausbildungsunterhalt - Anspruch des Kindes nach Ausbildungswechsel

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2170
  • MDR 2001, 1059
  • FamRZ 2001, 757
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.03.1998 - XII ZR 173/96

    Obliegenheiten des Ausbildungsunterhaltsberechtigten

    Auszug aus BGH, 14.03.2001 - XII ZR 81/99
    Verletzt dieses aber nachhaltig seine Obliegenheit, seine Ausbildung planvoll und zielstrebig aufzunehmen und durchzuführen, büßt es seinen Unterhaltsanspruch ein und muß sich darauf verweisen lassen, seinen Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen (st.Rspr. des Senats, vgl. Senatsurteile vom 23. Mai 1984 - IVb ZR 39/83 - FamRZ 1984, 777; vom 11. Februar 1987 - IVb ZR 23/86 - FamRZ 1987, 470, 471; vom 12. Mai 1993 - XII ZR 18/92 - FamRZ 1993, 1057, 1059 und vom 4. März 1998 - XII ZR 173/96 - FamRZ 1998, 671, 672).

    Die Rücksichtnahme auf die Belange der mit der Unterhaltszahlung belasteten Eltern erfordert es vielmehr auch, daß sich das Kind nach dem Abgang von der Schule innerhalb einer angemessenen Orientierungsphase für die Aufnahme einer seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechenden Ausbildung entscheidet (Senatsurteil vom 4. März 1998 aaO S. 672).

    Maßgebende Kriterien sind dabei Alter, Entwicklungsstand und die gesamten Lebensumstände des Auszubildenden (Senatsurteil vom 4. März 1998 aaO).

    Denn sie hätte nach dem gerichtlichen Hinweis auf die Grundsätze der Entscheidung des Senats vom 4. März 1998 (aaO) ergänzenden Sachvortrag halten können.

  • BGH, 25.02.1981 - IVb ZR 547/80

    Gewährung von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz

    Auszug aus BGH, 14.03.2001 - XII ZR 81/99
    Diese Belange erfordern es grundsätzlich auch, daß das Kind sich über seine geänderten Ausbildungspläne mit dem Unterhaltspflichtigen zu verständigen versucht (vgl. Senatsurteile vom 10. Dezember 1980 - IVb ZR 546/80 - FamRZ 1981, 344, 346 und vom 25. Februar 1981 - IVb ZR 547/80 - FamRZ 1981, 437, 439; Göppinger/Strohal Unterhaltsrecht 7. Aufl. Rdn. 424; Schwab/Borth Handbuch des Scheidungsrechts 4. Aufl. Kap. V Rdn. 85; Wendl/Scholz Unterhaltsrecht 5. Aufl. § 2 Rdn. 71).

    Dabei wird im Rahmen der Beurteilung der zur Rechtfertigung des Ausbildungswechsels von der Klägerin geltend gemachten Gründe auch zu berücksichtigen sein, daß gestörte häusliche Verhältnisse sich nach der Lebenserfahrung vielfach nachteilig auf die schulische und sonstige Entwicklung eines Kindes auswirken (vgl. Senatsurteile vom 25. Februar 1981 aaO S. 439 und vom 14. Juli 1999 - XII ZR 230/97 - FamRZ 2000, 420, 421) und im Einzelfall auch zu Verunsicherungen und mangelndem Selbstvertrauen führen können.

  • BGH, 14.07.1999 - XII ZR 230/97

    Ausbildungsunterhalt für Studium nach Absolvierung einer Lehre

    Auszug aus BGH, 14.03.2001 - XII ZR 81/99
    Dabei wird im Rahmen der Beurteilung der zur Rechtfertigung des Ausbildungswechsels von der Klägerin geltend gemachten Gründe auch zu berücksichtigen sein, daß gestörte häusliche Verhältnisse sich nach der Lebenserfahrung vielfach nachteilig auf die schulische und sonstige Entwicklung eines Kindes auswirken (vgl. Senatsurteile vom 25. Februar 1981 aaO S. 439 und vom 14. Juli 1999 - XII ZR 230/97 - FamRZ 2000, 420, 421) und im Einzelfall auch zu Verunsicherungen und mangelndem Selbstvertrauen führen können.
  • BGH, 23.05.1984 - IVb ZR 39/83

    Obliegenheiten des in Ausbildung stehenden Unterhaltsberechtigten

    Auszug aus BGH, 14.03.2001 - XII ZR 81/99
    Verletzt dieses aber nachhaltig seine Obliegenheit, seine Ausbildung planvoll und zielstrebig aufzunehmen und durchzuführen, büßt es seinen Unterhaltsanspruch ein und muß sich darauf verweisen lassen, seinen Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen (st.Rspr. des Senats, vgl. Senatsurteile vom 23. Mai 1984 - IVb ZR 39/83 - FamRZ 1984, 777; vom 11. Februar 1987 - IVb ZR 23/86 - FamRZ 1987, 470, 471; vom 12. Mai 1993 - XII ZR 18/92 - FamRZ 1993, 1057, 1059 und vom 4. März 1998 - XII ZR 173/96 - FamRZ 1998, 671, 672).
  • BGH, 10.12.1980 - IVb ZR 546/80

    Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für ein

    Auszug aus BGH, 14.03.2001 - XII ZR 81/99
    Diese Belange erfordern es grundsätzlich auch, daß das Kind sich über seine geänderten Ausbildungspläne mit dem Unterhaltspflichtigen zu verständigen versucht (vgl. Senatsurteile vom 10. Dezember 1980 - IVb ZR 546/80 - FamRZ 1981, 344, 346 und vom 25. Februar 1981 - IVb ZR 547/80 - FamRZ 1981, 437, 439; Göppinger/Strohal Unterhaltsrecht 7. Aufl. Rdn. 424; Schwab/Borth Handbuch des Scheidungsrechts 4. Aufl. Kap. V Rdn. 85; Wendl/Scholz Unterhaltsrecht 5. Aufl. § 2 Rdn. 71).
  • BGH, 12.05.1993 - XII ZR 18/92

    Kein Zusammenhang zwischen Lehre zum Industriekaufmann und Studium des

    Auszug aus BGH, 14.03.2001 - XII ZR 81/99
    Verletzt dieses aber nachhaltig seine Obliegenheit, seine Ausbildung planvoll und zielstrebig aufzunehmen und durchzuführen, büßt es seinen Unterhaltsanspruch ein und muß sich darauf verweisen lassen, seinen Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen (st.Rspr. des Senats, vgl. Senatsurteile vom 23. Mai 1984 - IVb ZR 39/83 - FamRZ 1984, 777; vom 11. Februar 1987 - IVb ZR 23/86 - FamRZ 1987, 470, 471; vom 12. Mai 1993 - XII ZR 18/92 - FamRZ 1993, 1057, 1059 und vom 4. März 1998 - XII ZR 173/96 - FamRZ 1998, 671, 672).
  • BGH, 08.02.1999 - II ZR 261/97

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nach erstmaligem rechtlichen Hinweis

    Auszug aus BGH, 14.03.2001 - XII ZR 81/99
    Die darin liegende Verletzung des rechtlichen Gehörs gebot die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung (vgl. etwa BGH, Urteil vom 8. Februar 1999 - II ZR 261/97 - NJW 1999, 2123, 2124 f. m.N.).
  • BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 23/86

    Anspruch eines Studenten auf Ausbildungsunterhalt

    Auszug aus BGH, 14.03.2001 - XII ZR 81/99
    Verletzt dieses aber nachhaltig seine Obliegenheit, seine Ausbildung planvoll und zielstrebig aufzunehmen und durchzuführen, büßt es seinen Unterhaltsanspruch ein und muß sich darauf verweisen lassen, seinen Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen (st.Rspr. des Senats, vgl. Senatsurteile vom 23. Mai 1984 - IVb ZR 39/83 - FamRZ 1984, 777; vom 11. Februar 1987 - IVb ZR 23/86 - FamRZ 1987, 470, 471; vom 12. Mai 1993 - XII ZR 18/92 - FamRZ 1993, 1057, 1059 und vom 4. März 1998 - XII ZR 173/96 - FamRZ 1998, 671, 672).
  • BGH, 03.05.2017 - XII ZB 415/16

    Grenzen des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt

    Auch wenn die Verpflichtung nach § 1610 Abs. 2 BGB als Teil der gesetzlichen Unterhaltspflicht keine Abstimmung des Ausbildungsplans mit dem Unterhaltspflichtigen erfordert, kann es deshalb gegebenenfalls der Zumutbarkeit entgegenstehen, wenn der Unterhaltspflichtige von dem Ausbildungsplan erst zu einem Zeitpunkt erfährt, zu dem er nicht mehr damit rechnen muss, zu weiteren Ausbildungskosten herangezogen zu werden (Senatsurteil vom 10. Oktober 1990 - XII ZR 111/89 - FamRZ 1991, 320, 321 f.; vgl. zum Ausbildungswechsel Senatsurteil vom 14. März 2001 - XII ZR 81/99 - FamRZ 2001, 757, 759).
  • OLG Frankfurt, 04.04.2018 - 2 UF 135/17

    Kindesunterhalt im freiwilligen sozialen Jahr

    Hier ist zu berücksichtigen, dass der Bundesgerichtshof sogar jungen Volljährigen eine Orientierungs- und Erprobungsphase während der Berufsfindung zugesteht und den Eltern insoweit abverlangt, gewisse Verzögerungen in der Ausbildung, die nur auf einem leichten Versagen der jungen Volljährigen beruhen, hinzunehmen und finanziell mitzutragen (BGH NJW 2001, 2170 [BGH 14.03.2001 - XII ZR 81/99] ).
  • BGH, 08.03.2017 - XII ZB 192/16

    Kindesunterhalt: Ausbildungsunterhalt in den sogenannten

    Diese Belange erfordern es grundsätzlich auch, dass das Kind sich über seine geänderten Ausbildungspläne mit dem Unterhaltspflichtigen zu verständigen versucht (Senatsurteil vom 14. März 2001 - XII ZR 81/99 - FamRZ 2001, 757, 759).
  • OLG Jena, 08.01.2009 - 1 UF 245/08

    Erstausbildungsanspruch des volljährigen Kindes, Ausbildungsanspruch bei Wechsel

    Verletzt dieses aber nachhaltig seine Obliegenheit, seine Ausbildung planvoll und zielstrebig aufzunehmen und durchzuführen, büßt es seinen Unterhaltsanspruch ein und muss sich darauf verweisen lassen, seinen Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen (vgl. BGH, FamRZ 2001, 757 ff.).
  • OLG Jena, 03.03.2016 - 1 UF 340/15

    Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes: Verwertung des eigenen

    Verletzt dieses aber nachhaltig seine Obliegenheit, seine Ausbildung planvoll und zielstrebig aufzunehmen und durchzuführen, büßt es seinen Unterhaltsanspruch ein und muss sich darauf verweisen lassen, seinen Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen (vgl. BGH, FamRZ 2001, 757 ff.; OLG Jena, NJW-RR 2009, 651-653, Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 17. August 2012 - 1 UF 219/12 -, Rn. 64, juris).
  • OLG Saarbrücken, 10.05.2012 - 6 UF 2/12
    Zwar ist einem jungen Menschen eine gewisse Orientierungsphase zuzugestehen, deren Dauer von Fall zu Fall unterschiedlich ist und sich jeweils nach Alter, Entwicklungsstand und den gesamten Lebensumständen des Auszubildenden richtet, wobei auch ein etwaiger Zusammenhang mit einer Belastungssituation im Elternhaus des Kindes zu berücksichtigen ist (BGH FamRZ 2001, 757 ; 1998, 671 ).

    Ein "Bummelstudium" brauchen die Eltern nicht zu finanzieren (vgl. zum Ganzen BGH FamRZ 2011, 1560 ; 2006, 1100 ; 2001, 757; 1998, 671; 1993, 1057; 1987, 470; 1984, 777).

    Diese Belange erfordern es grundsätzlich auch, dass das Kind sich über seine geänderten Ausbildungspläne mit dem Unterhaltspflichtigen zu verständigen versucht (BGH FamRZ 2001, 757 ; 1981, 437 und 344).

    Im Rahmen der Beurteilung der zur Rechtfertigung des Ausbildungswechsels vom Kind geltend gemachten Gründe ist schließlich zu berücksichtigen, dass gestörte häusliche Verhältnisse sich nach der Lebenserfahrung vielfach nachteilig auf die schulische und sonstige Entwicklung eines Kindes auswirken (BGH FamRZ 2001, 757 ; 2000, 420 ; 1981, 437) und im Einzelfall auch zu Verunsicherungen und mangelndem Selbstvertrauen führen können (BGH FamRZ 2001, 757 ; vgl. zum Ganzen Senatsurteil vom 10. Juni 2010 - 6 UF 122/09 - Urteil des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 3. März 2010 - 9 UF 91/09 -).

    Der Fachwechsel ist vergleichsweise früh - nach zwei Semestern; die höchstrichterliche Rechtsprechung hat schon deutlich längere Zeiträume gebilligt (vgl. etwa BGH FamRZ 2006, 1100 ; 2001, 757 ) - erfolgt.

  • OLG Celle, 18.02.2004 - 15 UF 208/03

    Wegfall des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt eines volljährigen Kindes bei

    Während von den Eltern eine angemessene, den Begabungen, den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten Neigungen entsprechende berufliche Ausbildung geschuldet ist, besteht auf Seiten des unterhaltsberechtigten Kindes die Obliegenheit, die Ausbildung mit gehörigem Fleiß und gebotener Zielstrebigkeit pflichtbewusst zu verfolgen sowie in angemessener Zeit zu beenden (BGH FamRZ 1998, 671; 2001, 757, 758; Johannsen/Henrich/Graba, Eherecht, 4. Aufl., Rn. 7e zu § 1610 BGB; Scholz in: Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 5. Aufl., Rn. 65 ff. zu § 2).
  • OLG Naumburg, 12.07.2012 - 8 UF 103/12

    Gesetzlicher Übergang des Ausbildungsunterhaltsanspruch auf den Träger der

    Auch ein hinreichend enger "zeitlicher" Zusammenhang ist gegeben, wenn dem Abitur eine Orientierungsphase folgt, die nicht wesentlich länger als ein Jahr währt (BGH, NJW 2001, 2170).

    Im Übrigen darf nach Maßgabe des sog. Gegenseitigkeitsprinzips, das beim Ausbildungsunterhalt gilt, nicht unberücksichtigt bleiben, dass der Antragsgegner seinem Kind bis August 2008 lediglich Unterhalt in Höhe von EUR 85 monatlich gezahlt hat, wie er eingesteht (Bl. 33 d.A.), und im vorliegenden Verfahren nur in relativ geringem Umfang auf Unterhalt in Anspruch genommen werden kann, weil die derzeitige Ausbildung lediglich drei Jahre dauert, so dass der Antragsgegner durch die Unterhaltspflicht nicht in unzumutbarer Weise wirtschaftlich belastet wäre (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BGH, NJW 2001, 2170, 2172 f.).

  • OLG Jena, 11.02.2015 - 1 WF 35/15

    Ausbildungsunterhalt: Unterhaltsanspruch bei verzögertem Ausbildungsbeginn wegen

    Verletzt dieses aber nachhaltig seine Obliegenheit, seine Ausbildung planvoll und zielstrebig aufzunehmen und durchzuführen, büßt es seinen Unterhaltsanspruch ein und muss sich darauf verweisen lassen, seinen Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen (vgl. BGH, FamRZ 2001, 757 ff.).
  • OLG Frankfurt, 03.08.2020 - 8 UF 165/19

    Keine Verwirkung des Unterhalts für volljähriges Kind bei Kontaktverweigerung

    Dabei ist dem Unterhaltsgläubiger im Anschluss an den Schulabschluss eine angemessene Zeit der Orientierungsphase zuzubilligen, deren Dauer je nach Alter, Entwicklungsstand und sonstigen Lebensumständen individuell unterschiedlich lang sein kann (BGH, Urteil vom 14.03.2001 - XII ZR 81/99, NJW 2001, 2170, 2172).
  • OLG Köln, 24.05.2022 - 14 UF 192/21

    Anspruch auf Volljährigenunterhalt; Verzögerung eines Studiums; Nebentätigkeiten

  • AG Hamburg, 28.02.2020 - 277 F 255/16

    Ausbildungsunterhalt: Obliegenheitsverletzung des Unterhaltsberechtigten bei

  • OLG Jena, 10.12.2004 - 1 UF 122/03

    Kindesunterhalt, Ausbildungsunterhalt

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2011 - L 11 AL 117/09
  • OLG Jena, 17.08.2012 - 1 UF 219/12

    Ausbildungsunterhalt: Berücksichtigung von im Rang vorgehendem Ehegattenunterhalt

  • SG Dresden, 11.09.2008 - S 35 AL 601/06

    Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, Verwirkung des Unterhaltsanspruchs

  • OLG Celle, 19.11.2015 - 17 WF 242/15

    Anspruch der unterhaltsberechtigten Tochter auf Ausbildungsunterhalt bei Aufnahme

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2015 - L 11 AL 27/14
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2014 - 12 B 774/14

    Pflicht des Elternteils eines BAföG -Empfängers zur formularmäßigen Erklärung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.03.2009 - L 5 AL 21/09

    Berufsausbildungsbeihilfe - Übernahme der Fahrtkosten für Pendelfahrten zum

  • OLG Koblenz, 15.03.2004 - 13 WF 144/04

    Anspruch auf Ausbildungsunterhalt wegen mangelnder Leistungsbereitschaft;

  • LSG Sachsen, 18.07.2013 - L 3 AL 59/10
  • AG Neuss, 30.10.2012 - 46 F 187/12

    Anspruch eines volljährigen Kindes auf Ausbildungsunterhalt während eines

  • AG Frankfurt/Main, 18.06.2019 - 402 F 2074/18
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