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   BGH, 18.04.2001 - 3 StR 114/01   

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https://dejure.org/2001,3866
BGH, 18.04.2001 - 3 StR 114/01 (https://dejure.org/2001,3866)
BGH, Entscheidung vom 18.04.2001 - 3 StR 114/01 (https://dejure.org/2001,3866)
BGH, Entscheidung vom 18. April 2001 - 3 StR 114/01 (https://dejure.org/2001,3866)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 182 Abs. 1; ; StGB § 182 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2; ; StGB § 176 Abs. 3 a.F.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB StGB § 176 Abs. 1, § 182 Abs. 1, § 52 Abs. 1
    Gesetzeskonkurrenz zwischen sexuellem Missbrauch von Kindern und von Jugendlichen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2186
  • NStZ 2001, 420
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.02.1996 - 3 StR 309/95

    Frage der Konkurrenz zwischen den Tatbeständen des sexuellen Mißbrauchs von

    Auszug aus BGH, 18.04.2001 - 3 StR 114/01
    Die Annahme von Tateinheit zwischen dem sexuellen Mißbrauch von Jugendlichen (§ 182 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 StGB) und dem sexuellen Mißbrauch von Kindern (§ 176 Abs. 1 und 3 a.F. StGB) in den Fällen II. 1. bis 5. der Urteilsgründe kann nicht bestehen bleiben, weil der sexuelle Mißbrauch von Jugendlichen gemäß § 182 Abs. 1 StGB mit dem sexuellen Mißbrauch von Kindern in Gesetzeseinheit steht (vgl. BGHSt 42, 51).
  • BGH, 14.09.1999 - 1 StR 433/99

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen;

    Auszug aus BGH, 18.04.2001 - 3 StR 114/01
    Nachdem die erstrebte einvernehmliche Änderung der Rechtsprechung nicht möglich war (vgl. BGH, Beschl. vom 14. September 1999 - 1 StR 433/99 - und vom 19. Oktober 2000 - 1 ARs 13/00), hat er seine Bedenken zurückgestellt und von einer Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen abgesehen.
  • BGH, 22.12.2000 - 3 StR 323/00

    Verhältnis von sexuellen Mißbrauch von Jugendlichen (§ 182 Abs. 1 Nr. 1 2. Alt.)

    Auszug aus BGH, 18.04.2001 - 3 StR 114/01
    Der Senat hatte erwogen, entgegen dieser Rechtsauffassung Tateinheit zwischen den Gesetzesverletzungen anzunehmen (vgl. BGH NStZ 2000, 644 f.; Beschl. vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 323/00).
  • BGH, 24.04.2002 - 2 StR 115/02

    Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (Gesetzeseinheit mit sexuellem Missbrauch

    Die Annahme von Tateinheit (vgl. 112 der Urteilsgründe) zwischen sexuellem Mißbrauch einer Jugendlichen (§ 182 Abs. 1 Nr. 2 StGB) und sexuellem Mißbrauch eines Kindes (§ 176 Abs. 2, 176 a Abs. 1 Nr. 2 StGB) ist unzutreffend, weil der sexuelle Mißbrauch von Jugendlichen gemäß § 182 Abs. 1 StGB mit dem sexuellen Mißbrauch von Kindern in Gesetzeseinheit steht (vgl. BGHSt 42, 51; BGH, Beschlüsse vom 18. April 2001 - 3 StR 114/01 und vom 25. Juli 2001 - 2 StR 299/01).
  • BGH, 25.07.2001 - 2 StR 299/01

    Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen; Sexueller Mißbrauch von Kindern;

    Die Annahme von Tateinheit (vgl. II der Urteilsgründe: Fälle - 341) zwischen sexuellem Mißbrauch von Jugendlichen (§ 182 Abs. Nr. Alt 9 StGB) und sexuellem Mißbrauch von Kindern (§ 176 Abs. 1 StGB) ist unzutreffend, weil der sexuelle Mißbrauch von Jugendlichen gemäß § 182 StGB mit dem sexuellen Mißbrauch von Kindern in Gesetzeseinheit steht (vgl. BGHSt 42, 511 BGH, Beschl. vom 18. April 2001 - 3 StR 114/01).
  • BGH, 22.11.2022 - 2 StR 362/22

    Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes

    Der Schuldspruch zu Fall 8 der Urteilsgründe bedarf aus den Gründen der Zuschrift des Generalbundesanwalts der Korrektur dahingehend, dass die tateinheitliche Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen entfällt (vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. April 2001 - 3 StR 114/01 mwN).
  • OLG Saarbrücken, 07.08.2007 - 4 U 106/07

    Unzulässige Anwaltswerbung durch Anwaltsrundschreiben außerhalb bestehender

    Es stellt etwa keine unzulässige Werbung dar, wenn ein Anwalt sich in Rundschreiben an Nichtmandanten wendet und eine Gesetzesänderung zum Anlass nimmt, um auf einen hierdurch entstandenen Beratungsbedarf hinzuweisen ( BGH NJW 2001, 2186 f. ).
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