Weitere Entscheidung unten: BGH, 29.03.2001

Rechtsprechung
   BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,119
BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00 (https://dejure.org/2001,119)
BGH, Entscheidung vom 26.04.2001 - 4 StR 439/00 (https://dejure.org/2001,119)
BGH, Entscheidung vom 26. April 2001 - 4 StR 439/00 (https://dejure.org/2001,119)
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Todesanzeigen im Internet

§ 263 StGB, Täuschung durch als Rechnung erscheinendes Schreiben, dessen Angebotscharakter nur aus dem Kleingedruckten hervorgeht, "Schaden" bei für den Betroffenen unbrauchbarer Leistung

Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    § 263 Abs. 1 StGB; § 15 StGB
    Täuschungshandlung (durch Angebotsschreiben in Form einer Rechnung); Todesanzeigen im Internet; Betrug; Konkludente Täuschung (Miterklärung nach der Verkehrsanschauung); Insertionsofferten: Äußerlich verkehrsgerechtes Verhalten; Bedingter Vorsatz; Wissentlichkeit ...

  • lexetius.com
  • DFR

    Betrügerische Angebotsschreiben

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • webshoprecht.de

    Betrugsversuch durch Übersendung rechnungsähnlicher Angebote für kostenpflichtige Leistungen

  • JurPC

    StGB § 263 Abs. 1
    Betrug bei Todesanzeigen im Internet

  • Wolters Kluwer

    Angebotsschreiben - Rechnungsmerkmal - Zahlungsfrist - Zahlungspflicht - Täuschung - Betrug

  • opinioiuris.de

    Betrügerische Angebotsschreiben

  • Judicialis

    StGB § 263 Abs. 1

  • RA Kotz

    Rechnungsähnliche Angebote (Telefonverzeichnisse etc.)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Betrug durch Versenden rechnungsähnlicher Vertragsofferten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263 Abs. 1
    Täuschung durch Stellen eines als Rechnung formulierten Angebots

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    StGB § 263 Abs. 1
    Versendung rechnungsähnlicher Vertragsofferten: Voraussetzungen der Strafbarkeit wegen Betrugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bestätigt Strafbarkeit täuschender Anzeigenofferten

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bestätigt Strafbarkeit täuschender Anzeigenofferten

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Vorsicht bei Rechnungen für Navi-Updates

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Strafbarkeit täuschender Anzeigenofferten

  • beck.de (Pressemitteilung)

    Strafbarkeit täuschender Anzeigenofferten

  • 123recht.net (Kurzinformation, 26.4.2001)

    Täuschende Anzeigenangebote sind Betrug

Besprechungen u.ä. (4)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Todesanzeigen-Fall

    § 15 StGB; § 263 Abs. 1 StGB
    Betrug; Täuschung; Angebotsschreiben in Form einer Rechnung

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Vermögensdelikte, Täuschungshandlung durch rechnungsähnlich gestaltetes Angebotsschreiben

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Insertionsofferte

  • zis-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Gängige Formen suggestiver Irrtumserregung als betrugsrelevante Täuschungen (Prof. Dr. Volker Erb; ZIS 2011, 368)

Papierfundstellen

  • BGHSt 47, 1
  • NJW 2001, 2187
  • NStZ 2001, 430
  • NStZ 2002, 86 (Ls.)
  • StV 2001, 680 (Ls.)
  • DB 2001, 1599
  • DB 2001, 1611
  • JR 2002, 75
 
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Wird zitiert von ... (92)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Frankfurt, 17.08.1994 - 2 Ws 129/94
    Auszug aus BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00
    Wenn der Täter bei Versendung von Formularschreiben typische Rechnungsmerkmale - insbesondere, wie hier, das Fehlen von Anrede und Grußformel, Hervorhebung einer individuellen Registernummer, Fehlen einer näheren Darstellung der angebotenen Leistung, Aufschlüsselung des zu zahlenden Betrages nach Netto- und Bruttosumme, Hervorhebung der Zahlungsfrist ("binnen zehn Tagen") durch Fettdruck, Beifügung eines ausgefüllten Überweisungsträgers - einsetzt, die den Gesamteindruck so sehr prägen, daß demgegenüber die - kleingedruckten - Hinweise auf den Angebotscharakter völlig in den Hintergrund treten, so täuscht er die Adressaten nach der objektiven Verkehrsanschauung durch die konkludente Aussage der Schreiben, daß eine Zahlungspflicht besteht (Garbe NJW 1999, 2868, 2870; im selben Sinn Mahnkopf/Sonnberg NStZ 1997, 187 f.).

    Dies schließt aus, die Täuschung bereits aus einem Irrtum als solchem herzuleiten (so aber Mahnkopf/Sonnberg NStZ 1997, 187: "Wo ein Irrtum ist, ist auch eine Täuschung"; dagegen zu Recht Garbe NJW 1999, 2869).

    Doch hat er dabei auf die Umstände des Einzelfalls ("nicht ohne weiteres") abgestellt, und zwar entscheidungserheblich darauf, daß sich das Angebot an im geschäftlichen Verkehr erfahrene Adressaten ("ersichtlich überwiegend Kaufleute") richtete (ebenso in der weiteren bisher veröffentlichten Rechtsprechung: OLG Frankfurt NStZ 1997, 187 m. krit. Anm. Mahnkopf/Sonnberg; LG Frankfurt NStZ-RR 2000, 7, 8; zust. Cramer aaO Rdn. 16c a.E.).

  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 488/91

    Verurteilung wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr -

    Auszug aus BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00
    dd) Zur tatbestandlichen Täuschung wird ein Verhalten hierbei dann, wenn der Täter die Eignung der - inhaltlich richtigen - Erklärung, einen Irrtum hervorzurufen, planmäßig einsetzt und damit unter dem Anschein "äußerlich verkehrsgerechten Verhaltens" gezielt die Schädigung des Adressaten verfolgt, wenn also die Irrtumserregung nicht die bloße Folge, sondern der Zweck der Handlung ist (so zu Recht Fischer/Tröndle aaO Rdn. 7a; vgl. auch die entsprechende Rechtsprechung des Senats zum Hindernisbereiten im Sinne des § 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB durch "(äußerlich) verkehrsgerechtes Verhalten" im Straßenverkehr; BGH NZV 1992, 157 m. Anm. Seier; BGHR StGB § 315b Abs. 1 Nr. 2 Hindernisbereiten 3 = StV 2000, 22 m. krit. Anm. Kudlich; dazu ferner krit. Scheffler NZV 1993, 463 f.).
  • BGH, 11.12.1997 - 4 StR 323/97

    Strafbarkeit eines faktischen Geschäftsführers einer GmbH wegen Betruges zum

    Auszug aus BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00
    Auf der Grundlage dieser rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen hat das Landgericht den Angeklagten zu Recht wegen einer - einheitlichen (BGH NStZ 1996, 610 f.; 1998, 568, 569 m. Anm. Dierlamm; Senatsbeschluß vom 7. November 2000 - 4 StR 424/00 m.w.N.), teilweise vollendeten, teilweise versuchten - Betrugstat nach § 263 Abs. 1 StGB verurteilt.
  • BGH, 22.07.1999 - 4 StR 90/99

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; Äußerlich verkehrsgerechtes

    Auszug aus BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00
    dd) Zur tatbestandlichen Täuschung wird ein Verhalten hierbei dann, wenn der Täter die Eignung der - inhaltlich richtigen - Erklärung, einen Irrtum hervorzurufen, planmäßig einsetzt und damit unter dem Anschein "äußerlich verkehrsgerechten Verhaltens" gezielt die Schädigung des Adressaten verfolgt, wenn also die Irrtumserregung nicht die bloße Folge, sondern der Zweck der Handlung ist (so zu Recht Fischer/Tröndle aaO Rdn. 7a; vgl. auch die entsprechende Rechtsprechung des Senats zum Hindernisbereiten im Sinne des § 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB durch "(äußerlich) verkehrsgerechtes Verhalten" im Straßenverkehr; BGH NZV 1992, 157 m. Anm. Seier; BGHR StGB § 315b Abs. 1 Nr. 2 Hindernisbereiten 3 = StV 2000, 22 m. krit. Anm. Kudlich; dazu ferner krit. Scheffler NZV 1993, 463 f.).
  • BGH, 22.10.1986 - 3 StR 226/86

    Vermögensschaden bei vereinbartem Rücktrittsrecht

    Auszug aus BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00
    Das kann aber selbst dann gegeben sein, wenn die Adressaten der von dem Angeklagten veranlaßten Schreiben bei sorgfältiger Prüfung den wahren Charakter eines Schreibens als Angebot anstatt als Rechnung hätten erkennen können (vgl. BGHSt 34, 199, 201, zur Bedeutung des "Mitbewußtseins des Opfers" Samson/Günther aaO § 263 Rdn. 52 ff.).
  • BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91

    Beschränkung des Rechts auf Verteidigung durch Einschränkung des

    Auszug aus BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00
    Unter diesen Umständen diente der isoliert betrachtet wahre Inhalt der Schreiben lediglich als "Fassade", um die von vornherein in betrügerischer Absicht angestrebte Zahlung nach außen hin als vertraglich geschuldet und damit als rechtmäßig erscheinen lassen zu können (vgl. Senatsurteil vom 7. November 1991 - 4 StR 252/91 - zum Betrug durch Täuschung über die Erfüllungswilligkeit bei Eingehung von Bau-Werkverträgen unter planmäßiger Berufung auf nach dem äußeren Sachverhalt zustehende werkvertragliche Rechte; insoweit in BGHSt 38, 111 = NJW 1992, 1245 nicht mitabgedruckt).
  • BGH, 16.07.1970 - 4 StR 505/69

    Abonnement - § 263 StGB, individueller Schadenseinschlag, Vermögensgefährdung,

    Auszug aus BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00
    Dies reicht unter den gegebenen Umständen für die Annahme eines Vermögensschadens aus (vgl. BGHSt 23, 300, 301).
  • BGH, 07.11.2000 - 4 StR 424/00

    Tateinheit bei mittelbarer Täterschaft; Tatmehrheit (Anlagebetrug); Betrug;

    Auszug aus BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00
    Auf der Grundlage dieser rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen hat das Landgericht den Angeklagten zu Recht wegen einer - einheitlichen (BGH NStZ 1996, 610 f.; 1998, 568, 569 m. Anm. Dierlamm; Senatsbeschluß vom 7. November 2000 - 4 StR 424/00 m.w.N.), teilweise vollendeten, teilweise versuchten - Betrugstat nach § 263 Abs. 1 StGB verurteilt.
  • BGH, 26.11.1997 - I ZR 109/95

    Wirtschaftsregister - Beseitigungsanspruch

    Auszug aus BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00
    enthalten, und stattdessen den Eindruck erwecken, es würden bereits in Auftrag gegebene Leistungen in Rechnung gestellt (BGHZ 123, 330, 334; NJW 1995, 1361 f.; WRP 1998, 383, 385).
  • BGH, 27.02.1979 - 5 StR 805/78
    Auszug aus BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00
    ff) Mit dieser Entscheidung weicht der Senat nicht von tragenden Erwägungen des Beschlusses des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 27. Februar 1979 - 5 StR 805/78 - (NStZ 1997, 186) ab.
  • BGH, 26.01.1995 - I ZR 39/93

    Folgeverträge II - Täuschung; Mitgliederzahl

  • BGH, 20.02.1968 - 5 StR 694/67
  • BGH, 07.10.1993 - I ZR 293/91

    Folgeverträge - Täuschung

  • BGH, 10.07.1952 - 5 StR 358/52
  • LG Frankfurt/Main, 01.10.1999 - 29 Qs 19/99
  • BGH, 27.06.1996 - 4 StR 3/96

    Tateinheit - Betrug - Mehrere selbständige Täuschungshandlungen - Anweisung des

  • BGH, 15.12.2006 - 5 StR 181/06

    Verurteilungen im Fußballwettskandal rechtskräftig

    Davon ist auszugehen, wenn der Täter die Unwahrheit zwar nicht expressis verbis zum Ausdruck bringt, sie aber nach der Verkehrsanschauung durch sein Verhalten miterklärt (BGHSt 47, 1, 3; vgl. auch Tröndle/Fischer aaO § 263 Rdn. 12; Tiedemann in LK 11. Aufl. § 263 Rdn. 22; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 05.03.2014 - 2 StR 616/12

    Betrug durch Abofallen

    Dabei kann die Täuschung nicht nur ausdrücklich, sondern auch konkludent erfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2001 - 4 StR 439/00, BGHSt 47, 1, 3).

    Es ist zwar nicht Aufgabe des Strafrechts (und des Betrugstatbestands), allzu sorglose Menschen vor den Folgen ihres eigenen unbedachten Tuns zu schützen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 1952 - 5 StR 358/52, BGHSt 3, 99, 103; Urteil vom 26. April 2001 - 4 StR 439/00, BGHSt 47, 1, 4).

    Ein hiermit weitgehend vergleichbarer Sachverhalt lag bereits der Entscheidung BGHSt 47, 1 zugrunde.

    Die ausdrückliche Aufnahme dieser Fallkonstellation in den Anhang der Richtlinie 2005/29/EG, die durch das Erste Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I, S. 2949) als Ziffer 22 in den Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG übernommen worden ist, stützt die schon in der vorgenannten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 26. April 2001 - 4 StR 439/00, BGHSt 47, 1, 6 f.) vertretene Rechtsansicht, wonach weder die Leichtgläubigkeit des Opfers noch die Erkennbarkeit der Täuschung eine Strafbarkeit wegen Betrugs ausschließen (vgl. auch Vergho, Der Maßstab der Verbrauchererwartung im Verbraucherschutzstrafrecht, 2009, S. 316).

    Wer durch Täuschung zum Abschluss eines entgeltlichen Vertrages veranlasst wird, erleidet einen Vermögensschaden jedenfalls dann, wenn - wie hier - die vertragliche Gegenleistung unter Beachtung der persönlichen Bedürfnisse für ihn praktisch und damit auch wirtschaftlich wertlos ist (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juli 1970 - 4 StR 505/69, BGHSt 23, 300, 304; Urteil vom 26. April 2001 - 4 StR 439/00, BGHSt 47, 1, 8; Urteil vom 19. Juli 2001 - 4 StR 457/00, wistra 2001, 386, 387; Senatsbeschluss vom 24. August 2011 - 2 StR 109/11, ZWH 2012, 191, 192).

  • BGH, 26.08.2003 - 5 StR 145/03

    Strafklageverbrauch nach gerichtlicher Entscheidung gemäß § 153 Abs. 2 StPO;

    Dabei kann die Täuschung außer durch bewußt unwahre Behauptungen auch konkludent erfolgen, wenn dem irreführenden Verhalten nach der Verkehrsanschauung ein gewisser Erklärungswert beizumessen ist (BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 20).
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Rechtsprechung
   BGH, 29.03.2001 - 3 StR 46/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2125
BGH, 29.03.2001 - 3 StR 46/01 (https://dejure.org/2001,2125)
BGH, Entscheidung vom 29.03.2001 - 3 StR 46/01 (https://dejure.org/2001,2125)
BGH, Entscheidung vom 29. März 2001 - 3 StR 46/01 (https://dejure.org/2001,2125)
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Tritte gegen den Kopf

§§ 251, 22 StGB, versuchter schwerer Raub in Form der versuchten Erfolgsqualifizierung ist möglich

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 251 StGB; § 22 StGB; § 23 StGB
    Versuch; Versuchte Erfolgsqualifizierung; Schwerer Raub; Raub mit Todesfolge; Gewalt nach Vollendung der Wegnahme; Erfolgsqualifizierter Versuch

  • lexetius.com
  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2187
  • NStZ 2001, 371
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.02.1967 - 1 StR 640/66

    Begriffliche Möglichkeit einer versuchten schweren Körperverletzung - Billigendes

    Auszug aus BGH, 29.03.2001 - 3 StR 46/01
    Auch bei § 251 StGB ist der Versuch in Form der "versuchten Erfolgsqualifizierung" möglich (im Anschluß an BGHSt 21, 194).

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, daß der Versuch der schweren Körperverletzung in Betracht kommt, wenn der Täter die Körperverletzung vorsätzlich begeht und dabei bezüglich der schweren Folge mit bedingtem Vorsatz handelt und diese schwere Folge dann aber nicht eintritt; der Versuch der schweren Körperverletzung steht sodann mit der vollendeten Körperverletzung in Tateinheit (BGHSt 21, 194).

  • BGH, 27.05.1998 - 3 StR 66/98

    Döner-Imbiß-Überfall - §§ 251, 22 StGB, versuchter Raub mit Todesfolge, zum (hier

    Auszug aus BGH, 29.03.2001 - 3 StR 46/01
    Wesentlich ist, daß sich hierin die einem Raub eigentümliche besondere Gefährlichkeit verwirklicht hat, was die Annahme eines Zusammenhangs zwischen Raub und Todesfolge im Sinne des § 251 StGB rechtfertigt (vgl. BGHR StGB § 251 Todesfolge 3, 4 m.w.Nachw.).
  • BGH, 20.10.1992 - GSSt 1/92

    Anwendbarkeit des Straftatbestandes des Raubes mit Todesfolge bei vorsätzlicher

    Auszug aus BGH, 29.03.2001 - 3 StR 46/01
    Für die Anwendbarkeit des § 251 StGB ist es ohne Bedeutung, daß die mit bedingtem Tötungsvorsatz (vgl. BGHSt 39, 100) ausgeführten Schläge teilweise und die Tritte vollständig erst nach der Vollendung der Wegnahmehandlung erfolgt sind, denn der Tatbestand des Raubes mit Todesfolge kann auch verwirklicht sein, wenn der Räuber Gewalt gegen eine Person nach Vollendung des noch nicht beendeten Raubes anwendet (BGHSt 38, 295).
  • BGH, 15.05.1992 - 3 StR 535/91

    Raub mit Todesfolge bei Gewaltanwendung nach Vollendung aber noch vor Beendigung

    Auszug aus BGH, 29.03.2001 - 3 StR 46/01
    Für die Anwendbarkeit des § 251 StGB ist es ohne Bedeutung, daß die mit bedingtem Tötungsvorsatz (vgl. BGHSt 39, 100) ausgeführten Schläge teilweise und die Tritte vollständig erst nach der Vollendung der Wegnahmehandlung erfolgt sind, denn der Tatbestand des Raubes mit Todesfolge kann auch verwirklicht sein, wenn der Räuber Gewalt gegen eine Person nach Vollendung des noch nicht beendeten Raubes anwendet (BGHSt 38, 295).
  • BGH, 05.06.2019 - 1 StR 34/19

    Räuberische Erpressung mit Todesfolge (Rücktritt vom der versuchten

    a) Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB) ist ein erfolgsqualifiziertes Delikt, dessen Versuch nicht nur in der Form begangen werden kann, dass der Täter durch eine in finaler Verknüpfung mit der Wegnahme stehende räuberische Nötigungshandlung den Tod des Opfers verursacht, es aber nicht zur Vollendung des Raubdelikts kommt - sog. erfolgsqualifizierter Versuch -, sondern auch dadurch, dass der Einsatz der i.S.d. § 249 StGB tatbestandsmäßigen Gewalt zugleich (bedingt) vorsätzlich vorgenommene Tötungshandlung ist, die aber den qualifizierten Erfolg nicht bewirkt - sog. versuchte Erfolgsqualifizierung (BGH, Beschlüsse vom 29. März 2001 - 3 StR 46/01, BGHR StGB § 251 Versuch 1 und vom 10. Mai 2001 - 3 StR 99/01, BGHR StGB § 251 Versuch 2; vgl. auch Vogel in LK-StGB, 12. Aufl., § 18 Rn. 82).
  • BGH, 12.08.2021 - 3 StR 415/20

    Konstellationen des Versuchs bei der Brandstiftung mit Todesfolge

    a) Beim Versuch des erfolgsqualifizierten Delikts wird regelmäßig zwischen zwei Konstellationen unterschieden (vgl. exemplarisch BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2019 - 1 StR 34/19, BGHSt 64, 80 Rn. 12; vom 29. März 2001 - 3 StR 46/01, BGHR StGB § 251 Versuch 1; Schönke/Schröder/ Sternberg-Lieben/Schuster, StGB, 30. Aufl., § 18 Rn. 9 ff. mwN; LK/Hillenkamp, StGB, 12. Aufl., vor § 22 Rn. 107 ff. mwN; BeckOK StGB/Kudlich, 50. Ed., § 18 Rn. 17.1 mwN):.

    c) Aus den genannten Gründen sind etwa die §§ 178 und 251 StGB versucht, wenn das Opfer die Gewaltanwendung entgegen dem Tatplan überlebt und auch Beischlaf oder Wegnahme fehlschlagen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 3 StR 324/11, juris Rn. 2; insoweit nicht eindeutig BGH, Beschlüsse vom 29. März 2001 - 3 StR 46/01, BGHR StGB § 251 Versuch 1; vom 10. Mai 2001 - 3 StR 99/01, BGHR StGB § 251 Versuch 2).

  • BGH, 20.06.2017 - 2 StR 130/17

    Raub mit Todesfolge (qualifikationsspezifischer Zusammenhang: keine Finalität

    Demzufolge kann der Tatbestand des § 251 StGB auch dann gegeben sein, wenn der Täter die zum Tode führende Gewalt nicht mehr zur Ermöglichung der Wegnahme, sondern zur Flucht oder Beutesicherung anwendet, sofern sich in der schweren Folge noch die spezifische Gefahr des Raubes realisiert, und der Raub bzw. die räuberische Erpressung noch nicht beendet war (BGH, Urteil vom 15. Mai 1992 - 3 StR 535/91, BGHSt 38, 295, 299; Urteil vom 27. Mai 1998 - 3 StR 66/98, NStZ 1998, 511, 512; Urteil vom 23. Dezember 1998 - 3 StR 319/98, NJW 1999, 1039, 1040; Beschluss vom 29. März 2001 - 3 StR 46/01, NStZ 2001, 371; Beschluss vom 13. August 2002 - 3 StR 204/02, NStZ 2003, 34; Urteil vom 14. Januar 2016 - 4 StR 72/15, NStZ 2016, 211, 214; ebenso Eser/Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 251 Rn. 4; LK/Vogel, StGB, 12. Aufl., § 251 Rn. 8, 18 jew. mwN; aA Fischer, StGB, 64. Aufl., § 251 Rn. 5; Sander in Münchener Kommentar, StGB, 2. Aufl., § 251 Rn. 11 mwN; Küpper/Grabow, Festschrift für Achenbach, 2011 S. 265, 280 f.; Habetha, NJW 2010, 3133, 3135).
  • LG Dortmund, 27.11.2018 - 39 Ks 15/17

    Anklage gegen Sergej W. wegen des Sprengstoffanschlags auf die Insassen des

    Insoweit erfasst der Tatbestand von § 308 Abs. 3 StGB auch die vorsätzliche Herbeiführung der Todesfolge, sodass ein Versuch möglich ist (LK-StGB/ Wolff, 12. Aufl. 2008, § 308 Rn. 20, 21; vgl. auch BGH, Beschl. v. 29.03.2001, 3 StR 46/01, NStZ 2001, 371 zu § 251 StGB).
  • BGH, 18.08.2009 - 5 StR 227/09

    Raub mit Todesfolge (Zeitpunkt des Todeseintritts; Vollendung)

    Es entspricht jedoch der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der Raub mit Todesfolge - ungeachtet des Zeitpunkts des Todeseintritts des Opfers - mit der von Zueignungsabsicht getragenen Gewahrsamserlangung durch den Täter an der Raubbeute vollendet wird (vgl. etwa BGHSt 42, 158; BGH StV 1992, 417; zu den Konstellationen des erfolgsqualifizierten Versuchs des § 251 StGB siehe hingegen z. B. BGHR StGB § 251 Versuch 1 und 2).
  • BGH, 10.05.2001 - 3 StR 99/01

    Versuchter Raub mit Todesfolge (erfolgsqualifizierter Versuch und versuchte

    Auch hier ist der Versuch in Form der versuchten Erfolgsqualifizierung möglich (BGH, Beschl. vom 29. März 2001 - 3 StR 46/01).
  • LG Bochum, 06.08.2018 - 7 Ks 9/17
    Der Angeklagte beging weiter einen versuchten Raub mit Todesfolge gemäß §§ 249, 251, 22 StGB zum Nachteil Q. Da bei vollendeter Raubtat die vom Vorsatz umfasste Todesfolge nicht eingetreten ist, liegt (nur) ein Versuch der Erfolgsqualifizierung vor (BGH 1 StR 640/66; BGHSt 21, 194; BGH 3 StR 46/01; 3 StR 99/01).
  • BGH, 13.10.2011 - 3 StR 324/11

    Besonders schwerer Raub; Raub mit Todesfolge; Tateinheit

    Insbesondere erweist sich die tateinheitliche Verurteilung auch wegen besonders schweren Raubes als rechtsfehlerfrei (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 2001 - 3 StR 46/01, NJW 2001, 2187 ohne weitere Begründung; BGH, Beschluss vom 31. August 2004 - 1 StR 347/04, StV 2005, 88 zur Tateinheit bei schwerer Brandstiftung und versuchter Brandstiftung mit Todesfolge; vgl. auch LK/Rissing-van Saan, 12. Aufl., Vor § 52 Rn. 113), weil bei der Annahme von Gesetzeskonkurrenz zwischen versuchtem Raub mit Todesfolge (§§ 251, 22, 23 Abs. 1 StGB) und besonders schwerem Raub (§ 250 Abs. 2 Nr. 1 1. Alt. StGB) nicht zum Ausdruck käme, dass der besonders schwere Raub vollendet war.
  • LG München II, 17.12.2018 - 1 Ks 31 Js 31011/15

    Berücksichtigung einer ausländischen Vorverurteilung

    aa) Der Raub mit Todesfolge gemäß § 251 StGB ist ein erfolgsqualifiziertes Delikt, dessen Versuch nicht nur in der Form begangen werden kann, dass der Täter durch eine in finaler Verknüpfung mit der Wegnahme stehende räuberische Nötigungshandlung den Tod des Opfers verursacht, es aber nicht zur Vollendung der Wegnahme kommt - so genannter erfolgsqualifizierter Versuch -, sondern auch dadurch, dass der Einsatz der im Sinn des § 249 StGB tatbestandsmäßigen Gewalt zugleich die (bedingt) vorsätzlich vorgenommene Tötungshandlung ist, die aber den qualifizierenden Erfolg nicht bewirkt - so genannte versuchte Erfolgsqualifizierung (vgl. Beschluss des BGH vom 29.03.2001, Az. 3 StR 46/01).
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