Rechtsprechung
   OLG München, 25.01.2001 - 29 U 4113/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,656
OLG München, 25.01.2001 - 29 U 4113/00 (https://dejure.org/2001,656)
OLG München, Entscheidung vom 25.01.2001 - 29 U 4113/00 (https://dejure.org/2001,656)
OLG München, Entscheidung vom 25. Januar 2001 - 29 U 4113/00 (https://dejure.org/2001,656)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,656) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • webshoprecht.de

    Zum Internetabschluss eines Zeitschriftenabonnements und zur Einhaltung der Formvorschriften über die Verbraucherinformationen (Textform)

  • webshoprecht.de

    Zum Internetabschluss eines Zeitschriftenabonnements und zur Einhaltung der Formvorschriften über die Verbraucherinformationen (Textform)

  • JurPC

    VerbrKrG § 8 Abs. 1
    Vertrieb von Zeitschriftenabonnements im Internet

  • Prof. Dr. Lorenz

    Zeitschriftenabonnements im Fernabsatz (Internet) und Ausnahme vom Schriftformerfordernis des § 4 VerbrKrG: "Dauerhafter Datenträger" i.S.v. § 8 VerbrKrG

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Abschluss von Zeitschriften-Abos über das Internet - Begriff des 'dauerhaften Datenträgers'

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitschriftenabbo im Internet; Dauerhafter Datenträger; Homepage; Bestellung im Internet; Schriftform

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Zeitschriftenabo - Vertrieb im Internet und Verbraucherschutzvorschriften

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    VerbrKrG § 8 Abs. 1; ; VerbrKrG § ... 8; ; VerbrKrG § 8 Abs. 2 Satz 2; ; VerbrKrG § 2 Nr. 2; ; VerbrKrG § 2 Nr. 3; ; VerbrKrG § 2; ; VerbrKrG § 7 Abs. 1; ; VerbrKrG § 7 Abs. 2; ; VerbrKrG § 4 Abs. 1 Satz 1; ; VerbrKrG § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2; ; VerbrKrG § 4 Abs. 1; ; VerbrKrG § 4 Abs. 3; ; VerbrKrG § 4 Abs. 2; ; VerbrKrG § 4; ; VerbrKrG § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 lit. a) bis e); ; VerbrKrG § 1 Abs. 2; ; VerbrKrG § 3; ; UWG § 13 Abs. 2 Nr. 3; ; UWG § 1; ; AGBG § 28 Abs. 5; ; AGBG § 22 a; ; BGB § 125 Satz 1; ; BGB § 361 a Abs. 1; ; BGB § 361 a; ; BGB § 361 a Abs. 3; ; BGB § 361 a Abs. 3 Satz 1; ; BGB § 361 a Abs. 1 Satz 3; ; BGB § 361 a Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 126; ; FernAbsG § 2 Abs. 2; ; FernAbsG § 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 10; ; FernAbsG § 2 Abs. 3 Satz 2; ; FernAbsG § 2 Abs. 3 Nr. 1 bis 4; ; FernAbsG § 2 Abs. 3; ; FernAbsG § 2 Abs. 1; ; FernAbsG § 2; ; FernAbsG § 1 Abs. 1; ; FernAbsG § 3; ; FernAbsG § 3 Abs. 2 Nr. 3; ; FernAbsG § 4 Abs. 1; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 Satz 1

  • haerting.de PDF

    Vertrieb von Zeitschriftenabonnements im Internet

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dauerhafter Datenträger nach Verbraucherkreditgesetz - Internet-Homepage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Internetabschluss eines Zeitschriftenabonnements - Einhaltung der Formvorschriften über die Verbraucherinformationen (Textform)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Zeitschriftenbestellung durch Interneterklärung

  • beck.de (Leitsatz)

    Homepage als 'dauerhafter Datenträger'

Besprechungen u.ä. (2)

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    § 8 VerbrKrG n. F.; §§ 1 Absatz 1 und § 2 Absatz 2
    Via Internet geschlossene Aboverträge sind wirksam, wenn die Vorschriften des Verbrauchergesetzes eingehalten sind. Es ist keine Schriftform verlangt

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Anforderungen an die Dauerhaftigkeit eines Datenträgers nach dem Zweck der enthaltenen Informationen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2263
  • NJW 2004, 2120 (Ls.)
  • ZIP 2001, 520
  • WM 2001, 2394
  • MMR 2001, 536
  • K&R 2001, 313
  • ZUM 2001, 436
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG München I, 25.05.2000 - 17 HKO 21011/99
    Auszug aus OLG München, 25.01.2001 - 29 U 4113/00
    Aktenzeichen: 29 U 4113/00 17 HKO 21011/99 LG München I.

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 25.05.2000 - 17 HKO 21011/99 - wird zurückgewiesen.

  • BGH, 24.11.1999 - I ZR 189/97

    Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge - Mitgliederzahl; Bestimmtheit des

    Auszug aus OLG München, 25.01.2001 - 29 U 4113/00
    Insbesondere dürfen auslegungsbedürftige Begriffe dann nicht zum Gegenstand des Antrages gemacht werden, wenn der Streit der Parteien gerade die Frage betrifft, ob das angegriffene Verhalten unter einen bestimmten auslegungsfähigen Begriff fällt, so daß erst in der Vollstreckungsinstanz entschieden werden müßte, wie weit das Unterlassungsgebot reicht; der Antrag darf daher insbesondere nicht vollständig oder in wesentlichen Teilen auf eine Wiederholung der Formulierungen des Tatbestandes der anzuwendenden Norm zurückgreifen (BGH GRUR 1991, 254 = WRP 1991, 216 "unbestimmter Unterlassungsantrag I"; BGH GRUR 1992, 561 = WRP 1992, 560 "unbestimmter Unterlassungsantrag II"; BGH GRUR 2000, 438 = NJW 2000, 1792 = WRP 2000, 389 "gesetzeswiederholender Unterlassungsantrag").
  • BGH, 09.04.1992 - I ZR 171/90

    Unbestimmter Unterlassungsantrag II

    Auszug aus OLG München, 25.01.2001 - 29 U 4113/00
    Insbesondere dürfen auslegungsbedürftige Begriffe dann nicht zum Gegenstand des Antrages gemacht werden, wenn der Streit der Parteien gerade die Frage betrifft, ob das angegriffene Verhalten unter einen bestimmten auslegungsfähigen Begriff fällt, so daß erst in der Vollstreckungsinstanz entschieden werden müßte, wie weit das Unterlassungsgebot reicht; der Antrag darf daher insbesondere nicht vollständig oder in wesentlichen Teilen auf eine Wiederholung der Formulierungen des Tatbestandes der anzuwendenden Norm zurückgreifen (BGH GRUR 1991, 254 = WRP 1991, 216 "unbestimmter Unterlassungsantrag I"; BGH GRUR 1992, 561 = WRP 1992, 560 "unbestimmter Unterlassungsantrag II"; BGH GRUR 2000, 438 = NJW 2000, 1792 = WRP 2000, 389 "gesetzeswiederholender Unterlassungsantrag").
  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 35/89

    Unbestimmter Unterlassungsantrag I

    Auszug aus OLG München, 25.01.2001 - 29 U 4113/00
    Insbesondere dürfen auslegungsbedürftige Begriffe dann nicht zum Gegenstand des Antrages gemacht werden, wenn der Streit der Parteien gerade die Frage betrifft, ob das angegriffene Verhalten unter einen bestimmten auslegungsfähigen Begriff fällt, so daß erst in der Vollstreckungsinstanz entschieden werden müßte, wie weit das Unterlassungsgebot reicht; der Antrag darf daher insbesondere nicht vollständig oder in wesentlichen Teilen auf eine Wiederholung der Formulierungen des Tatbestandes der anzuwendenden Norm zurückgreifen (BGH GRUR 1991, 254 = WRP 1991, 216 "unbestimmter Unterlassungsantrag I"; BGH GRUR 1992, 561 = WRP 1992, 560 "unbestimmter Unterlassungsantrag II"; BGH GRUR 2000, 438 = NJW 2000, 1792 = WRP 2000, 389 "gesetzeswiederholender Unterlassungsantrag").
  • OLG Köln, 24.08.2007 - 6 U 60/07

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei "Sofort-Kaufen"-Geschäften

    Dieser Auffassung ist jedoch mit der herrschenden Meinung in Rechtsprechung (KG, NJW 2006, 3215 = MMR 2006, 678; MMR 2007, 185; OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 174 = MMR 2006, 675; MMR 2007, 320; Beschl. v. 19.06.2007 - 5 W 92/07; OLG Jena, BeckRS 2007, 10379; LG Kleve, MMR 2007, 332; die durch BGH, NJW-RR 2004, 841 insoweit nicht bestätigte Entscheidung des OLG München, NJW 2001, 2263, wonach für die nach § 8 Abs. 1 VerbrKrG auf einem dauerhaften Datenträger zu erteilenden Vertragsinformationen ihre Lesbarkeit auf einer Internetseite bis zum Vertragsschluss ausreiche, betraf einen anderen, jetzt in § 312c Abs. 1 BGB geregelten Sachverhalt, vgl. KG, NJW 2006, 3215) und Schrifttum (jurisPK-BGB / Junker, 3. Aufl., § 126b, Rn. 13; Bamberger / Roth / Grothe, BeckOK BGB, § 355, Rn. 9; Hoffmann, MMR 2006, 676 [677]; Bonke / Gellmann, NJW 2006, 3169 [1370]; Mankowski, jurisPR-ITR 10/2006, Anm. 3; Woitkewitsch / Pfitzer, MDR 2007, 61 [62; 64]; Buchmann, MMR 2007, 347 [349 f.]) entgegenzutreten.
  • KG, 18.07.2006 - 5 W 156/06

    Fernabsatzvertrag: Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Absatz von Waren

    Aus der vom Landgericht zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts München aus dem Jahre 2001 (NJW 2001, 2263) kann nach Auffassung des Senats für die Auslegung des Begriffs "Textform" gemäß dem (seinerzeit noch nicht existierenden) § 126b BGB nichts Gegenteiliges entnommen werden.
  • BGH, 05.02.2004 - I ZR 90/01

    "Zeitschriftenabonnement im Internet"; Schriftformerfordernis für

    Die Berufung des Klägers ist ohne Erfolg geblieben (OLG München NJW 2001, 2263).
  • LG Flensburg, 23.08.2006 - 6 O 107/06

    Die Ebay-Auktionsseite erfüllt die Textform; § 312c Abs. 2 S.2 ist eine dem § 357

    Es dürfte deshalb ausreichend sein, wenn die notwendigen Informationen im Rahmen des Angebots zur Verfügung gestellt werden und Verbraucher die Möglichkeit haben, sie zu speichern oder auszudrucken (vgl. Staudinger/ Hertel, BGB, § 126b Rn. 28; MünchKomm-BGB/ Einsele, § 126 Rn. 4; AnwKomm/ Noack, BGB § 126b Rn. 12 f.; weitergehend OLG München, NJW 2001, 2263, wonach allein die Lesbarkeit der Textdatei auf der Homepage genügt).
  • LG Bonn, 15.07.2009 - 16 O 76/09

    Information über die Versandkosten und das Widerrufsbelehrung bei

    Die Rechtsprechung fordert für die Rechtzeitigkeit im Sinne des § 312c Abs. 1 BGB jedoch die Belehrung zu einem Zeitpunkt, bevor sich der Verbraucher mit der Bestätigung des Kaufs endgültig bindet (OLG München MMR 2001, 536, 538; OLG Frankfurt MMR 2001, 529, 530; vgl. BGH NJW 2006, 211, 212).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht