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   BGH, 11.05.2001 - V ZR 492/99   

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https://dejure.org/2001,534
BGH, 11.05.2001 - V ZR 492/99 (https://dejure.org/2001,534)
BGH, Entscheidung vom 11.05.2001 - V ZR 492/99 (https://dejure.org/2001,534)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 2001 - V ZR 492/99 (https://dejure.org/2001,534)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Besprechungen u.ä.

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    HGB § 346; BGB §§ 157, 433 Abs. 2; UStG § 14 Abs. 1 Nr. 6, § 15
    Anspruch des Käufers von Bergwerkseigentum gegen Treuhandanstalt auf Erteilung einer Rechnung mit Umsatzsteuerausweis bei unzutreffender Annahme der Umsatzsteuerfreiheit durch Treuhandanstalt

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2464
  • MDR 2001, 1043
  • WM 2001, 1417
  • DB 2001, 2092
 
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Wird zitiert von ... (79)

  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 121/04

    Wirksamkeit einzelner Klauseln in einem Kfz-Vertragshändlervertrag

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 28. Februar 2002 - I ZR 318/99, NJW 2002, 2312 unter II 1; vom 11. Mai 2001 - V ZR 492/99, NJW 2001, 2464 unter II 1, jew. m.w.Nachw.) gilt allerdings grundsätzlich der für eine Leistung vereinbarte Preis auch die Aufwendung für die von dem Leistenden zu entrichtende Mehrwertsteuer ab.
  • BGH, 17.04.2019 - VIII ZR 33/18

    Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete; Bestimmung der der Berechnung

    Eine solche maßgebliche Verkehrssitte als eine die beteiligten Verkehrskreise untereinander verpflichtende Regel verlangt, dass sie auf einer gleichmäßigen, einheitlichen und freiwilligen tatsächlichen Übung beruht, die sich innerhalb eines angemessenen Zeitraums für vergleichbare Geschäftsvorfälle gebildet hat und der eine einheitliche Auffassung sämtlicher beteiligten Kreise an dem betreffenden, gegebenenfalls räumlich beschränkten Geschäftsverkehr zu Grunde liegt (vgl. BGH, Urteile vom 30. März 1990 - V ZR 113/89, BGHZ 111, 110, 112; vom 11. Mai 2001 - V ZR 492/99, NJW 2001, 2464 unter II 1 c; vom 30. September 2009 - VIII ZR 238/08, NJW 2010, 1135 Rn. 11).
  • BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 238/08

    Kein Anspruch des Mieters gegen den ehemaligen Vermieter auf Ausstellung einer

    Eine Verkehrssitte als eine die beteiligten Verkehrskreise untereinander verpflichtende Regel verlangt vielmehr, dass sie auf einer gleichmäßigen, einheitlichen und freiwilligen tatsächlichen Übung beruht, die sich innerhalb eines angemessenen Zeitraums für vergleichbare Geschäftsvorfälle gebildet hat und der eine einheitliche Auffassung sämtlicher beteiligten Kreise an dem betreffenden, gegebenenfalls räumlich beschränkten Geschäftsverkehr zu Grunde liegt (BGHZ 111, aaO; Senatsurteil vom 2. Mai 1984 - VIII ZR 38/83, WM 1984, 1000, unter II 3 c bb; BGH, Urteil vom 11. Mai 2001 - V ZR 492/99, WM 2001, 1417, unter II 1 c; RGZ 114, 9, 12; Staudinger/Singer/Singer, BGB (2004), § 133 Rdnr. 66 m.w.N.).
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