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   BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 140/00   

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https://dejure.org/2001,341
BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 140/00 (https://dejure.org/2001,341)
BVerfG, Entscheidung vom 21.02.2001 - 2 BvR 140/00 (https://dejure.org/2001,341)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 140/00 (https://dejure.org/2001,341)
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Streitiges Vier-Augen-Gespräch

Art. 103 Abs. 1 GG, § 286 ZPO, Pflicht zur wiederholten informatorischen Parteianhörung nach § 141 ZPO in der Berufungsinstanz bei abweichender Beurteilung der Beweislage aufgrund einer wiederholten Zeugenvernehmung (§ 398 Abs. 1 ZPO);

zu den Anforderungen des § 448 ZPO bei Vier-Augen-Gesprächen

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Vier-Augen-Gespräch - Beweiwürdigung - Erneute Zeugenvernehmung - Beratungsvertrag - Verpflichtung zur Vergütungszahlung - Vernehmung als Partei - Gewährung rechtlichen Gehörs

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93c; ; BVerfGG § 34a Abs. 2; ; BGB § 612; ; ZPO § 141; ; ZPO § 448; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 286, 141, 448
    Anforderungen an Beweisaufnahme und -würdigung bei Beweisnot einer Partei aufgrund Vier-Augen-Gesprächs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zivilprozess: Wann muss eine Partei vernommen werden? (IBR 2001, 594)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2531
 
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