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   BVerfG, 19.01.2001 - 1 BvR 1759/91   

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BVerfG, 19.01.2001 - 1 BvR 1759/91 (https://dejure.org/2001,1776)
BVerfG, Entscheidung vom 19.01.2001 - 1 BvR 1759/91 (https://dejure.org/2001,1776)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Januar 2001 - 1 BvR 1759/91 (https://dejure.org/2001,1776)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Pflichtmitgliedschaft von Genossenschaften - Genossenschaftliche Prüfungsverbände - Eintragung im Genossenschaftsregister - Auflösung einer Genossenschaft - Vereinigungsfreiheit

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § ... 93 Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; GenG § 55 Abs. 3; ; GenG § 55 Abs. 3 Satz 1; ; GenG § 54; ; GenG § 53 Abs. 1; ; GenG § 1 Abs. 1; ; GenG § 53 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 9 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Pflichtmitgliedschaft von Genossenschaften in genossenschaftlichen Prüfungsverbänden

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GenG §§ 1, 9, 53, 55, 56, 59, 60, 63b; GG Art. 2, 9, 12, 20, 28
    Verfassungsmäßigkeit der Pflichtmitgliedschaft von Genossenschaften in genossenschaftlichen Prüfungsverbänden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF, S. 24 (Kurzanmerkung)

    Zur Pflichtmitgliedschaft von Genossenschaften in Prüfungsverbänden (Prof. Dr. Rolf Steding; NJ 2001, 355)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Grenzen der negativen Vereinigungsfreiheit; Pflichtmitgliedschaft im genossenschaftlichen Prüfungsverband

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2617
  • WM 2001, 360
  • DB 2001, 2596
  • DB 2001, 473
  • NZG 2001, 461
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2001 - 1 BvR 1759/91
    Die mit der Verfassungsbeschwerde im Kern aufgeworfene Frage der Vereinbarkeit der Pflichtmitgliedschaft in genossenschaftlichen Prüfungsverbänden mit dem Grundgesetz lässt sich anhand der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. insbesondere BVerfGE 50, 290 ff.) beantworten.

    Neben diesem positiven Gehalt wird auch das Recht geschützt, aus privatrechtlichen Vereinigungen auszutreten oder diesen von vorneherein fernzubleiben (stRspr, vgl. BVerfGE 10, 89 ; 38, 281 ; 50, 290 ; 85, 360 ).

    Insofern sind für den Umfang und die Dichte einer erforderlichen Regelung der jeweilige Sachbereich sowie die Ordnungs- und Schutznotwendigkeiten maßgebend, die sich aus ihm ergeben; in jedem Fall muss jedoch das Prinzip freier Assoziation und Selbstbestimmung grundsätzlich gewahrt bleiben (vgl. BVerfGE 50, 290 ).

    Das ist aber hinzunehmen, da es sich um eine Regelung im Interesse schutzwürdiger Belange handelt (vgl. BVerfGE 50, 290 ).

  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2001 - 1 BvR 1759/91
    Geeignet ist jedes Mittel, mit dessen Hilfe der angestrebte Zweck gefördert werden kann; eine Zweckerreichung in jedem Einzelfall ist nicht erforderlich (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 67, 157 ).

    Erforderlich ist eine Regelung, wenn ihr Zweck nicht auch durch ein anderes, gleich wirksames Mittel erreicht werden kann, das das betroffene Grundrecht nicht oder jedenfalls weniger fühlbar einschränkt (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 68, 193 ).

  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2001 - 1 BvR 1759/91
    Die gerügten Grundrechte sind ihrem Wesen nach grundsätzlich auf juristische Personen anwendbar, so dass die Beschwerdeführerin beschwerdebefugt ist (vgl. BVerfGE 10, 89 für Art. 2 Abs. 1 GG; BVerfGE 3, 383 für Art. 3 Abs. 1 GG; BVerfGE 13, 174 für Art. 9 Abs. 1 GG; BVerfGE 21, 261 für Art. 12 Abs. 1 GG; BVerfGE 4, 7 für Art. 14 Abs. 1 GG).

    Neben diesem positiven Gehalt wird auch das Recht geschützt, aus privatrechtlichen Vereinigungen auszutreten oder diesen von vorneherein fernzubleiben (stRspr, vgl. BVerfGE 10, 89 ; 38, 281 ; 50, 290 ; 85, 360 ).

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2001 - 1 BvR 1759/91
    Erforderlich ist eine Regelung, wenn ihr Zweck nicht auch durch ein anderes, gleich wirksames Mittel erreicht werden kann, das das betroffene Grundrecht nicht oder jedenfalls weniger fühlbar einschränkt (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 68, 193 ).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2001 - 1 BvR 1759/91
    Geeignet ist jedes Mittel, mit dessen Hilfe der angestrebte Zweck gefördert werden kann; eine Zweckerreichung in jedem Einzelfall ist nicht erforderlich (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 67, 157 ).
  • BGH, 10.07.1995 - II ZR 102/94

    Umfang der Pflicht einer Genossenschaft zur Mitgliedschaft in einem

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2001 - 1 BvR 1759/91
    Die von der Beschwerdeführerin hervorgehobene Problematik, dass eine besondere Belastung in der Verpflichtung zur Finanzierung von und Teilhabe an Verbandsaktivitäten liege, die über die Pflichtprüfung hinausgingen (so genannte Kann-Aufgaben gemäß § 63 b Abs. 4 Satz 1 GenG), ist durch die von der Beschwerdeführerin erstrittene Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 10. Juli 1995 (BGHZ 130, 243 ff.) gegenstandslos geworden.
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2001 - 1 BvR 1759/91
    Anhaltspunkte für eine Bewertung der angegriffenen Entscheidungen als willkürlich (vgl. BVerfGE 87, 273 ) sind nicht ersichtlich.
  • BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90

    Kindererziehungszeiten

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2001 - 1 BvR 1759/91
    Durch sie soll eine selbstbestimmte, vergleichsweise risikolose Teilhabe breiter Bevölkerungskreise am Wirtschaftsleben sichergestellt werden, um gleichzeitig dem Ziel einer gerechten Sozialordnung ein Stück näher zu kommen (vgl. BVerfGE 94, 241 m.w.N.).
  • BVerfG, 18.10.1961 - 1 BvR 730/57

    Feststellung des Verbots einer Vereinigung - Art. 9 Abs. 2 GG

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2001 - 1 BvR 1759/91
    Die gerügten Grundrechte sind ihrem Wesen nach grundsätzlich auf juristische Personen anwendbar, so dass die Beschwerdeführerin beschwerdebefugt ist (vgl. BVerfGE 10, 89 für Art. 2 Abs. 1 GG; BVerfGE 3, 383 für Art. 3 Abs. 1 GG; BVerfGE 13, 174 für Art. 9 Abs. 1 GG; BVerfGE 21, 261 für Art. 12 Abs. 1 GG; BVerfGE 4, 7 für Art. 14 Abs. 1 GG).
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2001 - 1 BvR 1759/91
    Bei Verfassungsbeschwerden gegen Gerichtsentscheidungen sind diese entweder vorzulegen oder in einer Weise wiederzugeben, die eine Beurteilung erlaubt, ob sie mit dem Grundgesetz in Einklang stehen oder nicht (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

  • BVerfG, 10.03.1992 - 1 BvR 454/91

    Akademie-Auflösung

  • OLG Hamm, 14.11.1990 - 8 U 8/90
  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 84/65

    Arbeitsvermittlungsmonopol

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

  • BVerfG, 03.06.1954 - 1 BvR 183/54

    Gesamtdeutscher Block

  • BVerfG, 18.12.1974 - 1 BvR 430/65

    Arbeitnehmerkammern

  • BGH, 12.07.2006 - XII ZR 39/04

    Formularmäßiger Beitritt des Mieters von Geschäftsräumen in einem Einkaufszentrum

    Richtig ist zwar, dass diese Norm, die wegen ihrer mittelbaren Drittwirkung bei der Auslegung des § 307 BGB (§ 9 AGBG) mit zu beachten ist, nicht nur den Beitritt zu einer Vereinigung, sondern auch das Recht schützt, einer privatrechtlichen Vereinigung von vornherein fernzubleiben oder aus ihr auszutreten (sog. negative Vereinigungsfreiheit; vgl. BGHZ 130, 243, 254; BVerfG NJW 2001, 2617).
  • BGH, 10.01.2017 - II ZR 10/15

    Genossenschaftlicher Prüfungsverband: Nähere Ausgestaltung des Prüfungsrecht des

    Dabei kommt dem zuständigen Prüfungsverband eine zukunftsbezogene Beratungsfunktion zu, die sich auf die gesamte Unternehmensorganisation einschließlich der Zweckmäßigkeit der Geschäftsführung des Genossenschaftsvorstands bezieht (BGH, Beschluss vom 21. Juni 2011 - II ZB 12/10, BGHZ 190, 110 Rn. 18; BVerfG, NJW 2001, 2617, 2618).

    Die durch die Pflichtmitgliedschaft auf Dauer angelegte Einbindung der Genossenschaft in den Verband und die daraus folgende Dauerhaftigkeit der Prüfungsverhältnisse ist wesentliches Element für die institutionelle Unabhängigkeit der Prüfungsverbände (vgl. BVerfG, NJW 2001, 2617, 2619; von Caemmerer, Zur Reform des Genossenschaftsrechts, 1959, S. 7 ff., 10 f.).

  • OLG Jena, 10.12.2014 - 7 U 344/14

    Rechtsstellung einer Genossenschaft, die mehreren Prüfungsverbänden angehört

    Die Notwendigkeit eines engmaschigen und auf Dauer angelegten Prüfungssystems, um Defizite der Struktur der Genossenschaft durch starke Außensicherungsmechanismen auszugleichen (BVerfG, NJW 2001, 2617 ) stehe einem Wahlrecht der Genossenschaft hinsichtlich des die Pflichtprüfung durchführenden Verbandes nicht entgegen.

    Den in der vom Landgericht zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 19.01.2001, 1 BvR 1759/91, WM 2001, 360) herausgearbeiteten Besonderheiten des Genossenschaftswesens, denen nur durch die Pflichtmitgliedschaft in einem Prüfungsverband Rechnung getragen werde, stehe es entgegen, dass Einzelgenossenschaften sich ihren mitgliedschaftlichen Verpflichtungen gegenüber dem bisherigen Verband ohne Einhaltung von Kündigungsfristen entziehen und den Prüfungsauftrag anderweit vergeben könnten.

    Auch aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Nichtannahmebeschluss vom 19.01.2001, 1 BvR 1759/91, Juris, Rn 26 bis 28; 30; 32-35) und des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 21.06.2011, II ZB 12/10, Juris, Rn 18), die beide Parteien jeweils in ihrem Sinne interpretieren, folgt nicht zwingend die Aberkennung eines Wahlrechts der Genossenschaft.

    Auch die Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts (Nichtannahmebeschluss vom 19.01.2001, 1 BvR 1759/91, a.a.0.) sprechen für die Wirksamkeit einer zweijährigen Kündigungsfrist, die eine längere Bindung an den Prüfungsverband ermöglicht.

  • BGH, 13.04.2016 - XII ZR 146/14

    Gewerberaummiete: Wirksamkeit der formularmäßigen Verpflichtung des Mieters zum

    Dieses Grundrecht, das wegen seiner mittelbaren Drittwirkung bei der Auslegung des § 307 BGB mit zu beachten ist, schützt nicht nur den Beitritt zu einer Vereinigung, sondern auch das Recht, einer privatrechtlichen Vereinigung von vornherein fernzubleiben oder aus ihr auszutreten (sog. negative Vereinigungsfreiheit; vgl. BGHZ 130, 243, 254 = NJW 1995, 2981, 2983; BVerfG NJW 2001, 2617 mwN).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.2021 - 10 S 4275/20

    Informationsrechtlicher Zugang zu einem Gutachten; Geschäftsgeheimnisschutz;

    Dass die Beschreibung der - im Übrigen dem Schutz der Mitglieder der Genossenschaft, ihrer Gläubiger und auch der Allgemeinheit dienenden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.01.2001 - 1 BvR 1759/91 - NZG 2001, 461, 463) - Prüfungstätigkeit seiner Mitarbeiter Rückschlüsse auf aktuelle Spezifika seiner Betriebsführung oder auf eine noch aktuelle interne Geschäftsstrategie zuließe, ist nicht geltend gemacht.

    Dieses könnte, weil die Tätigkeit des Klägers dem Schutz der Mitglieder der Genossenschaft, ihrer Gläubiger und auch der Allgemeinheit dient (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.01.2001, a. a. O.), besonders groß sein.

  • BGH, 21.06.2011 - II ZB 12/10

    Eingetragene Genossenschaft: Bestellung eines Abschlussprüfers nach Wegfall der

    Die auch als Betreuungsprüfung bezeichnete genossenschaftliche Pflichtprüfung hat den Zweck, neben dem Schutz der Vermögensinteressen der Gläubiger und Genossen auch die Einhaltung des genossenschaftlichen Förderzwecks im Sinne des § 1 Abs. 1 GenG zu gewährleisten (vgl. BVerfG, NJW 2001, 2617, 2618).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 15.12.2014 - VGH O 22/14

    Keine Verletzung von Rechten der Piratenpartei (Landesverband Rheinland-Pfalz)

    Der Gesetzgeber darf vielmehr ein Mittel bereits dann als geeignet ansehen, wenn mit seiner Hilfe der angestrebte Zweck gefördert werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Januar 2001 - 1 BvR 1759/91 -, juris, Rn. 30 m.w.N.).
  • BGH, 31.07.2017 - II ZR 10/15

    Kündigungsfrist in der Satzung eines Prüfungsverbandes: Wirksamkeit unter

    Hierbei hat der Senat die einschlägige verfassungsgerichtliche Rechtsprechung berücksichtigt, insbesondere den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Januar 2001 (BVerfG, NJW 2001, 2617).
  • OLG Stuttgart, 11.05.2022 - 9 U 28/21

    Haftung des Prüfverbands der Genossenschaft gegenüber Kapitalanlegern bei

    Aus dem Ergebnis der regulären genossenschaftlichen Pflichtprüfungen kann ein Dritter keinen Schadensersatzanspruch herleiten, da diese dem Schutz der Allgemeinheit und der Stabilität des gesamten Wirtschaftssystems, nicht jedoch dem Schutz einzelner Gläubiger dienen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 19. Januar 2001 - 1 BvR 1759/91, Rn. 27, juris).
  • OLG Naumburg, 23.08.2002 - 7 Wx 2/02

    Prüfung einer Genossenschaftsbank: Ablehnung des Prüfungsverbandes wegen

    Aus diesen Gründen hat auch das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit der Regelung bejaht und in der Pflichtmitgliedschaft einer Genossenschaft in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband eine aus sachlichen Gründen erforderliche und verfassungsrechtlich zulässige Ausgestaltung des Grundrechts der Vereinigungsfreiheit gesehen (BVerfG, WM 2001, 360 ff. m. Anm. Batereau, WuB = D 54 GenG 1.01).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2021 - 16 B 2011/20

    Kein Austritt der IHK zu Köln und der IHK Ostwestfalen aus dem DIHK

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2019 - L 2 LW 4/19

    Erstattung von Aufwendungen für ein Widerspruchsverfahren; Vertretung durch den

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2021 - 16 B 2045/20

    Kein Austritt der IHK zu Köln und der IHK Ostwestfalen aus dem DIHK

  • VG Berlin, 10.03.2010 - 16 K 167.09

    Anordnung einer Sonderprüfung nach Auswertung des Qualitätskontrollberichts

  • LG Flensburg, 18.12.2015 - 3 O 410/14

    Eingetragene Genossenschaft: Wahlrecht bezüglich des die Pflichtprüfung

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