Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 08.02.2001

Rechtsprechung
   BVerwG, 22.05.2001 - 8 B 69.01   

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https://dejure.org/2001,1739
BVerwG, 22.05.2001 - 8 B 69.01 (https://dejure.org/2001,1739)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.2001 - 8 B 69.01 (https://dejure.org/2001,1739)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 2001 - 8 B 69.01 (https://dejure.org/2001,1739)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erheblicher Grund für Terminsaufhebung - Chronische Erkrankung des Prozessbevollmächtigten - Prozessuale Mitwirkungspflicht - Vorsorgepflicht des Rechtsanwalts - Prozessverschleppung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verwaltungsgerichtsverfahren; Terminsaufhebung; Erkrankung des Rechtsanwalts

  • Judicialis

    ZPO § 227 Abs. 1 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2735
  • NVwZ 2001, 1151 (Ls.)
  • DVBl 2001, 1765
 
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Wird zitiert von ... (41)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2017 - 2 L 34/16

    Erheblicher Grund für eine Terminsverlegung

    Eine andere Beurteilung ist dann geboten, wenn es sich nicht um eine plötzliche, nicht vorhersehbare, sondern um eine chronische, wiederholt in gleicher Weise auftretende Erkrankung handelt, die den Anwalt außerstande setzt, seinen Berufspflichten ordnungsgemäß nachzukommen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.05.2001 - BVerwG 8 B 69.01 -, NJW 2001, 2735, RdNr. 8 in juris, m.w.N.)(Rn.8).

    Eine andere Beurteilung ist zwar dann geboten, wenn es sich nicht um eine plötzliche, nicht vorhersehbare, sondern um eine chronische, wiederholt in gleicher Weise auftretende Erkrankung handelt, die den Anwalt außerstande setzt, seinen Berufspflichten ordnungsgemäß nachzukommen; ihn trifft eine Vorsorgepflicht dann, wenn sein eigener Gesundheitszustand hierzu Anlass gibt, also für ihn erkennbar eine geordnete Erfüllung seiner prozessualen Mitwirkungspflichten wesentlich behindert (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschl. v. 22.05.2001 - BVerwG 8 B 69.01 -, NJW 2001, 2735, RdNr. 8 in juris, m.w.N.).

  • BVerwG, 20.04.2017 - 2 B 69.16

    Entfernung einer Polizeibeamtin aus dem Dienst wegen eines schwerwiegenden

    Im Übrigen muss die Erkrankung oder sonstige Verhinderung des Prozessbevollmächtigten schlüssig aus dem beim Verwaltungsgericht vorgelegten Attest hervorgehen; die Bescheinigung muss so substantiiert sein, dass das Gericht auf ihrer Grundlage in der Lage ist, die Frage der behaupteten Verhandlungsunfähigkeit selbst zu beurteilen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2001 - 8 B 69.01 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 30 S. 6).
  • BVerwG, 21.12.2009 - 6 B 32.09

    Fehlen einer Vertretung in der mündlichen Verhandlung infolge einer

    Das Fehlen einer ordnungsgemäßen Vertretung in der mündlichen Verhandlung infolge einer kurzfristigen, überraschenden Erkrankung des als Einzelanwalt tätigen Prozessbevollmächtigten mit daraus folgender Unzumutbarkeit des Erscheinens oder des Verhandelns ist daher in der Regel ein erheblicher Grund für eine Terminsänderung (Urteil vom 10. Dezember 1985 a.a.O. S. 68, Beschlüsse vom 23. Januar 1995 - BVerwG 9 B 1.95 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 21 S. 1 f., vom 26. April 1999 - BVerwG 5 B 49.99 - juris Rn. 4 und vom 22. Mai 2001 - BVerwG 8 B 69.01 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 30 S. 6).

    Wenn ein solcher Grund vorliegt, verdichtet sich angesichts des hohen Ranges des Anspruchs auf rechtliches Gehör das Ermessen, das § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO einräumt, regelmäßig zu einer entsprechenden Verpflichtung des Gerichts (Beschluss vom 22. Mai 2001 a.a.O. S. 6).

    Ihm bzw. seinem Prozessbevollmächtigten obliegt es deshalb, die Hinderungsgründe, auf die er sich berufen will, möglichst noch vor dem Termin schlüssig und substantiiert darzulegen, so dass das Gericht in die Lage versetzt wird, das Vorliegen eines erheblichen Grundes zu beurteilen und gegebenenfalls eine (weitere) Glaubhaftmachung gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 227 Abs. 2 ZPO zu verlangen (Urteil vom 13. April 1999 - BVerwG 1 C 24.97 - Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 19 S. 3; Beschlüsse vom 26. April 1999 a.a.O. Rn. 2, 5, vom 20. Juni 2000 - BVerwG 5 B 27.00 - juris Rn. 10, vom 22. Mai 2001 a.a.O. S. 6 und vom 29. April 2004 - BVerwG 1 B 203.03 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 32 S. 11).

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Rechtsprechung
   BayObLG, 08.02.2001 - 4St RR 9/2001, 4St RR 9/01   

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https://dejure.org/2001,3876
BayObLG, 08.02.2001 - 4St RR 9/2001, 4St RR 9/01 (https://dejure.org/2001,3876)
BayObLG, Entscheidung vom 08.02.2001 - 4St RR 9/2001, 4St RR 9/01 (https://dejure.org/2001,3876)
BayObLG, Entscheidung vom 08. Februar 2001 - 4St RR 9/2001, 4St RR 9/01 (https://dejure.org/2001,3876)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    AWG § 34 Abs. 4 Satz 1; ; VO (EG) Nr. 2465/96 Art. 1 Nr. 1; ; VO (EG) Nr. 2465/96 Art. 1 N... r. 5; ; Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr vom 19.5.1995 (BGBl 11 1996, 19) Art. 2 Buchstabe a), Art. 3 Abs. 2; ; Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr vom 19.5.1995 (BGBl 11 1996, 19) Art. 2 Buchstabe a), Art. 3 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltung deutschen Strafrechts an vorgeschobenen Grenzdienststellen im Ausland

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Außenwirtschaftsgesetz; Zuwiderhandlung; Grenzdienststelle; Tschechien; Anwendbarkeit deutschen Strafrechts

  • zaoerv.de PDF, S. 22 (Kurzinformation)

    Grenzen der Ausübung eigener Staatsgewalt - Anwendung deutschen Rechts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2735 (Ls.)
  • NStZ-RR 2001, 217
  • BayObLGSt 2001, 8
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 21.01.2021 - 2 RBs 1/21

    Unzulässigkeit des Vorab-Antrags auf gerichtliche Entscheidung für den Fall der

    Mit dieser neuen, erst nach Ablauf der einmonatigen Begründungsfrist vorgebrachten Angriffsrichtung ist der Zulassungsantrag unzulässig (vgl. BGH NStZ 1998, 636; NStZ 1999, 94; BayObLG NStZ-RR 2001, 217).
  • BGH, 19.12.2001 - 2 StR 358/01

    Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz durch Verbringen von irakischen Dinaren

    Bei der hier gegebenen Sachlage waren die irakischen Geldscheine selbst der Gegenstand des Vertrages (vgl. BayObLG NStZ-RR 2001, 217, 218).
  • BGH, 17.12.1996 - 2 StR 358/01
    Bei der hier gegebenen Sachlage waren die irakischen Geldscheine selbst der Gegenstand des Vertrages (vgl. BayObLG NStZ-RR 2001, 217, 218).
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