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   BVerfG, 23.07.2001 - 1 BvR 873/00 und 1 BvR 874/00   

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https://dejure.org/2001,187
BVerfG, 23.07.2001 - 1 BvR 873/00 und 1 BvR 874/00 (https://dejure.org/2001,187)
BVerfG, Entscheidung vom 23.07.2001 - 1 BvR 873/00 und 1 BvR 874/00 (https://dejure.org/2001,187)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Juli 2001 - 1 BvR 873/00 und 1 BvR 874/00 (https://dejure.org/2001,187)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zahnarztwerbung - Tätigkeitsschwerpunkt - Implantologie - Verfassungsbeschwerde - Werbeverbot - Kommerzialisierung des Arztberufs - Berufsfreiheit

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verlautbarung des Tätigkeitsschwerpunkts "Implantologie" auf Briefbögen oder dem Praxisschild eines Zahnarztes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zum Praxisschild des Zahnarztes

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zum Praxisschild des Zahnarztes

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Hinweis auf dem Praxisschild: Informationsrecht der Patienten ist zu beachten

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    BVerfG lockert Werbeverbot für Ärzte

  • rpmed.de (Kurzinformation)

    Zum Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie Konsequenzen für die Praxis - Chancen und Risiken

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Zahnärzte dürfen mit Zusatz "Implantologie" werben

Besprechungen u.ä.

  • rpmed.de (Entscheidungsbesprechung)

    Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie Konsequenzen für die Praxis - Chancen und Risiken

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2788
  • DVBl 2001, 1583
 
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Wird zitiert von ... (70)

  • BVerfG, 01.06.2011 - 1 BvR 233/10

    Grenzen des Verbotes berufswidriger Werbung eines Zahnarztes

    (a) Einem Arzt oder Zahnarzt ist von Verfassungs wegen berufsbezogene und sachangemessene Werbung erlaubt (vgl. nur BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juli 2001 - 1 BvR 873/00 u.a. -, juris, Rn. 26; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. September 2003 - 1 BvR 1608/02 -, juris, Rn. 30).
  • BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 1003/02

    Werbung von Zahnärzten im Internet

    Der Patient soll darauf vertrauen können, dass sich der Arzt nicht von kommerziellen Interessen leiten lässt (vgl. BVerfGE 71, 162 ; 76, 196 ; 85, 248 ; 94, 372 ; vgl. auch Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 2788 ).

    Rechtsgüter wie die Gesundheit der Bevölkerung und die Vermeidung von Irreführung rechtfertigen es nicht, alle Angaben und Zusätze, die nach der Berufsordnung (noch) nicht als förmliche Berufsqualifikation anerkannt sind, ohne Rücksicht auf ihren Sinn und Zweck zu verbieten (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1993, S. 2988 ; 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 2788 ff.).

    Eine Auseinandersetzung mit den Grenzen eines berufsrechtlichen Verbots von Berufsfeldangaben (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1993, S. 2988 ; 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 2788 ff.) und der dafür geltenden Maßstäbe lässt die angegriffene Entscheidung vermissen.

  • OLG Koblenz, 08.06.2016 - 9 U 1362/15

    Unzulässige Werbung für Schönheitsoperationen mit Vorher-/Nachher-Bildern

    Der Schutz der Bevölkerung setzt als Gemeinwohlbelang der Werbefreiheit der Ärzte Grenzen (Vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 2001 - 1 BvR 873/00, 1 BvR 874/00 -, Rn. 18, 19, zitiert nach juris).
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