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   KG, 29.06.2001 - (3) 1 Ss 388/00 (115/00)   

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https://dejure.org/2001,11734
KG, 29.06.2001 - (3) 1 Ss 388/00 (115/00) (https://dejure.org/2001,11734)
KG, Entscheidung vom 29.06.2001 - (3) 1 Ss 388/00 (115/00) (https://dejure.org/2001,11734)
KG, Entscheidung vom 29. Juni 2001 - (3) 1 Ss 388/00 (115/00) (https://dejure.org/2001,11734)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • nomos.de PDF, S. 54 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    § 111 StGB; §§ 16, 20 WStG; Art. 5 Abs. 1 GG
    Öffentliche Aufforderung zu Straftaten/Antikriegsaufruf/Militäreinsatz der Bundeswehr im Kosovo/Meinungsfreiheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung eines strafgerichtlichen Urteils; Verletzung sachlichen Rechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 54 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    § 111 StGB; §§ 16, 20 WStG; Art. 5 Abs. 1 GG
    Öffentliche Aufforderung zu Straftaten/Antikriegsaufruf/Militäreinsatz der Bundeswehr im Kosovo/Meinungsfreiheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2896
  • NJ 2001, 553
  • JR 2001, 472
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 776/84

    Schubart

    Auszug aus KG, 29.06.2001 - 1 Ss 388/00
    Da es Sinn jeder zur Meinungsbildung beitragenden öffentlichen Äußerung ist, Aufmerksamkeit zu erregen, sind angesichts der heutigen Reizüberflutung aller Art einprägsame, teilweise auch überpointierte Formulierungen hinzunehmen (vgl. BVerfGE 82, 236, 267; BVerfGE 24, 278, 286).

    sofern damit gerade eine bestimmte Meinungsbildung in einer die Allgemeinheit tief berührenden Frage bezweckt wird (vgl. BVerfGE 82, 236, 267).

  • BGH, 30.05.2000 - VI ZR 276/99

    Meinungsäußerung "Babycaust"

    Auszug aus KG, 29.06.2001 - 1 Ss 388/00
    Für die Ermittlung des Aussageinhalts von Flugblättern und ähnlichen Aufrufen ist daher darauf abzustellen, wie die Erklärung von einem unvoreingenommenen Durchschnittsleser verstanden wird (vgl. BGH NJW 2000, 3421).

    Dies gilt insbesondere, wenn der Äußernde damit nicht eigennützige Ziele verfolgt, sondern sein Beitrag dem geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit besonders berührenden Frage dient (vgl. BGH NJW 2000, 3421, 3422).

  • BGH, 14.03.1984 - 3 StR 36/84

    "Ausländer raus", "Tod dem Klerus", "Tötet Cremer", "Hängt Brandt" - öffentliche

    Auszug aus KG, 29.06.2001 - 1 Ss 388/00
    Unter der Schwelle tatbestandsrelevanter "Aufforderung" liegt auch die bloße Befürwortung von Straftaten; erforderlich ist vielmehr eine über eine bloße Befürwortung hinausgehende bewußt-finale Einwirkung auf andere mit dem Ziel, in ihnen den Entschluß zu bestimmten strafbaren Handlungen hervorzurufen (vgl. BGHSt 32, 310, 311; BGHSt 31, 16, 22; BGHSt 28, 312, 314).

    Vor diesem Hintergrund werden zu tatbestandsmäßiger "Aufforderung" zwangsläufig nur solche Bekundungen, die auch den Eindruck der Ernstlichkeit erwecken; ein solcher Eindruck ist nur zu bejahen, wenn der Auffordernde nach dem Gesamtzusammenhang seiner Erklärung zumindest damit rechnet, seine Äußerung werde vom Leser oder Zuhörer gerade als zweckgerichtete Aufforderung zur Begehung bestimmter Straftaten verstanden (vgl. BGHSt 32, 310 ff).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus KG, 29.06.2001 - 1 Ss 388/00
    Das Bundesverfassungsgericht hat in langjährig gefestigter Rechtsprechung (grundlegend: BVerfGE 7, 198, 210 ff) immer wieder nachdrücklich betont, daß bei der Auslegung von Meinungsäußerungen, die in einer Öffentlichkeit besonders berührenden Frage eine Einflussnahme auf den Prozeß allgemeiner Meinungsbildung zum Ziel haben und von hier aus dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG unterfallen, der Inhalt der Erklärung unter Heranziehung des gesamten Kontextes, in dem sie steht, und nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen, sozialen und politischen Geschehens, in dem sie gefallen sind, zu ermitteln ist (vgl. BVerfGE 93, 266, 297).
  • OLG Köln, 23.02.1988 - Ss 30/88

    Tatbestand einer öffentlichen Aufforderung zur Sachbeschädigung; Gebrauchswert

    Auszug aus KG, 29.06.2001 - 1 Ss 388/00
    Anders als bei bloßen Meinungsäußerungen muß bei einer "Aufforderung" gerade die Erwünschtheit des angesonnenen kriminellen Geschehens deutlich werden, so daß auch von einem Appellcharakter als konstituierendem Kriterium einer "Aufforderung" gesprochen werden kann (vgl. BayObLG NJW 1994, 396; OLG Karlsruhe NStZ 1993, 389, 390; OLG ( Köln NJW 1988, 1102 und MDR 1983, 338).
  • OLG Karlsruhe, 12.02.1993 - 3 Ss 99/92

    Aufforderung; Straftat; Wehrdienst; Verweigerung; Desertieren

    Auszug aus KG, 29.06.2001 - 1 Ss 388/00
    Anders als bei bloßen Meinungsäußerungen muß bei einer "Aufforderung" gerade die Erwünschtheit des angesonnenen kriminellen Geschehens deutlich werden, so daß auch von einem Appellcharakter als konstituierendem Kriterium einer "Aufforderung" gesprochen werden kann (vgl. BayObLG NJW 1994, 396; OLG Karlsruhe NStZ 1993, 389, 390; OLG ( Köln NJW 1988, 1102 und MDR 1983, 338).
  • LG Bremen, 19.06.1986 - 18 Ns 15 Js 33512/85
    Auszug aus KG, 29.06.2001 - 1 Ss 388/00
    Schon die Formulierung "Aufforderung" fordert mehr als bloße Information (vgl. LG Bremen StV 1986, 439, 441) und auch mehr als lediglich politische Unmutsäußerungen oder Provokation; zu Recht hat schon das Reichsgericht (RGSt 47, 411, 413 und RGSt 63, 170, 173) bloßes Anreizen im Sinne berechnender Stimmungsmache für Straftaten nicht ausreichen lassen.
  • BGH, 28.02.1979 - 3 StR 14/79

    Verurteilung wegen verfassungsfeindlicher Befürwortung von Straftaten - Rüge der

    Auszug aus KG, 29.06.2001 - 1 Ss 388/00
    Unter der Schwelle tatbestandsrelevanter "Aufforderung" liegt auch die bloße Befürwortung von Straftaten; erforderlich ist vielmehr eine über eine bloße Befürwortung hinausgehende bewußt-finale Einwirkung auf andere mit dem Ziel, in ihnen den Entschluß zu bestimmten strafbaren Handlungen hervorzurufen (vgl. BGHSt 32, 310, 311; BGHSt 31, 16, 22; BGHSt 28, 312, 314).
  • BVerfG, 06.11.1968 - 1 BvR 501/62

    GEMA

    Auszug aus KG, 29.06.2001 - 1 Ss 388/00
    Da es Sinn jeder zur Meinungsbildung beitragenden öffentlichen Äußerung ist, Aufmerksamkeit zu erregen, sind angesichts der heutigen Reizüberflutung aller Art einprägsame, teilweise auch überpointierte Formulierungen hinzunehmen (vgl. BVerfGE 82, 236, 267; BVerfGE 24, 278, 286).
  • OLG Köln, 17.09.1982 - 1 Ss 653/82
    Auszug aus KG, 29.06.2001 - 1 Ss 388/00
    Anders als bei bloßen Meinungsäußerungen muß bei einer "Aufforderung" gerade die Erwünschtheit des angesonnenen kriminellen Geschehens deutlich werden, so daß auch von einem Appellcharakter als konstituierendem Kriterium einer "Aufforderung" gesprochen werden kann (vgl. BayObLG NJW 1994, 396; OLG Karlsruhe NStZ 1993, 389, 390; OLG ( Köln NJW 1988, 1102 und MDR 1983, 338).
  • BGH, 24.03.1982 - 3 StR 28/82

    Hans-Christian Ströbele

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

  • BayObLG, 23.09.1993 - 2St RR 190/92
  • RG, 01.11.1913 - IV 683/13

    1. Kann in dem Herausgeben von Renntips ein Auffordern zum Abschluß von

  • RG, 19.04.1881 - 744/81

    1. Schließt Art. 9 der preuß. Verf.-Urk. vom 31. Januar 1850 (G.S. S. 17) den

  • RG, 31.05.1929 - I 290/29

    1. Ist § 1 der VO. des Reichspräsidenten vom 15. September 1923 (RGBl. I S. 879)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2012 - 5 A 1701/11

    Öffentliches Training für Blockade eines "Naziaufmarsches" in Stolberg war

    vgl. BGH, Urteil vom 14. März 1984 - 3 StR 36/84 -, BGHSt 32, 310 = juris, Rn. 15; BVerfG, Beschluss vom 4. November 2009 - 1 BvR 2150/08 -, BVerfGE 124, 300, 335 = juris, Rn. 78; OLG Hamm, Urteil vom 12. Januar 2010 - 2 Ss 451/09 -, juris, Rn. 25; OLG Frankfurt, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 3 Ss 317/02 -, NStZ-RR 2003, 327 = juris, Rn. 9; KG Berlin, Urteil vom 29. Juni 2001 - 1 Ss 388/00 -, NJW 2001, 2896 = juris, Rn. 18; OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. Februar 1993 - 3 Ss 99/92 -, NStZ 1993, 389 = juris, Rn. 27 ff.
  • OLG Stuttgart, 26.02.2007 - 4 Ss 42/07

    Öffentliche Aufforderung zu Straftaten bei Internet-Ankündigung einer

    Schon die Formulierung "Aufforderung" impliziert mehr als eine bloße Information und auch mehr als lediglich eine politische Unmutsäußerung oder Provokation (KG NJW 2001, 2896 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 12.01.2010 - 2 Ss 451/09

    Aufforderung zur Begehung von Straftaten, tatsächliche Feststellungen,

    Wenngleich es hier nicht unbedingt des Rückgriffs auf die Grundrechte nach Art. 4 und 5 GG im Zusammenhang mit der Auslegung einer Erklärung bedarf (vgl. Deutscher StRR 2007, 275 in der Besprechung von OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.02.2007), so müssen doch im Zusammenhang mit dem politischen Meinungskampf, um den es sich hier ohne Zweifel handelt, erhebliche und deutliche Aufforderungen an Verhaltensweisen gestellt werden, um diese eindeutig als Aufforderung im Sinne des Tatbestandes ansehen zu können (vgl. das Urteil des KG im "Kosovo"-Verfahren, NJW 2001, 2896; OLG Stuttgart, a.a.O.).
  • LG Freiburg, 06.06.2011 - 7 Ns 85 Js 4476/09

    Tatbestand der Volksverhetzung wird gem. § 130 Abs. 2 Nr. 1 StGB i.F.d.

    Diese muss zwar nicht ernst gemeint sein, aber jedenfalls den Eindruck der Ernstlichkeit erwecken, wessen sich der Täter bewusst sein muss (vgl. BGHSt 32, 310 ; KG NJW 2001, 2896).
  • LG Oldenburg, 01.09.2022 - 5 Ks 8/22

    Angebliche "Todesurteile" 55-Jähriger nach Mordaufrufen über Telegram-Kanal in

    Vor diesem Hintergrund werden zu tatbestandsmäßiger "Aufforderung" zwangsläufig nur solche Bekundungen, die auch den Eindruck der Ernstlichkeit erwecken; ein solcher Eindruck ist nur zu bejahen, wenn der Auffordernde nach dem Gesamtzusammenhang seiner Erklärung zumindest damit rechnet, seine Äußerung werde vom Leser oder Zuhörer gerade als zweckgerichtete Aufforderung zur Begehung bestimmter Straftaten verstanden (vgl. BGHSt 32, 310 = NJW 1984, 1631; NJW 2001, 2896).
  • AG Bochum, 02.07.2009 - 33 Ds 53/09
    Wenngleich es hier nicht unbedingt des Rückgriffs auf die Grundrechte nach Art. 4 und 5 GG im Zusammenhang mit der Auslegung der Erklärung bedarf (vgl. Deutscher StRR 2007, 275 in der Besprechung von OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.02.2007), so müssen doch im Zusammenhang mit dem politischen Meinungskampf, um den es sich hier ohne Zweifel handelt, erhebliche und deutliche Anforderungen an Verhaltensweisen gestellt werden, um diese eindeutig als Aufforderung um Sinne des Tatbestandes ansehen zu können (vgl. das Urteil des KG im "Kosovo"-Verfahren, NJW 2001, 2896; OLG Stuttgart aaO).
  • OLG Koblenz, 28.09.2005 - 1 Ss 215/05
    Unter einer Aufforderung im Sinne des § 111 StGB ist jede - auch konkludente - über ein bloßes Befürworten hinausgehende Äußerung zu verstehen, die den Willen des Täters zu erkennen gibt, von dem Aufgeforderten ein bestimmt bezeichnetes kriminelles Tun oder Unterlassen zu verlangen (vgl. KG NStZ-RR 2002, 10; NJW 2001, 2896; OLG Köln NJW 1988, 1102, 1103; LG Koblenz NJW 1988, 1609; so bereits auch RGSt 46, 411; Eser in Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl. § 111 Rdnr.3; Lackner/Kühl, StGB, 25. Aufl. § 111 Rdnr.3; Rogall GA 1979, 14, 16 m. w. N.).
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