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   BGH, 15.05.2001 - 4 StR 306/00   

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https://dejure.org/2001,514
BGH, 15.05.2001 - 4 StR 306/00 (https://dejure.org/2001,514)
BGH, Entscheidung vom 15.05.2001 - 4 StR 306/00 (https://dejure.org/2001,514)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 2001 - 4 StR 306/00 (https://dejure.org/2001,514)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 56 StGB; § 69 StGB; § 69a StGB; § 318 Satz 1 StPO; § 121 GVG
    Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung; Maßregelanordnung; Beschränkung der Berufung auf die Frage der Strafaussetzung; Teilbarkeit; Doppelrelevante Feststellungen; Widerspruchsfreiheit; Unlösbarer Zusammenhang; Vorlage (Ausdehnung der Frage); ...

  • lexetius.com
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • BGHSt 47, 32
  • NJW 2001, 3134
  • NZV 2001, 434
  • VersR 2001, 1438
  • JR 2002, 113
 
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Wird zitiert von ... (70)

  • BGH, 03.12.2015 - 4 StR 223/15

    BGH hebt auf die Revision der Eltern des Opfers das Urteil im "Scheunenmord"-Fall

    Eine wirksame Teilanfechtung setzt aber nach den allgemein für die Beschränkung von Rechtsmitteln geltenden Grundsätzen im Einzelfall voraus, dass sich die Anfechtung auf einen Beschwerdepunkt bezieht, der nach dem inneren Zusammenhang des Urteils losgelöst von seinem nicht angegriffenen Teil rechtlich und tatsächlich selbständig beurteilt werden kann, ohne eine Prüfung der Entscheidung im Übrigen erforderlich zu machen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 2014 - 2 StR 90/14, NStZ-RR 2014, 285; Beschluss vom 15. Mai 2001 - 4 StR 306/00, BGHSt 47, 32, 35).
  • BGH, 29.06.2010 - 1 StR 245/09

    Revision der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren gegen Alexander Falk u. a.

    Eine wirksame Revisionsbeschränkung setzt voraus, dass die Gesamtentscheidung auch dann frei von inneren Widersprüchen bleibt, wenn die eingelegte Revision Erfolg hat (st. Rspr.; vgl. BGHSt 10, 100, 101; 29, 359, 364; 39, 208, 209; 41, 57, 59; 47, 32, 35; jew. mwN; BGH NStZ-RR 1999, 359).
  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 547/16

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Hemmung der Rechtskraft; Berufungsbeschränkung

    Damit hat der Gesetzgeber den Rechtsmittelberechtigten eine prozessuale Gestaltungsmacht eingeräumt, deren Ausübung im Rahmen des rechtlich Möglichen zu respektieren ist (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2001 - 4 StR 306/00, BGHSt 47, 32, 38; Beschluss vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 262/80, BGHSt 29, 359, 364; Urteil vom 27. November 1959 - 4 StR 394/59, BGHSt 14, 30, 36).
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