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   BVerfG, 12.09.2001 - 1 BvR 2265/00   

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BVerfG, 12.09.2001 - 1 BvR 2265/00 (https://dejure.org/2001,561)
BVerfG, Entscheidung vom 12.09.2001 - 1 BvR 2265/00 (https://dejure.org/2001,561)
BVerfG, Entscheidung vom 12. September 2001 - 1 BvR 2265/00 (https://dejure.org/2001,561)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • webshoprecht.de

    Umfang zulässiger Werbung von Rechtsanwälten mit Interessengebieten

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Unzulässige Werbung - Rechtsanwaltswerbung - Berufsrecht - Werbeverbot - Sachlichkeitsgebot - Interessenschwerpunkt

  • Anwaltsblatt

    Art 12 GG, § 43b BRAO

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 12; BRAO § 43; BRAO § 43 b; BRAO § 59 b; BORA § 7
    Anforderungen an die Zulässigkeit der Werbung von Anwälten in Zeitungsannoncen und im Internet

  • BRAK-Mitteilungen

    Anwaltliche Werbung - werbliche Aussagen auf einer Internetseite und in Werbeanzeigen

  • RA Kotz

    Anwaltswerbung durch Angabe von Interessensgebiete und Kanzleiphilosophie - Verstoß gegen § 43 b BRAO?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3324
  • VersR 2002, 1400
  • MMR 2002, 45
  • DVBl 2001, 1751
  • AnwBl 2002, 56
  • AnwBl 2002, 60
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 04.04.1990 - 1 BvR 750/87

    Führen von mehreren Berufsbezeichnungen nebeneinander durch Kammerrechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2001 - 1 BvR 2265/00
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum anwaltlichen Werberecht hat das Bundesverfassungsgericht bereits wiederholt entschieden (vgl. BVerfGE 57, 121 ; 76, 196 ; 82, 18 m.w.N.).

    Da den Angehörigen freier Berufe für sachgerechte, nicht irreführende Information im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr Raum bleibt (vgl. BVerfGE 82, 18 ), ist eine Anzeige, die dem Interesse des Adressatenkreises, eine sachlich angemessene Information zu finden, gerecht wird, die formal und inhaltlich angemessen gestaltet ist und keinen Irrtum erregt, dem Anwalt grundsätzlich erlaubt (vgl. auch BGH, NJW 1997, S. 2522 f.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, BRAK-Mitt 2000, S. 89).

  • BGH, 01.03.2001 - I ZR 300/98

    Anwaltswerbung II

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2001 - 1 BvR 2265/00
    a) Der Bundesgerichtshof verweist insbesondere auf seine jüngere Rechtsprechung zur Anwaltswerbung und zum Sachlichkeitsgebot des § 43 b BRAO (NJW 2001, S. 2087 - Anwaltswerbung II).

    Zur Begründung kann insoweit auf das spätere Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1. März 2001 (NJW 2001, S. 2087) Bezug genommen werden.

  • BVerfG, 13.05.1981 - 1 BvR 610/77

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Befugnis zur Führung einer nicht

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2001 - 1 BvR 2265/00
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum anwaltlichen Werberecht hat das Bundesverfassungsgericht bereits wiederholt entschieden (vgl. BVerfGE 57, 121 ; 76, 196 ; 82, 18 m.w.N.).
  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 112/96

    Steuerberaterwerbung auf Fachmessen - Berufswidrige Werbung

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2001 - 1 BvR 2265/00
    Zu beurteilen ist das Werbeverhalten aus der Sicht der angesprochenen Verkehrskreise (vgl. BGH, NJW 1999, S. 2444 f.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, BRAK-Mitt 2000, S. 89 f.).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2001 - 1 BvR 2265/00
    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Norm die Tragweite der Grundrechte nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheiten führt (BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2001 - 1 BvR 2265/00
    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Norm die Tragweite der Grundrechte nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheiten führt (BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ).
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79

    Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2001 - 1 BvR 2265/00
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum anwaltlichen Werberecht hat das Bundesverfassungsgericht bereits wiederholt entschieden (vgl. BVerfGE 57, 121 ; 76, 196 ; 82, 18 m.w.N.).
  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2001 - 1 BvR 2265/00
    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Norm die Tragweite der Grundrechte nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheiten führt (BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ).
  • BVerfG, 24.07.1997 - 1 BvR 1863/96

    GG - Berufsfreiheit

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2001 - 1 BvR 2265/00
    Nach diesen Grundsätzen lässt sich allein aus dem Umstand, dass eine Berufsgruppe ihre Werbung anders als bisher üblich gestaltet, nicht folgern, dass dies unzulässige Werbung ist (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, NJW 1997, S. 2510).
  • BVerfG, 16.05.2001 - 1 BvR 2252/00

    Zum anwaltlichen Werberecht im Hinblick auf GG Art 12 Abs 1

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2001 - 1 BvR 2265/00
    Die von der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 16. Mai 2001 (1 BvR 2252/00) offen gelassene und auch vorliegend relevante Frage, ob der Angabe von "Interessenschwerpunkten" ein Informationswert zukomme, sei zu bejahen.
  • BGH, 26.05.1997 - AnwZ (B) 67/96

    Berufswidrige Werbung

  • BGH, 09.06.2011 - I ZR 113/10

    Zertifizierter Testamentsvollstrecker

    Ein auf einen solchen Verstoß gestütztes Unterlassungsgebot stellt keinen unzulässigen Eingriff in die verfassungsrechtlich garantierte Berufsausübungsfreiheit des Beklagten (Art. 12 Abs. 1 GG) dar (vgl. BVerfG, WRP 2001, 1284, 1285  Anwaltswerbung im Internet; GRUR 2003, 965, 966  Anwaltswerbung mit Sporterfolgen; BGH, GRUR 2010, 349  EKW-Steuerberater).
  • BGH, 07.11.2016 - AnwZ (Brfg) 47/15

    Anwaltliches Berufsrecht: Zulässigkeit einer mit einem Werbeaufdruck versehenen,

    cc) Die nach diesen Maßstäben bestehenden Grenzen der berufsrechtlich zulässigen Werbung (§ 43b BRAO) werden durch das Tragen einer Robe nach dem Muster des Klägers aus der maßgeblichen Sicht der angesprochenen Verkehrskreise (vgl. BVerfG, NJW 2001, 3324 mwN) in der gebotenen Gesamtbetrachtung des Aufdrucks, seines Trägermediums (Robe) und des Verwendungsortes überschritten.
  • BGH, 27.10.2014 - AnwZ (Brfg) 67/13

    Anwaltliches Berufsrecht: Belehrende Hinweise der Rechtsanwaltskammer über die

    Es ist einem Rechtsanwalt zwar nicht verwehrt, für seine Werbung Bilder oder Fotografien zu verwenden (vgl. Prütting, aaO, § 43b BRAO Rn. 32; von Lewinski, aaO, § 6 BORA Rn. 75), Gegenstände wie etwa Tassen als Werbeträger einzusetzen (Prütting, aaO, § 43b BRAO, Rn. 37; von Lewinski, aaO, § 6 BORA Rn. 87) oder auch Ironie und Sprachwitz als Stilmittel zu gebrauchen (vgl. BVerfG [Kammer], NJW 2001, 3324, 3325; von Lewinski, aaO, § 6 BORA Rn. 26).

    bb) Die nach diesen Maßstäben bestehenden Grenzen der berufsrechtlich zulässigen Werbung (§ 43b BRAO) überschreiten aus der maßgeblichen Sicht der angesprochenen Verkehrskreise (vgl. BVerfG [Kammer], NJW 2001, 3324 m.w.N.) in der gebotenen Gesamtbetrachtung der Bilder und der ihnen jeweils beigestellten Textzeilen sämtliche streitbefangenen Aufdrucke.

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 03.06.2016 - 2 AGH 1/16

    Unzulässige Anwaltswerbung: "Reißerisch", "dilettantisch", "ohne jeden

    Es ist einem Rechtsanwalt zwar nicht verwehrt, für seine Werbung Bilder oder Fotografien zu verwenden (vgl. Prütting, aaO, § 43b BRAO Rn. 32; von Lewinski, aaO, § 6 BORA Rn. 75), Gegenstände wie etwa Tassen als Werbeträger einzusetzen (Prütting, aaO, § 43b BRAO, Rn. 37; von Lewinski, aaO, § 6 BORA Rn. 87) oder auch Ironie und Sprachwitz als Stilmittel zu gebrauchen (vgl. BVerfG [Kammer], NJW 2001, 3324, 3325; von Lewinski, aaO, § 6 BORA Rn. 26).

    Die nach diesen Maßstäben bestehenden Grenzen der berufsrechtlich zulässigen Werbung (§ 43b BRAO) überschreiten aus der maßgeblichen Sicht der angesprochenen Verkehrskreise (vgl. BVerfG [Kammer], NJW 2001, 3324 m.w.N.) in der gebotenen Gesamtbetrachtung der Bilder und der ihnen jeweils beigestellten Texte jedenfalls die Anzeigen Nr. 1 bis 3.

  • BGH, 27.01.2005 - I ZR 202/02

    Optimale Interessenvertretung

    Sie ist nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie im Einzelfall durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist und im übrigen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.9.2001 - 1 BvR 2265/00, WRP 2001, 1284, 1285; Beschl. v. 4.8.2003 - 1 BvR 2108/02, GRUR 2003, 965 f. = WRP 2003, 1213; BGHZ 147, 71, 74 f. - Anwaltswerbung II; BGH, Urt. v. 15.3.2001 - I ZR 337/98, WRP 2002, 71, 73 - Anwaltsrundschreiben).
  • AnwG Köln, 09.10.2018 - 2 AnwG 21/15

    Berufsrechtliches Verfahren, Erfolgshonorar

    Dem Rechtsanwalt ist insbesondere auch nicht verwehrt, im Rahmen seiner Werbung Ironie und Sprachwitz als Stilmittel zu gebrauchen (BGH a.a.O. unter Hinweis auf BVerfG, NJW 2001, 3324, v. Lewinski in Hartung, § 6 BORA, Rn. 26).
  • BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 191/05

    Verletzung der Berufsausübungsfreiheit eines Arztes durch ungerechtfertigte

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Wortsinn einzelner Passagen einer Werbung stets grundrechtsfreundlich im Kontext des gesamten Inhalts auszulegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 3324 ).
  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 77/07

    EKW-Steuerberater

    Sie ist nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie im Einzelfall durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist sowie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 12.9.2001 - 1 BvR 2265/00, WRP 2001, 1284, 1285; Kammerbeschl. v. 4.8.2003 - 1 BvR 2108/02, GRUR 2003, 965 f. = WRP 2003, 1213; BGHZ 147, 71, 74 f. - Anwaltswerbung II; BGH, Urt. v. 27.1.2005 - I ZR 202/02, GRUR 2005, 521 - Optimale Interessenvertretung).
  • VG Gießen, 14.11.2007 - 21 BG 1275/07

    Zulässigkeit der Werbung eines Arztes mittels eines Unternehmensfilms

    Im Übrigen ist der Wortsinn einzelner Passagen einer Werbung stets grundrechtsfreundlich im Kontext des gesamten Inhalts auszulegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.09.2001 - 1 BvR 2265/00 -, NJW 2001, 3324; Beschluss vom 13.07.2005, a. a. O.).

    Der im Werbefernsehen ausgestrahlte und nach wie vor auf der Homepage des Antragstellers einsehbare sog. Unternehmensfilm von der Arztpraxis mit samt der Ablichtung des Antragstellers in Berufskleidung und teilweise bei der Patientenbehandlung verstößt, wobei dessen Inhalt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundrechtsfreundlich im Kontext des gesamten Inhalts auszulegen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.09.2001, a. a. O.; Beschluss vom 13.07.2005, a. a. O.), nicht gegen den im Lichte von Art. 12 Abs. 1 GG und der vorgenannten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs auszulegenden § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HWG.

    Der sog. Unternehmensfilm des Antragstellers dient in seiner maßgeblichen Gesamtheit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.09.2001, a. a. O.; Beschluss vom 13.07.2005, a. a. O.) nur dazu, das Bild des Antragstellers in der Öffentlichkeit positiv zu zeichnen in dem Bemühen, Patienten zu gewinnen und bei diesen Sympathie für das - häufig emotional geprägte - Vertrauensverhältnis zwischen ihm und diesen zu erzielen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.08.2003, a. a. O.; Beschluss vom 13.07.2005, a. a. O.).

  • KG, 30.09.2005 - 9 U 21/04

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Unternehmens wird verletzt durch

    Werbung ist weit zu verstehen, als Verhalten, das darauf angelegt ist, andere dafür zu gewinnen, die Leistung desjenigen in Anspruch zu nehmen, für den geworben wird (BVerfG NJW 2001, 3324).
  • OLG Karlsruhe, 22.01.2014 - 6 U 45/13

    Mobiler Buchhaltungsservice - Wettbewerbsrecht: Irreführende Verwendung des

  • BVerfG, 28.02.2003 - 1 BvR 189/03

    Zur anwaltsgerichtlichen Beurteilung von Werbemaßnahmen im Hinblick auf die

  • OLG Frankfurt, 18.04.2002 - 6 U 256/01

    Wettbewerbsrecht: Zulässige Werbeanzeige eines Steuerberaters trotz regelmäßiger

  • OLG Nürnberg, 22.06.2004 - 3 U 334/04

    Anwendbarkeit von § 6 Abs. 3 BORA

  • OLG Frankfurt, 14.10.2004 - 6 U 198/03

    Werbung des Rechtsanwalts: Reichweite des berufsrechtlichen Sachlichkeitsgebot

  • OLG München, 20.12.2001 - 29 U 4592/01

    "Interessentenschreiben" auf Internet-Homepage einer Anwaltskanzlei als

  • OLG Hamm, 11.02.2003 - 4 U 148/02

    Mögliche wettbewerbswidrige Anwaltswerbung in einem Telefonbuch

  • AGH Bayern, 02.07.2002 - BayAGH II - 3/02

    Anwaltliche Werbung - Formulierungen in einer Kanzleibroschüre

  • OLG Zweibrücken, 26.09.2002 - 4 U 185/01

    Wettbewerbsverstoß: Handzettelwerbung eines Lohnsteuerhilfevereins

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2003 - 13 B 2338/02

    Genehmigung zur Ausübung von Notfallrettung und Krankentransport ; Vorläufige

  • ÄGH Saarland, 01.09.2010 - ÄGH 2/09
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