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   BVerfG, 12.07.2001 - 1 BvR 2272/00   

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https://dejure.org/2001,2742
BVerfG, 12.07.2001 - 1 BvR 2272/00 (https://dejure.org/2001,2742)
BVerfG, Entscheidung vom 12.07.2001 - 1 BvR 2272/00 (https://dejure.org/2001,2742)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Juli 2001 - 1 BvR 2272/00 (https://dejure.org/2001,2742)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Umgehung des Gegenanwalts - Anwaltliche Berufsausübung - Grundsatz der freien Advokatur - Eingriff in die Berufsausübung - Rügebescheid

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BORA § 12 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit des Umgehungsverbots

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3325
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2001 - 1 BvR 2272/00
    Im Übrigen unterliegt die anwaltliche Berufsausübung unter der Herrschaft des Grundgesetzes der freien und unreglementierten Selbstbestimmung des Einzelnen (BVerfGE 50, 16 ; 76, 171 ).

    Eine solche Regelung ist nur statthaft, soweit sie sich durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls rechtfertigen lässt und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt (BVerfGE 61, 291 ; 76, 171 ).

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2001 - 1 BvR 2272/00
    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Norm die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (BVerfGE 85, 248 ).
  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 589/72

    Effektivität des Rechtsschutzes bei berufsgerichtlichen Sanktionen

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2001 - 1 BvR 2272/00
    Im Übrigen unterliegt die anwaltliche Berufsausübung unter der Herrschaft des Grundgesetzes der freien und unreglementierten Selbstbestimmung des Einzelnen (BVerfGE 50, 16 ; 76, 171 ).
  • BVerfG, 14.12.1999 - 1 BvR 1327/98

    Versäumnisurteil

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2001 - 1 BvR 2272/00
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Dezember 1999 (BVerfGE 101, 312) zur Unvereinbarkeit von § 13 BORA mit Art. 12 Abs. 1 GG, da § 13 BORA einen anderen Normzweck verfolgte.
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 4/78

    Berufsfreiheit - Vogelschutz - Vereinbarkeit mit Verfassung - Tierpräparator -

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2001 - 1 BvR 2272/00
    Eine solche Regelung ist nur statthaft, soweit sie sich durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls rechtfertigen lässt und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt (BVerfGE 61, 291 ; 76, 171 ).
  • BGH, 26.10.2015 - AnwZ (Brfg) 25/15

    Anwaltgerichtliches Verfahren: Berufspflichtverletzung bei fahrlässigem Verstoß

    Mit diesem Schutz vor Überrumpelung dient die Regelung einem fairen Verfahren und damit dem Gemeinwohlinteresse an einer geordneten Rechtspflege (BVerfG, NJW 2009, 829 Rn. 48; NJW 2001, 3325, 3326; BGH, Urteile vom 6. Juli 2015 aaO Rn. 15 und vom 8. Februar 2011 - VI ZR 311/09, NJW 2011, 1005 Rn. 6; Thümmel, NJW 2011, 1850, 1851; Böhnlein in Feuerich/Weyland, BRAO, 8. Aufl., § 12 BORA Rn. 1 mwN).
  • BGH, 06.07.2015 - AnwZ (Brfg) 24/14

    Anwaltliches Berufsrecht: Geltung des Umgehungsverbots für einen zum

    Sie beruht auf der Satzungskompetenz, welche der bei der Bundesrechtsanwaltskammer eingerichteten Satzungsversammlung durch § 59b Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 lit. a, § 191a Abs. 2 BRAO übertragen worden ist (BVerfG, NJW 2001, 3325, 3326; BRAK-Mitt. 2009, 73, 77).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 01.10.2010 - 2 AGH 43/10

    Berufsrechtliche Auswirkung des unmittelbaren Wendens eines Rechtsanwalts an die

    § 12 Abs. 1 BORA ist nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG verfassungsgemäß (BVerfG v. 12.7.2001, 1 BvR 2272/00; BVerfG v. 25.11.2008, 1 BvR 848/07).

    Ein Eingriff in die Berufsausübung durch das Verbot der Umgehung des Gegenanwalts ist jedoch nur rechtmäßig, wenn er durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt und auch verhältnismäßig ist (BVerfG v. 12.7.2001, 1 BvR 2272/00; BVerfG v. 14.07.1987 - 1 BvR 537/81).

    Der Zweck des Umgehungsverbots besteht darin, den Mandanten vor Überrumpelung durch den gegnerischen Anwalt zu schützen und dient somit auch einer funktionsfähigen Rechtspflege (BVerfG v. 12.7.2001, 1 BvR 2272/00; BVerfG v. 25.11.2008, 1 BvR 848/07).

  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

    Diese Beschränkung der Berufsfreiheit ist aber nicht nur durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls legitimiert, sondern genügt auch dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12. Juli 2001 - 1 BvR 2272/00 -, NJW 2001, S. 3325 ).
  • BGH, 17.10.2003 - V ZR 429/02

    Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Verbot der Umgehung des Gegenanwalts;

    Zweck des Verbots sind der Schutz des gegnerischen Rechtsanwalts vor Eingriffen in dessen Mandatsverhältnis, der Schutz des gegnerischen Mandanten (Feuerich in Feuerich/Weyland, BRAO, 6. Aufl., § 12 BORA Rdn. 1; Hartung in Hartung/Holl, Anwaltliche Berufsordnung, 2. Aufl., § 12 BORA, Rdn. 2; Zuck in Lingenberg/Hummel/Zuck/Eich, Kommentar zu den Grundsätzen des anwaltlichen Standesrechts, 2. Aufl., § 24 Rdn. 1) und der Schutz der Rechtsprechung vor der Belastung mit Auseinandersetzungen, die ihren Grund in Einlassungen der von ihrem Rechtsanwalt nicht beratenen Partei finden (BVerfG NJW 2001, 3325, 3326).
  • BGH, 03.11.2014 - AnwZ (Brfg) 72/13

    Anwaltgerichtliches Verfahren: Pflicht des Rechtsanwalts zur Herausgabe

    a) In der Literatur ist umstritten, ob und unter welchen Voraussetzungen § 43 BRAO - gegen dessen Verfassungsmäßigkeit keine Bedenken bestehen (vgl. BVerfG, NJW 1990, 2122, 2123; 2001, 3325, 3326) - anwendbar ist, wenn spezielle berufsrechtliche Normen fehlen.
  • BGH, 03.11.2014 - AnwSt (R) 5/14

    Berufsrecht des Anwalts: Berufsrechtliche Pflicht zur Herausgabe einer Handakte

    a) In der Literatur ist umstritten, ob und unter welchen Voraussetzungen § 43 BRAO - gegen dessen Verfassungsmäßigkeit keine Bedenken bestehen (vgl. BVerfG, NJW 1990, 2122, 2123; 2001, 3325, 3326) - anwendbar ist, wenn spezielle berufsrechtliche Normen fehlen.
  • AGH Sachsen, 27.02.2015 - AGH 19/13

    Berufsrechte und -pflichten: Umgehung des Gegenanwalts

    Allein hierdurch kann gewährleistet werden, dass spätere Konflikte über rechtserhebliche Äußerungen oder taktische Fehler vermieden werden, die das Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Anwalt belasten (BVerfG, Beschl. v. 12.7.2001 - I BvR 2272/00, NJW 2001, 3325).
  • AGH Niedersachsen, 14.08.2017 - AGH 3/17

    Anwaltgerichtliches Verfahren: Verstoß gegen das Umgehungsverbot

    Es dient dem Schutz des anwaltlich vertretenen gegnerischen Mandanten und damit dem Gemeinwohlinteresse an der Funktionsfähigkeit einer geordneten Rechtspflege und an einem fairen Verfahren (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.07.2001, 1 BvR 2272/00, zitiert nach juris, Rn. 11).
  • AnwG Köln, 16.08.2019 - 3 AnwG 15/19

    Zur Umgehung des Gegenanwalts durch Nutzung eines privaten Briefbogen

    § 12 BORA ist verfassungsgemäß (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.7.2001 - 1 BvR 2272/00, NJW 2001, 3325, 3326 sowie BVerfG, Beschl. v. 25.11.2008 - 1 BvR 848/07, NJW 2009, 828).

    Allein hierdurch kann gewährleistet werden, dass spätere Konflikte über rechtserhebliche Äußerungen oder taktische Fehler vermieden werden, die das Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Anwalt belasten (BVerfG, Beschl. v. 12.7.2001 - BvR 2272/00, NJW 2001, 3325).

  • AnwG Karlsruhe, 06.05.2004 - AG 1/04

    Zum Verbot der Umgehung des Gegenanwalts

  • OLG Köln, 10.01.2003 - 6 U 181/02

    UWG -Recht; Verbotene Kontaktaufnahme

  • AGH Bayern, 12.06.2018 - BayAGH II - 3 - 3/18
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