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   BGH, 07.12.2000 - 1 StR 414/00   

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BGH, 07.12.2000 - 1 StR 414/00 (https://dejure.org/2000,2381)
BGH, Entscheidung vom 07.12.2000 - 1 StR 414/00 (https://dejure.org/2000,2381)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2000 - 1 StR 414/00 (https://dejure.org/2000,2381)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    §§ 211 Abs. 2, 250 Abs. 2 Nr. 1; 57a StGB
    Verhältnis der Mordmerkmale Habgier und Verdeckung einer Straftat, bei vorausgegangenen vollendeten schweren Raub; Besondere Schwere der Schuld; Motivbündel (Bewußtseinsdominanz)

  • lexetius.com

    §§ 211 Abs. 2, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 763
  • NStZ 2001, 194
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 02.03.1995 - 1 StR 595/94

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der besonderen Schwere

    Auszug aus BGH, 07.12.2000 - 1 StR 414/00
    Ein Täter handelt aus Habgier, wenn sich die Tat als Folge eines noch über bloße "Gewinnsucht" hinaus gesteigerten abstoßenden Gewinnstrebens um jeden Preis (insbesondere um den Preis des Todes des Geschädigten) darstellt (BGH NJW 1995, 2365, 2366; Tröndle/Fischer aaO Rdn. 5 m.w.Nachw.).

    Insoweit sind auch ergänzende Feststellungen zur inneren Tatseite, die den bereits getroffenen nicht widersprechen dürfen, zulässig (BGHSt 41, 222, 223; noch offengelassen in BGHSt 41, 57, 61; BGH NStZ 1994, 583).

    Der Senat ist an einer eigenen abschließenden Entscheidung über die besondere Schuldschwere gehindert, weil er sonst seine Wertung an die Stelle der vom Tatrichter vorzunehmenden Gesamtwürdigung setzen würde (BGHR StGB § 57a Abs. 1 Schuldschwere 18 m.w.Nachw.).

    Der Wegfall des weiteren Mordmerkmals der Habgier läßt die rechtliche Einordnung der Tat und den Strafausspruch im Ergebnis unberührt (vgl. zum Hinzutreten eines weiteren Mordmerkmals BGHSt 41, 57, 60).

  • BGH, 15.10.1991 - 1 StR 442/91

    Tötung zu dem Zweck, sich der Verantwortung für strafbares Verhalten zu entziehen

    Auszug aus BGH, 07.12.2000 - 1 StR 414/00
    Der Senat vermag der Auffassung des Generalbundesanwalts nicht zu folgen, es liege entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kein Verdeckungsmord vor, weil die Angeklagten keine andere Tat beabsichtigten, sondern planmäßig nur den Raubmord, den sie gerade begingen, "verdecken" wollten (BGH, Beschl. v. 10. Mai 2000 - 1 StR 617/99 - BGH NStZ 1992, 127, 128; 1990, 385; 1983, 34, 35; BGH, Urt. v. 1. Oktober 1985 - 5 StR 450/85 - Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 211 Rdn. 9b).
  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

    Auszug aus BGH, 07.12.2000 - 1 StR 414/00
    Nach diesem Tatplan begingen die Angeklagten einen wohlüberlegten - die besondere Verwerflichkeit begründenden - Verdeckungsmord (BGHSt 35, 116 ff. m.w.Nachw.).
  • BGH, 07.06.1994 - 1 StR 279/94

    Mordversuch - Beweisantrag - Fragepflicht - Auslegung

    Auszug aus BGH, 07.12.2000 - 1 StR 414/00
    Insoweit sind auch ergänzende Feststellungen zur inneren Tatseite, die den bereits getroffenen nicht widersprechen dürfen, zulässig (BGHSt 41, 222, 223; noch offengelassen in BGHSt 41, 57, 61; BGH NStZ 1994, 583).
  • BGH, 22.08.1995 - 1 StR 393/95

    Mordmerkmale der "Heimtücke" und der "niedrigen Beweggründe"; keine Aufhebung des

    Auszug aus BGH, 07.12.2000 - 1 StR 414/00
    Insoweit sind auch ergänzende Feststellungen zur inneren Tatseite, die den bereits getroffenen nicht widersprechen dürfen, zulässig (BGHSt 41, 222, 223; noch offengelassen in BGHSt 41, 57, 61; BGH NStZ 1994, 583).
  • BGH, 01.10.1985 - 5 StR 450/85

    Voraussetzungen der Heimtücke bei einem Angriff von hinten auf das Opfer -

    Auszug aus BGH, 07.12.2000 - 1 StR 414/00
    Der Senat vermag der Auffassung des Generalbundesanwalts nicht zu folgen, es liege entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kein Verdeckungsmord vor, weil die Angeklagten keine andere Tat beabsichtigten, sondern planmäßig nur den Raubmord, den sie gerade begingen, "verdecken" wollten (BGH, Beschl. v. 10. Mai 2000 - 1 StR 617/99 - BGH NStZ 1992, 127, 128; 1990, 385; 1983, 34, 35; BGH, Urt. v. 1. Oktober 1985 - 5 StR 450/85 - Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 211 Rdn. 9b).
  • BGH, 26.11.1990 - 5 StR 480/90

    Rücktritt vom Versuch bei Erreichen des außertatbestandsmäßigen Ziels

    Auszug aus BGH, 07.12.2000 - 1 StR 414/00
    Somit hätte die Habgier für die Angeklagten mitbestimmend sein können, sich mit der Tötung des Geschädigten den noch gefährdeten Besitz an der Beute endgültig zu sichern (BGH NStE 1988, Nr. 18; BGH NJW 1991, 1189; Tröndle/Fischer aa0 Rdn. 5).
  • BGH, 10.05.2000 - 1 StR 617/99

    Anwesenheit des Angeklagten bei Verkündung; Anwendung des Zweifelssatzes beim

    Auszug aus BGH, 07.12.2000 - 1 StR 414/00
    Der Senat vermag der Auffassung des Generalbundesanwalts nicht zu folgen, es liege entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kein Verdeckungsmord vor, weil die Angeklagten keine andere Tat beabsichtigten, sondern planmäßig nur den Raubmord, den sie gerade begingen, "verdecken" wollten (BGH, Beschl. v. 10. Mai 2000 - 1 StR 617/99 - BGH NStZ 1992, 127, 128; 1990, 385; 1983, 34, 35; BGH, Urt. v. 1. Oktober 1985 - 5 StR 450/85 - Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 211 Rdn. 9b).
  • BGH, 08.05.1990 - 5 StR 102/90

    Verdeckungsmord - Tötungsvorsatz - Vollendung begonnener Tötung - Einheitliche

    Auszug aus BGH, 07.12.2000 - 1 StR 414/00
    Der Senat vermag der Auffassung des Generalbundesanwalts nicht zu folgen, es liege entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kein Verdeckungsmord vor, weil die Angeklagten keine andere Tat beabsichtigten, sondern planmäßig nur den Raubmord, den sie gerade begingen, "verdecken" wollten (BGH, Beschl. v. 10. Mai 2000 - 1 StR 617/99 - BGH NStZ 1992, 127, 128; 1990, 385; 1983, 34, 35; BGH, Urt. v. 1. Oktober 1985 - 5 StR 450/85 - Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 211 Rdn. 9b).
  • BGH, 27.05.1982 - 4 StR 128/82

    Art und Weise, in denen ein Angeklagter auf die Veränderung des rechtlichen

    Auszug aus BGH, 07.12.2000 - 1 StR 414/00
    Der Senat vermag der Auffassung des Generalbundesanwalts nicht zu folgen, es liege entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kein Verdeckungsmord vor, weil die Angeklagten keine andere Tat beabsichtigten, sondern planmäßig nur den Raubmord, den sie gerade begingen, "verdecken" wollten (BGH, Beschl. v. 10. Mai 2000 - 1 StR 617/99 - BGH NStZ 1992, 127, 128; 1990, 385; 1983, 34, 35; BGH, Urt. v. 1. Oktober 1985 - 5 StR 450/85 - Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 211 Rdn. 9b).
  • BGH, 16.02.1993 - 1 StR 840/92

    Habgier - Mord - Zyklothymie - Manisch-depressive Phasen - Tatzeit -

  • BGH, 26.03.2020 - 4 StR 134/19

    Mord (Verdeckungsabsicht: Definition, mehraktige Geschehensabläufe, Ausnutzung

    Der Umstand, dass die spätere Tötung im Zeitpunkt der Begehung der zu verdeckenden Tat bereits geplant war, steht der Annahme eines Verdeckungsmordes nicht entgegen, wenn es sich bei der zu verdeckenden Vortat und der Tötung um ein zweiaktiges Geschehen handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2002 - 4 StR 158/02, NStZ 2003, 371 Rn. 2; Beschluss vom 7. Dezember 2000 - 1 StR 414/00, NJW 2001, 763; Wolf in FS Schreiber, 2003, S. 519, 522 f.; Rissing-van Saan/Zimmermann in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 211 Rn. 41).
  • LG Mainz, 08.12.2008 - 1 Ks 3613 Js 18835/06

    Verurteilung des Angeklagten im Fall "Helga Pfirsching" zu einer lebenslangen

    Nach der Rechtsprechung des BGH wird auch in diesem Stadium das Vorliegen des Mordmerkmals der Habgier als naheliegend angesehen, wenn es dem Angeklagten wesentlich auch darum ging, sich im Rahmen eines unbeendeten Raubvorhabens durch die Tötung den noch gefährdeten Besitz der Beute zu sichern (vgl. BGH 1. Strafsenat, Beschluss vom 7.12.2000, Az.: 1 StR 414/00 in NJW 2001, Seite 763 ff.).
  • LG Dortmund, 27.11.2018 - 39 Ks 15/17

    Borussia Dortmund: BVB-Bombenleger zu 14 Jahren Haft verurteilt

    Habgier ist das noch über die Gewinnsucht hinaus gesteigerte abstoßende Gewinnstreben um jeden Preis ( Fischer, StGB, 66. Aufl. 2019, § 211 Rn. 10 mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung), insbesondere um den Preis von Menschenleben (vgl. BGH, Beschl. v. 07.12.2000, 1 StR 414/00, Rn. 8 - zitiert nach juris).
  • LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20

    Mordmerkmale der Habgier, Heimtücke, niedrige Beweggründe, Grausamkeit und

    Ein Täter handelt nach ständiger Rechtsprechung aus Habgier, wenn sich die Tat als Folge eines noch über die bloße Gewinnsucht hinaus gesteigerten abstoßenden Gewinnstrebens um jeden Preis darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 15.01.2003, Az. 5 StR 223/02; Beschluss vom 07.12.2000, Az. 1 StR 414/00; Urteil vom 02.03.1995, Az 1 StR 595/94; Urteil vom 02.09.1980, Az. 1 StR 434/80).

    Das Gewinnstreben braucht nicht das einzige Motiv des Täters sein, es muss jedoch tatbeherrschend und bewusstseinsdominant sein (vgl. BGH, Urteil vom 12.01.2005, Az. 2 StR 229/04; Urteil vom 10.03.1999, Az. 3 StR 1/99; Urteil vom 15.11.1996, Az. 3 StR 79/96; Urteil vom 02.03.1995, Az. 1 StR 595/94; Urteil vom 02.09.1980, Az. 1 StR 334/80); in Fällen eines Motivbündels muss das Motiv der Gewinnerzielung im Vordergrund stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 07.12.2000, Az. 1 StR 414/00; Beschluss vom 04.10.1988, Az. 4 StR 475/88; Urteil vom 22.01.1981, 4 StR 480/80; Beschluss vom 04.10.1988, Az. 4 StR 475/88; Urteil vom 02.03.1995, Az. 1 StR 595/94).

  • BGH, 16.02.2021 - 2 StR 391/20

    Mord (Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage im Hinblick auf die

    Daneben wird der neue Tatrichter auch zu sehen haben, dass das Mordmerkmal der Habgier in der Regel naheliegt, wenn es dem am Tatort anwesenden Täter bei der Tötungshandlung auch um die Sicherung der Beute geht (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2000 - 1 StR 414/00, juris Rn. 9).
  • BGH, 12.11.2003 - 2 StR 294/03

    Konkurrenzen (Tateinheit; Tatmehrheit; Handlungseinheit: überschneidende

    Das Landgericht hat deshalb zutreffend das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht angenommen (vgl. hierzu BGH NJW 2001, 763 m.w.N.).
  • LG Deggendorf, 28.03.2022 - 1 Ks 8 Js 5270/21

    Schuldunfähigere bei paranoider Schizophrenie; Mordmerkmale

    Ein Täter handelt nach ständiger Rechtsprechung aus Habgier, wenn sich die Tat als Folge eines noch über die bloße Gewinnsucht hinaus gesteigerten abstoßenden Gewinnstrebens um jeden Preis darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 15.01.2003, Az. 5 StR 223/02; Beschluss vom 07.12.2000, Az. 1 StR 414/00; Urteil vom 02.03.1995, Az 1 StR 595/94; Urteil vom 02.09.1980, Az. 1 StR 434/80).

    Das Gewinnstreben braucht nicht das einzige Motiv des Täters sein, es muss jedoch tatbeherrschend und bewusstseinsdominant sein (vgl. BGH, Urteil vom 12.01.2005, Az. 2 StR 229/04; Urteil vom 10.03.1999, Az. 3 StR 1/99; Urteil vom 15.11.1996, Az. 3 StR 79/96; Urteil vom 02.03.1995, Az. 1 StR 595/94; Urteil vom 02.09.1980, Az. 1 StR 334/80); in Fällen eines Motivbündels muss das Motiv der Gewinnerzielung im Vordergrund stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 07.12.2000, Az. 1 StR 414/00; Beschluss vom 04.10.1988, Az. 4 StR 475/88; Urteil vom 22.01.1981, 4 StR 480/80; Beschluss vom 04.10.1988, Az. 4 StR 475/88; Urteil vom 02.03.1995, Az. 1 StR 595/94).

  • BGH, 27.06.2002 - 4 StR 158/02

    Tateinheit beim Verdeckungsmord (zweiaktiges Geschehen; natürliche

    Zutreffend hat das Landgericht den von den Angeklagten gemeinschaftlich begangenen Versuch, das Opfer zu töten, als versuchten Verdeckungsmord gewertet, denn die Angeklagten hatten von Anfang an ein zweiaktiges Geschehen geplant (vgl. BGH NStZ 2001, 194).
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