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   BGH, 14.12.2000 - III ZR 3/00   

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https://dejure.org/2000,278
BGH, 14.12.2000 - III ZR 3/00 (https://dejure.org/2000,278)
BGH, Entscheidung vom 14.12.2000 - III ZR 3/00 (https://dejure.org/2000,278)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2000 - III ZR 3/00 (https://dejure.org/2000,278)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Rückforderung des Maklerlohns nach Wandelung des Hauptvertrags

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Maklerlohn - Entfallen eines Anspruchs auf Maklerlohn - Wandelung - Kaufvertrag - Arglistig verschwiegener Sachmangel - Berechtigung zur Anfechtung - Anfechtung nach § 123 BGB

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Untergang des Provisionsanspruchs bei möglicher Anfechtung des Hauptvertrages nach § 123 BGB

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Maklerlohn, kein - bei Wandlung statt Anfechtung des Kaufvertrages

  • rabüro.de

    Zum Wegfall des Maklerlohnanspruchs infolge arglistig verschwiegenen Sachmangels anstelle einer Vertragsanfechtung

  • Judicialis

    BGB § 652

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 652
    Wegfall des Maklerlohnanspruchs durch Wandelung des Kaufvertrags wegen eines auch zur Anfechtung berechtigenden arglistig verschwiegenen Sachmangels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 652
    Wegfall des Anspruchs auf Zahlung von Maklerlohn nach Aufhebung des Kaufvertrages wegen arglistigen Verschweigens eines Sachmangels

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entfallen von Maklerlohn?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Makler haftet

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Maklercourtage, Provision, Courtage, Wandlung des Hauptvertrags, arglistig verschwiegener Sachmangel, arglistige Täuschung, Arglist, Rückforderung der Maklercourtage

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wegfall der Maklerprovision auch bei Ausübung des Rücktrittsrechts statt Anfechtungsrecht wegen arglistiger Täuschung - Anfechtungsrecht wegen arglistiger Täuschung beseitigt Rechtsgrund für Maklerprovision

Besprechungen u.ä. (3)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Entfallen des Maklerlohns; Wandelung statt Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kaufrecht, Provisionsanspruch des Maklers bei Wandelung des Kaufvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Entfällt Maklerlohn,wenn Käufer Vertrag rückabwickelt? (IBR 2001, 149)

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 966
  • ZIP 2000, 160
  • ZIP 2001, 160
  • MDR 2001, 325
  • NZBau 2001, 260
  • NZM 2001, 247
  • ZMR 2001, 466
  • VersR 2001, 329
  • WM 2001, 960
  • BB 2001, 171
  • DB 2001, 918
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 13.02.1996 - 24 U 151/95

    Vernichtende Wirkung eines mit Rücksicht auf eine bestehende Anfechtungslage

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - III ZR 3/00
    Für die Maklervergütung ist vielmehr allein maßgebend, daß der vermittelte oder nachgewiesene Vertrag wegen des "Makels der Anfechtbarkeit" von Anfang an an einer Unvollkommenheit leidet und daran wirtschaftlich auch scheitert, vergleichbar darin denjenigen Fallgestaltungen, in denen die Vertragsparteien den Hauptvertrag mit Rücksicht auf ein Anfechtungsrecht einverständlich wieder aufheben (s. hierzu OLG Köln NJW-RR 1997, 693; OLG Celle NJW-RR 1999, 128; OLG Hamburg NJW-RR 1999, 351; Schwerdtner, aaO, Rn. 473; vgl. auch OLG Hamm NJW-RR 1991, 249 f.; Staudinger/Reuter, §§ 652, 653 Rn. 93).
  • OLG Hamburg, 02.06.1998 - 11 U 176/96

    Maklerlohnanspruch bei nachträglicher Aufhebung des Kaufvertrages?

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - III ZR 3/00
    Für die Maklervergütung ist vielmehr allein maßgebend, daß der vermittelte oder nachgewiesene Vertrag wegen des "Makels der Anfechtbarkeit" von Anfang an an einer Unvollkommenheit leidet und daran wirtschaftlich auch scheitert, vergleichbar darin denjenigen Fallgestaltungen, in denen die Vertragsparteien den Hauptvertrag mit Rücksicht auf ein Anfechtungsrecht einverständlich wieder aufheben (s. hierzu OLG Köln NJW-RR 1997, 693; OLG Celle NJW-RR 1999, 128; OLG Hamburg NJW-RR 1999, 351; Schwerdtner, aaO, Rn. 473; vgl. auch OLG Hamm NJW-RR 1991, 249 f.; Staudinger/Reuter, §§ 652, 653 Rn. 93).
  • BGH, 20.02.1997 - III ZR 81/96

    Rückzahlung der Maklerprovision bei wirtschaftlichem Fehlschlag des

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - III ZR 3/00
    Dagegen lassen Umstände, die ohne eine im Vertragsschluß selbst liegende Unvollkommenheit lediglich die Leistungspflichten aus dem Vertrag beseitigen (wie nachträgliche Unmöglichkeit, Kündigung, Rücktritt oder einverständliche Vertragsaufhebung), den Provisionsanspruch regelmäßig unberührt (BGH, Urteil vom 11. November 1992 - IV ZR 218/91 - NJW-RR 1993, 248, 249; Senatsurteil vom 20. Februar 1997 - III ZR 81/96 - VersR 1997, 1233; MünchKomm/Roth, BGB, 3. Aufl., § 652 Rn. 139 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 13.09.1990 - 18 U 224/89

    Wann erlischt der Maklerlohn bei Rückabwicklung des Hauptvertrags?

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - III ZR 3/00
    Für die Maklervergütung ist vielmehr allein maßgebend, daß der vermittelte oder nachgewiesene Vertrag wegen des "Makels der Anfechtbarkeit" von Anfang an an einer Unvollkommenheit leidet und daran wirtschaftlich auch scheitert, vergleichbar darin denjenigen Fallgestaltungen, in denen die Vertragsparteien den Hauptvertrag mit Rücksicht auf ein Anfechtungsrecht einverständlich wieder aufheben (s. hierzu OLG Köln NJW-RR 1997, 693; OLG Celle NJW-RR 1999, 128; OLG Hamburg NJW-RR 1999, 351; Schwerdtner, aaO, Rn. 473; vgl. auch OLG Hamm NJW-RR 1991, 249 f.; Staudinger/Reuter, §§ 652, 653 Rn. 93).
  • OLG Celle, 12.02.1998 - 11 U 307/96

    Provisionsanspruch nach Aufhebung des Immobilienkaufvertrages

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - III ZR 3/00
    Für die Maklervergütung ist vielmehr allein maßgebend, daß der vermittelte oder nachgewiesene Vertrag wegen des "Makels der Anfechtbarkeit" von Anfang an an einer Unvollkommenheit leidet und daran wirtschaftlich auch scheitert, vergleichbar darin denjenigen Fallgestaltungen, in denen die Vertragsparteien den Hauptvertrag mit Rücksicht auf ein Anfechtungsrecht einverständlich wieder aufheben (s. hierzu OLG Köln NJW-RR 1997, 693; OLG Celle NJW-RR 1999, 128; OLG Hamburg NJW-RR 1999, 351; Schwerdtner, aaO, Rn. 473; vgl. auch OLG Hamm NJW-RR 1991, 249 f.; Staudinger/Reuter, §§ 652, 653 Rn. 93).
  • BGH, 11.11.1992 - IV ZR 218/91

    Voraussetzungen für das Entstehen eines Provisionsanspruchs nach § 652 BGB

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - III ZR 3/00
    Dagegen lassen Umstände, die ohne eine im Vertragsschluß selbst liegende Unvollkommenheit lediglich die Leistungspflichten aus dem Vertrag beseitigen (wie nachträgliche Unmöglichkeit, Kündigung, Rücktritt oder einverständliche Vertragsaufhebung), den Provisionsanspruch regelmäßig unberührt (BGH, Urteil vom 11. November 1992 - IV ZR 218/91 - NJW-RR 1993, 248, 249; Senatsurteil vom 20. Februar 1997 - III ZR 81/96 - VersR 1997, 1233; MünchKomm/Roth, BGB, 3. Aufl., § 652 Rn. 139 m.w.N.).
  • BGH, 09.07.2009 - III ZR 104/08

    Rechtsfolgen der Geltendmachung des sog. "großen Schadensersatzes" wegen

    Der Provisionsanspruch des Maklers bleibt unberührt, wenn sein Kunde wegen des von ihm nachgewiesenen oder vermittelten Kaufvertrags den Verkäufer wegen arglistig verschwiegener Mängel auf den "großen Schadensersatz" im Sinne des § 463 BGB in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung in Anspruch nimmt (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 14. Dezember 2000 - III ZR 3/00 - NJW 2001, 966).

    Dem entspricht es, dass Umstände, die lediglich die Leistungspflicht aus dem wirksam zustande gekommenen Vertrag beseitigen - wie einverständliche Aufhebung des Vertrags, nachträgliche Unmöglichkeit, Kündigung oder Rücktritt -, die Provisionspflicht unberührt lassen (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1992 - IV ZR 218/91 - NJW-RR 1993, 248, 249 ; Senatsurteile vom 20. Februar 1997 - III ZR 81/96 - NJW 1997, 1583; vom 14. Dezember 2000 - III ZR 3/00 - NJW 2001, 966, 967 ; vom 14. Juli 2005 - III ZR 45/05 - NJW-RR 2005, 1506; Senatsbeschluss vom 30. November 2000 - III ZR 79/00 - NJW-RR 2001, 562).

    Zu den die Provisionspflicht nicht berührenden Umständen gehört regelmäßig auch das bis zum Schuldrechtsmodernisierungsgesetz geltende Recht der Wandelung des Kaufvertrags nach § 462 BGB a.F. (vgl. Senatsurteil vom 14. Dezember 2000 aaO).

    Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Hauptvertrag formnichtig, gesetz- oder sittenwidrig oder wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung mit Wirkung ex tunc angefochten ist (vgl. Senatsurteile vom 14. Dezember 2000 aaO; vom 14. Juli 2005 aaO).

    Er hat nämlich in einem Fall, in dem der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen und der Käufer mit Erfolg gegen diesen Wandelungsklage erhoben hatte, befunden, es sei hier zu beachten, dass wegen desselben Mangels ein Anfechtungsrecht neben den kaufrechtlichen Gewährleistungsvorschriften bestehe und der Vollzug der Wandelung daher zugleich das aus derselben Fehlerquelle stammende, alternative Recht des Käufers, den Kaufvertrag ex tunc zu beseitigen, realisiere (vgl. Senatsurteil vom 14. Dezember 2000 aaO; zu einer ähnlichen Fallkonstellation, bei der vor dem Hintergrund behaupteten arglistigen Verhaltens während der Anhängigkeit des Rechtsstreits im Berufungsverfahren eine notarielle Vergleichsvereinbarung über einen "Wandelungsvertrag mit Auflassung" geschlossen wurde, vgl. Senatsurteil vom 22. September 2005 - III ZR 295/04 - NJW 2005, 3778, 3779) .

    Voraussetzung für diese Gleichbehandlung von Gewährleistung und Vertragsanfechtung sei, dass der Käufer seine Gewährleistungsrechte innerhalb der einjährigen Anfechtungsfrist des § 124 Abs. 1 BGB geltend gemacht habe (vgl. Senatsurteil vom 14. Dezember 2000 aaO).

  • BGH, 24.09.2021 - V ZR 272/19

    Kann sich der Käufer einer Immobilie aufgrund einer Pflichtverletzung des

    So entfällt der Anspruch auf Zahlung der Maklerprovision, wenn der Käufer - wie hier - den vom Makler nachgewiesenen oder vermittelten Kaufvertrag erfolgreich wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB angefochten hat (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 2009 - III ZR 104/08, WM 2009, 1985 Rn. 9; Urteil vom 14. Dezember 2000 - III ZR 3/00, NZM 2001, 247, 248).
  • BGH, 08.01.2004 - VII ZR 181/02

    Haftung des Bauträgers bei zu geringer Wohnfläche; Zurechnung der Kenntnis eines

    Wegen des Maklerlohns wird allerdings, da dieser von Leistungsstörungen im Hauptvertrag unbeeinflußt bleibt (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 2000 - III ZR 3/00, NJW 2001, 966 = ZfIR 2001, 188), ein Mitverschulden nicht wegen der Möglichkeit in Betracht kommen, die Courtage teilweise von der Maklerin zurückzufordern.
  • BGH, 22.09.2005 - III ZR 295/04

    Offenbarungspflichten des Maklers

    Nach der Rechtsprechung des Senats entfällt der Anspruch auf Zahlung des Maklerlohns, wenn die Wandlung des vom Makler nachgewiesenen oder vermittelten Kaufvertrags wegen eines arglistig verschwiegenen Sachmangels erfolgt, sofern infolge derselben Täuschung der Käufer auch zur Anfechtung des Kaufvertrags nach § 123 BGB berechtigt gewesen wäre (vgl. Senatsurteil vom 14. Dezember 2000 - III ZR 3/00 - NJW 2001, 966, 967).
  • BGH, 14.07.2005 - III ZR 45/05

    Rechtsfolgen der Nichterfüllung des nachgewiesenen Hauptvertrages für die

    Dagegen lassen Umstände, die ohne eine im (Haupt-)Vertragsschluß selbst liegende Unvollkommenheit lediglich die Leistungspflichten aus dem Vertrag beseitigen (wie nachträgliche Unmöglichkeit, Kündigung, Rücktritt oder einverständliche Vertragsaufhebung), den Provisionsanspruch regelmäßig unberührt (st. Rspr.; vgl. z.B. Senatsurteil vom 14. Dezember 2000 - III ZR 3/00 = NJW 2001, 966, 967 m.zahlr.w.N.).

    Sollte der Hauptvertrag wegen dieser arglistigen Täuschung anfechtbar gewesen sein, so ist dies ein Umstand, der bereits das wirksame Zustandekommen betrifft und dementsprechend in den Risikobereich des Maklers fällt (Senatsurteil vom 14. Dezember 2000 aaO).

  • BGH, 19.07.2012 - III ZR 252/11

    Widerruf eines Teilzahlungsgeschäfts über Maklerleistungen: Bemessung des

    Die Kündigung des Versicherungsvertrags stellt daher nicht nur bei Wirksamkeit des Maklervertrags die verdiente Provision nicht in Frage (vgl. dazu nur Senatsurteile vom 14. Dezember 2000 - III ZR 3/00, NJW 2001, 966, 967 und 20. Januar 2005 - III ZR 251/04, BGHZ 162, 67, 74 f), sondern beeinflusst grundsätzlich auch nicht im Fall des Widerrufs die Höhe des Wertersatzanspruchs (vgl. Senatsurteil vom 1. März 2012, aaO Rn. 19).
  • OLG Stuttgart, 07.12.2011 - 3 U 135/11

    Ungerechtfertigte Bereicherung: Anspruch auf Rückzahlung eines Maklerhonorars bei

    Besteht wegen desselben vom Verkäufer arglistig verschwiegenen Mangels neben den kaufrechtlichen Gewährleistungsvorschriften ein Anfechtungsrecht und realisiert der Vollzug der Wandelung daher zugleich das aus derselben Fehlerquelle stammende, alternative Recht des Käufers, den Kaufvertrag ex tunc zu beseitigen, entfällt der Provisionsanspruch des Maklers (vgl. BGH NJW 2001, 966; BGH NJW 2005, 3778: Abschluss einer notariellen Vergleichsvereinbarung über einen "Wandelungsvertrag mit Auflassung" während der Anhängigkeit des Rechtsstreits im Berufungsverfahren vor dem Hintergrund behaupteten arglistigen Verhaltens des Verkäufers).

    Der Hauptvertrag muss lediglich an der von Anfang an durch den "Makel der Anfechtbarkeit" bewirkten Unvollkommenheit wirtschaftlich scheitern (BGH NJW 2001, 966; BGH NJW 2005, 3778; BGH NJW 2010, 2810).

  • BGH, 20.01.2005 - III ZR 251/04

    Rückforderung der Abschlussprovision eines Versicherungsmaklers bei vorzeitiger

    Die Zahlungspflicht des Maklerkunden entfällt deswegen im allgemeinen nicht, wenn der vermittelte Vertrag nachträglich durch Rücktritt, Kündigung, einverständliche Aufhebung oder ähnliche Rechtsgeschäfte beseitigt wird, ohne daß dabei eine schon im Vertragsschluß selbst liegende Unvollkommenheit mitgewirkt hätte (vgl. nur Senatsurteil vom 14. Dezember 2000 - III ZR 3/00 - NJW 2001, 966, 967).
  • BGH, 10.01.2008 - V ZR 81/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Umfang der Offenbarungspflichten

    Richtig ist zwar, dass der Anspruch des Maklers auf den Maklerlohn nach § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB auch entfällt, wenn sich ein arglistig getäuschter Käufer dafür entscheidet, statt den Vertrag nach § 123 Abs. 1 BGB anzufechten, von dem Verkäufer die Rückabwicklung der Leistungen nach dem vertraglichen Gewährleistungsrecht zu verlangen (BGH, Urt. v. 14. Dezember 2000, III ZR 3/00, NJW 2001, 966, 967).

    Diese Gleichbehandlung von Vertragsanfechtung und Gewährleistungsrecht setzt jedoch voraus, dass die Ansprüche auf Rückabwicklung des vermittelten, jedoch an dem "Makel der Anfechtbarkeit" leidenden Kaufvertrags innerhalb der für die Anfechtung geltenden Jahresfrist nach § 124 Abs. 1 BGB erhoben werden (BGH, Urt. v. 14. Dezember 2000, III ZR 3/00, aaO).

  • OLG Hamm, 26.05.2014 - 18 U 29/13

    Rückforderung der Maklerprovision wegen Unwirksamkeit des Hauptvertrages

    Ist der vermittelte Hauptvertrag wegen Verstoßes gegen § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB als gesetzeswidrig und damit nichtig anzusehen (§ 134 BGB), entsteht auch kein Maklerhonoraranspruch, denn dieser setzt den Abschluss eines wirksamen Hauptvertrages voraus (BGH NJW 2001, S. 966f.).
  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 224/06

    Provisionsanspruch des Maklers bei Veräußerung eines restitutionsbefangenen

  • OLG Brandenburg, 20.06.2013 - 5 U 50/12

    Kaufvertrag: Arglistige Täuschung durch Angaben ins Blaue hinein

  • BGH, 10.06.2021 - IX ZR 157/20

    Anfechtbarkeit einer unentgeltlichen Leistung des Schuldners i.R.d.

  • BGH, 27.09.2001 - III ZR 318/00

    Entstehen des Maklerlohns bei Vermittlung einer nicht genehmigten Spielhalle

  • OLG Hamm, 28.04.2014 - 18 U 72/13

    Rückforderung der für die Vermittlung eines Darlehensnehmers gezahlten Provision

  • BGH, 20.01.2005 - III ZR 207/04

    Wirksamkeit einer Provisionsvereinbarung zwischen einem Versicherungsmakler und

  • OLG Saarbrücken, 27.12.2017 - 1 U 145/14

    Eigentumswohnungskauf: Offenbarungspflicht des Verkäufers hinsichtlich einer zu

  • LAG Düsseldorf, 17.08.2010 - 17 Sa 1717/08

    Handelsvertreterprovision bei Vermittlung von Immobilien aufgrund

  • OLG Düsseldorf, 14.03.2008 - 7 U 40/07

    Anspruch des Maklers bei Geltendmachung des sog. großen Schadensersatzes durch

  • BGH, 14.04.2005 - III ZR 252/04

    Provisionsanspruch des Versicherungsmaklers nach vorzeitiger Kündigung des

  • OLG Hamm, 19.12.2019 - 18 U 22/19

    Rücktritt vom Kaufvertrag und Entfallen des Provisionsanspruchs

  • BGH, 14.04.2005 - III ZR 287/04

    Rückforderung der Abschlussprovision eines Versicherungsmaklers bei vorzeitiger

  • AG Berlin-Charlottenburg, 23.03.2015 - 237 C 285/14

    Mietvertrag wird einvernehmlich aufgehoben: Makler muss Provision zurückzahlen!

  • AG Köln, 26.08.2013 - 142 C 574/12

    Provisionsanspruch eines Maklers auch bei Irrtum des Kunden über Eigenschaften

  • BGH, 14.04.2005 - III ZR 253/04

    Rückforderung der Abschlussprovision eines Versicherungsmaklers bei vorzeitiger

  • BGH, 14.04.2005 - III ZR 254/04

    Provisionsanspruch des Versicherungsmaklers nach vorzeitiger Kündigung des

  • OLG Koblenz, 16.05.2002 - 5 U 1974/01

    Provisionsanspruch des Maklers

  • OLG Koblenz, 14.01.2008 - 12 U 1326/06

    Maklervertrag: Annahme eines erfolgsunabhängigen Provisionsversprechens in

  • LG Düsseldorf, 30.01.2007 - 6 O 262/05

    Anspruch auf Maklercourtage für die Vermittlung eines Kaufvertrags über ein

  • OLG Stuttgart, 20.10.2016 - 3 U 75/16

    Maklerprovision: Anspruch aus einer Provisionsteilungsabrede betreffend

  • OLG Bamberg, 20.08.2003 - 3 U 223/02

    Zum Courtageanspruch einer Maklerin bei vereinbarter Vertragsaufhebung durch die

  • LG Hagen, 25.06.2009 - 6 O 340/08

    Anspruch eines Maklers auf Provision aus dem Maklervertrag; Indizien und

  • AG Wuppertal, 19.04.2007 - 33 C 141/06

    Anspruch auf Zahlung von Maklerlohn; Abschluss eines notariellen

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