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   BGH, 14.12.2000 - 4 StR 327/00   

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BGH, 14.12.2000 - 4 StR 327/00 (https://dejure.org/2000,1503)
BGH, Entscheidung vom 14.12.2000 - 4 StR 327/00 (https://dejure.org/2000,1503)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2000 - 4 StR 327/00 (https://dejure.org/2000,1503)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 226 Abs. 2 StGB (1998); § 223 StGB; § 400 StPO
    Abgrenzung von Strafzumessungsvorschrift und Qualifikationstatbestand; Vorsatz (Wissentlichkeit); Schwere Körperverletzung; Sehvermögen; Schwerkriminalität; Gesetzesverletzung (Zulässigkeit der Revision der Nebenklage)

  • lexetius.com

    StGB 1998 § 226 Abs. 2

  • openjur.de

Besprechungen u.ä.

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Nebenfrau-Fall

    § 24 StGB; § 212 StGB; § 226 StGB
    Rücktritt vom Totschlagsversuch; Strafbarkeit wegen vollendeter vorsätzlicher schwerer Körperverletzung

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 980
  • StV 2001, 162
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 22.01.1997 - 3 StR 522/96

    Konkurrenzverhältnis der erfolgsqualifizierten Körperverletzungsdelikte zu den

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - 4 StR 327/00
    Die Vorschrift ist - etwa nach strafbefreiendem Rücktritt vom Tötungsversuch - auch bei direktem Tötungsvorsatz anwendbar; die entgegenstehende frühere Rechtsprechung (BGH NStZ 1997, 233, 234) ist überholt.

    Bei direktem Tötungsvorsatz - wie hier - war zu § 225 StGB in der Fassung vor Inkrafttreten des Verbrechensbekämpfungsgesetzes, nach dem mit erhöhter Freiheitsstrafe bedroht wurde, wenn eine der schweren Folgen "beabsichtigt und eingetreten" war, Tateinheit (nur) dann für möglich gehalten worden, wenn sich ein direkter - alternativer -Vorsatz sowohl auf den Tod des Opfers als auch für den Fall, daß dieser "Erfolg" nicht eintreten sollte, auf eine dann ernsthaft in Betracht gezogene schwere Körperverletzungsfolge im Sinne des § 224 StGB a.F. gerichtet hat (vgl. BGHR StGB § 225 Konkurrenzen 3 = NStZ 1997, 233, 234).

  • RG, 15.03.1937 - 3 D 120/37

    Ist die Verminderung des Sehvermögens des einen Auges "auf ein Fünfzigstel" dem

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - 4 StR 327/00
    Ob (nur) eine schwere Beeinträchtigung oder der Verlust des Sehvermögens vorliegt, ist in erster Linie vom Tatrichter zu entscheiden (vgl. RGSt 71, 119, 120).

    Liegt ein faktischer Verlust der Sehkraft (vgl. hierzu RGSt 58, 173; 63, 423, 424; 71, 119, 120; 72, 321 f.; OLG Hamm GA 1976, 304, 306; Horn aa0 Rdn. 6; Hirsch in LK 10. Aufl. § 224 Rdn. 14 ) nicht vor, so scheidet § 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB aus.

  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 136/61
    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - 4 StR 327/00
    Das Landgericht hat nicht verkannt, daß der Tötungsvorsatz stets mit dem Körperverletzungsvorsatz verbunden ist (st. Rspr., s. nur BGHSt 16, 122, 123; 44, 196, 199).
  • BGH, 25.04.1984 - 3 StR 103/84

    Absichtliches Sicheinsetzen für verfassungsfeindliche Bestrebungen als

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - 4 StR 327/00
    Da sich die Deliktsnatur der Bestimmung (vgl. hierzu BGHSt 32, 332 ff.; Wessels/Beulke, Strafrecht AT 29. Aufl. Rdn. 18 ff., 107 ff.) durch die Neufassung des Gesetzes.
  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 31/87

    Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch - Freiwilligkeit beim Rücktritt

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - 4 StR 327/00
    Aus diesem Grunde war zu § 225 Abs. 1 StGB a.F. in der Rechtsprechung anerkannt, daß ein versuchtes Tötungsdelikt, begangen mit bedingtem Vorsatz, in Tateinheit mit beabsichtigter schwerer Körperverletzung stehen konnte (vgl. BGHR StGB § 225 Konkurrenzen 1, 2; offengelassen in BGHSt 22, 248, 249 f.).
  • BGH, 30.05.1995 - 1 StR 213/95

    Besonders schwere Körperverletzung - Versuch - Versuchter Totschlag

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - 4 StR 327/00
    Aus diesem Grunde war zu § 225 Abs. 1 StGB a.F. in der Rechtsprechung anerkannt, daß ein versuchtes Tötungsdelikt, begangen mit bedingtem Vorsatz, in Tateinheit mit beabsichtigter schwerer Körperverletzung stehen konnte (vgl. BGHR StGB § 225 Konkurrenzen 1, 2; offengelassen in BGHSt 22, 248, 249 f.).
  • BGH, 07.09.1994 - 2 StR 264/94

    Tatbestandsmerkmal der Ausnutzungsabsicht bei der besonders schweren

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - 4 StR 327/00
    Der Senat verweist die Sache an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurück, weil das Verfahren nicht mehr einen in § 74 Abs. 2 GVG bezeichneten Straftatbestand betrifft (vgl. BGH NJW 1994, 3304, 3305 m.w.N.).
  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - 4 StR 327/00
    Das Landgericht hat nicht verkannt, daß der Tötungsvorsatz stets mit dem Körperverletzungsvorsatz verbunden ist (st. Rspr., s. nur BGHSt 16, 122, 123; 44, 196, 199).
  • BGH, 28.05.1990 - 4 StR 221/90

    Änderung des Schuldspruchs

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - 4 StR 327/00
    Das wäre der Fall, wenn es der Nebenklägerin darauf ankäme - wegen der Nichtanwendung des § 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB - einen der Verurteilung zugrunde gelegten zu geringen Schuldumfang zu beanstanden (vgl. BGHSt 41, 140, 144; BGH NStZ-RR 1997, 371 (weiteres Mordmerkmal); BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 4; Kurth in HK-StPO 2. Aufl. § 400 Rdn. 8, 9).
  • BGH, 27.02.1992 - 1 StR 754/91

    Versuchte Strafvereitelung einer Zeugin durch Nichtangabe des Namens des Täters

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - 4 StR 327/00
    Nunmehr reicht es zur Tatbestandserfüllung aus, daß der Täter - alternativ zur beabsichtigten Tötung - die schwere Folge als sichere Auswirkung seiner Handlung voraussieht (vgl. Horn in SK-StGB 7. Aufl. § 226 Rdn. 24; Tröndle/Fischer aaO § 226 Rdn. 19; s. auch BGH, Urteil vom 14. Februar 1996 - 3 StR 445/95 S. 4, insoweit in BGHSt 42, 43 nicht abgedruckt, und zur Vorsatzform "wissentlich" BGHSt 45, 97, 100; BGHR StPO § 60 Nr. 2 Tatbeteiligung 5).
  • RG, 03.02.1930 - III 1296/29

    1. Wann ist das Sehvermögen auf einem Auge verloren? 2. Besteht, wenn die schwere

  • BGH, 14.02.1996 - 3 StR 445/95

    Strafzumessung beim strafbefreienden Rücktritt des Täters vom Versuch und der

  • BGH, 19.05.1999 - 2 StR 86/99

    Verbotsirrtum bei Strafvereitelung vom Ausland aus

  • BGH, 10.05.1995 - 1 StR 764/94

    Unbefugte Verwertung von Geschäftsgeheimnissen und Angestelltenbestechung bei der

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

  • BGH, 08.10.1968 - 5 StR 462/68
  • BGH, 11.03.1999 - 4 StR 56/99

    Versuch; Totschlag; Jugendstrafe; Rücktritt; Verabredung; Mittäterschaft

  • BGH, 03.07.1997 - 4 StR 266/97

    Verhängung einer anderen Rechtsfolge der Tat als revisionsrechtliches

  • RG, 09.05.1924 - I 416/24

    Zur Auslegung des Begriffs "Verlust des Sehvermögens" (§ 224 StGB.).

  • RG, 02.09.1938 - 1 D 616/38

    Wann ist i. S. des § 224 StGB. das Sehvermögen als "verloren" anzusehen?

  • BGH, 14.01.2021 - 4 StR 95/20

    Alternativvorsatz (Zulässigkeit der Annahme von zwei bedingten

    Für das Verhältnis zwischen einem mit bedingtem Tötungsvorsatz begangenen Totschlagsversuch und einer für den Fall des Überlebens alternativ zumindest für möglich gehaltenen schweren Körperverletzung gemäß § 226 Abs. 1, Abs. 2 StGB zum Nachteil desselben Opfers ist allerdings bereits anerkannt, dass sich nach der Vorstellung des Täters gegenseitig ausschließende Folgen (sofortiger Tod oder Weiterleben mit schweren Folgen) Gegenstand von zwei nebeneinander bestehenden Vorsätzen sein können (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 1995 - 1 StR 213/95, NStZ 1995, 589; Urteil vom 22. Januar 1997 - 3 StR 522/96, NStZ 1997, 233, 234 (jeweils zu § 225 Abs. 1 aF); Urteil vom 14. Dezember 2000 - 4 StR 327/00, NJW 2001, 980, 981 m. abl.
  • LG Bielefeld, 07.03.2019 - 1 Ks 24/18

    Prozess gegen Giftmischer: Quecksilber auf dem Pausenbrot

    Der Tatbestand ist aber erfüllt, wenn der Täter die schwere Körperverletzung als sichere Folge seines Handelns voraussieht (BGH, Urteil vom 14.12.2000 - 4 StR 327/00; Urteil vom 13.12.2017 - 2 StR 230/17).
  • BGH, 13.12.2017 - 2 StR 230/17

    Schwere Körperverletzung (erforderliche Vorstellung des Täters für die

    Die Revision des Nebenklägers, mit der er sich gegen die rechtliche Bewertung der Jugendkammer richtet, ist zulässig (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 2000 - 4 StR 327/00, NJW 2001, 980); sie hat auch in der Sache Erfolg.

    Der Tatbestand ist aber erfüllt, wenn der Täter die schwere Körperverletzung als sichere Folge seines Handelns voraussieht (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2000 - 4 StR 327/00, NJW 2001, 980).

  • BGH, 12.07.2005 - 1 StR 65/05

    BGH hebt Urteil im Fall eines unterernährten 15-jährigen Mädchens auf

    Da es sich hier um einen Qualifikationstatbestand handelt, ist auch insoweit der Schuldvorwurf betroffen (BGH NJW 2001, 980; BGHR StGB § 226 Abs. 2, schwere Körperverletzung 2).
  • BGH, 27.08.2013 - 4 StR 274/13

    Schwere Körperverletzung (qualifizierte Begehung mit dolus directus:

    Hierfür reicht zwar aus, dass der Täter die schwere Körperverletzung als sichere Folge seines Handelns voraussieht (BGH, Urteile vom 14. Dezember 2000 - 4 StR 327/00, NJW 2001, 980, 981; vom 25. Juni 2002 - 5 StR 103/02, BGHR StGB § 226 Abs. 2 Schwere Körperverletzung 2; vom 12. Juli 2005 - 1 StR 65/05, NStZ-RR 2006, 174, 175).
  • BGH, 11.05.2023 - 4 StR 421/22

    Mord (Beweiswürdigung; Heimtücke: Ausnutzungsbewusstsein, Spontanität des

    Des Weiteren wird dann zu bedenken sein, dass auch bei Feststellung von Tötungsabsicht die Annahme nicht ausgeschlossen wäre, dass der Angeklagte - alternativ für den Fall, dass der (nur) für möglich gehaltene Tod des Opfers ausbleiben sollte - in der Absicht oder mit dem sicheren Wissen handelte, eine schwere Körperverletzung (§ 226 Abs. 2 StGB) herbeizuführen (vgl. hierzu näher BGH, Beschluss vom 3. Juli 2012 - 4 StR 126/12 Rn. 4 mwN; Urteil vom 14. Dezember 2000 - 4 StR 327/00 Rn. 13 f.; Urteil vom 22. Januar 1997 - 3 StR 522/96 Rn. 8, zu §§ 224, 225 StGB aF).
  • BGH, 03.08.2023 - 4 StR 467/22

    Vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; Vorliegen eines

    Denn anders als beim direkten Vorsatz ist beim bedingten Vorsatz ein sicheres Voraussehen des tatbestandlichen Erfolges durch den Täter nicht erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 2000 - 4 StR 327/00, juris Rn. 14; Urteil vom 12. Juli 2005 - 1 StR 65/05, juris Rn. 16, jeweils zu § 226 Abs. 2 StGB; BeckOKStGB/Kudlich, § 15 Rn. 17; Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben/Schuster, StGB, 30. Aufl., § 15 Rn. 72; SSW-StGB/Momsen, 5. Aufl., § 15 Rn. 44).
  • BGH, 28.02.2001 - 3 StR 400/00

    "Werkzeug" iSv § 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB (Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung)

    Dem steht auch nicht entgegen, daß der Gesetzgeber die Qualifikationsnorm nicht in der Form eines eigenen Paragraphen mit eigener Überschrift; sondern nur als Absatz innerhalb eines Tatbestands mit einem Grundtatbestand (Abs. 1), zwei Qualifikationen (Abs. 3 und 4) und Strafzumessungsvorschriften (Abs. 2 und 5) ausgestaltet hat (vgl. zur entsprechenden Fallgestaltung bei § 226 Abs. 2 StGB: BGH, Urt. vom 14. Dezember 2000 - 4 StR 327/00, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 03.07.2012 - 4 StR 126/12

    Bedingter und direkter Tötungsvorsatz und sicheres Wissen um die schweren Folgen

    Der Senat entnimmt dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe, dass der Angeklagte bei den Stichen in den Kopf des Nebenklägers einerseits mit dem von der Strafkammer "zumindest" festgestellten bedingten Tötungsvorsatz gehandelt hat, er aber andererseits für den Fall, dass dieser Erfolg nicht eintreten sollte, die tatsächlich eingetretenen schweren Folgen im Sinne des § 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB als sichere Folgen seiner Handlungen vorausgesehen hat (vgl. zum Vorliegen von direktem Tötungsvorsatz und wissentlichem Herbeiführen der schweren Folgen im Sinne des § 226 Abs. 2 StGB: BGH, Urteile vom 22. Januar 1997 - 3 StR 522/96, NStZ 1997, 233, 234; vom 14. Dezember 2000 - 4 StR 327/00, NJW 2001, 980, 981, und vom 25. Juni 2002 - 5 StR 103/02, BGHR StGB § 226 Abs. 2 schwere Körperverletzung 2).
  • BGH, 19.07.2001 - 4 StR 144/01

    Tötungsvorsatz (Lebensgefährliche Handlung; Bedingter Vorsatz; Hemmschwelle);

    Der Senat verweist insoweit auf seine Entscheidung vom 14. Dezember 2000 - 4 StR 327/00 (StV 2001, 162, 163).
  • BGH, 13.12.2001 - 4 StR 448/01

    Schwere Körperverletzung; Unerlaubtes Führen einer halbautomatischen

  • OLG Jena, 15.07.2014 - 1 Ws 268/14

    Gefährliche Körperverletzung: Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers hinsichtlich

  • BGH, 24.07.2001 - 1 StR 286/01

    Versuchter Mord; Besondere Schuldschwere; Schwere Körperverletzung;

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