Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2000 - 22 E 524/99   

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https://dejure.org/2000,3713
OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2000 - 22 E 524/99 (https://dejure.org/2000,3713)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.09.2000 - 22 E 524/99 (https://dejure.org/2000,3713)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. September 2000 - 22 E 524/99 (https://dejure.org/2000,3713)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fallen Sozialhilfeangelegenheiten darunter?

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Aufgabenkreis Vertretung in Vermögensangelegenheiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1626, § 1793, § 1896; BSHG § 1

Verfahrensgang

  • VG Köln - 18 K 7899/95
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2000 - 22 E 524/99

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 91
  • FamRZ 2001, 312
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Köln, 14.05.1997 - 13 S 17/97
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2000 - 22 E 524/99
    Auch nach Einführung der rechtlichen Betreuung (§§ 1896 ff BGB) anstelle der früheren Vormundschaft für Volljährige können die Einzelaufgaben des für einen beschränkten Bereich bestellten Betreuers aus den dem Minderjährigenrecht (§ 1626 BGB) und dem Vormundschaftsrecht (§ 1793 BGB) entlehnten Bereichen Personensorge und Vermögenssorge entnommen werden (vgl. Landgericht Köln, Urteil vom 14. Mai 1997 - 13 S 17/97 -, FamRZ 1998, 919).
  • VG Aachen, 17.12.2010 - 2 L 328/10

    Auslegung des Begriffs "Aufenthaltsbestimmungsrecht" nach Einführung der

    In jedem Fall ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung geklärt, dass z.B. die Übertragung des Aufgabenbereichs "Vermögenssorge" zur Verfolgung von sozialhilferechtlichen Ansprüchen des Betreuten - soweit es nicht ausdrücklich um Fragen des Einsatzes vorhandenen Vermögens geht - gegenüber der Behörde oder vor Gericht nicht ausreicht, 4 vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. September 2000 - 22 E 524/99 -, NJW 2001, 91 = FamRZ 2001, 312 f = FEVS 52, 178 f.
  • VG Aachen, 23.05.2008 - 2 L 213/08

    Umfang der Zuständigkeit eines Betreuers nach Einführung der rechtlichen

    In jedem Fall ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung geklärt, dass z.B. die Übertragung des Aufgabenbereichs "Vermögenssorge" zur Verfolgung von sozialhilferechtlichen Ansprüchen des Betreuten - soweit es nicht ausdrücklich um Fragen des Einsatzes vorhandenen Vermögens geht - gegenüber der Behörde oder vor Gericht nicht ausreicht, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. September 2000 - 22 E 524/99 -, NJW 2001, 91 = FamRZ 2001, 312 f = FEVS 52, 178 f.
  • VG Aachen, 18.07.2007 - 2 L 234/07
    Zwar hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 8. September 2000 - 22 E 524/99 -, FEVS 52, 178 f., in anderem Zusammenhang ausgeführt, dass durch die Neuordnung des Betreuungsrechts, wie sie insbesondere in § 1896 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ihren Niederschlag gefunden hat, die Vormundschaftsgerichte nicht mehr die Verantwortung in Globalbereichen (z.B. Personensorge oder Vermögenssorge), sondern nur noch für genauer umschriebene beschränkte Aufgabenkreise übertragen dürfen.
  • SG Lüneburg, 07.01.2010 - S 22 SO 40/09
    Entgegenstehende Rechtsprechung ist lediglich zu der Frage der Antragstellung zur Sozialhilfe ergangen (vgl. Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 08. September 2000 - 22 E 524/99 - Urteil des Landgerichtes Köln vom 14. Mai 1997 - 13 S 17/97 -), da dies teilweise als höchstpersönliches Recht angesehen wird.
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 17.12.1999 - 5 S 50/97   

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https://dejure.org/1999,2815
VGH Baden-Württemberg, 17.12.1999 - 5 S 50/97 (https://dejure.org/1999,2815)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.12.1999 - 5 S 50/97 (https://dejure.org/1999,2815)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Dezember 1999 - 5 S 50/97 (https://dejure.org/1999,2815)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Umfang der Überprüfung öffentlich-rechtlicher Vorschriften im Baugenehmigungsverfahren für eine Bar; Stellplatzbedarf

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Bar unmittelbar neben einem bestehenden Bordell)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Bar unmittelbar neben einem bestehenden Bordell)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 50, 157 (Ls.)
  • ESVGH 50, 159
  • NJW 2001, 91 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 1068
  • ZfBR 2000, 432 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.08.1997 - 5 S 2549/95

    Stellplatzbedarf für ein Friseurgeschäft - Änderung in einen Sex-Video-Shop

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.1999 - 5 S 50/97
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urt. v. 14.08.1997 - 5 S 2549/95) ist unter dem zukünftigen zusätzlichen Bedarf der Mehrbedarf zu verstehen, der infolge der Änderung gegenüber dem bisherigen Bedarf entsteht.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.1996 - 14 S 46/96

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen Prostitutionsförderung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.1999 - 5 S 50/97
    Der Kläger hat, wie bereits dargelegt, klargestellt, daß die Bar kein Kontaktraum für Prostituierte sein soll und daß er den im benachbarten Bordell tätigen Prostituierten Hausverbot für die Bar erteilen und dies überwachen werde, schon weil er sich dessen bewußt ist, daß eine erteilte Gaststättenerlaubnis nach § 15 Abs. 2 i.V.m. § 4 Satz 1 Nr. 1 GaststättenG und der einschlägigen Rechtsprechung (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.01.1996 - 14 S 46/96 -, GewArch. 1996, 208 = NVwZ-RR 1996, 327) zwingend zu widerrufen ist, wenn er in seiner Bar die Anbahnung von geschlechtlichen Kontakten zwischen Prostituierten und Freiern duldet und dadurch der Unsittlichkeit Vorschub leistet.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.1996 - 5 S 1211/96

    Baurechtliche Nutzungsuntersagung wegen Verstoßes gegen das Strafgesetzbuch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.1999 - 5 S 50/97
    Offenbleiben kann, ob § 180a Abs. 1 Nr. 2 StGB eine von der Baurechtsbehörde im Baugenehmigungsverfahren präventiv zu prüfende öffentlich-rechtliche Vorschrift ist (vgl. Senatsurt. v. 13.06.1996 - 5 S 1211/96 -, BRS 58 Nr. 207 zur Zulässigkeit der Nutzungsuntersagung bei festgestelltem Verstoß gegen diese Vorschrift); denn es spricht nichts dafür, daß der Kläger - oder ein anderer Betreiber der Bar -, wenn er von der Baugenehmigung (in Verbindung mit einer noch zu erteilenden gaststättenrechtlichen Erlaubnis) Gebrauch macht, zwangsläufig gegen § 180a Abs. 1 Nr. 2 StGB verstoßen wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 8 S 48/96

    Sanierungsrechtlicher Genehmigungsvorbehalt und Baugenehmigungserteilung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.1999 - 5 S 50/97
    Vielmehr sind das Baugenehmigungsverfahren und Verfahren, die nach anderen Vorschriften erforderlich sind und mit einer selbständigen Entscheidung abgeschlossen werden, voneinander unabhängig und können sowohl nacheinander als auch nebeneinander durchgeführt werden (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.03.1996 - 8 S 48/96 -, DVBl. 1996, 686).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2009 - 3 S 2679/08

    Begräbnisstätte für Gemeindepriester innerhalb einer bestehenden

    Die erstrebte Baugenehmigung bildet auch nicht den "Schlusspunkt" einer umfassenden öffentlich-rechtlichen Überprüfung derart, dass sie erst erteilt werden darf, wenn die bestattungsrechtliche Genehmigung vorliegt oder mit ihr gerechnet werden darf (gegen diese teilweise vertretene "Schlusspunkttheorie" vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.12.1999 - 5 S 50/97 -, NVwZ 2000, 1068; weitere Nachweise bei Sauter a.a.O § 58 RdNrn. 61, 62).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.2019 - 5 S 963/17

    Eine Baugenehmigung, die dem Beigeladenen für die Änderung der Nutzung einer

    Zusatzbedarf ist gegeben, wenn der durch die konkrete Änderung verursachte Soll-Bedarf den bisherigen Soll-Bedarf übersteigt (vgl. Senatsurteil vom 17.12.1999 - 5 S 50/97 - ESVGH 50, 159, juris Rn. 16; Schlotterbeck in ders./Hager/Busch/Gammerl, LBO und LBOAVO, 7. Aufl., § 37 Rn. 33).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.08.2017 - 3 S 1102/17

    Baurechtlich Abgrenzung von Wettbüros und Wettannahmestellen

    Dagegen darf die beabsichtigte Nutzungsänderung nicht zum Anlass genommen werden, schon bislang fehlende Stellplätze nachzufordern (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.3.2001 - 8 S 2257/00 - VBlBW 2001, 373; Urt. v. 17.12.1999 - 5 S 50/97 - NVwZ 2000, 1068 zu der früheren Fassung dieser Verwaltungsvorschrift).

    Bei der Berechnung des bisherigen und des künftigen Bedarfs kann nach ständiger Rechtsprechung auf die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über die Herstellung notwendiger Stellplätze (VwV Stellplätze) vom 28.5.2015 zurückgegriffen werden (vgl. u.a. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.3.2001, a.a.O.; Urt. v. 17.12.1999, a.a.O.).

  • OLG Stuttgart, 17.08.2016 - 4 U 158/14

    Amtshaftung: Ablehnung einer Gaststättenerlaubnis für einen Spielhallenbetreiber

    Mithin darf die Baurechtsbehörde die persönlichen Voraussetzungen der Nrn. 1 und 4 des § 4 Abs. 1 GastG nicht prüfen, ebenso wenig die Versagungstatbestände der Nrn. 2 und 3. Entsprechend hat der VGH Baden-Württemberg schon vor der Einfügung von § 58 Abs. 1 Satz 2 LBO nach Anerkennung der Separationsmodells durch die Entscheidung NVwZ-RR 1997, 156 entschieden, dass nicht nur § 4 Abs. 1 Nr. 1, sondern auch § 4 Abs. 1 Nr. 2 GastG eine Vorschrift ist, welche die Baurechtsbehörde nicht nach § 59 Abs. 1 Satz 1 LBO a. F. (= § 58 Abs. 1 Satz 1 LBO n. F.) zu prüfen hat (Beschl. v. 17.12.1999, 5 S 50/97, Rn. 23 in Juris).
  • VG Sigmaringen, 21.03.2002 - 7 K 1970/99

    Verfahrensfreie Bauvorhaben - Einklang mit anderen Vorschriften

    Nach der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.07.1986, - 4 C 31/84 -, BVerwGE 74, 315 (324); VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.12.1999, - 5 S 50/97 -, NVwZ 2000, 1068 (1068); VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 04.03.1996, - 8 S 48/96 -, NVwZ-RR 1997, 156 (156)) kommt es aber für die Frage, ob die Baurechtsbehörde sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften zu prüfen hat, nur darauf an, ob die Vereinbarkeit des Vorhabens mit diesen Vorschriften in einem gesonderten Verfahren zu prüfen ist, das durch eine rechtlich selbständige Entscheidung einer anderen Behörde mit Außenwirkung, also durch Verwaltungsakt abgeschlossen wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2001 - 14 S 2916/99

    Bindungswirkung einer Baugenehmigung für gaststättenrechtliche Erlaubnis -

    Demnach gehören die Bestimmungen des Gaststättenrechts als solche nicht zum Prüfungsprogramm der Baurechtsbehörde (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.10.1988 - 1 C 72.86 -, BVerwGE 80, 259 ; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.12.1999 - 5 S 50/97 -, NVwZ 2000, 1068).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.2010 - 9 S 2343/10

    Zum Rechtsschutzbedürfnis für einen Eilantrag gegen die Anordnung einer

    Der Regelungsgehalt einer Baugenehmigung - und damit auch die vorgängige Zuständigkeit der Baurechtsbehörden - erstreckt sich aber nur auf die bauliche Gestaltung und Anordnung der Anlage (vgl. § 3 Abs. 1 Satz 1 LBO; zum Ausschluss "personenbezogener Umstände" auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.12.1999 - 5 S 50/97 -, NVwZ 2000, 1068).
  • VG Freiburg, 24.10.2000 - 4 K 1178/99

    Bauplanungsrechtliche Beurteilung der Zulässigkeit eines Appartementhauses nach

    Das Betreiben eines Bordells ist nicht strafbar, sondern nur das Unterhalten oder Leiten eines solchen Betriebes, in dem die der Prostitution nachgehenden Personen in persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit gehalten werden oder in dem die Prostitutionsausübung durch Maßnahmen gefördert wird, welche über das bloße Gewähren von Wohnung, Unterkunft oder Aufenthalt und die damit üblicherweise verbundenen Nebenleistungen hinausgehen ( § 180 a StGB ; vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 25.11.1983, BVerwGE 68, 213; vgl. dazu auch VGH Bad.-Württ, Urt. v. 17.12.1999 - 5 S 50/97 -, Beschl. v. 09.08.1996, NVwZ 1997, 601).
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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.02.2000 - 2 M 5/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7376
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.02.2000 - 2 M 5/00 (https://dejure.org/2000,7376)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 04.02.2000 - 2 M 5/00 (https://dejure.org/2000,7376)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 04. Februar 2000 - 2 M 5/00 (https://dejure.org/2000,7376)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Sonntagsschutz, Kernbereich, Berufsfreiheit, Verfassungsmäßigkeit des Ladenschlußgesetzes, effektiver Rechtsschutz, rechtliches Gehör, Kirche, subjektives öffentliches Recht, Kirchgemeindegebiet, Beiladung in Massenverfahren, notwendige Beiladung in Eilverfahren, ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 91 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 945
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • VG Schwerin, 17.01.2000 - 7 B 4/00

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die sofortige Vollziehung einer

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.02.2000 - 2 M 5/00
    die Beschwerde gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichts Schwerin (7 B 4/00) vom 17.01.00, wegen der Eilbedürftigkeit ohne mündliche Verhandlung, zuzulassen.

    die Beschwerde gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichtes Schwerin vom 17.01.2000 zum Az. 7 B 4/00 zuzulassen,.

    den Beschluß des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 17.01.00 zum Az. 7 B 4/00 aufzuheben und festzustellen, daß der Sofortvollzug der Verfügung vom 22.07.1998 durch Schreiben vom 30.12.1999 angeordnet ist.

    die Beschwerde gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichts Schwerin (Aktenzeichen: 7 B 4/00) vom 17.01.00 als unzulässig zu verwerfen,.

  • BVerwG, 25.08.1992 - 1 C 38.90

    Zulässigkeit von gewerblichen Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen -

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.02.2000 - 2 M 5/00
    Die geschützte Sonntagsruhe zeichnet sich dadurch aus, daß das öffentliche Leben an diesen Tagen soweit möglich seiner werktäglichen Elemente entkleidet und dadurch die Begehung dieser Tage "als Nicht-Werktage" ermöglicht wird, was erfordert, daß an diesen Tagen grundsätzlich "die werktägliche Geschäftigkeit ruht" (BVerwG, Urt. v. 25.08.1992 1 C 38.90 E 90, 337, 342ff.; Beschluß des Senats vom 22.12.1999 2 M 99/99 Dabei hat der Gesetzgeber im Rahmen gesetzgeberischen Ermessens zwar auch die Berufsfreiheit nach Art. 12 GG und den Eigentumsschutz nach Art. 14 GG zu berücksichtigen (BVerwG, Urt.v. 19.04.1988 - I C 50.86 -, E 79, 236, 243).

    Das gesetzgeberische Ermessen findet aber seine Grenze darin, daß einerseits die durch die Verfassung festgelegte besondere Zweckbestimmung dieser Tage hinreichend gewährleistet sein muß und andererseits die zum Schutz der Sonn- und Feiertage getroffenen Regelungen nicht unverhältnismäßig sein dürfen (BVerwG, Urt.v. 19.04.1988 1 C 50.86 -, E 79, 236, 238; BVerwG, Urt.v. 25.08.1992 - 1 C 38.90 E 90, 337, 341).

    Deshalb fordert die Verfassungsnorm die Schaffung einer allgemeinen Atmosphäre der Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen (OVG Münster, Urt.v. 16.02.1983 - 4 A 871/82 -, GewArch 1983, S. 274; BayObLG, Beschl.v. 31.01.1985 - 3 Ob OWi 173/84, NJW 1985, S. 3091 ; vgl.a. BVerwG, Urt.v. 25.08.1992 - 1 C 38.90 -, E 90, S. 337; Mangoldt/Klein/v.Campenhausen aaO. Rdnr. 10; Däubler, Sonntagsarbeit aus technischen und wirtschaftlichen Gründen, Der Betrieb, Beilage Nr. 7/88, S. 5).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.1999 - 2 M 99/99

    Klagebefugnis, subjektives öffentliches Recht, Kirche, Kirchengemeinde,

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.02.2000 - 2 M 5/00
    Art. 139 WRV, wonach der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt sind, ist über Art. 140 GG Bestandteil des Grundgesetzes (vgl. hierzu auch Beschluß des Senats vom 22.12.1999 - 2 M 99/99 -).

    Die geschützte Sonntagsruhe zeichnet sich dadurch aus, daß das öffentliche Leben an diesen Tagen soweit möglich seiner werktäglichen Elemente entkleidet und dadurch die Begehung dieser Tage "als Nicht-Werktage" ermöglicht wird, was erfordert, daß an diesen Tagen grundsätzlich "die werktägliche Geschäftigkeit ruht" (BVerwG, Urt. v. 25.08.1992 1 C 38.90 E 90, 337, 342ff.; Beschluß des Senats vom 22.12.1999 2 M 99/99 Dabei hat der Gesetzgeber im Rahmen gesetzgeberischen Ermessens zwar auch die Berufsfreiheit nach Art. 12 GG und den Eigentumsschutz nach Art. 14 GG zu berücksichtigen (BVerwG, Urt.v. 19.04.1988 - I C 50.86 -, E 79, 236, 243).

  • BayObLG, 31.01.1985 - 3 ObOWi 173/84
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.02.2000 - 2 M 5/00
    Deshalb fordert die Verfassungsnorm die Schaffung einer allgemeinen Atmosphäre der Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen (OVG Münster, Urt.v. 16.02.1983 - 4 A 871/82 -, GewArch 1983, S. 274; BayObLG, Beschl.v. 31.01.1985 - 3 Ob OWi 173/84, NJW 1985, S. 3091 ; vgl.a. BVerwG, Urt.v. 25.08.1992 - 1 C 38.90 -, E 90, S. 337; Mangoldt/Klein/v.Campenhausen aaO. Rdnr. 10; Däubler, Sonntagsarbeit aus technischen und wirtschaftlichen Gründen, Der Betrieb, Beilage Nr. 7/88, S. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.1983 - 4 A 871/82
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.02.2000 - 2 M 5/00
    Deshalb fordert die Verfassungsnorm die Schaffung einer allgemeinen Atmosphäre der Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen (OVG Münster, Urt.v. 16.02.1983 - 4 A 871/82 -, GewArch 1983, S. 274; BayObLG, Beschl.v. 31.01.1985 - 3 Ob OWi 173/84, NJW 1985, S. 3091 ; vgl.a. BVerwG, Urt.v. 25.08.1992 - 1 C 38.90 -, E 90, S. 337; Mangoldt/Klein/v.Campenhausen aaO. Rdnr. 10; Däubler, Sonntagsarbeit aus technischen und wirtschaftlichen Gründen, Der Betrieb, Beilage Nr. 7/88, S. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.08.1999 - B 1 S 114/99

    Erforderlichkeit eines Versorgungsinteresses für das zur Erteilung einer

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.02.2000 - 2 M 5/00
    Das Ladenschlußgesetz, das in erster Linie eine arbeitsschutzrechtliche Zielrichtung hat, trägt sowohl dem Grundrecht der Berufsfreiheit als auch dem verfassungsmäßigen Gebot des Sonntagsschutzes Rechnung, indem es von dem in § 3 Abs. 1 Nr. 1 LadschlG festgelegten Grundsatz, daß Verkaufsstellen für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich geschlossen sein müssen, Ausnahmeregelungen durch §§ 4 bis 15 LadschlG sowie 23 LadschlG zuläßt (vgl.a. OVG Magdeburg, Beschl.v. 17.08.1999 B 1 S 114/99 -, Nix 1999, 2982; Stober, Ladenschlußgesetz, 3. Auflage, E Rdnr. 28 mwN.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.08.1999 - 2 M 24/99

    Heranziehung zu einer Wasserabgabe für die Einleitung von Niederschlagswasser;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.02.2000 - 2 M 5/00
    Ist dagegen offensichtlich, daß der angefochtene Verwaltungsakt rechtswidrig ist und die Klage Erfolg haben wird, muß die aufschiebende Wirkung wiederhergestellt werden, weil an dem Sofortvollzug eines rechtswidrigen Verwaltungsakts grundsätzlich kein schutzwürdiges Interesse besteht (vgl. Beschl. des Senats vom 24.08.1999 - 2 M 24/99 -, mwN.).
  • BVerwG, 19.04.1988 - 1 C 50.86

    Videothek - Art. 140 GG, Art. 139 WRV, Feiertagsschutz

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.02.2000 - 2 M 5/00
    Das gesetzgeberische Ermessen findet aber seine Grenze darin, daß einerseits die durch die Verfassung festgelegte besondere Zweckbestimmung dieser Tage hinreichend gewährleistet sein muß und andererseits die zum Schutz der Sonn- und Feiertage getroffenen Regelungen nicht unverhältnismäßig sein dürfen (BVerwG, Urt.v. 19.04.1988 1 C 50.86 -, E 79, 236, 238; BVerwG, Urt.v. 25.08.1992 - 1 C 38.90 E 90, 337, 341).
  • VG Schwerin, 05.08.1999 - 8 B 643/99
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.02.2000 - 2 M 5/00
    Das erste Eilverfahren - 8 B 643/99 VG Schwerin -, in dem es um die Feststellung der aufschiebenden Wirkung der Klagen der Antragstellerinnen zu 1.) und 2.) ging, wurde aus der Sicht der Antragstellerinnen erst erforderlich, nachdem erkennbar war, daß die durch ihre Klagen eingetretene aufschiebende Wirkung nicht beachtet wurde.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.04.1997 - 11 B 498/97

    Zulassung der Beschwerde; Verfahrensmangel; Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.02.2000 - 2 M 5/00
    Zwar ist § 65 VwGO grundsätzlich in allen Verfahrensarten anwendbar, auch in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (allg.M. vgl. Kopp/Schenke, aaO. Rdnr. 3; Redeker/von Oertzen, aaO. Rdnr. 1; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, aao. Rdnr. 30), in Verfahren nach § 80 Abs. 5 und § 123 VwGO jedoch mit den sich aus dem Charakter des Eilverfahrens ergebenden Einschränkungen (OVG Münster, Beschl. v. 03.04.1997 - 11 B 498/97 - NVwZ-RR 1997, 759; vgl. Kopp/Schenke, aaO. § 65 Rdnr. 3; Redeker/von Oertzen, aaO. § 65 Rdnr. 29; Finkelnburg/Jank, vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Auflage 1998, Rdnr. 280).
  • BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 22.98

    Nebentätigkeit eines Hochschullehrers, Vorteil bei Inanspruchnahme von Personal

  • BVerwG, 10.03.1964 - II C 97.61

    ständiger Vertreter des Verwaltungsgerichtspräsidenten - § 65 Abs. 2 VwGO,

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1995 - 5 S 3505/94

    In der Regel keine Zurückverweisung der Sache im Beschwerdeverfahren trotz eines

  • BVerwG, 09.03.1977 - 1 CB 41.76

    Notwendigkeit einer Beiladung - Ausländischer Ehegatte - Ausgewiesener Ausländer

  • BGH, 27.07.2023 - I ZR 144/22

    Ladenöffnung an Sonntagen

    Soweit nach der bundesrechtlichen Regelunge des § 23 Abs. 1 Satz 1 LadSchlG in Einzelfällen befristete Ausnahmen vom in § 3 Satz 1 Nr. 1 LadSchlG geregelten Verbot der Ladenöffnung an Sonntagen bewilligt werden können, wenn die Ausnahmen im öffentlichen Interesse dringend nötig werden, hat die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung angenommen, dass das für eine solche Ausnahmebewilligung erforderliche öffentliche Interesse nicht durch das Interesse an der Förderung strukturschwacher Regionen begründet werden kann (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, NJW 1999, 2982 [juris Rn. 6]; OVG Mecklenburg-Vorpommern, NVwZ 2000, 945 [juris Rn. 35]; VG Berlin, Urteil vom 5. April 2019 - 4 K 527.17, juris Rn. 41; vgl. auch OVG Sachsen, Beschluss vom 9. November 2009 - 3 B 455/09, juris Rn. 39; zum Anwendungsbereich des Ladenschlussgesetzes vgl. BGH, GRUR 2020, 307 [juris Rn. 21] - Sonntagsverkauf von Backwaren).
  • BSG, 15.07.2009 - B 12 KR 1/09 R

    Sozialversicherungspflicht - ehrenamtlich tätige Feuerwehrführungskräfte in

    Unabhängig vom sonstigen Sprachgebrauch fordert die Regelung in § 75 Abs. 2a Satz 9 SGG zwingend die Beiladung, weil sie insbesondere im Zusammenhang der (grund-) gesetzlichen Gewährleistung des rechtlichen Gehörs (§ 62 SGG, Art. 101 GG) zu verstehen ist (vgl entsprechend zu § 65 Abs. 3 Satz 9 Verwaltungsgerichtsordnung [VwGO] auch Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern vom 4.2. 2000, 2 M 5/00, NVwZ 2000, 945 = KirchE 38, 51).
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