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   OLG Frankfurt, 12.12.2001 - 23 U 140/01   

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https://dejure.org/2001,4026
OLG Frankfurt, 12.12.2001 - 23 U 140/01 (https://dejure.org/2001,4026)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.12.2001 - 23 U 140/01 (https://dejure.org/2001,4026)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Dezember 2001 - 23 U 140/01 (https://dejure.org/2001,4026)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1004 Abs 1 S 2 BGB, § 40 S 2 TKG, § 89 Abs 8 TKG
    Telekommunikationsdienstleister: Strafbewehrte Unterlassungserklärung wegen unerlaubter Veröffentlichung der Rufnummer

  • Wolters Kluwer

    Wiederholungsgefahr; Deliktsrecht ; Unterlassungserklärung; Telekommunikation; Falsche Auskünfte

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Telefonauskunft - Anspruch auf Löschung eines Eintrags - einstweilige Verfügung

  • Judicialis

    TKG § 89; ; TKG § 40 S. 2; ; BGB § 1004 Abs. 1 S. 2; ; GKG § 12 Abs. 2; ; ZPO § 97; ; ZPO § 713; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; ZPO § 708 Ziff. 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unberechtigte Telefonbucheintragung durch das Telekommunikationsunternehmen; Anspruch auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung; Eilbedürftigkeit im Rahmen des Erlasses einer einstweiligen Verfügung; Wiederholungsgefahr auf Grund schlechter Organisation; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1277
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.12.2001 - 23 U 140/01
    Den Antragstellern ist zunächst zuzustimmen, dass nach der Rechtsprechung die vorangegangene Verletzung in der Regel eine tatsächliche Vermutung für die Wiederholungsgefahr begründet, an deren Widerlegung durch den Störer hohe Anforderungen zu stellen sind (BGH WM 94, 641; NJW 99, 356; BGHZ 140, 10; Palandt- Bassenge 60. Aufl. 2001, § 1004 BGB Rz. 29).
  • BGH, 30.10.1998 - V ZR 64/98

    Formulierung eines Unterlassungsgebots betreffend Geruchsbelästigungen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.12.2001 - 23 U 140/01
    Den Antragstellern ist zunächst zuzustimmen, dass nach der Rechtsprechung die vorangegangene Verletzung in der Regel eine tatsächliche Vermutung für die Wiederholungsgefahr begründet, an deren Widerlegung durch den Störer hohe Anforderungen zu stellen sind (BGH WM 94, 641; NJW 99, 356; BGHZ 140, 10; Palandt- Bassenge 60. Aufl. 2001, § 1004 BGB Rz. 29).
  • OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 4 U 5/05

    Namensschutz im Internet: Störerhaftung des Betreibers einer

    Eine andere Beurteilung hinsichtlich der Übertragbarkeit der im Wettbewerbsrecht entwik-kelten Grundsätze auf Unterlassungsansprüche außerhalb des Wettbewerbsrechts ist nicht angesichts der von der Beklagten herangezogenen Entscheidung des OLG Frankfurt vom 12.12.2001 ("unberechtigter Telefonbucheintrag" - NJW 2002, 1277 (1278) geboten.
  • KG, 12.01.2010 - 9 W 259/09

    Äußerungsrechtlicher Unterlassungsanspruch des Regierenden Bürgermeisters

    Die Wiederholungsgefahr kann entfallen, wenn nach der Art der Störung oder aufgrund der Umstände eine Wiederholung vernünftigerweise nicht befürchtet werden muss (BGH NJW 1994, 1281; OLG Frankfurt NJW 2002, 1277, 1278; vgl. Beispiele bei Löffler, Presserecht, 2006, § 6 LPG, RN 266).
  • OLG Düsseldorf, 23.12.2010 - 24 U 127/10

    Nichtigkeit eines zwischen den Parteien abgeschlossenen Leasingvertrags wegen

    Sie entspricht dem allgemeinen Grundsatz, dass derjenige, der sich auf Umstände beruft, die für ihn günstig sind, aber außerhalb des von ihm selbst schriftlich Niedergelegten liegen, diese Umstände zunächst zumindest substantiiert darlegen und ggfs. sogar beweisen muss (vgl. BGH GRUR 1993, 897; NJW 1999, 1702; NJW 2002, 1277; zur Beweisführungs- und Darlegungslast Baumgärtel/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast, Grundlagen Seite 339; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl., § 286, Rn 171; Zur Vermutungswirkung Zöller/Greger, ZPO, aaO, vor § 284 Rn 33a).
  • OLG Celle, 30.10.2003 - 11 U 25/03

    Vertrieb von Telefonnummern-CD-ROMs: Schadensersatzanspruch bei vermeintlich

    Insbesondere sei die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 12. Dezember 2001 (NJW 2002, 1277 ff.) auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar.
  • LG Leipzig, 12.03.2004 - 16 S 4165/03

    Die Anforderungen an die Wiederholungsgefahr im Deliktsrecht liegen höher als im

    Im Deliktrecht kann der Schwere des Eingriffs, den Umständen der Verletzungshandlung, dem fallbezogenen Grund der Wahrscheinlichkeit einer Wiederholung und vor allem der Motivation des Verletzers für die Entkräftung der Vermutung der Wiederholungsgefahr durchaus ein erhebliches Gewicht zukommen (vgl. OLG Frankfurt/Main, NJW 2002, 1277 [1278J).
  • OLG München, 25.05.2005 - 7 U 2143/05

    Irreführung der Aktionäre bei Einladung zur Hauptversammlung

    im Hinblick auf das in § 124 IV AktG ausgesprochene strikte Verbot, über fehlerhaft bekannt gemachte Gegenstände der Tagesordnung Beschluss zu fassen, im negativen Sinn beeinflusst werden (so BGH NJW 2003, 970, 971; vgl. auch BGH NJW 2002, 1277, 1278; OLG München NJW-RR 1997, 544, 545).
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