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   BGH, 19.11.2001 - AnwZ (B) 75/00   

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BGH, 19.11.2001 - AnwZ (B) 75/00 (https://dejure.org/2001,741)
BGH, Entscheidung vom 19.11.2001 - AnwZ (B) 75/00 (https://dejure.org/2001,741)
BGH, Entscheidung vom 19. November 2001 - AnwZ (B) 75/00 (https://dejure.org/2001,741)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • JurPC

    BRAO § 59 Abs. 2; BORA § 10 Abs. 1 Satz 1
    Gestaltung der Briefbögen einer Rechtsanwaltssozietät

  • Wolters Kluwer

    Sozietät - Rechtsanwalt - Gebot - Briefbogen - Namen sämtlicher Gesellschafter

  • Anwaltsblatt

    § 59 BRAO

  • Judicialis

    BRAO § 59 Abs. 2; ; BORA § 10 Abs. 1 Satz 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BRAO § 59 Abs. 2; BORA § 10 Abs. 1 S. 1
    Gebot der Nennung aller deutschen Gesellschafter auf Sozietätsbriefbogen (§ 10 Abs. 1 S. 1 BORA) ist wirksam

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Anwaltliche Werbung - Briefbögen einer überörtlichen Sozietät

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 36 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    BRAO § 59b, BORA § 10, GG Art. 12
    Anwaltliche Werbung - Briefbögen einer überörtlichen Sozietät

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 59 Abs. 2; BORA § 10 Abs. 1 S. 1
    Anforderungen an die Gestaltung der Briefbögen in einer Sozietät zusammengeschlossener Rechtsanwälte

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Anwaltliche Werbung - Briefbögen einer überörtlichen Sozietät

  • beck.de (Entscheidungsanmerkung)

    Die Pflicht alle deutschen Mitglieder einer Anwaltssozietät auf den Briefbögen aufzuführen und ihre ungelösten Probleme

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 36 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    BRAO § 59b, BORA § 10, GG Art. 12
    Anwaltliche Werbung - Briefbögen einer überörtlichen Sozietät

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1419
  • MDR 2002, 667
  • VersR 2002, 1536
  • WM 2002, 1081
  • BB 2002, 1120 (Ls.)
  • AnwBl 2002, 363
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
    Auszug aus BGH, 19.11.2001 - AnwZ (B) 75/00
    dd) Das Gebot des § 10 Abs. 1 Satz 1 BORA ist erforderlich, weil ein anderes, gleich wirksames, aber die Berufsfreiheit weniger fühlbar einschränkendes Mittel fehlt (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfGE 75, 246, 269; 80, 1, 30; 87, 287, 322).
  • BGH, 17.04.1997 - I ZR 219/94

    Ausgeschiedener Sozius - Irreführung/Geschäftsverhältnisse

    Auszug aus BGH, 19.11.2001 - AnwZ (B) 75/00
    Die Gestaltung des Briefbogens ist eine Maßnahme der Außendarstellung und hat somit werbenden Charakter (BGH, Urt. v. 17. April 1997 - I ZR 219/94, NJW 1997, 3236, 3237 m.w.N.).
  • EuGH, 30.11.1995 - C-55/94

    Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano

    Auszug aus BGH, 19.11.2001 - AnwZ (B) 75/00
    Falls man es für den Auslandsbezug ausreichen ließe, daß der Antragsteller Mitglied einer englischen partnership ist, läge eine nicht diskriminierende Ausübungsregelung vor (vgl. EuGH NJW 1996, 579, 581 - Fall Gebhard).
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus BGH, 19.11.2001 - AnwZ (B) 75/00
    (6) Falls die partnership englischen Rechts auch im Inland rechtsfähig sein sollte (vgl. zur Rechtsfähigkeit der Partnerschaftsgesellschaft deutschen Rechts § 7 Abs. 2 PartGG i.V.m. § 124 HGB, der BGB-Gesellschaft BGH, Urt. v. 29. Januar 2001 - II ZR 331/00, NJW 2001, 1056 ff, z.V.b. in BGHZ), wird das Interesse der Beteiligten, die Namen zumindest der deutschen "partner" zu kennen, dadurch nicht geschmälert.
  • BGH, 16.07.2001 - II ZB 23/00

    Beteiligung einer BGB -Gesellschaft an einer Kommanditgesellschaft

    Auszug aus BGH, 19.11.2001 - AnwZ (B) 75/00
    Um die Publizität der Gesellschafter und damit der Haftungssituation zu gewährleisten, hat er jedoch die Eintragung aller BGB-Gesellschafter in das Handelsregister (entsprechend §§ 162 Abs. 3, 106 Abs. 2 HGB) verlangt, und zwar nicht nur bei Ersteintragung des Beitritts zur BGB-Gesellschaft, sondern auch bei jedem Gesellschafterwechsel innerhalb der BGB-Gesellschaft (BGH, Beschl. v. 16. Juli 2001 - II ZB 23/00, NJW 2001, 3121).
  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus BGH, 19.11.2001 - AnwZ (B) 75/00
    dd) Das Gebot des § 10 Abs. 1 Satz 1 BORA ist erforderlich, weil ein anderes, gleich wirksames, aber die Berufsfreiheit weniger fühlbar einschränkendes Mittel fehlt (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfGE 75, 246, 269; 80, 1, 30; 87, 287, 322).
  • BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85

    Verfassungsmäßigkeit der anwaltlichen Gebührenbegrenzung in sozialrechtlichen

    Auszug aus BGH, 19.11.2001 - AnwZ (B) 75/00
    Außerdem darf bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der Gründe, die ihn rechtfertigen sollen, die Grenze der Zumutbarkeit nicht überschritten werden (BVerfGE 76, 196, 207; 83, 1, 16; 85, 248, 259; 94, 372, 389 f).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BGH, 19.11.2001 - AnwZ (B) 75/00
    Außerdem darf bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der Gründe, die ihn rechtfertigen sollen, die Grenze der Zumutbarkeit nicht überschritten werden (BVerfGE 76, 196, 207; 83, 1, 16; 85, 248, 259; 94, 372, 389 f).
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79

    Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts

    Auszug aus BGH, 19.11.2001 - AnwZ (B) 75/00
    Außerdem darf bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der Gründe, die ihn rechtfertigen sollen, die Grenze der Zumutbarkeit nicht überschritten werden (BVerfGE 76, 196, 207; 83, 1, 16; 85, 248, 259; 94, 372, 389 f).
  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus BGH, 19.11.2001 - AnwZ (B) 75/00
    Außerdem darf bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der Gründe, die ihn rechtfertigen sollen, die Grenze der Zumutbarkeit nicht überschritten werden (BVerfGE 76, 196, 207; 83, 1, 16; 85, 248, 259; 94, 372, 389 f).
  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

  • BGH, 16.05.2012 - I ZR 74/11

    Zweigstellenbriefbogen

    Im Blick auf die Beschränkungen des Kommunikationsmittels müssen Angaben zu weiteren Niederlassungen der Kanzlei und den dort tätigen Rechtsanwälten nicht bereits auf der Vorderseite des ersten Briefbogens gemacht werden (vgl. zur Benennung von Sozien auf der Rückseite von Briefbögen BGH, Beschluss vom 19. November 2001 - AnwZ (B) 75/100, NJW 2002, 1419, 1421).
  • BGH, 13.08.2007 - AnwZ (B) 51/06

    Zulässigkeit eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens wegen eines belehrenden

    Die Regelung dient damit - ebenso wie die ihr vorangestellten Bestimmungen in § 10 Abs. 1 Satz 1 und 2 BORA - dem legitimen Informationsinteresse der Rechtsuchenden und stellt ebenso wie § 10 Abs. 1 Satz 1 und 2 BORA eine Berufsausübungsregelung dar, die gewichtigen Belangen des Gemeinwohls dient und damit verfassungsrechtlich unbedenklich ist (vgl. zu § 10 Abs. 1 Satz 1 BORA: Senatsbeschluss vom 19. November 2001 - AnwZ(B) 75/00, NJW 2002, 1419, unter II 2 b aa, bestätigt durch BVerfG, NJW 2002, 2163).
  • BVerfG, 13.06.2002 - 1 BvR 736/02

    Das aus RABerufsO § 10 Abs 1 resultierende Gebot, alle in einer Sozietät

    a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 19. November 2001 - AnwZ (B) 75/00 -,.

    Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (NJW 2002, S. 1419) ist § 10 Abs. 1 Satz 1 BORA verfassungsgemäß.

  • OLG Jena, 30.03.2011 - 2 U 569/10

    Anforderungen an die Kennzeichnung einer Zweigstelle eines Rechtsanwaltsbüros

    Bei der Beurteilung der Frage, ob der Beklagte Angaben zu weiteren Kanzleien irreführend unterlassen hat, ist die Rückseite des Briefkopfes in die Betrachtung mit einzubeziehen (so auch BGH NJW 2002, 1419 Tz. 32).
  • BGH, 14.11.2005 - AnwZ (B) 83/04

    Verfassungsmäßigkeit des Verbots der Sternsozietät

    Zudem möchte, wer anwaltliche Leistungen in Anspruch nimmt, ohne komplizierte Nachfrage wissen, wem er die Wahrnehmung seiner rechtlichen Belange anvertraut und ob der Beauftragte nicht zugleich widerstreitende Interessen vertritt oder auf sonstige Weise in der Gefahr einer Interessenkollision steht (BGH, Beschl. v. 19. November 2001 - AnwZ (B) 75/00, NJW 2002, 1419).
  • BGH, 05.08.2002 - AnwZ (B) 33/01

    Namensangabe sämtlicher Rechtsanwälte einer Partnership englischen Rechts

    Nachdem der Senat in einer Parallelsache dem Standpunkt der Antragsgegnerin gefolgt ist (BGH, Beschl. v. 19. November 2001 - AnwZ (B) 75/00, NJW 2002, 1419 ff = BRAK-Mitt. 2002, 136 ff) und das Bundesverfassungsgericht die dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat (Beschl. v. 13. Juni 2002 - 1 BvR 736/02), hat der Antragsteller erklärt, aus der zu seinen Gunsten ergangenen Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs keine Rechte herleiten zu wollen.

    Auf die Gründe des Senatsbeschlusses vom 19. November 2001 (aaO) wird Bezug genommen.

  • LAG Düsseldorf, 08.10.2003 - 12 (9) Sa 1034/03

    Nebentätigkeit eines angestellten Rechtsanwalts - Namensangabe auf Briefkopf und

    Daneben hat der Vorgang werbenden Charakter sowohl für die Kanzlei (BGH, Urteil vom 12.06.1997, NJW 1997, 3238, Urteil vom 17.04.1997, NJW 1997, 3236 = DB 1997, 2219, AnwGH Hamburg v. 19.04.2001, NJW 2001, 2553) als auch für den Rechtsanwalt (BGH, Urteil vom 19.11.2001, NJW 2002, 1419).
  • OLG München, 25.10.2012 - 23 U 2047/12

    Rechtliches Gehör im Rechtsstreit zwischen einem gekündigten

    Ein unzulässiger Ausforschungsbeweis liegt erst vor, wenn der Beweisführer ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich Behauptungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufstellt (BGH, Urteil vom 8.05.2012, XI ZR 262/10, zitiert nach Juris Tz. 40 m.w.N; BGH NJW 2002, S. 1419, 1421).
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