Rechtsprechung
BGH, 20.02.2002 - VIII ZR 228/00 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
BGB § 477 Abs. 2 Satz 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Selbstständiges Beweisverfahren - Sachverständigengutachten - Zugang an die Parteien - Frist zur Stellungnahme
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens und Beginn der Gewährleistungsverjährung mit Zugang des Sachverständigengutachtens an die Parteien
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur Frage, wie lange das selbständige Beweisverfahren die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen unterbricht
- Judicialis
BGB § 477 Abs. 2 Satz 2
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 477 Abs. 2 Satz 2
Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 477 Abs. 2 S. 2
Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - selbständiges Beweisverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Sachmängelhaftung - Selbstständiges Beweisverfahren bei Gewährleistungsansprüchen
Besprechungen u.ä. (2)
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
BGB a. F. § 477 Abs. 2; ZPO § 411 Abs. 4
Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens und Beginn der Gewährleistungsverjährung mit Zugang des Sachverständigengutachtens an die Parteien - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wann endet das selbständige Beweisverfahren? (IBR 2002, 340)
Papierfundstellen
- BGHZ 150, 55
- NJW 2002, 1640
- ZIP 2002, 990
- MDR 2002, 774
- NZBau 2002, 445 (Ls.)
- VersR 2003, 129
- WM 2002, 873
- WM 2002, 874
- BB 2002, 964 (Ls.)
- DB 2002, 1049 (Ls.)
- JR 2004, 199
- BauR 2002, 1115
Wird zitiert von ... (51)
- BGH, 27.01.2011 - VII ZR 186/09
Zurechnung der durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht abgegebenen Erklärung; …
Hat das Gericht in Ausübung des ihm nach § 411 Abs. 4 Satz 2 ZPO eingeräumten Ermessens eine Frist gesetzt oder haben die Parteien dem Gericht nach Erhalt des Gutachtens innerhalb eines angemessenen Zeitraums Einwendungen dagegen oder das Gutachten betreffende Anträge oder Ergänzungsfragen mitgeteilt, endet das Beweisverfahren erst mit dem Verstreichen dieser Frist oder der Erledigung der Anträge oder Ergänzungsfragen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 2000 - VII ZR 407/99, BauR 2001, 674 = ZfBR 2001, 820; Urteil vom 20. Februar 2002 - VIII ZR 228/00, BGHZ 150, 55; Urteil vom 28. Oktober 2010 - VII ZR 172/09 in juris). - BGH, 28.10.2010 - VII ZR 172/09
Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens als Voraussetzung für das Ende …
Ob die Beendigung des Verfahrens durch derartige Schritte hinausgeschoben worden ist, lässt sich naturgemäß erst bei rückschauender Betrachtung beurteilen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2002 - VIII ZR 228/00, BGHZ 150, 55 und Beschluss vom 24. März 2009 - VII ZR 200/08, BauR 2009, 979 = NZBau 2009, 598 = ZfBR 2009, 459). - OLG Stuttgart, 30.11.2021 - 10 U 58/21
Selbständiges Beweisverfahren: Enden der Hemmung der Verjährung hinsichtlich …
Anderes gilt, wenn das Gericht in Ausübung des ihm eingeräumten Ermessens gemäß § 411 Abs. 4 S. 2 ZPO eine Frist zur Stellungnahme gesetzt hat - in diesem Fall endet die Unterbrechungswirkung erst zu einem späteren Zeitpunkt (BGH, Urteil vom 20.02.2002 - VIII ZR 228/00 Rn. 13, juris; OLG Hamm…, Urteil vom 16.12.2008 - 21 U 117/08 Rn. 13, juris).
- BGH, 24.03.2009 - VII ZR 200/08
Hemmung der Verjährung durch Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens
Das ist der Fall, wenn die Beweissicherung sachlich erledigt ist (BGH, Urteil vom 20. Februar 2002 - VIII ZR 228/00, BauR 2002, 1115, 1117).Die formale Anknüpfung der Rechtsprechung an die Verlesung des Sitzungsprotokolls über die Vernehmung des Sachverständigen oder dessen Vorlage zur Durchsicht bezweckt, den Zeitpunkt der Verjährung eindeutig bestimmen zu können (BGH, Urteil vom 20. Februar 2002 - VIII ZR 228/00, BauR 2002, 1115, 1117).
- OLG Frankfurt, 10.05.2019 - 21 U 64/18
Bauvertrag: Abgrenzung eines Mangels von einer Hinweispflichtverletzung des …
Der Bundesgerichtshof hat in seiner vom Senat zitierten Entscheidung - wie auch die Beklagte konstatiert - klar zwischen den Fällen einer Übersendung des Gutachtens mit und ohne Fristsetzung differenziert (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2002 - VIII ZR 228/00, Juris Rn. 13).Denn im Fall erhobener Einwendungen ist es allgemeine Auffassung, dass das Verfahren dann erst mit der mündlichen Erläuterung des Gutachtens endet (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2002 - VIII ZR 228/00, Juris Rn. 12 mwNachw).
Wird aber eine gerichtliche Frist nach § 411 Abs. 4 Satz 2 ZPO gesetzt, endet die Hemmung nicht bereits mit der Übersendung des Gutachtens an die Parteien, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2002 - VIII ZR 228/00, Juris).
Das Beweissicherungsverfahren dauert in diesen Fällen jedenfalls bis zum Ablauf der Frist an (vgl. Greger/Frommwald, EWiR 2002, 559, 560; Laumen, BGH - Report 2002, 572).
Dies ist konsequent, da der Bundesgerichtshof seine Auffassung zur Beendigung des Beweissicherungsverfahrens mit Übersendung des Gutachtens an die Parteien im Fall nach § 411 Abs. 4 Satz 1 ZPO nicht erhobener Einwände mit dem Aspekt der Rechtssicherheit begründet hat (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2002 - VIII ZR 228/00, Juris Rn. 14), im Fall einer gerichtlichen Fristsetzung jedoch Unsicherheiten bezüglich des zeitlichen Endes der Möglichkeit, das Beweissicherungsverfahren noch fortzuführen, gerade nicht bestehen.
- OLG Brandenburg, 15.05.2008 - 5 U 88/07
Gutachten aus dem selbstständigen Beweisverfahren: Erhebung von Einwendungen erst …
Das selbstständige Beweisverfahren endet grundsätzlich mit der Übermittlung des schriftlichen Sachverständigengutachtens an die Parteien, wenn weder das Gericht eine Frist nach § 411 Abs. 4 S. 2 ZPO setzt noch eine Erläuterung durch den Sachverständigen stattfindet (vgl. BGH WM 2002, 873). - OLG Hamm, 16.12.2008 - 21 U 117/08
Hemmung der Verjährung für einzelne in einem selbständigen Beweisverfahren …
Die somit differenziert zu beurteilende Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens, die gemäß § 204 Abs. 2 Satz 1 BGB sechs Monate später zum Auslaufen der Verjährungshemmung führt, tritt mit der Zustellung des eingeholten Gutachtens an die Parteien ein, sofern weder das Gericht in Ausübung des ihm nach § 411 Abs. 4 Satz 2 ZPO eingeräumten Ermessens eine Frist gesetzt hat noch die Parteien dem Gericht nach Erhalt des Gutachtens innerhalb eines angemessenen Zeitraumes Einwendungen gegen das Gutachten oder das Gutachten betreffende Anträge oder Ergänzungsfragen mitgeteilt haben (BGH NJW 2002, 1640, 1641). - OLG Frankfurt, 23.07.2004 - 1 W 48/04
Selbstständiges Beweisverfahren: Nichtbetreiben des Verfahrens bei nicht …
Allerdings ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein selbständiges Beweisverfahren wie das vorliegende mit dem Zugang des Sachverständigengutachtens an die Parteien endet, sofern weder das Gericht in Ausübung des ihm nach § 411 Abs. 4 Satz 2 ZPO eingeräumten Ermessens eine Frist zur Stellungnahme gesetzt hat, noch die Parteien innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Erhalt des Gutachtens Einwendungen dagegen oder das Gutachten betreffende Anträge oder Ergänzungsfragen mitgeteilt haben (BGH, Urt. v. 20.02.2002 - VII ZR 228/00 -, BGHZ 150, 55 unter II.1.b der Gründe). - OLG Celle, 06.03.2009 - 16 W 19/09
Beendigung eines selbstständigen Beweisverfahrens
Im Ausgangspunkt zutreffend hat das Landgericht allerdings darauf abgestellt, dass das Beweisverfahren im Falle einer nach § 411 Abs. 4 Satz 2 ZPO gesetzten Frist zur Stellungnahme mit Fristablauf beendet ist (BGHZ 150, 55). - OLG Düsseldorf, 11.09.2008 - 5 U 9/08
Verjährung von Gewährleistungsansprüchen aus einem Werklieferungsvertrag über die …
Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Parteien bei rückschauender Betrachtung innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Erhalt des schriftlichen Gutachtens tatsächlich Einwendungen hiergegen erhoben, das Gutachten betreffende Anträge gestellt oder Ergänzungsfragen mitgeteilt haben (BGH Urt. v. 20.02.2002 - VIII ZR 228/00, NJW 2002, 1640, 1641). - LG Karlsruhe, 20.07.2018 - 6 O 320/17
Verjährungshemmung "durch Verhandlungen" nur bei Meinungsaustausch!
- OLG München, 20.10.2009 - 9 U 3804/08
Selbstständiges Beweisverfahren: Umfang der Verjährungshemmung; Ende der Hemmung …
- OLG Frankfurt, 26.03.2019 - 21 U 64/18
Hauswand muss frei von Flecken sein!
- OLG Köln, 03.09.2014 - 16 W 37/13
Beendigung eines selbständigen Beweisverfahrens durch Nichteinzahlung des …
- OLG Hamm, 28.12.2006 - 19 W 21/06
Hilfsaufrechnung, Rechtsanwaltsgebühren, Gegenstandswert, Streitwert
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2013 - 7 A 1896/12
Geltungsdauer einer Baugenehmigung zur Aufstockung eines Hochhauses um drei …
- OLG Celle, 07.04.2009 - 16 W 27/09
Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens
- OLG Brandenburg, 13.12.2006 - 4 U 105/06
Selbstständiges Beweisverfahren: Voraussetzungen der Verfahrensbeendigung
- OLG Köln, 04.03.2013 - 16 W 41/12
Wann endet das selbständige Beweisverfahren?
- OLG Düsseldorf, 14.11.2011 - 21 W 21/11
Beendigung eines selbstständigen Beweisverfahrens duch sachliche Erledigung bei …
- OLG Zweibrücken, 20.01.2009 - 8 U 43/07
Schadensersatz aus Architektenvertrag: Pflicht zur Einholung eines …
- OLG Celle, 29.01.2008 - 14 W 43/07
Sofortigen Beschwerde gegen die Feststellung der Beendigung eines selbstständigen …
- OLG Frankfurt, 15.12.2006 - 1 W 58/06
Selbstständiges Beweisverfahren: Statthaftigkeit und Zulässigkeitsvoraussetzungen …
- OLG Düsseldorf, 27.04.2004 - 5 W 7/04
Selbständiges Beweisverfahren: Mündliche Erläuterung eines schriftlichen …
- OLG Köln, 07.11.2019 - 7 W 45/19
Selbständiges Beweisverfahren
- OLG Braunschweig, 18.07.2012 - 8 W 32/12
Selbständiges Beweisverfahren: Voraussetzung für einen Einwendungsausschluss …
- OLG Nürnberg, 30.09.2002 - 13 W 2914/02
Rechtsschutzbedürfnis für die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens …
- OLG Frankfurt, 16.12.2009 - 19 W 87/09
Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens
- OLG Stuttgart, 29.03.2005 - 12 U 106/04
Bauvertrag: Einvernehmliche Neubegründung der nach Ablauf der …
- OLG Köln, 22.06.2015 - 5 W 12/15
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Nichtfortführung des selbständigen …
- OLG Brandenburg, 04.06.2002 - 12 W 16/02
Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens; Zeitpunkt für Antrag auf Ergänzung …
- OLG Bamberg, 31.03.2010 - 1 W 11/10
Selbständiges Beweisverfahren: Zeitliche Grenze für einen Beitritt zur …
- OLG Frankfurt, 07.10.2009 - 19 W 61/09
Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens
- OLG Köln, 06.05.2005 - 20 U 127/04
Große Wohnanlage: Haftet Baubetreuer für Baumängel?
- OLG Hamm, 06.02.2007 - 6 W 5/07
Beendigung des Beweisverfahrens durch Zeitablauf
- OLG Naumburg, 23.09.2002 - 6 W 101/02
Zur Frage innerhalb welchen Zeitraums nach Abschluss des selbständigen …
- OLG Koblenz, 03.04.2006 - 5 W 200/06
Zeitraum für die Geltendmachung von Einwendungen gegen einen …
- OLG München, 03.07.2007 - 9 U 1903/07
Ende bei unzulässiger Frage an Sachverständigen?
- LG Kiel, 09.03.2003 - 6 O 432/00
- OLG Düsseldorf, 08.02.2003 - 9 W 8/03
Beendigung eines selbständigen Beweisverfahrens; Beantragung der Anhörung des …
- OLG Nürnberg, 18.03.2014 - 13 U 1764/12
Zur Ausführung von Dachstuhl-, Gauben- und Dämmarbeiten gehören auch die …
- OLG München, 11.03.2011 - 6 W 610/10
Beweissicherung im urheberrechtlichen Besichtigungsverfahren: Herausgabe des …
- LG Kiel, 09.05.2003 - 6 O 432/00
Schadensersatz wegen nicht erfolgter Beratung über den Eintritt der Verjährung im …
- LG Stuttgart, 18.07.2012 - 19 T 75/12
Beendigung eines selbstständigen Beweisverfahrens bei Stattfinden einer …
- LG Dresden, 25.07.2007 - 9 O 781/07
Parallele negative Feststellungsklage
- OLG Bamberg, 27.07.2005 - 8 W 22/05
Verspäteter Antrag auf Erläuterung d. Gutachtens
- OLG Dresden, 28.10.2008 - 9 U 1128/08
Haftungsfalle bei mehreren Gutachten
- OLG Hamm, 05.02.2007 - 6 W 5/07
Verfahrensrecht - Ergänzungsfragen im Beweisverfahren
- OLG Nürnberg, 08.01.2014 - 13 U 1764/12
Zur Ausführung von Dachstuhl-, Gauben- und Dämmarbeiten gehören auch die …
- KG, 28.08.2007 - 7 W 50/07
Selbstständiges Beweisverfahren: Antrag auf Erläuterung des Gutachtens durch den …
- KG, 27.05.2008 - 21 U 22/06
Rechtsprechung
BVerfG, 20.12.2001 - 2 BvR 1356/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Keine Verletzung von GG Art 103 Abs 1 bei Nichtinformation des Angeklagten über die Zustellung der Anklageschrift an den Verteidiger
- rechtsportal.de
GG Art. 103 Abs. 1; StPO § 145a Abs. 3 § 201
Verletzung rechtlichen Gehörs bei Unterbleiben der Mitteilung von der Zustellung der Anklageschrift an den Verteidiger - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zustellung der Anklageschrift an den Verteidiger; Unterlassene Mitteilung; Nachholung rechtlichen Gehörs; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Verfahrensgang
- OLG Hamburg, 16.07.2001 - 1 Ws 137/01
- BVerfG, 20.12.2001 - 2 BvR 1356/01
Papierfundstellen
- NJW 2002, 1640
- NVwZ 2002, 1369 (Ls.)
Wird zitiert von ... (11)
- KG, 09.01.2014 - 2 Ws 2/14
Unterlassene Benachrichtigung des Verteidigers vom Anhörungstermin im …
Das Unterbleiben der Benachrichtigung hat jedoch - da § 145a Abs. 3 StPO nur eine Ordnungsvorschrift ist - keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der an den Verurteilten bewirkten Zustellung und den Lauf der hierdurch in Gang gesetzten Beschwerdefrist (vgl. - jeweils zu § 145a Abs. 3 Satz 1 StPO - BVerfG NJW 2002, 1640; BGH NStZ 2010, 584; wistra 2006, 188; NJW 1977, 640; ferner OLG Stuttgart StV 2011, 85; Beschluss vom 30. Dezember 2008 - 2 Ws 363/08 - juris; OLG München NJW 2008, 3797; OLG Frankfurt am Main NJW 1982, 1297; OLG Düsseldorf VRS 89, 41; Senat StV 2003, 343, std. - BGH, 31.01.2006 - 4 StR 403/05
Rechtliches Gehör; Recht auf ein faires Verfahren (Fürsorgepflicht); …
Bei der in § 145 a Abs. 3 Satz 1 StPO normierten Mitteilungspflicht an den Angeklagten handelt es sich um eine Ordnungsvorschrift, die der prozessualen Fürsorgepflicht des Gerichts Rechnung trägt (BVerfG NJW 2002, 1640;… BGHR StPO § 145 a Unterrichtung 1). - OLG Stuttgart, 13.07.2009 - 4 Ws 127/09
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unterbliebene Benachrichtigung des …
Sie setzt die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde auch dann in Lauf, wenn der Verteidiger entgegen § 145 a Abs. 3 Satz 2 StPO davon weder unterrichtet wurde, noch eine Abschrift des Beschlusses erhalten hat, weil diese Norm lediglich eine Ordnungsvorschrift ist (vgl. BVerfG NJW 2002, 1640;… KK-Laufhütte, StPO, 6. Aufl., § 145 a Rdnr. 6;… Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 145 a Rdnr. 14).
- OLG Stuttgart, 30.03.2009 - 2 Ss 139/09
Ordnungswidrigkeitenverfahren: Zustellung an den Betroffenen trotz erbetener …
Dies ist anerkannt für die Verletzung der Pflicht nach den §§ 145 a Abs. 3 Satz 2 StPO, 51 Abs. 3 Satz 3 OWiG, bei der Zustellung an den Betroffenen formlos den Verteidiger zu unterrichten (BVerfG NJW 2002, 1640). - BGH, 04.03.2003 - 4 StR 381/02
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur …
Die Wirksamkeit der Zustellung des Urteils war weder dadurch berührt, daß es an nur einen der Wahlverteidiger zugestellt wurde (vgl. BVerfG NJW 2001, 2532 f.; BGHSt 22, 221, 222; 34, 371, 372), noch dadurch, daß Rechtsanwalt T. von der Zustellung des Urteils an den anderen Wahlverteidiger nicht unterrichtet worden war (vgl. BVerfG NJW 2002, 1640; BGH NJW 1977, 640;… BGHR StPO § 145 a Unterrichtung 1;… Laufhütte in KK 4. Aufl. § 145 a Rdn. 3, 6 f.). - OLG Hamm, 08.05.2007 - 4 Ws 210/07
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Bewährungswiderruf; Widerruf der …
Ein Verstoß gegen § 145 a Abs. 3 S. 2 StPO, dem insoweit nur die Funktion einer Ordnungsvorschrift zuerkannt wird (BGH NJW 1977, 640, BVerfG NJW 2002, 1640), lässt zwar die Wirksamkeit der Zustellung unberührt, kann aber regelmäßig die Wiedereinsetzung des Beschuldigten in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Rechtsmittelfrist begründen. - BGH, 13.01.2021 - 4 StR 409/19
Zustellungen an den Verteidiger (Unterrichtung des Beschuldigten: Nichtbeachtung …
Bei § 145a Abs. 3 StPO handelt es sich lediglich um eine Ordnungsvorschrift (Senat, Beschluss vom 13. Januar 1977 - 4 StR 679/76, NJW 1977, 640), deren Nichtbeachtung keinen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG begründet (BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2001 - 2 BvR 1356/01, NJW 2002, 1640). - KG, 03.05.2006 - 5 Ws 233/06
Strafvollstreckungsverfahren: Rechtsfolgen des Unterlassens der formlosen …
Ein Verstoß gegen § 145 a Abs. 3 Satz 2 StPO, dem insoweit nur die Funktion einer Ordnungsvorschrift zuerkannt wird (vgl. BGH NJW 1977, 640; BVerfG NJW 2002, 1640), läßt zwar die Wirksamkeit der Zustellung unberührt (vgl. BayObLGSt 1992, 79; OLG Stuttgart VRS 67, 39; OLG Düsseldorf VRS 64, 269; OLG Frankfurt am Main NJW 1982, 1297; OLG Hamburg NJW 1965, 1614; Senat, Beschluß vom 14. April 2004 - 5 Ws 163/04 - vgl. auch BVerfG NJW 1978, 1575 zu § 51 Abs. 3 OWiG), begründet aber regelmäßig die Wiedereinsetzung des Beschuldigten in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Rechtsmittelfrist (vgl. OLG Düsseldorf JMBlNW 1996, 222, 223; OLG Celle StV 1994, 7; OLG Schleswig SchlHA 1992, 12; NJW 1981, 1681, 1682; BayObLGSt 1975, 150; OLG Köln VRS 42, 125, 128; OLG Hamm NJW 1965, 2216; KG StV 2003, 343; Senat, Beschlüsse vom 27. April 2006 - 5 Ws 239/06 - …und vom 9. Mai 2005 - 5 Ws 229/05 - Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl., § 145 a Rdn. 14, § 44 Rdn. 17). - OLG Jena, 27.10.2016 - 1 Ws 439/16
Untersuchungshaft: Haftfortdauer nach Aussetzung der Hauptverhandlung wegen einer …
Hierbei handelt es sich jedoch um eine bloße Ordnungsvorschrift (…KK-Laufhütte/Willnow, StPO, 7. Aufl., § 145a Rdnr. 6), deren (hier erkennbar allenfalls versehentliche) Nichtbeachtung weder die Wirksamkeit einer etwa erforderlichen Zustellung berührt noch geeignet ist, eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zu begründen (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 20.12.2001, Az. 2 BvR 1356/01; OLG Frankfurt, Beschl. v. 10.07.1990, Az. 2 Ws [B] 248/90 OWiG). - OLG Nürnberg, 30.03.2010 - 2 Ws 500/09
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unterbliebene Benachrichtigung des …
Die unterbliebene Mitteilung nach § 145a Abs. 3 Satz 2 StPO an Rechtsanwalt J nach dessen Vertretungsanzeige führt zwar nicht zur Unwirksamkeit der Zustellung an den Angeklagten, da es sich bei § 145a Abs. 3 StPO um eine reine Ordnungsvorschrift handelt (BVerfG NJW 2002, 1640;… Meyer-Goßner a.a.O § 145a Rdn. 2O.14) indes liegt darin ein Wiedereinsetzungsgrund (vgl. OLG München NJW 2008, 3797). - KG, 03.03.2009 - 2 Ws 66/09
Strafverfahren: Zustellung einer Gerichtsentscheidung an bisherige Wohnanschrift …