Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 01.03.2002

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   BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvR 1619/00   

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https://dejure.org/2002,944
BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvR 1619/00 (https://dejure.org/2002,944)
BVerfG, Entscheidung vom 06.03.2002 - 2 BvR 1619/00 (https://dejure.org/2002,944)
BVerfG, Entscheidung vom 06. März 2002 - 2 BvR 1619/00 (https://dejure.org/2002,944)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Steuerstrafverfahren - Richterliche Durchsuchungsanordnung - Ausforschung - Gegenvorstellung - Unverletzlichkeit der Wohnung

  • Judicialis

    AO § 30; ; StPO § ... 94; ; StPO § 98; ; StPO § 102; ; StPO § 103; ; StPO § 105; ; StPO § 162; ; BVerfGG § 93c; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93 Abs. 1; ; BVerfGG § 34a Abs. 2; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 13 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 102 105; GG Art. 13 Abs. 1
    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses

  • datenbank.nwb.de

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an richterliche Durchsuchungsanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Durchsuchung - Anforderungen an den Beschluss

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GG Art. 13 Abs. 1, 2, Art. 19 Abs. 4; StPO §§ 94, 98, 102, 103; AO § 30
    Richterliche Durchsuchungsanordnung im Steuerstrafverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1941
  • NVwZ 2002, 1369 (Ls.)
  • NStZ 2002, 372
  • StV 2002, 345
  • WM 2002, 2479
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvR 1619/00
    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient auch dazu, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).

    Dies versetzt den von der Durchsuchung Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).

    Um die Durchsuchung rechtsstaatlich zu begrenzen, muss der Richter die aufzuklärende Straftat, wenn auch kurz, doch so genau umschreiben, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ).

    Der Schutz der Privatsphäre, die auch von übermäßigen Maßnahmen im Rahmen einer an sich zulässigen Durchsuchung betroffen sein kann, darf nicht allein dem Ermessen der mit der Durchführung der Durchsuchung beauftragten Beamten überlassen bleiben (vgl. BVerfGE 42, 212 ).

    Ein Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvR 1619/00
    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    Dieser Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).

    Wird die Durchsuchung regelmäßig ohne vorherige Anhörung des Betroffenen angeordnet, so soll die Einschaltung des Richters auch dafür sorgen, dass die Interessen des Betroffenen angemessen berücksichtigt werden (vgl. BVerfGE 103, 142 ).

    Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient auch dazu, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).

    Dies versetzt den von der Durchsuchung Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvR 1619/00
    Dieser Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).

    Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient auch dazu, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).

    Um die Durchsuchung rechtsstaatlich zu begrenzen, muss der Richter die aufzuklärende Straftat, wenn auch kurz, doch so genau umschreiben, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ).

    Nur dies führt zu einer angemessenen rechtsstaatlichen Begrenzung der Durchsuchung, weil oft eine fast unübersehbare Zahl von Gegenständen als - wenn auch noch so entfernte - Beweismittel für den aufzuklärenden Sachverhalt in Frage kommen können (vgl. BVerfGE 20, 162 ).

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

    Auszug aus BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvR 1619/00
    Dieser Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).

    Die richterliche Durchsuchungsanordnung ist keine bloße Formsache (vgl. BVerfGE 57, 346 ).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvR 1619/00
    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    In der fehlerhaft begründeten Beschwerdeentscheidung wurde das Begründungsdefizit des ermittlungsrichterlichen Durchsuchungsbeschlusses im Sinne seiner Rechtsschutzfunktion nach Art. 13 Abs. 2 GG unberücksichtigt gelassen und zugleich der Beschwerdeführerin der im Rechtsmittelverfahren gebotene Rechtsschutz gemäß Art. 19 Abs. 4 GG verkürzt (vgl. BVerfGE 96, 27 ).

  • BVerfG, 07.06.1977 - 2 BvR 1122/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß

    Auszug aus BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvR 1619/00
    Ein Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ).
  • BVerfG, 05.05.2000 - 2 BvR 2212/99

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen richterliche Durchsuchungsanordnung

    Auszug aus BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvR 1619/00
    Der Vorwurf hinsichtlich der betroffenen Steuerart und der maßgeblichen Einzelbestimmungen im Gesetz wurde nicht näher steuerstrafrechtlich eingeordnet, obwohl dies bei Steuerstraftaten regelmäßig zu den Mindestangaben gehört (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2000 - 2 BvR 2212/99 -, StV 2000, S. 465 f.).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84

    Zwangsvollstreckung III

    Auszug aus BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvR 1619/00
    Dieser Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvR 1619/00
    Ein Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvR 1619/00
    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 15.11.1978 - 2 BvR 65/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 528/85

    Verfassungsreechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Die auf die Durchsuchungsbeschlüsse bezogenen Ausführungen beschränken sich, unter Bezugnahme auf den Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002 - 2 BvR 1619/00 - (NJW 2002, S. 1941 f.), auf die bloße Behauptung einer Grundrechtsverletzung.
  • BGH, 10.11.2016 - 4 StR 86/16

    Betrug; Bankrott; Verjährung (Beginn, verjährungsunterbrechende

    Mängel in der Beschreibung der aufzuklärenden Tat können durch die Bezeichnung der zu suchenden Beweismittel ausgeglichen werden, sofern diese Rückschlüsse auf den konkreten Tatvorwurf zulassen (vgl. BVerfG, NJW 2002, 1941, 1942; StraFo 2004, 413; NStZ-RR 2005, 203, 204; BVerfGK 14, 90).
  • BVerfG, 09.02.2005 - 2 BvR 984/04

    Verletzung von GG Art 13 Abs 1, Abs 2 iVm Art 19 Abs 4 durch unzureichend

    Angaben zu der jeweils betroffenen Steuerart, den maßgeblichen Einzelbestimmungen im Gesetz (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002 - 2 BvR 1619/00 -, NJW 2002, S. 1941 , zu diesen Mindestangaben bei Steuerstraftaten) sowie zum Tatzeitraum unterbleiben.

    Dass für einen anderen Beurteiler ein konkretisierbarer und den amtsgerichtlichen Beschlüssen gegebenenfalls zugrunde liegender Verdacht aus den Akten entnehmbar sein mag, kann den Ermittlungsrichter nicht der Mitteilung und Bewertung des aus seiner Sicht maßgeblichen Verdachts entheben (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002 - 2 BvR 1619/00 -, NJW 2002, S. 1941 ).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 01.03.2002 - 2 BvR 971/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3673
BVerfG, 01.03.2002 - 2 BvR 971/00 (https://dejure.org/2002,3673)
BVerfG, Entscheidung vom 01.03.2002 - 2 BvR 971/00 (https://dejure.org/2002,3673)
BVerfG, Entscheidung vom 01. März 2002 - 2 BvR 971/00 (https://dejure.org/2002,3673)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Frage eines Beweisverwertungsverbots in gegen Bankkunden und -mitarbeiter geführtem Steuerstrafverfahren betrifft Bank als juristische Person nicht selbst (§ 90 Abs 1 BVerfGG) - angegriffene Beschlagnahmebestätigung mit Art 3 Abs 1 GG sowie mit Art 14 Abs 1 GG vereinbar

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Aussicht auf Erfolg - Faires Verfahren - Selbstbetroffenheit - Steuerstrafverfahren - Beweisverwertungsverbot

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 90 Abs. 1; AO § 370 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3; StPO § 98; BVerfGG § 90 Abs. 1
    Selbstbetroffenheit von Banken bei Beschlagnahme im Steuerstrafverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1941
  • NStZ 2002, 373
  • NStZ 2002, 484
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2002 - 2 BvR 971/00
    Die Verfassungsbeschwerde wird gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2002 - 2 BvR 971/00
    Die angegriffene Beschlagnahmebestätigung in der Form der landgerichtlichen Beschwerdeentscheidung ist nachvollziehbar, keineswegs willkürlich im Sinne des aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleiteten Willkürverbots (vgl. BVerfGE 18, 85 ) und beruht auch nicht auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Grundrechte (vgl. BVerfGE a.a.O., S. 92 f.).
  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86

    Beschlagnahme von Filmmaterial

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2002 - 2 BvR 971/00
    Denn auch das Eigentumsrecht unterliegt den Schranken, die sich - unter anderem - aus der Strafprozessordnung ergeben und im Blick auf das rechtsstaatlich begründete Interesse an einer Aufklärung von Straftaten verfassungsrechtlich unbedenklich sind (vgl. BVerfGE 77, 65 ).
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