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   BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91   

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BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91 (https://dejure.org/2002,28)
BVerfG, Entscheidung vom 26.06.2002 - 1 BvR 670/91 (https://dejure.org/2002,28)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 670/91 (https://dejure.org/2002,28)
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Osho I

Art. 4 Abs. 1, Abs. 2 GG, kritische Informationen durch die Bundesregierung über Religionsgemeinschaften/Jugendsekten sind grds. zulässig (insoweit Übereinstimmung mit der angefochtenen Entscheidung des BVerwG, «Jugendsekte - Osho-Rajneesh»), jedoch nur unter Wahrung religiös-weltanschaulicher Neutralität;

Art. 1 Abs. 3 GG, Schutz vor faktisch-mittelbaren Grundrechtsbeeinträchtigungen;

Art. 30 GG, Bundeskompetenzen bei informalem Regierungshandeln (Art. 65 GG)

Volltextveröffentlichungen (13)

  • Bundesverfassungsgericht

    Äußerungen der Bundesregierung über die Osho-Bewegung und die ihr angehörenden Gemeinschaften im Hinblick auf das Grundrecht der Religions- und Weltanschauungsfreiheit - verfassungsrechtliche Voraussetzungen und Grenzen staatlicher Informationstätigkeit unter Wahrung des ...

  • Telemedicus

    Osho

  • Telemedicus

    Osho

  • Wolters Kluwer

    Wahrung des Gebotes religiös-weltanschaulicher Neutralität des Staates - Äußerungen der Bundesregierung über die Bewegung des Rajneesh Chandra Mohan und die ihr angehörenden Gemeinschaften - Schranken für die Äußerungen aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Osho

    Art. 4 Abs. 1, Abs. 2, 103 Abs. 1 GG

  • Judicialis

    GG Art. 4 Abs. 1; ; GG Art. 4 Abs. 2; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Informationstätigkeit und religiös-weltanschauliche Neutralitätspflicht des Staates

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 4 Abs. 1, 2
    Verbreitung von Informationen über religiöse Bewegungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Informationstätigkeit der Bundesregierung im religiös-weltanschaulichen Bereich

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur Informationstätigkeit der Bundesregierung im religiös-weltanschaulichen Bereich

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Informationstätigkeit der Behörden

Besprechungen u.ä. (4)

  • zjs-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Staatliches Informationshandeln als Grundrechtseingriff - Zur Anwendung der Osho-Rechtsprechung in der verwaltungsgerichtlichen Praxis (Wiss. Mitarb. Dr. Sophie-Charlotte Lenski; ZJS 2008, 13-17)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    "Osho"-Fall

  • fsf.de (Entscheidungsbesprechung)

    Marktinformationen des Staates und ihre Grenzen kraft einschlägiger Grundrechte (Helmut Goerlich; tv diskurs 26/2003, S. 92-97)

  • jurafuchs.de (Lern-App, Fallbesprechung in Fragen und Antworten)

    "Osho"-Fall

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 105, 279
  • NJW 2002, 2626
  • NVwZ 2002, 1495 (Ls.)
  • DVBl 2002, 1351
  • afp 2002, 410
 
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Wird zitiert von ... (323)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97

    Körperschaftsstatus der Zeugen Jehovas

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91
    Bedeutung und Tragweite dieser Gewährleistungen finden darin ihren besonderen Ausdruck, dass der Staat nach Art. 4 Abs. 1 GG, aber auch gemäß Art. 3 Abs. 3 Satz 1, Art. 33 Abs. 3 und Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 136 Abs. 1, 4 und Art. 137 Abs. 1 WRV verpflichtet ist, sich in Fragen des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses neutral zu verhalten und nicht seinerseits den religiösen Frieden in der Gesellschaft zu gefährden (vgl. BVerfGE 19, 206 ; 93, 1 ; 102, 370 ).

    Auch der neutrale Staat ist nicht gehindert, das tatsächliche Verhalten einer religiösen oder weltanschaulichen Gruppierung oder das ihrer Mitglieder nach weltlichen Kriterien zu beurteilen, selbst wenn dieses Verhalten letztlich religiös motiviert ist (vgl. BVerfGE 102, 370 ).

    Nur die Regelung genuin religiöser oder weltanschaulicher Fragen, nur die parteiergreifende Einmischung in die Überzeugungen, die Handlungen und in die Darstellung Einzelner oder religiöser und weltanschaulicher Gemeinschaften sind dem Staat untersagt (vgl. BVerfGE 93, 1 ; 102, 370 ).

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91
    Bedeutung und Tragweite dieser Gewährleistungen finden darin ihren besonderen Ausdruck, dass der Staat nach Art. 4 Abs. 1 GG, aber auch gemäß Art. 3 Abs. 3 Satz 1, Art. 33 Abs. 3 und Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 136 Abs. 1, 4 und Art. 137 Abs. 1 WRV verpflichtet ist, sich in Fragen des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses neutral zu verhalten und nicht seinerseits den religiösen Frieden in der Gesellschaft zu gefährden (vgl. BVerfGE 19, 206 ; 93, 1 ; 102, 370 ).

    Nur die Regelung genuin religiöser oder weltanschaulicher Fragen, nur die parteiergreifende Einmischung in die Überzeugungen, die Handlungen und in die Darstellung Einzelner oder religiöser und weltanschaulicher Gemeinschaften sind dem Staat untersagt (vgl. BVerfGE 93, 1 ; 102, 370 ).

    In einem Staat, in dem Anhänger unterschiedlicher religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen zusammenleben, kann die friedliche Koexistenz nur gelingen, wenn der Staat selbst in Glaubens- und Weltanschauungsfragen Neutralität bewahrt (vgl. BVerfGE 93, 1 m.w.N.).

  • BVerwG, 13.03.1991 - 7 B 99.90

    Jugendsekte - Osho-Rajneesh - Art. 4 GG, Eingriffsrechtfertigung durch Art. 65

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91
    a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 1991 - BVerwG 7 B 99.90 -,.

    Damit wird der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 1991 - BVerwG 7 B 99.90 - insoweit gegenstandslos.

    c) Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Beschwerdeführer gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen (vgl. KirchE 29, S. 59 = NJW 1991, S. 1770):.

  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66

    (Aktion) Rumpelkammer

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91
    Gemäß Art. 19 Abs. 3 GG gilt das Grundrecht der Religions- und Weltanschauungsfreiheit auch für inländische juristische Personen, wenn ihr Zweck die Pflege oder Förderung eines religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses ist (vgl. BVerfGE 19, 129 ; 24, 236 ; 99, 100 ).

    Die durch den Zusammenschluss gebildete Vereinigung selbst genießt das Recht zu religiöser oder weltanschaulicher Betätigung, zur Verkündigung des Glaubens, zur Verbreitung der Weltanschauung sowie zur Pflege und Förderung des jeweiligen Bekenntnisses (vgl. BVerfGE 19, 129 ; 24, 236 ; 53, 366 ).

    Geschützt sind auch die Freiheit, für den eigenen Glauben und die eigene Überzeugung zu werben, und das Recht, andere von deren Religion oder Weltanschauung abzuwerben (vgl. BVerfGE 12, 1 ; 24, 236 ).

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91
    Regierungsamtliche Öffentlichkeitsarbeit war herkömmlich insbesondere auf die Darstellung von Maßnahmen und Vorhaben der Regierung, die Darlegung und Erläuterung ihrer Vorstellungen über künftig zu bewältigende Aufgaben und die Werbung um Unterstützung bezogen (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 44, 125 ; 63, 230 ).

    Darüber hinaus ist die föderale Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Ländern zu wahren (vgl. BVerfGE 44, 125 ).

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91
    Ob und inwieweit das der Fall ist, lässt sich nur im Blick auf den jeweiligen Sachbereich und auf die Eigenart des betroffenen Regelungsgegenstandes beurteilen (vgl. BVerfGE 98, 218 ).

    Gleiches gilt für das Ziel, die Entscheidung grundsätzlicher, insbesondere für die Verwirklichung der Grundrechte wesentlicher Fragen (vgl. BVerfGE 47, 46 ; 98, 218 ) aus Gründen der demokratischen Legitimation wenigstens in den Grundzügen dem parlamentarischen Gesetzgeber vorzubehalten.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.1990 - 5 A 1223/86
    Auszug aus BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91
    b) das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 22. Mai 1990 - 5 A 1223/86 -,.

    Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 22. Mai 1990 - 5 A 1223/86 - verletzt die Beschwerdeführer in ihren Grundrechten aus Artikel 4 Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 04.10.1965 - 1 BvR 498/62

    Umsatzsteuer

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91
    Gemäß Art. 19 Abs. 3 GG gilt das Grundrecht der Religions- und Weltanschauungsfreiheit auch für inländische juristische Personen, wenn ihr Zweck die Pflege oder Förderung eines religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses ist (vgl. BVerfGE 19, 129 ; 24, 236 ; 99, 100 ).

    Die durch den Zusammenschluss gebildete Vereinigung selbst genießt das Recht zu religiöser oder weltanschaulicher Betätigung, zur Verkündigung des Glaubens, zur Verbreitung der Weltanschauung sowie zur Pflege und Förderung des jeweiligen Bekenntnisses (vgl. BVerfGE 19, 129 ; 24, 236 ; 53, 366 ).

  • BVerfG, 25.03.1980 - 2 BvR 208/76

    Konfessionelle Krankenhäuser

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91
    Das Grundrecht der Religions- und Weltanschauungsfreiheit umfasst neben der Freiheit des Einzelnen zum privaten und öffentlichen Bekenntnis seiner Religion oder Weltanschauung auch die Freiheit, sich mit anderen aus gemeinsamem Glauben oder gemeinsamer weltanschaulicher Überzeugung zusammenzuschließen (vgl. BVerfGE 53, 366 ; 83, 341 ).

    Die durch den Zusammenschluss gebildete Vereinigung selbst genießt das Recht zu religiöser oder weltanschaulicher Betätigung, zur Verkündigung des Glaubens, zur Verbreitung der Weltanschauung sowie zur Pflege und Förderung des jeweiligen Bekenntnisses (vgl. BVerfGE 19, 129 ; 24, 236 ; 53, 366 ).

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91
    Von der Staatsleitung in diesem Sinne wird nicht nur die Aufgabe erfasst, durch rechtzeitige öffentliche Information die Bewältigung von Konflikten in Staat und Gesellschaft zu erleichtern, sondern auch, auf diese Weise neuen, oft kurzfristig auftretenden Herausforderungen entgegenzutreten und auf Krisen und auf Besorgnisse der Bürger schnell und sachgerecht zu reagieren sowie diesen zu Orientierungen zu verhelfen (vgl. weiter Beschluss des Ersten Senats vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558/91 und 1428/91 - Glykol).
  • BVerfG, 10.05.1960 - 2 BvL 76/58

    Ermächtigungsadressaten

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

  • BVerfG, 15.07.1969 - 2 BvF 1/64

    Eisenbahnkreuzungsgesetz

  • BVerfG, 18.07.1961 - 2 BvE 1/61

    Fragestunde

  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

  • BVerfG, 23.02.1983 - 2 BvR 1765/82

    Bundestagswahlkampf 1982 - Art. 38 GG, Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung

  • BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvE 1/79

    NPD

  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 413/60

    Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste

  • BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83
  • BVerfG, 13.10.1998 - 2 BvR 1275/96

    St. Salvator Kirche

  • BVerfG, 08.11.1960 - 1 BvR 59/56

    Glaubensabwerbung

  • VG Köln, 31.01.1986 - 10 K 5029/84
  • BVerfG, 05.02.1991 - 2 BvR 263/86

    Bahá'í

  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

    Wenn die Bundesregierung den Deutschen Bundestag und den Bundesrat über die Themen der Welthandelsrunden und die vom Rat festgelegten Verhandlungsrichtlinien (Art. 218 Abs. 2 AEUV) unterrichtet und ihm dadurch die Prüfung der Einhaltung des Integrationsprogramms durch die Europäische Union und die Kontrolle der Tätigkeit der Bundesregierung ermöglicht, handelt es sich nicht nur um die selbstverständliche Wahrnehmung ihrer allgemeinen Informationsaufgabe (vgl. BVerfGE 57, 1 ; 70, 324 ; 105, 279 ; 110, 199 ); sie ist hierzu angesichts der gemeinsamen Integrationsverantwortung und der gewaltenteilenden Aufgabendifferenzierung unter den Verfassungsorganen auch verfassungsrechtlich verpflichtet.
  • BVerwG, 13.09.2017 - 10 C 6.16

    Düsseldorfer "Licht-aus!"-Appell war rechtswidrig

    Durch die Wahl eines solchen funktionalen Äquivalents eines Eingriffs kann das Erfordernis einer besonderen gesetzlichen Grundlage nicht umgangen werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 670/91 - BVerfGE 105, 279 ).
  • BVerfG, 27.01.2015 - 1 BvR 471/10

    Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der

    Es erstreckt sich nicht nur auf die innere Freiheit, zu glauben oder nicht zu glauben, das heißt einen Glauben zu haben, zu verschweigen, sich vom bisherigen Glauben loszusagen und einem anderen Glauben zuzuwenden, sondern auch auf die äußere Freiheit, den Glauben zu bekunden und zu verbreiten, für seinen Glauben zu werben und andere von ihrem Glauben abzuwerben (vgl. BVerfGE 12, 1 ; 24, 236 ; 105, 279 ; 123, 148 ).
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