Rechtsprechung
BGH, 09.07.2002 - XI ZR 323/01 (1) |
Volltextveröffentlichungen (17)
- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Keine Rückzahlung eines dem Schwiegersohn gewährten Darlehens bei Scheitern der Ehe
- Kanzlei Prof. Schweizer
Keine Rückzahlung eines dem Schwiegersohn gewährten Darlehens bei Scheitern der Ehe
- Wolters Kluwer
Darlehensvertrag - Darlehensnehmer - Gesamtschuldner - Einheitliche Kündigung - Eigentumswohnung - Ausgleichspflicht - Darlehnszweck - Kündigungserklärung - Dauerschuldverhältnis - Wichtiger Grund - Treu und Glauben - Wirksame Kündigung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Darlehensvertrag; Kündigung gegenüber mehreren Darlehensnehmern
- Judicialis
- ra.de
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Kündigung eines Darlehens gegenüber Gesamtschuldnern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 425 607 (a.F.)
Kündigung eines Darlehensvertrages mit mehreren Darlehensnehmern - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Darlehensvertrag - Kündigung bei mehreren Darlehensnehmern
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Kündigung eines Darlehensvertrages nur gegenüber allen Darlehensnehmern als Gesamtschuldnern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB §§ 425, 607 a. F.
Einheitliche Kündigung gegenüber allen Darlehensnehmern als Gesamtschuldner
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Kündigung eines einem Ehepaar gewährten Darlehens in Fällen gleichgründiger Gesamtschuld und einer Schuldmitübernahme sicherungshalber
Verfahrensgang
- BGH, 19.03.2002 - XI ZR 323/01
- BGH, 09.07.2002 - XI ZR 323/01 (1)
Papierfundstellen
- NJW 2002, 2866
- ZIP 2002, 1524
- MDR 2002, 1181
- WM 2002, 1764
- BB 2002, 1831
- DB 2003, 201
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 27.11.1985 - VIII ZR 316/84
Anfechtung der Übernahme der Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag über das …
Auszug aus BGH, 09.07.2002 - XI ZR 323/01
a) Ein Darlehen als Dauerschuldverhältnis kann, wie die Revision zu Recht geltend macht, grundsätzlich nur einheitlich gegenüber allen Darlehensnehmern als Gesamtschuldnern gekündigt werden (vgl. BGHZ 26, 102, 103; 96, 302, 310 für Mietverträge; OLG Karlsruhe, NJW 1989, 2136, 2137; OLG München, NJW-RR 1996, 370 für Darlehensverträge;… allgemein für Kündigungen gegenüber Gesamtschuldnern: MünchKomm/Bydlinski, BGB 4. Aufl. § 425 Rdn. 6;… Erman/H. Ehmann, BGB 10. Aufl. § 425, Rdn. 7; Edenfeld JZ 1997, 1034, 1039;… a.A. Staudinger/U. Noack, BGB 13. Bearb. § 425 Rdn. 13, 21).Ebensowenig kann eine nur gegenüber einem von mehreren Vertragspartnern ausgesprochene Kündigung das Vertragsverhältnis auch zu Lasten des oder der anderen am Vertrag Beteiligten umgestalten (BGHZ 96, 302, 310).
- BGH, 31.05.1974 - V ZR 190/72
Auszug aus BGH, 09.07.2002 - XI ZR 323/01
Ob Beendigungskündigungen Wirksamkeit entfalten, wenn sie nur gegenüber einem Gesamtschuldner erklärt werden, regelt § 425 Abs. 2 BGB nicht (BGH, Urteil vom 31. Mai 1974 - V ZR 190/72, WM 1974, 723, 724). - BGH, 22.06.1989 - III ZR 72/88
Formularmäßige Vereinbarung von Vollmachts- und Lohnabtretungsklauseln
Auszug aus BGH, 09.07.2002 - XI ZR 323/01
Diese Vorschrift gilt für Fälligkeitskündigungen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 22. Juni 1989 - III ZR 72/88, WM 1989, 1086, 1087), während sowohl die ordentliche (…vgl. hierzu Soergel/Häuser, BGB 12. Aufl. § 609 Rdn. 1 m.w.Nachw.) als auch die außerordentliche Kündigung eines Darlehensvertrages dessen Beendigung als Dauerschuldverhältnis bewirkt.
- BGH, 05.03.1981 - III ZR 115/80
Voraussetzungen der fristlosen Kündigung eines Darlehensvertrages
Auszug aus BGH, 09.07.2002 - XI ZR 323/01
Dafür bedarf es einer Gesamtwürdigung der besonderen Umstände des einzelnen Falles und einer Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien (BGH, Urteil vom 5. März 1981 - III ZR 115/80, WM 1981, 679, 680). - BGH, 19.09.1985 - III ZR 213/83
Formularbestimmungen über Kreditdatenübermittlung, Stundungszinsen, Vorfälligkeit
- OLG Karlsruhe, 09.09.1988 - 10 U 32/88
Schenkung; Widerruf; Schwiegereltern; Schwiegersohn; Ehe; Eheverfehlungen; Fremd …
Auszug aus BGH, 09.07.2002 - XI ZR 323/01
a) Ein Darlehen als Dauerschuldverhältnis kann, wie die Revision zu Recht geltend macht, grundsätzlich nur einheitlich gegenüber allen Darlehensnehmern als Gesamtschuldnern gekündigt werden (vgl. BGHZ 26, 102, 103; 96, 302, 310 für Mietverträge; OLG Karlsruhe, NJW 1989, 2136, 2137; OLG München, NJW-RR 1996, 370 für Darlehensverträge;… allgemein für Kündigungen gegenüber Gesamtschuldnern: MünchKomm/Bydlinski, BGB 4. Aufl. § 425 Rdn. 6;… Erman/H. Ehmann, BGB 10. Aufl. § 425, Rdn. 7; Edenfeld JZ 1997, 1034, 1039;… a.A. Staudinger/U. Noack, BGB 13. Bearb. § 425 Rdn. 13, 21). - OLG München, 05.05.1995 - 14 U 875/94
Auszug aus BGH, 09.07.2002 - XI ZR 323/01
a) Ein Darlehen als Dauerschuldverhältnis kann, wie die Revision zu Recht geltend macht, grundsätzlich nur einheitlich gegenüber allen Darlehensnehmern als Gesamtschuldnern gekündigt werden (vgl. BGHZ 26, 102, 103; 96, 302, 310 für Mietverträge; OLG Karlsruhe, NJW 1989, 2136, 2137; OLG München, NJW-RR 1996, 370 für Darlehensverträge;… allgemein für Kündigungen gegenüber Gesamtschuldnern: MünchKomm/Bydlinski, BGB 4. Aufl. § 425 Rdn. 6;… Erman/H. Ehmann, BGB 10. Aufl. § 425, Rdn. 7; Edenfeld JZ 1997, 1034, 1039;… a.A. Staudinger/U. Noack, BGB 13. Bearb. § 425 Rdn. 13, 21). - BGH, 26.11.1957 - VIII ZR 92/57
Kündigungsrecht des Vermieters nach § 19 KO
Auszug aus BGH, 09.07.2002 - XI ZR 323/01
a) Ein Darlehen als Dauerschuldverhältnis kann, wie die Revision zu Recht geltend macht, grundsätzlich nur einheitlich gegenüber allen Darlehensnehmern als Gesamtschuldnern gekündigt werden (vgl. BGHZ 26, 102, 103; 96, 302, 310 für Mietverträge; OLG Karlsruhe, NJW 1989, 2136, 2137; OLG München, NJW-RR 1996, 370 für Darlehensverträge;… allgemein für Kündigungen gegenüber Gesamtschuldnern: MünchKomm/Bydlinski, BGB 4. Aufl. § 425 Rdn. 6;… Erman/H. Ehmann, BGB 10. Aufl. § 425, Rdn. 7; Edenfeld JZ 1997, 1034, 1039;… a.A. Staudinger/U. Noack, BGB 13. Bearb. § 425 Rdn. 13, 21). - BGH, 19.12.1963 - V ZR 177/62
Auszug aus BGH, 09.07.2002 - XI ZR 323/01
Dies folgt aus der Einheitlichkeit des Darlehensvertrages, der nicht gleichzeitig gegenüber einem Darlehensnehmer durchgeführt und gegenüber einem anderen Darlehensnehmer beendet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1963 - V ZR 177/62, WM 1964, 273, 275).
- BGH, 11.10.2016 - XI ZR 482/15
Verbraucherdarlehensvertrag: Einzelbefugnis zur Ausübung des Widerrufsrechts bei …
Das mit der Einheitlichkeit des Darlehensvertrags begründete Urteil des Senats vom 9. Juli 2002 (XI ZR 323/01, WM 2002, 1764) betraf dessen Kündigung, nicht den Widerruf der auf Abschluss des Darlehensvertrags gerichteten Willenserklärung. - BGH, 13.03.2013 - XII ZR 34/12
Gewerberaummietvertrag: Kündigung durch den Insolvenzverwalters in der Insolvenz …
Eine Kündigung mit Wirkung nur für einen der Mieter würde das Mietverhältnis grundlegend zu Lasten des oder der anderen Vertragsparteien umgestalten (vgl. BGHZ 96, 302 = NJW 1986, 918 für die Anfechtung und BGH Urteil vom 9. Juli 2002 - XI ZR 323/01 - NJW 2002, 2866, 2867 für einen Darlehensvertrag) und wäre als eine Teilkündigung grundsätzlich unzulässig (…Blank in Schmidt-Futterer Mietrecht 10. Aufl. § 542 BGB Rn. 87).Ob und in welchem Umfang eine Beendigungskündigung von Dauerschuldverhältnissen Wirksamkeit entfaltet, die nur von einem Gesamtschuldner erklärt wurde, regelt die Vorschrift nicht (vgl. BGH Urteil vom 9. Juli 2002 - XI ZR 323/01 - NJW 2002, 2866, 2867).
- OLG Hamm, 02.12.2008 - 34 U 68/08
Anforderungen an die einheitliche und zeitgleiche Kündigung eines …
Das Urteil des BGH vom 09.07.2002 -XI ZR 323/01- (NJW 2002, 2866) spreche auch nicht von einer "zeitgleichen", sondern lediglich von einer "einheitlichen" Kündigung.So hat der BGH in seinem Urteil vom 09.07.2002 -XI ZR 323/01- (NJW 2002, 2866) dazu folgenden Grundsatz aufgestellt:.
Anhand dieser kongruenten Vorgehensweise der Klägerin gegenüber beiden Gesamtschuldnern erweist sich, dass das in der Entscheidung des BGH vom 09.07.2002 (NJW 2002, 2866) aufgestellte Kriterium der Einheitlichkeit der Kündigung gegenüber den Gesamtschuldnern gegeben ist, da die Klägerin das Darlehensverhältnis gegenüber beiden Mitdarlehensnehmern aus identischen Gründen und bei gleichem Forderungsstand parallel beenden wollte.
- OLG Frankfurt, 11.05.2016 - 19 U 222/15
Widerrufsbelehrung: Schutzwirkung trotz Abweichung vom Muster
Dementsprechend hat der BGH in einem Urteil vom 09.07.2002 (XI ZR 323/01, zitiert nach Juris) ausgeführt, dass aus der Einheitlichkeit des Darlehensvertrages folge, dass er nicht gleichzeitig gegenüber einem Darlehensnehmer durchgeführt und gegenüber einem anderen Darlehensnehmer beendet werden könne. - OLG Hamm, 29.01.2008 - 34 W 1/08
Anforderungen an die Kündigung eines gesamtschuldnerischen Darlehens
Die Kündigung eines gesamtschuldnerischen Darlehens nach § 498 BGB hat jedoch zur Voraussetzung, dass die Kündigungserklärung allen Gesamtschuldnern gegenüber einheitlich und zeitgleich erfolgt (BGH NJW 2002, 2866; OLG Hamm NJW-RR 2000, 714), da sich ansonsten unterschiedliche Forderungshöhen und damit Haftungsanteile der Gesamtschuldner ergeben würden. - OLG Dresden, 04.10.2006 - 8 U 639/06
Schuldübernahme; Umdeutung; Verbraucherdarlehen; formnichtig; Zeitbestimmung
Denn jedenfalls lässt sich diese - wie rechtlich geboten (BGH WM 2002, 1764) - beiden Darlehensnehmern gegenüber einheitlich ausgesprochene Kündigung in eine ordentliche Kündigung umdeuten, die beide Kreditverhältnisse zum 30.07.2004 beendet hat. - OLG München, 24.10.2007 - 7 U 1707/07
Abtretung von Darlehensforderungen durch eine Bank - Kündigung einer …
Dies ist vielmehr nur dann der Fall, wenn es sich - wie z. B. bei mehreren als Gesamtschuldner haftenden Darlehensnehmern - um ein einheitliches Vertragsverhältnis handelt, das nicht gleichzeitig gegenüber einer Vertragspartei durchgeführt und gegenüber einer anderen Vertragspartei beendet werden kann (vgl. BGH NJW 2002, 2866). - LG Karlsruhe, 17.05.2013 - 9 S 364/12
Wirkungen der Ehe: Empfangszuständigkeit eines Ehegatten bei …
Hiernach ist jeder Ehegatte mit Wirkung für beide empfangszuständig (BGH, NJW 2002, 2866, 2867; OLG Naumburg…, Beschluss vom 29.04.2005 - 2 W 24/05 -, juris, Rn. 15 [jeweils zu Darlehensverhältnissen];… Roth, in: Münchner Kommentar, a.a.O., § 1357 BGB, Rn. 39;… Kroll-Ludwigs, in: Erman, BGB, 13. Aufl. 2011, § 1357 BGB, Rn. 20). - OLG Saarbrücken, 30.06.2010 - 5 U 52/10
Rechtsschutzversicherung: Eintrittspflicht für das Aushandeln von Ratenzahlungen …
Diese Überlegung ist zwar in ihrem Ausgangspunkt zutreffend, wonach ein Darlehensvertrag nur einheitlich gegenüber allen Darlehensnehmern als Gesamtschuldnern erfolgen kann, weil dieser nicht gleichzeitig gegenüber einem Darlehensnehmer durchgeführt und gegenüber einem anderen Darlehensnehmer beendet werden und die Kündigung gegenüber einem Darlehensnehmer das Vertragsverhältnis nicht zu Lasten des anderen Darlehensnehmers umgestalten kann (vgl. BGH, Urt. v. 9.7.2002 - XI ZR 323/01 - NJW 2002, 2866). - BGH, 02.12.2004 - IX ZB 38/04
Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren mangels grundsätzlicher …
Die von der Rechtsbeschwerde formulierte Frage, ob das Erfordernis einer einheitlichen Kündigung eines Darlehensvertrages gegenüber mehreren Darlehensnehmern (vgl. BGH, Urt. v. 9. Juli 2002 - XI ZR 323/01, NJW 2002, 2866) voraussetzt, daß einzeln ausgesprochene Kündigungen "in einem gewissen zeitlichen Zusammenhang" stehen, stellt sich im Streitfall nicht. - OLG Frankfurt, 12.02.2014 - 2 U 130/13
Zum Vorliegen eines Darlehensvertrages
- OLG Brandenburg, 09.04.2008 - 4 U 104/07
Kündigung eines Darlehensvertrages nur einheitlich gegenüber allen …
- OLG Brandenburg, 13.06.2012 - 4 U 155/11
Darlehensvertrag: Kündbarkeit eines Darlehens bei fehlender Vereinbarung zum …
- OLG München, 16.04.2012 - 19 U 437/12
Fristlose Kündigung eines Darlehensvertrages: Unterlassene Anzeige der Insolvenz …