Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 23.01.2002

Rechtsprechung
   BayObLG, 24.01.2002 - 2St RR 8/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6669
BayObLG, 24.01.2002 - 2St RR 8/02 (https://dejure.org/2002,6669)
BayObLG, Entscheidung vom 24.01.2002 - 2St RR 8/02 (https://dejure.org/2002,6669)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Januar 2002 - 2St RR 8/02 (https://dejure.org/2002,6669)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JurPC

    StPO § 261
    Videoüberwachung im Kaufhaus

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Persönlichkeitsrecht und Videoüberwachung im Kaufhaus

  • RA Kotz

    Videoaufzeichnungen im Kaufhaus: dürfen sie verwendet werden?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 § 261; GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1
    Verwertbarkeit von Videoüberwachungsaufnahmen aus einem Kaufhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Videoüberwachung von Kaufhauskunden; Verwendung von Filmaufnahmen im Rahmen der Beweiswürdigung; Eingriff in allgemeines Persönlichkeitsrecht durch Videoaufzeichnungen an allgemein zugänglichen Orten bei vorherigem Hinweis; Herstellung von Bildaufnahmen ...

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Video-Überwachung im Kaufhaus mit Persönlichkeitsrecht vereinbar

Besprechungen u.ä.

  • jurpc.de (Entscheidungsanmerkung)

    Zur Verwertung von privat gewonnenen Videoaufzeichnungen im Strafverfahren (Peer Stolle)

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2893
 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Niedersachsen, 29.09.2014 - 11 LC 114/13

    Untersagungsverfügung gegen Videokameras im Treppenhaus

    In strafrechtlicher Hinsicht unterliegt die Videoaufnahme, die den Täter beim Diebstahl filmt, keinem Verwertungsverbot (vgl. hierzu etwa BayObLG, Beschl. v. 24.1.2002 - 2 St RR 8/02 -, NJW 2002, 2893).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 23.01.2002 - 1 Ws 9/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6654
OLG Stuttgart, 23.01.2002 - 1 Ws 9/02 (https://dejure.org/2002,6654)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.01.2002 - 1 Ws 9/02 (https://dejure.org/2002,6654)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. Januar 2002 - 1 Ws 9/02 (https://dejure.org/2002,6654)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Klageerzwingungsverfahren wegen Volksverhetzung: Antragsbefugnis einer Religionsgemeinschaft

  • Wolters Kluwer

    Religionsgesellschaften; Rechtsform; Juristische Person; Teile der Bevölkerung; Klageerzwingungsverfahren; Antragsbefugnis

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2893
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Stuttgart, 28.06.2013 - 1 Ws 121/13

    Akteneinsichtsrecht des Verletzten im Strafprozess: Verletztenbegriff; Bezug

    Nach herrschender Meinung ist Verletzter einer Straftat und damit Antragsberechtigter iSd § 172 StPO, wer durch die behauptete Straftat - ihre Begehung unterstellt - in seinen Rechten, Rechtsgütern oder rechtlich anerkannten Interessen unmittelbar beeinträchtigt worden ist (OLG Stuttgart, NJW 2002, 2893; NJW 2001, 840; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2001, 112; KK-Schmid, StPO, 6. Aufl., § 172 RN 19, jeweils mwN).

    Danach kann jemand durch eine Tat nur dann verletzt sein, wenn seine Rechte durch die (angeblich) übertretene Norm - jedenfalls auch - geschützt werden sollen (vgl. OLG Stuttgart, NJW 2002, 2893; KK-Schmid, aaO mwN).

  • OLG Brandenburg, 29.11.2010 - 1 Ws 172/10

    Klageerzwingungsverfahren: Zulässigkeit bei Taten der Amtsanmaßung und des

    Verletzter im Sinne dieser Vorschrift ist, wer durch die behauptete Straftat - ihre Begehung unterstellt - in seinen Rechten, Rechtsgütern oder rechtlich anerkannten Interessen unmittelbar beeinträchtigt worden ist (vgl. OLG Stuttgart Justiz 2010, 309; NJW 2002, 2893; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2001, 112; KK-Schmid, StPO, 6. Auflage, § 172 Rn. 19, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Stuttgart, 01.03.2010 - 2 Ws 176/09

    Klageerzwingungsverfahren: Eigentümer als Verletzter bei einem Verstoß gegen das

    Verletzter im Sinne dieser Vorschrift ist, wer durch die behauptete Straftat - ihre Begehung unterstellt - in seinen Rechten, Rechtsgütern oder rechtlich anerkannten Interessen unmittelbar beeinträchtigt worden ist (OLG Stuttgart, NJW 2002, 2893; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2001, 112; KK-Schmid, StPO, 6. Auflage, § 172 Rdn. 19, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Koblenz, 28.04.2021 - 1 Ws 513/20

    Strafanzeige gegen Sitzungspräsidenten wegen Äußerungen in Fernsehsitzung;

    Teile der Bevölkerung im Sinne von § 130 Abs. 1 und 2 StGB sind inländische Personenmehrheiten, die zahlenmäßig von einiger Erheblichkeit und damit individuell nicht mehr überschaubar sind und sich von der Gesamtheit der Bevölkerung aufgrund gemeinsamer innerer oder äußerer Merkmale politischer, nationaler, ethnischer, rassischer, religiöser, weltanschaulicher, sozialer, wirtschaftlicher, beruflicher oder sonstiger Art unterscheiden (vgl. BGH, 3 StR 394/07 v. 03.04.2008 - juris; OLG Braunschweig, Ss 2/07 v. 06.03.2007 - juris; OLG Stuttgart, 1 Ws 9/02 v. 23.01.2002 - NJW 2002, 2893; BeckOK StGB/ Rackow, a.a.O., § 130 Rn. 15).
  • OLG Bamberg, 07.10.2008 - 3 Ws 60/08

    Klageerzwingungsverfahren: Antragsbefugnis einer Erbengemeinschaft bei einem in

    In Zweifelsfällen muss auf die Schutzzwecklehre zurückgegriffen werden; danach ist unmittelbar Verletzter nur derjenige, dessen Rechte durch die (angeblich) übertretene Norm - jedenfalls auch - geschützt werden sollen (OLG Celle NJW 2007, 1223; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.08.2004 - 1 Ws 157/03; OLG Stuttgart NJW 2002, 2893 f. und NJW 2001, 840; Meyer-Goßner § 172 Rn. 9 und KK/Schmid § 172 Rn. 19, jeweils m.w.N.).
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