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   BGH, 08.11.2001 - IX ZR 64/01   

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https://dejure.org/2001,348
BGH, 08.11.2001 - IX ZR 64/01 (https://dejure.org/2001,348)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2001 - IX ZR 64/01 (https://dejure.org/2001,348)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2001 - IX ZR 64/01 (https://dejure.org/2001,348)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflichten eines Anwalts - Beratungspflichten - Abfindungsvergleich - Schadensesatz - Leistungen des Sozialhilfeträgers - Ersatz eines Erwerbschadens

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zu den Pflichten eines Anwalts, der den Mandanten beim Abschluss eines Abfindungsvergleichs berät; schuldhafter Rechtsirrtum des Anwalts hinsichtlich des Übergangs materieller Schadensersatzansprüche auf den Sozialhilfeträger

  • Judicialis

    BGB § 675; ; BGB § 843; ; SGB X § 116

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 675; BGB § 843; SGB X § 116
    Anforderungen an die Beratungspflicht vor Abschluss eines Abfindungsvergleichs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 675 843; SGB X § 116
    Pflichten des Rechtsanwalts beim Abschluß eines Abfindungsvergleichs; Gesetzlicher Forderungsübergang bezüglich Leistungen wegen unfallbedingt vermehrter Bedürfnisse

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • BRAK-Mitteilungen (Leitsatz)

    Beratung beim Abfindungsvergleich

    Direkte Verlinkung nicht möglich.
    Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 2002, 22

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadenregulierung - Anwaltspflichten beim Abschluss eines Abfindungsvergleichs

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 24 (Entscheidungsbesprechung)

    Beratung beim Abfindungsvergleich

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 292
  • MDR 2002, 179
  • NZV 2002, 114
  • VersR 2002, 188
  • WM 2001, 2455
  • BB 2002, 119
 
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Wird zitiert von ... (58)

  • BGH, 11.03.2010 - IX ZR 104/08

    Haftung des Rechtsanwalts: Substanziierung des Bestreitens eines Schadens aus den

    dd) Schließlich hat das Berufungsgericht zum Ausgleich für mögliche Unsicherheiten bei der Bewertung einzelner geltend gemachter Positionen des Hausrats im Wege einer Schadensschätzung (§ 287 ZPO) zugunsten der Beklagten einen deutlichen Abschlag vorgenommen (vgl. BGH, Urt. v. 8. November 2001 - IX ZR 64/01, NJW 2002, 292, 294).
  • BGH, 19.09.2017 - VI ZR 530/16

    Bemessung des Erwerbsschadens eines selbständig tätigen Verkehrsunfallverletzten:

    Das Berufungsgericht hat zugunsten des Klägers unterstellt, dass er aufgrund von überpflichtmäßigen, den Beklagten nicht zugutekommenden Anstrengungen seiner Ehefrau (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2001 - IX ZR 64/01, NJW 2002, 292 unter II 1 b bb) seine Personalkosten in den Jahren 2007 und 2008 um 13.500 EUR sowie 17.500 EUR habe verringern können.
  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 249/02

    Begriff des Schadens bei unrichtiger steuerlicher Beratung

    Die Darlegungslast des Mandanten kann zusätzlich noch durch die Grundsätze des Anscheinsbeweises erleichtert sein, nach denen die Vermutung gilt, der Mandant hätte beratungsgemäß gehandelt, wenn nach der Lebenserfahrung bei vertragsgemäßer Leistung des (steuerlichen) Beraters lediglich ein bestimmtes Verhalten nahegelegen hätte (BGHZ 123, 311, 315; BGH, Urt. v. 8. November 2001 - IX ZR 64/01, WM 2001, 2455, 2458; v. 23. Januar 2003 - IX ZR 180/01, WM 2003, 936, 937 f).

    aa) Nach dem - auch hier anzuwendenden - § 287 ZPO reicht eine deutlich überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit, daß ein Schaden entstanden sei, für die richterliche Überzeugungsbildung aus (vgl. BGH, Urt. v. 8. November 2001 - IX ZR 64/01, WM 2001, 2455, 2458).

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