Rechtsprechung
   BGH, 04.07.2002 - V ZR 75/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,266
BGH, 04.07.2002 - V ZR 75/02 (https://dejure.org/2002,266)
BGH, Entscheidung vom 04.07.2002 - V ZR 75/02 (https://dejure.org/2002,266)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 2002 - V ZR 75/02 (https://dejure.org/2002,266)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,266) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Wesentlicher Verfahrensmangel - Materieller Rechtsfehler - Verfahrensgrundrecht - Objektiv willkürfreies Verhalten - Berührung allgemeiner Interessen - Zwangsversteigerungsverfahren - Sittenwidrigkeit - Verkehrswert - Grundstücksverkauf - ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfahrensmangel, wesentlicher - als Revisionsgrund

  • Judicialis

    ZPO (2002) § 543 Abs. 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 543 Abs. 2
    Auslegung der Revisionszulassungsgründe des § 543 Abs. 2 ZPO bei der Verletzung eines Verfahrensgrundrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO (2002) § 543 Abs. 2
    Voraussetzungen der Zulassung der Revision wegen eines wesentlichen Verfahrensmangels

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zulassung der Revision bei wesentlichen Verfahrensmängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2957
  • MDR 2002, 1206
  • VersR 2003, 483
  • WM 2002, 1811
  • BB 2002, 2092 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (195)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.05.2002 - V ZB 11/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung; Sicherung

    Auszug aus BGH, 04.07.2002 - V ZR 75/02
    a) Dieser Zulassungsgrund ist insbesondere dann gegeben, wenn das Berufungsgericht von einer höherrangigen Entscheidung, namentlich des Bundesgerichtshofes, abweicht (Senat, Beschl. v. 29. Mai 2002, V ZB 11/02, Umdruck S. 5, zur Veröffentl. in BGHZ vorgesehen).

    Aus dem Umstand, daß der Zulassungsgrund des § 543 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO dem Schutz des Vertrauens in die Rechtsprechung als Ganzes dient (vgl. Amtl. Begründung des ZPO-RG, BT-Drucks. 14/4722, S. 104), ist vielmehr zu schließen, daß ein Rechtsanwendungsfehler nur dann zur Zulassung der Revision führt, wenn hierdurch die Einheitlichkeit der Rechtsprechung insgesamt gefährdet ist, sei es, daß aufgrund konkreter Anhaltspunkte die Gefahr einer Wiederholung desselben Fehlers durch das Gericht zu besorgen ist (vgl. Senat, Beschl. v. 29. Mai 2002, V ZB 11/02, Umdruck S. 6, zur Veröffentl. in BGHZ vorgesehen; Hannich, in: Hannich/Meyer-Seitz, ZPO-Reform 2002, § 543 Rdn. 23; Musielak/Ball, aaO Rdn. 8), sei es, daß aufgrund der Publizitätswirkung das Vertrauen in die Rechtsprechung als Ganzes erschüttert ist oder daß ein Nachahmungseffekt gegeben ist (s. Senat aaO; vgl. auch Zöller/Gummer, ZPO, 23. Aufl., § 543 Rdn. 13), so daß eine höchstrichterliche Leitentscheidung notwendig ist.

  • BAG, 05.12.1979 - 4 AZN 41/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Rechtsbegriffs - Falsche Anwendung -

    Auszug aus BGH, 04.07.2002 - V ZR 75/02
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Norm kommt einer Rechtssache dann zu, wenn eine Rechtsfrage zu entscheiden ist, die klärungsbedürftig, klärungsfähig und entscheidungserheblich ist und das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. BAG, NJW 1980, 1812, 1813; Musielak/Ball, ZPO, 3. Aufl., § 543 Rdn. 5 und 6).
  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus BGH, 04.07.2002 - V ZR 75/02
    Der Senat hat dies auf der Grundlage jahrzehntelanger Rechtsprechung zuletzt noch einmal grundlegend dargelegt (BGHZ 146, 298).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus BGH, 04.07.2002 - V ZR 75/02
    Bei der Verletzung eines Verfahrensgrundrechts können jedoch - über den Einzelfall hinaus - allgemeine Interessen berührt sein; denn die Mißachtung solcher Grundsätze, wie insbesondere des Gebots des willkürfreien Verfahrens, gefährdet das Vertrauen in die Rechtsprechung insgesamt (s. dazu näher Senat, Beschl. v. 4. Juli 2002, V ZB 16/02, Umdruck S. 7 ff, zur Veröffentl. in BGHZ vorgesehen).
  • BVerfG, 19.12.2000 - 1 BvR 1684/99

    Willkürliche Nichtzulassung der Revision trotz Abweichung von der Rspr des BGH

    Auszug aus BGH, 04.07.2002 - V ZR 75/02
    c) Soweit der Kläger geltend macht, das Berufungsgericht habe das Recht auf ein objektiv willkürfreies Verfahren verletzt, stützt er die Beschwerde zwar auf einen Umstand, der, läge er vor, unter den Zulassungsgrund des § 543 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO fiele (vgl. BVerfG, NJW 2001, 1125, 1126; Amtl. Begründung des ZPO-RG, BT-Drucks. 14/4722, S. 104; Musielak/Ball, aaO, Rdn. 6).
  • BGH, 01.12.1983 - V BLw 18/83

    Abweichungsrechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 04.07.2002 - V ZR 75/02
    Eine Abweichung in diesem Sinne liegt nämlich nur vor, wenn das Berufungsgericht ein und dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Vergleichsentscheidung, also einen Rechtssatz aufstellt, der sich mit dem in der Vergleichsentscheidung aufgestellten Rechtssatz nicht deckt (vgl. BGHZ 89, 149 zu § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG).
  • OLG Frankfurt, 28.10.2020 - 29 U 146/19

    Zahlreiche Klauseln nach dem neuen Bauvertragsrecht unwirksam

    Dazu besteht Anlass, wenn es für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungsweisenden Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (BGH, NJW 2002, 2957).
  • OLG Hamburg, 28.12.2005 - 14 U 124/05

    Anpassung der Vergütung wegen Erhöhung der Stahlpreise auf dem Weltmarkt

    Dies trifft auf eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage zu, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (Senat, Beschl. v. 4. Juli 2002, V ZR 75/02, NJW 2002, 2957 ; BGH, Beschl. v. 1. Oktober 2002, XI ZR 71/02, NJW 2003, 65, 68; Beschl. v. 19. Dezember 2002, VII ZR 101/02, NJW 2003, 831 ; Beschl. v. 7. Januar 2003, X ZR 82/02, WM 2003, 40 ; zu § 574 Abs. 2 Nr. 1 ZPO : Senat, Beschl. v. 4. Juli 2002, V ZB 16/02, NJW 2002, 3029 = BGHZ 151, 221ff ., jeweils m. w. N.).

    Das kommt zunächst in Betracht bei Divergenz, d.h. wenn in der angefochtenen Entscheidung ein abstrakter Rechtssatz aufgestellt wird, der von einem in anderen Entscheidungen eines höheren oder eines gleichgeordneten Gerichts aufgestellten abstrakten Rechtssatz abweicht (BGH, Beschluss vom 4. Juli 2002 - V ZR 75/02, WM 2002, 1811, 1812; Beschluss vom 25. Juli 2002 - V ZR 118/02, WM 2002, 1899, 1900; zu dem gleichlautenden § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO : BGH, Beschluss vom 29. Mai 2002 - V ZB 11/02, WM 2002, 1567, 1568 m.w. Nachw. ; Beschluss vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02, WM 2002, 1896, 1898 m.w. Nachw.).

  • OLG Frankfurt, 15.04.2016 - 8 U 129/15

    Verjährung von Entgeltansprüchen der Versorgungsunternehmen für Strom- und

    Eine Abweichung in diesem Sinne liegt dann vor, wenn das Berufungsgericht ein und dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Vergleichsentscheidung, also einen Rechtssatz aufstellt, der sich mit dem in der Vergleichsentscheidung aufgestellten Rechtssatz nicht deckt (vgl. BGH, Beschluss vom 04.07.2002 - V ZR 75/02, NJW 2002, 2295; Beschluss vom 27.03.2003 - V ZR 291/02, NJW 2003, 1943, 1945; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 31.10.2013 - 15 U 127/13, juris; Reichold, in: Thomas/Putzo, ZPO, 34. Aufl. 2013, § 543, Rdnr. 4b; Kessal-Wulf, in: Vorwerk/Wolf (Hrsg.), Beck'scher Online-Kommentar ZPO, Stand: 01.12.2015, § 543, Rdnr. 26).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht