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   BSG, 16.04.2002 - B 9 VG 1/01 R   

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BSG, 16.04.2002 - B 9 VG 1/01 R (https://dejure.org/2002,676)
BSG, Entscheidung vom 16.04.2002 - B 9 VG 1/01 R (https://dejure.org/2002,676)
BSG, Entscheidung vom 16. April 2002 - B 9 VG 1/01 R (https://dejure.org/2002,676)
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Durch Vergewaltigung gezeugtes behindertes Kind

§ 1 OEG, auch Personen, die durch die Gewalttat selbst gezeugt werden, können einen Anspruch nach dem Opferentschädigungsgesetz haben (vgl. § 1 BGB)

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • lexetius.com

    Gewaltopferentschädigungsanspruch - schwerstbehindertes Kind aus Inzestbeziehung - sexueller Mißbrauch der Tochter durch den Vater - Zeugung als Folge eines rechtswidrigen Angriffs - Analogie - richterliche Rechtsfortbildung - Begriff MdE/GdB

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision - Opferentschädigung - Versorgung - Sexueller Missbrauch - Inzestbeziehung - Anfallsleiden - Beschädigtenversorgung

  • rabüro.de

    Zum Opferentschädigungsanspruch eines aus einer Inzestbeziehung geborenen Kindes

  • Judicialis

    SGG § 130

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewaltopferentschädigungsanspruch eines aus einer Inzestbeziehung geschädigt geborenen Kindes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Opferentschädigung für Kinder aus inzestuöser Vergewaltigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 89, 199
  • NJW 2002, 3123
  • NVwZ 2003, 512 (Ls.)
  • NJ 2002, 504
 
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 20.12.1952 - II ZR 141/51

    Schadensersatzanspruch eines aufgrund einer vor der Zeugung erfolgten

    Auszug aus BSG, 16.04.2002 - B 9 VG 1/01 R
    Insofern ist auf das Urteil des 2. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20. Dezember 1952 - II ZR 141/51 - (BGHZ 8, 243, 246 ff = NJW 1953, 417) zu verweisen.

    Dieser Fall ist in der vorzitierten Entscheidung des BGH (BGHZ 8, 243 - Lues-Fall) ausdrücklich angesprochen und offen gelassen worden (BGHZ aaO 248 ff, insbesondere 249).

    Der BGH hat dabei einen eigenen Anspruch des Kindes gegen den Arzt verneint, allerdings zugleich - unter ausdrücklichem Zitat des Urteils BGHZ 8, 243 - gleichwohl eine Haftung für ein haftungsbegründendes Verhalten, das vor der Erzeugung des "geschädigten" Kindes lag, weiterhin grundsätzlich für denkbar erklärt.

  • BSG, 08.08.2001 - B 9 VG 1/00 R

    Gewaltopferentschädigung - Schockschaden - unmittelbare Schädigung - Primäropfer

    Auszug aus BSG, 16.04.2002 - B 9 VG 1/01 R
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl zuletzt Senatsurteil vom 8. August 2001 - 9 VG 1/00 R - = BSGE 88, 240 ff).

    Wie der Senat jedoch bereits mehrfach ausgesprochen hat (vgl zuletzt BSGE 88, 240, 242 ff mwN), wird auch im Recht der Gewaltopferentschädigung (wie im sozialen Entschädigungsrecht überhaupt) grundsätzlich nur die auf Grund unmittelbarer Schädigung, nicht aber die nur auf Grund mittelbarer Schädigung eingetretene Schadensfolge entschädigt.

    Der Senat nimmt insoweit eine mögliche Diskrepanz zwischen einem Anspruch nach dem OEG und dem Zivilrecht (vgl dazu BSGE 88, 240, 245) in Kauf.

  • BSG, 15.10.1963 - 11 RV 1292/61
    Auszug aus BSG, 16.04.2002 - B 9 VG 1/01 R
    So hat der Senat schon in einer früheren Entscheidung (vgl den "Lues-Fall" in BSGE 20, 41 = SozR Nr. 68 zu § 1 BVG) den Entschädigungsanspruch eines luetischen Kindes anerkannt, dessen Mutter mindestens sechs Jahre vor seiner Geburt bei einer Vergewaltigung durch einen russischen Soldaten mit Lues infiziert worden war.

    Insofern besteht eine Regelungslücke (zur gleichen Problematik bzgl des Wortlauts des § 1 BVG s BSGE 18, 55, 59 = SozR Nr. 64 zu § 1 BVG = NJW 1963, 1078 und BSGE 20, 41, 42 = SozR Nr. 68 zu § 1 BVG = NJW 1964, 470).

    So hat das BSG durch Rechtsfortbildung die Leibesfrucht in den Versorgungsschutz einbezogen (BSGE 18, 55, 59 ff) und in der bereits oben zitierten Entscheidung (BSGE 20, 41, 43 f - Lues-Fall) einem erst nach dem schädigenden Ereignis, von dem die Mutter betroffen war, gezeugten Kind Versorgungsleistungen zugesprochen.

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 44/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Berufskrankheit der Mutter -

    Auszug aus BSG, 16.04.2002 - B 9 VG 1/01 R
    Dass der 2. Senat des BSG in seinem Urteil vom 30. April 1985 - 2 RU 44/84 - (BSGE 58, 83, 85 f = SozR 2200 § 555a Nr. 2, S 5 f = NJW 1986, 1569; BVerfGE 75, 348, 357 ff = SozR 2200 § 555a Nr. 3, S 11 ff) die analoge Anwendung des § 555a Reichsversicherungsordnung (RVO) auf ein Kind abgelehnt hat, das als Leibesfrucht durch die Folgen einer von seiner Mutter vor seiner Zeugung erlittenen Berufskrankheit geschädigt worden ist, steht der Auffassung des erkennenden Senats zur Füllung der Gesetzeslücke in § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG nicht entgegen.

    Er ist nicht befugt, in die Kompetenz des Gesetzgebers einzugreifen (BSGE 58, 83, 85).

  • BSG, 24.10.1962 - 10 RV 583/59

    Anspruch eines unterentwickelten Kindes auf Versorgung wegen schädigenden

    Auszug aus BSG, 16.04.2002 - B 9 VG 1/01 R
    Insofern besteht eine Regelungslücke (zur gleichen Problematik bzgl des Wortlauts des § 1 BVG s BSGE 18, 55, 59 = SozR Nr. 64 zu § 1 BVG = NJW 1963, 1078 und BSGE 20, 41, 42 = SozR Nr. 68 zu § 1 BVG = NJW 1964, 470).

    So hat das BSG durch Rechtsfortbildung die Leibesfrucht in den Versorgungsschutz einbezogen (BSGE 18, 55, 59 ff) und in der bereits oben zitierten Entscheidung (BSGE 20, 41, 43 f - Lues-Fall) einem erst nach dem schädigenden Ereignis, von dem die Mutter betroffen war, gezeugten Kind Versorgungsleistungen zugesprochen.

  • BSG, 07.11.1979 - 9 RVg 2/78

    Verursachung der Schädigung - Versorgungsrechtliche Kausalitätstheorie -

    Auszug aus BSG, 16.04.2002 - B 9 VG 1/01 R
    Das SG ist bei seinen Überlegungen - wie sich aus dem Beweisbeschluss vom 2. Mai 2000, dem auf diesem Beschlusse beruhenden Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. W. vom 24. August 2000 und den daraus gezogenen Schlussfolgerungen der erstinstanzlichen Richter ergibt - von der Lehre von der wesentlichen Bedingung (vgl BSGE 33, 202, 204; BSG SozR 3-5864 § 9 Nr. 2), die auch im Recht der Opferentschädigung gilt (BSGE 49, 104, 105), ausgegangen und hat den Ursachenzusammenhang rechtsfehlerfrei beurteilt.

    Das Ziel des Gesetzes, Opfer von Gewalttaten, die der Staat nicht verhindern konnte oder verhindert hat, zu entschädigen (vgl dazu BSGE 49, 104, 105 = SozR 3800 § 2 Nr. 1 S 2), richtet sich auch auf Personen, die zum Zeitpunkt der Gewalttat noch nicht geboren sind, aber unter den gesundheitlichen Folgen der Gewalttat zu leiden haben.

  • BSG, 06.08.1986 - 5a RKn 22/85

    Beschränkung beim Leistungsbezug - Selbständige Erwerbstätigkeit -

    Auszug aus BSG, 16.04.2002 - B 9 VG 1/01 R
    Der Richter ist zur Ausfüllung einer Gesetzeslücke allerdings nur berufen, wo das Gesetz mit Absicht schweigt, weil es die Regelung der Rechtsprechung überlassen wollte oder das Schweigen auf einem Versehen oder darauf beruht, dass sich der nicht geregelte Tatbestand erst nach Erlass des Gesetzes durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben hat (BSGE 39, 143, 146 = SozR 2200 § 1251 Nr. 11 S 34; BSGE 58, 110, 114 f = SozR 5755 Art. 2 § 1 Nr. 6 S 21; BSGE 60, 176, 178 = SozR 2600 § 57 Nr. 3 S 6 und BSGE 77, 102, 104 = SozR 3-2500 § 38 Nr. 1 S 3).

    Dies beruht letztlich auf der Forderung normativer Gerechtigkeit, Gleichartiges gleich zu behandeln (BSGE 60, 176, 178 = SozR 2600 § 57 Nr. 3 S 6).

  • BGH, 18.01.1983 - VI ZR 114/81

    Nicht ermöglichte Abtreibung (wrongful life)

    Auszug aus BSG, 16.04.2002 - B 9 VG 1/01 R
    In einer späteren Entscheidung (BGHZ 86, 240 - Röteln-Fall) hatte der BGH einen Fall zu entscheiden, in dem ein Arzt die Erkrankung der Mutter an Röteln während der (gewollten) Schwangerschaft verkannt hatte und aus diesem Grund die angezeigte Schwangerschaftsunterbrechung unterblieben war.
  • BVerfG, 20.05.1987 - 1 BvR 762/85

    Verfassungsmäßigkeit des Leistungsausschlusses des infolge einer Brufskrankheit

    Auszug aus BSG, 16.04.2002 - B 9 VG 1/01 R
    Dass der 2. Senat des BSG in seinem Urteil vom 30. April 1985 - 2 RU 44/84 - (BSGE 58, 83, 85 f = SozR 2200 § 555a Nr. 2, S 5 f = NJW 1986, 1569; BVerfGE 75, 348, 357 ff = SozR 2200 § 555a Nr. 3, S 11 ff) die analoge Anwendung des § 555a Reichsversicherungsordnung (RVO) auf ein Kind abgelehnt hat, das als Leibesfrucht durch die Folgen einer von seiner Mutter vor seiner Zeugung erlittenen Berufskrankheit geschädigt worden ist, steht der Auffassung des erkennenden Senats zur Füllung der Gesetzeslücke in § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG nicht entgegen.
  • BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 7/93

    Tätlicher Angriff im Sinne des OEG

    Auszug aus BSG, 16.04.2002 - B 9 VG 1/01 R
    Schließlich setzt sich der Senat auch nicht in Widerspruch zu seinem Urteil vom 18. Oktober 1995 - 9 RVg 7/93 - (BSGE 77, 11 ff = SozR 3-3800 § 1 Nr. 7 S 26 ff).
  • BSG, 22.05.1985 - 1 RS 1/84

    Zuschuß zur privaten Lebensversicherung - Versicherungspflicht in der

  • BSG, 28.04.1999 - B 9 V 16/98 R

    Berufsschadensausgleich - schädigungsbedingtes vorzeitiges Ausscheiden aus dem

  • BSG, 13.03.1991 - 6 RKa 20/89

    Fachgebietsbegrenzung des Anästhesiologen im Hinblick auf die Schmerztherapie

  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 38/93

    Beschäftigungsförderung - Gleichstellung - Fachschulausbildung - Anwartschaft -

  • BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 9/00 R

    Landwirtschaftliche Alterskasse - Flächenstillegung - Ausgleichsgeld - Ende -

  • BSG, 23.11.1995 - 1 RK 11/95

    Anspruch auf Haushaltshilfe

  • BSG, 23.11.1971 - 3 RK 26/70

    Körper- und Geisteszustand - Folgen einer Arbeitsunfähigkeit

  • BSG, 18.06.1996 - 9 RVg 2/95

    Entschädigung für Opfer von Gewalttaten auf dem Gebiet der DDR

  • BSG, 12.02.1975 - 12 RJ 184/73

    Ersatzzeit - Frist - Aufnahme einer Tätigkeit - Berechnung - Weitere Ersatzzeit -

  • BSG, 22.03.1988 - 5a RKn 11/87

    Kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage - Anfechtungs- und Feststellungsklage

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